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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 20.03.1863
- Erscheinungsdatum
- 1863-03-20
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186303200
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18630320
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18630320
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1863
- Monat1863-03
- Tag1863-03-20
- Monat1863-03
- Jahr1863
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 20.03.1863
- Autor
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Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. W 7S. Freitag dm 20. März. 1863. Die Lehranstalt für weibliche Dienstboten. Jede gründliche Besserung tiefgewurzelter socialer Nebel muß bei der Erziehung beginnen und leine Art der Wohlthätigkeit verdient diesen Namen so in Wahrheit, wie diejenige, welche die h, . . . . zunächst liegen. Immer bleibt eS die höchste Aufgabe des »hlthun-, den Empfänger der Wohlthat so zu stellen, daß er > Almosen- nicht mehr bedarf; und wo diese Aufgabe überhaupt erreicht werden kann, da liegt der Weg dazu eben in der Erzie hung. Ein weiter Weg und voller Entsagung ; oft in Jahrzehn- den erst keimt die Saat empor, die du jetzt mühsam ausstreust du wirft die Früchte vielleicht nicht mehr sehen; aber die Nach kommen werden sie schmecken und dein Andenken segnen. Ein Gebrechen unserer Zell, das der Heilung dringend bedarf, de« Verl" liegt in hältniß der Dienstboten zu ihrer Herrschaft; ein ^ uunai . .. . Leben überhaupt »u wurzeln scheint. Oder wären der Familien väter und Hausfrauen, welche Zeit und ernsten Willen genug haben, mit der vollen Macht wahrer Liebe in ihrem Hause die Heilung zu beginnen, ihre Dienstboten mit Geduld zu unterweisen und zu erziehen, mehr als man glaubt? Christenthum und deutsche Sitte legen diesem Verhältnisse eine tiefe sittliche Bedeutung un ter — wird sie noch überall erkannt und gewürdigt? Da- Nebel ist nicht von heute und gestern, wenn eS auch früher nicht so allgemein empfunden wurde. Bereits vor länger als 20 Jahren setzte in Anerkennung des Bedürfnisses einer unserer Mitbürger — der im Jahre 1842 verstorbene Stadtgerichtsactuar Weinich — in seinem Testamente ein Legat von 500 Thlr. aus für eine in Leipzig zu errichtende »Bildung«- und Unter- richt-avstalt für weibliche Dienstboten", welche gewisse von ihm naher bezeichnet« Bedingungen erfüllen würde. Sein Wunsch verhallte damals unbeachtet, es fand sich Niemand, um eine solche Anstalt ins Leben zu rufen. Erst vor wenigen Jahren faßten, ohne von jenem Legat zu wissen, die Vorsteherinnen der dritten Kinder-Bewahranstalt hier den Plan, mit letzterem Institut eine Lehranstalt für weibliche Dienstboten zu verbinden. Diese während des ausschließlich der Erziehung und dem Erlernen der häuslichen Arbeiten gewidmeten ersten Halbjahres ein Beittag von monatlich 5 Ngr. zu bezahlen. Dre Verbindung mit der Kinderbewahranstalt ist ein sehr glücklicher Gedanke; die Lehr mädchen verrichten einen Theil der für die letzter« nöthigen Arbeit, und diese Beschäftigung dient wiederum dem Lehrzwecke, namentlich giebt sie den Mädchen die beste Gelegenheit mit Kindern umgehen zu lernen. Die Aufsicht führt eine besondere Pflegemutter, den Unterricht hat eine Anzahl hiesiger Frauen und Jungfrauen mit dankenswerther Bereitwilligkeit übernommen. In der Art der Be köstigung und sonstigen Behandlung der Lehrmädchen ist der — für Musteranstalten immer schwierige — Mittelweg m. E. mit einem richtigen Tact getroffen, der hohe Anerkennung verdient; wollen die geneigten Leserinnen hierin dem Urtheil eines ManneS nicht vertrauen, so mögen sie mit eigenen Augen prüfen. Nach Verlauf von 6 Monaten werden die Zöglinge auf an die Pflege mutter zu richtende Bestellung auf Tagelohn zur Verrichtung häus licher Arbeiten ausgeschickt; jede erhält ein Buch, in welches die Arbeitgeber die für die Controls nöthigen Anmerkungen einschreiben. Von dem dabei verdienten Lohne kommt die Hälfte der Anstalt zu, die andere Hälfte wird monatlich unter die auf Arbeit ausgeschickten Mädchen gleichmäßig vertheilt; sie erhalten durchschnittlich ca. 20 Ngr. Pr. Monat. — Nach 1—2 Jahren vermittelt der Vorstand die Vermiethung zum Dienst unter Berücksichtigung der etwaigen besonderen Befähigung und Neigung eines jeden der Mädchen. Will dasselbe den Dienst kündigen, so hat eS vorher dem Vorstand dies zu melden ; für fortgesetztes gutes Betragen sind Belohnungen auSgesetzt. Nach 5 Jahren, vom Eintritt in die Anstalt an gerechnet, wird das Mädchen für selbstständig er klärt und mit einem Zeugnisse des Vorstandes entlassen. Im April 1861 hat die Anstalt mit 3 Zöglingen begonnen, jetzt sind deren 14, und 6 sind inzwischen vermiethet. lieber 18 bis 20 wird die Zahl kaum steigen können, ohne dem Lehrzwecke Eintrag zu thun. „Was den praktischen Nutzen der Dienstboten- Lehranstalt betrifft" — sagt der so eben erschienene zweite Bericht, auf den ich im klebrigen verweise, — „so dürfen wir uns auf die wachsende Anerkennung derer berufen, welche unsere Lehrmädchen auf Tagelohn beschäftigten oder als Dienstboten ermietheten. Wir müssen nur bedauern, daß wir der großen Menge von Anfor derungen nicht zur Hälfte genügen können, da die kleine Zahl der Lehrmädchen zu dem Bedürfnisse Anstalt soll jungen Mädchen, welche sich oem Dienste widmen sin gar keinem Verhält niß steht." wolle», den Weg bahnen au- der Schulzeit in das praktische Leben, sie körperlich und geistig geschickt machen zu ihrem Berufe, sie hin- wegleiten über die Gefahren, denen sie in diesem Alter nur zu sehr auSgesetzt sind und sie erziehen zur Wahrheit, zur Treue und zum Gehorsam; zugleich ist dkr Anstalt die Ueberwachung ihrer früheren Zöglinge während der ersten Dienstjahre Vorbehalten. Die Schwierigkeit dieser Aufgabe werden diejenigen Leserinnen ermessen, welche es selbst versucht haben, ein noch wenig erzogenes, um nicht zu sagen verwahrlostes und vielleicht ungelehriges Mäd chen zu einem tüchtigen Dienstboten heranzubilden; oft noch schwerer, als das Lehren dessen, was sie lernen sollen, ist eS das auS- zurotten, was sie verlernen müssen. Wie die Anstalt ihren Zweck zu erreichen sucht, darüber kann ich hier nur Andeutungen geben. Möchten sie recht viele Leser anregen, sich selbst durch den Augenschein zu überzeugen! Sie werden die Räume der Anstalt (Wwsenstraße 19) sicher nicht ohne einen wohlthuenden Eindruck verlassen. — Die Aeltern oder Vor münder der Lehrmädchen müssen sich verbindlich machen, diese nach Ermessen de- Vorstandes bis aus 2 Jahre in der Anstalt zu lassen und die Wahl der ersten Dienstherrschaft diesem anheimzustellev. Die Mädchen haben eine Ausstattung mitzubringen, welche nach sorgfältiger Erwägung des WünschenSwerlhen und de- Möglichen vorgeschriebe» ist. Außerdem ist ein Eintritt-geld von 3 Thlr. und des PublicumS gar reinem BeryaltNltz steyl. " Zahlreiche Liebesgaben sind der Anstalt nach dem Bericht im Laufe des Jahres zugegangen. ES läßt sich denken, mit welcher Befriedigung eS die Vorsteherinnen erfüllen mußte, als ihnen das oben erwähnte Weinich'sche Legat durch den Stadtrath auSgezahlt werden konnte, da die testamentarischen Bestimmungen mit dem von ihnen gefaßten und zum Theil bereit- ausgeführten Plane aenau rusammentraken. „Dieser Wunsch," heißt eS in dem Bericht, „und diese liebe volle Vorsorge eines um die Stadt verdienten und mit ihren Be dürfnissen bekannten MauneS haben uns, wir möchten fast sagen auf wunderbare Weise, zu einer Zeit ermuthigt, als wir mit Hindernissen und Borurtheilen aller Art zu kämpfen hatten." — 4)och fehlt noch viel daran, daß da- Bestehen der Anstalt auf die Dauer als gesichert bettachtet werden könnte. Möchten diese Zellen dazu beitragen, ihr die verdiente Theilnahme edeldenkender Menschen zuzuwenden! S.. Urber die kirchlichen Verhältnisse der Slooakr« in Norduvgarn findet sich im Dresdner Journal Nr. 180—188 v. A ein interessanter Artikel von Lio. tüsol. BorbiS, in welchem ein anschauliches Bild von den Verfolgungen entworfen wird, die un sere Glaubensgenossen auf diesem vorgeschobensten Posten unser«
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