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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 25.03.1863
- Erscheinungsdatum
- 1863-03-25
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186303255
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18630325
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18630325
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1863
- Monat1863-03
- Tag1863-03-25
- Monat1863-03
- Jahr1863
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 25.03.1863
- Autor
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Theil- rr von runden seines seiner Dank un. Rärz >. garnr. re. ieb. lhorn Berliner irUsstr. MNtzlUSg. «N. de Bav. K. garni. Pruffe. rschweig. Leipzig- m. »amburg. lisfie. r. Hamb. ruffe. . de Pol. ! Pol. . Nat - Ocherr. ).-Nord- Hu271; am —; 113.30; 100 Pst». ) Pfund , unver- ual. hez. bezahlt, 5»/s r 14»/» i^/«, VchüM Anzeiger. A»Matt dkS Rmal. BkjirkSzmchlS md des Rach» dn Stadt SchW. W 84. Mittwoch den 25. März. Bekanntmachung. 18KS. Obgleich schon zeither die hiesigen Herren Geistlichen auf dieSfallsigeS Angehen der Angehörigen stets bereit gewesen sind, auch den Begräbnissen Unbemittelter ohne alle Entschädigung anzuwohnen, so ist doch namentlich bei den Almosenbegräbnissen fast niemals ein solches Ersuchen gestellt worden und hat daher eine geistliche Mitwirkung dabei in der Regel nicht stattgefunden. Zu deren Beförderung und Erleichterung haben wir deshalb nach dem bereitwilligen Erbieten der Herren Geistlichen und im Einvernehmen mit dem ArWN- Directorium die Einrichtung getroffen, daß vom 1. künftige« Monats ab bei Almosenbegräbnissen von Personen über 14 Zahre, wenn die Angehörigen nicht die Theilnahme ihres eigenen Seelsorgers erbitten wollen, die Herren Geistlichen und Katecheten wöchentlich abwechselnd auf den diesfalls dennbetressenden Herrn Armenpsseger mitzutheilenden Wunsch einen kirchlichen Act am Grabe vollziehen werden. In beiden Fällen sind keinerlei Gebührnisie für die geistliche Mitwirkung zu zahlen und werden die Herren Geistlichen (aller Gonsesfionen) in einem von der Armen-Anstalt zu stellenden Wagen unmittelbar nach dem Friedhofe gefahren werden. Den Beerdigungen verstorbener Armenhausbewohner wird der Seelsorger des Armenhauses, der Prediger an der St. Iohanniskirche Herr L4 Kritz, beiwohnen. Das Nähere über diese Einrichtung wird übrigens Denjenigen, welche davon Gebrauch machen wollen, in der Leichenschreiberei noch besonders mitgetheilt werden. Leipzig den 18. März 1863. Die Kircheninfpeetion daselbst. Der Superintendent. Der Rath der Stadt Leipzig. v. Lechter. vr. Koch. * Cexutti. Morgen Donnerstag den 26. März L. v. Abends '1,7 Uhr ist öffentliche Sitzung der Stadtverordneten im gewöhnlichen Locale. Tagesordnung: 1) Gutachten des Ausschusses für Kirchen, Schulen und milde Stiftungen über eine Anzahl Rechnungen. 2) Gutachten des Ausschusses zum Bau-, Oekonomie- und Forstwesen über die von Herrn vr. Heine projectirte Anlage eines Canals durch das Gerhardsche Grundstück und die Parzellirung des letzteren. ^ ^ Bekanntmachung/ DaS auf dem Packhofplatze neben dem eisernen Ladeschuppen stehende ehemalige Wächterhäuschen soll Donnerstag de« 2«. März d. I. Nachmittags 3 Uhr an Ort und Stelle auf den Abbruch gegen Baarzahlung und unter den vor der Versteigerung bekannt zu machenden weiteren Bedingungen an den Meistbietenden verkauft werden. Leipzig den 16. März 1863. Des Raths Bau-Deputation. Zur Statistik -er Strafrechtspflege bei dem königlichen Bezirksgericht Leipzig und den einbezirkten königl. Gerichtsämtern (insoweit eine Mitwirkung der Königl. Staatsanwaltschaft stattfand). I. Bezirksgericht Leipzig. DaS Strafverfahren wurde im Jahre 1862 erledigt bei 7 An- aeschüldigM durch Rücknahme des Strafantrags, bei 33 durch Einstellung, bei 13 durch Abolition, Totere., bei 289 durch Ver weisung nach Art. 47 der St.-P.-O. und bei 152 durch Erkenntniß; unerledigt blieb dasselbe bei 70 Angeschuldigten. In Haft befanden sich 136 Personen. Untersuchungen wurden erledigt 48 aus den Vorjahren unb 342 aus dem Jahre 1862, unerledigt blieben 6 aus dev Vorjahren und 47 aus dem Jahre 1862. Hauptverhandlungen fanden 122, Verhandlungstermine 165 statt. Von den Avge- schuldigten wurden 7 straffrei, 2 unbeschränkt und 13 beschränkt klagst« gesprochen, 141 vermtheilt und zwar zu Zuchthau- 17, zu Arbeitshaus 93, zu Gefängniß 30 und zu Verweis 1. Unter diesen befanden sich 43 männliche und 4 weibliche bereits früher criminell bestrafte Personen und 25, gegen welche Art. 300 de- St.-G -B. angewendet wurde. II. GertchtSamt im Bezirksgericht Leipzig. Siehe die ausführlicheren Mitthellungen in einer der nächsten Nummern. IH. Gerichtsamt Leipzig I. Da- Strafverfabren wurde im Jahre 1862 erledigt durch Rück nahme de- Strafantrags bei 36, dusch Einstellung bei 11, durch Abolition, Tod re. bei 3 und durch Erkenntniß bei 88 Angeschul- digtev; unerledigt blieb dasselbe bei 55. In Hast befanden sich 19 Personen. Erledigt wurde» 32 Untersuchungen au- de» Vor jahre», 89 au- dem Jahre 1862; unerledigt blieben 3 au- den Vorjahren und 39 au- dem Jahre 1862. Von den Angeschuldigte« wurden 7 strafst«, 18 unbeschränkt und 18 beschränkt klagst« ge sprochen, 76 verurtheilt, und zwar zu Arbeitshaus 4, zu Ge- sängniß 68, zu Geldstrafe 3 und zu Verweis 1. Unter diesen befanden sich 19 männliche und 7 weibliche criminell bestrafte Per sonen und 4, gegen welche Art. 300 des Sl.-G.-B. angewrudet wurde. IV. Gerichtsamt Leipzig II. Das Strafverfahren wurde im Jahre 1862 erledigt durch Rück nahme des Strafantrags bei 19, durch Einstellung bei 5, durch Strafverfügung bei 2 und durch Erkenntniß bei 102 Angeschul- digten, unerledigt blieb dasselbe bei 82. In Haft befanden sich 34 Personen. Erledigt wurden 26 Untersuchungen aus den Vor jahren, 81 aus dem Jahre 1862; unerledigt blieben 2 aus den Vorjahren und 52 aus dem Jahre 1862. Von den Angeschul- digten wurden 2 straffrei, 12 unbeschränkt und 16 beschränkt klag frei gesprochen, 85 verurtheilt, und zwar zu Zuchthaus 1, zu Arbeitshaus 6, zu Gefängniß 62 und zu Geldstrafe 16. Unter diesen befanden sich 15 männliche und 8 weibliche criminell be strafte Personen und 9, gegen welche Art. 300 des St.-G.-B. angewenbdt wurde. V. GerichtSaMt Braudis. DaS Strafverfahren wurde im Sichte 1862 erledigt durch Rück nahme des Strafantrag- bei 15, durch Einstellung bei 1, durch Abolition. Tod rc. bei 1, durch Strafverfügung bei 2 und durch Erkenntniß bei 22 Angeschuldigten; unerledigt bueh dasselbe bei 15. In Haft befanden sich 7 Personen. Erledigt wurden 10 Unter suchungen aus den Vorjahren, 21 aus dem Jahre 1862, unerledigt blieben 12 au- dem Jahre 1862. Bon de» Angeschuldiglen wur den 24 verurtheilt und zwar zu Arbeit-Han- 2, zu GkfaNgnitz 21 und zu Geldstrafe 1. Unter diesen befanden sich 7 männliche und 3 werbliche criminell bestrafte Personen und 2 gegen welche Art. 300 de- Gt.-T.-B. angewevdet wmde.
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