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Sächsische Volkszeitung : 10.06.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923-06-10
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id494508531-192306107
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id494508531-19230610
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-494508531-19230610
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Volkszeitung
- Jahr1923
- Monat1923-06
- Tag1923-06-10
- Monat1923-06
- Jahr1923
- Titel
- Sächsische Volkszeitung : 10.06.1923
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Nummer S3 — 22. Jahrgang Erscheint sechsmal wöchentlich. Bezugspreis sür Juni LOOV M. AnzeigelipreiSrDieemgespaltenePetit/cils 8 kiV M , für Familien-und Be reinsanzeigen, Stellen-und Mietgesuche L60 M. Die Petit-Reklamezeile, 89 mm hreit.lVOO M., Ofseltcngebiihr sürSelbstabholerLOM., bei ttebersenduug durch die Post außerdem Portozuschlag. Ireis sür die Einzelnummer 2SO Mark ejchüsllichcr Teil: Joses goymann, Dresden SückMe Sonntaq, den 10.Juni 10Ä3 Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung aus Lieferung sowie Erfüllung von Anzeigen-Aukträgen und Leistung von Schadenersatz. Für undeutlich und durch Fern sprecher übermittelte Anzeigen übernehmen wir keine Be antwortung. Unverlangt eingesandte und mit Rückporto nicht versehene Manuskripte werdcn nicht ausbewahrt. Sprechstunde der Redaktion 5 bis 6 Uhr nachmittags. Hauptschristleiter: Dr. Jolef Albert, Dresden. volmelümg Tageszeitung für christliche Politik und Kult» Nedalitton und Geschäftsstelle: Dresden.Altstadt 16. Holi-elustrasre 4» ch Fernruf 32722 / Postscheckkonto Dresden 14797 MkAlW V» WW ' Ae Keil üer FM ' Ms neiik Lebe» Druck und Verlag! Saxonia - Auchdruckerci G. m. b. H. Dresden-Altstadl 19. Holbeinstraße 49 Um Mm lialhelischri, Stzttm Der Kampf, der jetzt durch das sächsische Kulinsmintstermm den acht katholischen Schufen der Südlausitz aufgez'.vungen wor den ist, geht »m nichts mehr und nichts weniger als um die Frage, ob es tu Sachsen künftig überhaupt noch katholische Bekenntnisschulen geben soll. Tie El tern, die jetzt nach der Weigerung des Ministeriums, das Ver bot des Schulgebets zurückzuuehmeu, in de» Schnlstreik ein- getreten sind, kämgsen nm die Zukunft der katholischen Schule in Sachsen überhaupt, auch derjenigen Minderhensschnlen, denen durch die Verordnungen vom 11. November >922 und vom 9. März 1923 in Rücksicht auf ihre Verträge mit den Mehrheils- gcmeinde „die einstweilige Erhaltung ihres konfessionellen Charakters zugesichert worden ist". Diese Ausnahme zuzuge- stehe», ist die sächsische Regierung durch die Verträge, die die katholischen Minderhcitsgememden mit den Mehrheitsgemeinde» brr der wirtschaftlichen Vereinigung zu einer Schulgemeinde ge schlossen haben, genötigt worden. Im übrigen aber vertritt das Kultusministerium den Standpunkt, dass alle anderen Schulen des Landes Gemeinschaftsschulen sind. DaS Be siehe» evangelischer Velenntnisscbnlcn erkennt eS nicht mehr an. Die Verhängung des Gcbetsverlwts über die acht Südlansttzer Schulen bedeutet, dass cs jetzt auch den katholischen Mehrheits- schulen den Charakter der Bekenntnisschule strei - iig macht. Hier sind, besonders wo die katholische Schule, wie in Grunan, Vlnmberg, Altstadt, Schönfeld, Marienthal und Königshain, die einzige Schnle im Orte ist, keine besonderen Verträge geschlossen worden, durch die „die einstweilige Erhaltung de? konfessionellen Charakters der Schnle" ausdrücklich sicher- gestellt worden wäre, weil eben die Möglichkeit zu einem solchen Vertrag in Orten mit nur einer katholischen Schule gar nicht bestand. Trotzdem sind auch diese Schulen in ihren! knifessio^ nellen Charakter gesichert, und zwar durch Artikel 171 der Reichs- Verfassung, der bis znm Erscheinen des Neichsschulgesetzes den Fortbestand der überkommenen Rechtslage gewäbrleistet und auf G und de'sen ja allein auch den Minderheitsschulen in ihre» Verträgen die Aufrechterhaltnng ihrer konfessionellen Eigenart zugebilligt werden konnte. Diese katholischen Mehrheitsichnlen haben also ebenso wie die Minderheitsschnlen gegenwärtig noch als Bekenntnisschulen zu gelten. Ja, Ssnatspräsident Dr. Marx hat am 22. März 1923 im Reichstage nachgewiesen, daß alle sächsischen Schnle», die evangelischen wie die katholischen, trotz de-Z UebergangSschnlgesetzes vom 22. Juli 1919 rechtlich noch Be kenntnisschulen sind. Wenn jetzt durch das an die 8 Südlansttzer Schulen ergan gene Gebetsverbot diesen der Charakter als Bekenntnisschulen genommen werden soll, so entstehen dadurch die absonder lichsten Verhältnisse: Die katholischen Minderheits schulen (VertragSschulen), w'o',n alle katholischen Schulen der Erblande und die Minderheitsschulen der Lausitz lwie Bautzen, Zittau) gehören, dürfen das Schnlgebet beibehalten: denn sie gellen kraft der erwähnten Verträge „einstweilen" noch als Bekenntnisschulen. Die acht Sündlausitzer Schulen dagegen dürfen als M c h r h e i t s schulen da-s Schnlgebet nicht inehr üben, sie Cwerben dadurch stillschweigend als G e nr e i»s ch r f ts sch u - Clen erklärt, ohne dass in der konfessionell einheitltchsu ESchülergenienischaft die geringste .handhabe dazu gegeben wäre. Weil also z. B. die Schnle bon Altstadt als einzige Schule Im Orte nick't durch einen besonderen Vertrag die Ansrechterbaltnug ihres konfessionellen Charakters zugesprochen erhalten konnte, darum soll sie, die sie doch auch den Schutz von Artikel 14 der Reichs-Verfassung genießt, wie die Schule von Zittau, dir ihren Vertrag ans der Grundlage dieser Verfassungsbestimnmug schloß, nun auf einmal keine katholische Schule mehr sein! Verwundert fragt man sich: warum findet man denn erst jetzt, fast vier Jahre nach Erlaß des UebergangSschnlgesetzes, heraus, daß die Südlansitzer Mehrhcitsschnlen keine Bekenntnis schulen mehr sind? Und weiter: wenn man schon die Deutung beliebt, daß n n r katholische MinderheitS schulen, die mit der Mehrheitsgemeinde einen Vertrag geschlossen haben; einstweilen noch als katholische Schulen gelten dürfen, warum macht man dann bei diesem Vorstoße gegen die Bekenntnisschule bei den acht katholischen Mehrhcitsschnlen der Südlausitz halt? Eine Mehr- hcitsschule wie die Ostritzer oder Seitendorfer Schule ist auch die katholische Schule von Schirgiswalde. Als eiuziae Schule im Orte gibt eS fernee auch in der Wendel 12 kaihm ' h: Schulen, die In genau der gleichen Lage sind wie die katholischen Schulen von Grunan, Sck'önfeld, Blnmberg, Altstadt, Marienthal und Königshain. Sind die Unterschiede in der Behandlung dieser einzelnen Gruppen von Schulen daraus zu erklären, daß sie in den Bereich von drei verschiedenen Bezirksschnlleitern gehören, denen eine abweichende Auslegung des Gesetzes erlaubt ist? Oder gibt es etwa andere Gründe, warum man sich scheut, das Schnl- gevet auch in der katholischen Schnle von Schirgiswalde und in den 12 wendischen katholischen Schulen zu verbieten und diese dadurch mit einem Schlage als Gemeinschaftsschulen zu erklären? Die ganze Unterscheidung von M I n d e r h e i t S schulen, denen man wegen der Unantastbarkeit der Verträge notgedrungen noch Gerechtigkeit widersabren lassen muß, und Mehrheits- schnlen, mit denen man jetzt glaubt, machen zu können, was man will, führt praktisch zu einer N e ch t s un s i ch erh e i t, die ans Groteske grenzt. Nur wo die Katholiken in der Minderheit sind, dürfen sie „einstweilen" die Achtung der ihnen durch die Verfassung verbrieften GewisseuSrechte for dern. Sind sie in der Mehrheit, dann müssen sie sich verge waltigen lassen, sofern das betreffende Bezirksschnlamt den trau rigen Mut dazu aufbringt! Fürwahr, hier kann man mit Goeihe sprechen: „Vernunft wird Unsinn, Wohltat Plage!" Zudem bietet gerade diese Ausnahmestellung, die das Kultns- ministerinni den Minderheitsschnlen einräumt, Gelegenheit, die Unhaltbarkeit des von der Regierung vertretenen Standpunktes barzutirn. Diese Verträge der katholischen Minderheitsgcmein-« den sind größtenteils nach dem Erscheinen des Uebergangs- schulgesetzeS geschlossen worden. Dieses Gesetz aber hatte den ausgesprochenen Zweck, alle sächsischen Schulen zu weltli chen Schulen zu machen; später, nach der Entscheidung deS Reichsgerichtes vom 4. November 1920, die dein Religionsunterricht ijein verfassungsmäßiges Recht in der Schule wieder zurückgab, ie wird Lebhafter MeinunirStursLausch zwischen Brüssel und Lsuvo« — Belgien besteht auf Aun obe des passiven Widrrstandes — Günstigerer Eindruck irr England. —'Mussolini z>: Opfern '«irrest. Kmie chu Mk Lile irr PmZ Paris, 9. Juni Am O.ai d'Orsay erklärte mau heute, noch nicht sogen zu kömuii, in welcher Form Poiirrare auf die deutsche Note a»t- wvrten werde. Allgemein beruft man sich in Kreisen, die de» sranzsischcn Regierung unhestrhc», auf die durch daö Brüsseler Knmmnnigiie fest ge! erste frnnzrsisch-hetgijstie Haltung, nach der aber tri» Zweifel über die Tendenz der .Haltung der beiden Re gierungen der deutsche» Note gegenüber bleiben könne. ES muß hier bemerkt werden, daß man eS i» PgriS usij der Beantwortung der deutschen Rote arigenscheinUch gar nick;: eilig hat; wahrscheinlich will man sie ohne jede Hast erledig.«. Sicher ist, tnß Pari? und Brüssel sofort miteinander in Fühlung getreten sind, ebenso wie Brüssel und London miteinander ver handeln. Ter MeinungSailStansch pruschen England und Belgien ist sogar mit auffallender Schnelligkeit ausgenom men worden. Nrch gestern abend trat der englische Botschafter Thcnnis anfgcsuiht. Dieser seinerseits hatte ebenfalls »och gestern abrnd nach London telegraphiert, »m, wie der Jntran- sigcairr behauptet, dem englischen Kabinette mit',»teilen, daß die belgische Negierung auf ihre Forderung »ach Einstellung drS vassivcn Widerstandes „a der Ruhr nicht v e r z i ch t e n k ö n ne, anS welchem Grunde die neuen deutschen Vorschläge auch alt u n n » n e h mH a r angesehen 'werden. Die Frage, ob an? die deutsche Nw.e eine gemeinsame Antwort aller Allierlen zu erwarten ist, bleibt darnach vssen. In Paris erklärt man, daß von einer gemeinsamen Antwort nur die Rede sein könne, falls England sich der« sran'-önsch-belgisthea Standpunkte anschließen und die Einstellung deS passiven Wider- dcrstandes fordern werde. Paris, 9 .Inn:. Präsident Mil lerer »d hat Feste-» vormittag de» englischen Minister Lord Robert Ereil empfangen. Außerdem Hai o- "ach dieser Besorechnna den Mi nisterpräsidenten Poincare zu sich r irren lassen. CS ist wohl sicher anzunehiiien daß es sich nm den französisch-englisch?» Meinungsaustausch in Bezug ans da"- deutsche Memorandum ge handelt hat. Das uMklünMm AMnns P.iri-S, 9. Juni. Die sefort'ge abgeiehirte Halir-ng, die gestern abend allge mein war, kommt in de» Morgenblätter» verschärft und ziemlich unumwunden zu», Ausdrücke. Als wesentlichen Einwand gegen die deutsche» Vorschläge »rächt man geltend, daß die ReichSrogie- rnng der französisch-belgischen Grundbedingung — Einstel lung des passiven Widerstandes vor Verhand lungen — in keiner Weise Erwähnung getan habe. Der Petit Pari sie» veröffentlicht eine Mitteilung, !>r der »ran Wohl sicher die Stellungnahme des Omar d'Orsah za er blicken bat, da sich viele Gründe und Stellen in fast allem Blät ter» Wiedlklw/en, von dr»-» man Bestehungen zrnrr Ministerium deS AuSwärtiaen amiehmen kann: Das Wenige, was man ragen könne, sei nur, daß oaS deutsche Memorandum eher einen Rück schritt als einen Fortschritt in Bezug aus die Vorschläge vom 2. Mai brdente, und ,-aß eS i»?on,«dessen voil'omnren n Ir an u eh m h a r sei. ES sei tatsächlich schwierig sich ein vager-? und nach alle» Richtungen weniger befriedigendes Doknmcnt Ver sand sich die sächsische Regierung mit der Deutung ab, die Schulen seien durch das Uebergangsschulgesetz zu G e nr e i li sch a s t s schulen geworden. In jedem Falle war aber nach der Ansicht der Regierung der konfessionelle Charakter aller Schulen beseitigt. Später erkennt dann die Regierung nach Abschluß der Verträge der MnderheilSe.eniernden d'e Kons-ssio- nalität dieser Schulen wieder an, d. l>. also: sie willigt ein, daß die katholischen Schulen, die sämtlich schon ihre Kon- sesswnalrtät verloren haben sollen, diese wieder a n rr e h in e n! Hätte die sächsische Negierung dazu wohl ihre Zustimmung ge geben, also in eine Wiederverleibmrg der schon verlo-engegangsnen Konsessionalrtät an diese Schulen gewilligt, wenn sie sich so un bedingt sicher gesuhlt hätte in ihrer Arnfassnng, daß das lieber- gangsschnlgesctz die Bekenntnisschule völlig bcsistügt Hab.''' Wenn sie sich nicht durch den Artikel 17-1 d. V., der die Aiifrechterhallniig deS bestehenden Zustandes bl? zum Erlaß eines Reichsschulgesi-tzes gewährleistet, beunruhigt gesuhlt hätte, wäre die Regierung wohl kaum bereit gewesen, die nach ihrer Ansfassiing allen sächsischen Schulen entzogene Konsessionalilät den katholischen Min der h e i ts schulen wieder zuzusichern. Mit der Znlasinng dieser Ausnahme ist stillschweigend anerkannt, daß auch die Bekenntnis schule in Sachsen trotz des llebergangsschnlgesi'tzes noch einen Rechtsboden hat. Dieser Rechtsboden aber ist nicht eigentlich gegeben in den Verträgen der Miuderheilsgemeindcii, sim- iu Artikel 174 d. V., anS dem die Verträge die Änsrechterbaliung der Konsessionalilät ihrer katholischen Schulen herlerten. Und dieser Artikel 174 gilt für alle Bekenntnisschulen, auch für diejenigen, die keinen solchen Vertrag geschlossen haben ode- die keinen schließe» kannten, weil sie die einzige Schnle im Orte sind. Nur weil der Artikel 174 den Bekenntnisschulen, und zwar allen, das Recht ans ihren Fortbestand gibt, konnten die Ver träge, darauf fußend, die Forderung der Beibehaltung ikr r .Konseisionalität durchsetzen, und darum allein gestand auch die sächsische Regierung schließlich wohl oder übel zu, daß diese Vertragsschulen als katholische Schulen zu gelten habe». Eben so muß sie aber, wenn sie die Rechtslage nicht gewaltsam umdcuteu will, auch anerkennen, daß die anderen katholischen Schulen, auch ohne Abschluß eines Vertrages, in Artikel 171 die Rechtsgrundlage für jhrcn Fortbestand als Bekenntnisschulen ha ben, weil ja auch jene Verträge allein auf der Grundlage jenes Verfassungsartikels aufgebaut sind. Zu einer so widerspruchsvollen Behandlung der katholischen Schulen, wie sie jetzt durch den znsteile». ES enthaile nicht nur keinen Hinweis aus die Ruhr- bcsctziing r nd die Einstellung drS passive» Wid.'rstauers. vlnstcich Belgien und Frankreich -,'rrto.rt hätten, sie könnten keine oentichrn Vorschläge in Betracht steh n, solange Weser Widerstand sortge- si-Ni werde, svndern eS unr-h» null; Invnia rasa mit dem Frieden - verrrage. Die vom Deutsche» Reiche angclwtcneii Garantien jei-n völlig illusorisch, weil sie in den Händen der dcnlschen Regierung blieben. Wie werde unter diesen Umständen die Haltung vor« Paris und Brüssel se!,,? Sie sei schon skizziert durch die Be schlüsse der Brüsseler K o n ? e r e n z , besonders durch den im oksizielle» sioimnunigue sehr klar scrmuliirlen Beschluß, die denischcn Vorschläge nicht zu prüfen, solange das Reich nicht die Besetzung des Ntrhrgeh'ckeS angenommen habe und solange cs »ich! dem vo» ihm organisierlen Widerstande ein Ende bereite. Ne MAße Müchne irr lMbü London,!). Juni. Tie „T imeS" bezeichnet dar- deutsche Mann rcnwnin als das Ergebnis der Initiative der britlstrjen Negierung. Daher ruhe an? England eine ganz besondere Per« anlivortlichkeik. die denische Nole voll und angemessen zu erwägen. Sowohl der Form »sie dem Intakte »ach stelle daö Dokument einen großen Fortschritt gegenüber dem vom 2. Mai dar. Das Moradorium stelle tatsächlich das letzte Wort der deutschen Negierung in dein Sinns dar. daß seine Verwerfung fast sicher zur Aufgabe jedes weiteren Versuches in dieser Art führen würdr sowie znm poüii'che» und sozialen Ebrros in Deutschland, welches die Hoffnung ans Crzielnna irgendeiner wesentüchcn Reoara- t'onSsninme cndgüliig arisprlialb der Grenzen deS Möglichen stellen würde. Dis wesentlichste Frage sei daher, ob di: Note eine ange-, messen« Grundlage für ein-' Regelung biete. Die? sei ein- Frage, die nur bcanlwortei werden könne, wenn man sich enstcblosieir habe, ob man sich mit dem rein wirtschaftlichen Prokllem der denische» Zahlungen befasse oder mit einnn politischem Probst",:' Die Note beschränke sich streng auf die Frage der Reparation zahlnngeir. Oder mit anderen Worten, sie sei an? ein wirls.basi- licbcS Problem gerichtet und biete eine wirtschaftlich- Lösung an. DreS sei die richtige, wenn nicht die ein z i g z A n n ä h e r u » g § I r n i e und musst'" von denen an N -lche die Note gerichtet sei als eine solche behandelt werden Vom wirtschaftliche» Standpunkt müsse man den deutschen Vorschlag als einen solchen anseben der e r " st acnainm.'n werden mir Als VrUrna zur Regelung de? Roparatior.SprohlcrnS an sich stimme die Note mit den Ansichten der Wie'.i'chastlsr w'd Finan',- sachperftänc igsn aller führende» Länder rinschlc.-kclicki Frankreich? überein. AnS diesem Grunde müsse sie an? dir Wettmeinnng einen günstigeren Eindruck machen als iedeS andere deutsche Do kument über diese Frage. Es seien 2t»:w i .'n vorhanden, daß Frankreich nick't wiitenS sei, dem Memorandum ernste Erwägung -u zollen weil es die „nl'ed'w'te Ansgar'.' passiven Widerstande? im Rnbraebiete vermisse. Wenn der französisch« Standvimkt als Erlirterinigsgri'ndlaee anaenominen werde, so müsis eS schmierig s-'n, die V "Mindstüigen mi' der ger n-ste r .Hoffnung ans Erkol, ior!e„. wenn in-wircken De.ltsthc n»d Franzosen ihr gegenseitige" Emenln:» zerstörten und einander mnhräck'te». Glücklick-er'.vei''e scheine eine geein.ge Aendernng in der franEst'ck'c'» Ansicht über die Rubr-verasicm einaetrclen zu sein. Es scheine mehr Neiaa»i vorhanden, sie als zeitweilstg, Vorstoß in der'Sn era st in einge.ritet worden ist, bietet die N-ick's- vcrsassinrg keineelci Handhabe. An diesen Widersprüchen wird die Unduldsamkeit der sächsische:, Regierung, die jetzt austs neue in Erscheinung tritt, früher oder späler zu Schanden w-rden. — Ka tholische El.er» der Südlausitz! Ihr kämpft für euer gutes Recht! In euren .Hände» liegt das Schick sal der Sache der kathol > s ch e n S ch n len in Sa ch - se» ! K ä::: pst für W a h r heit, F r e > h c i t- n,i d N e ch t! Siidlansin. 9 Juli. tDrahlhericht.l Der Kampf dauert in nicpcrinirrderter .Heiligkeit fort. Tie SchutanSscNüjse laben es ab-iclehnt, Strafe» zu beairlrage':. I» Grunan. Scko ri ss ld, K c ii i g S h a : n , Rn? darf und O st r > lz fanden ge waltige Este:nversamn,langen statt, in denen czinmütig bsschlopeu wurde trotz Slcastindrohnngcn ansznbalien bi? zam Siege. In NnSdors u urde einstimmig beschlossen, folgendes Telegramm'an das Säck'iiscbe Kultusministerium zu senden: ..Wenn das Kul- tnsmimstcrinm di- Schcilgc'bctsvererdnung als zu Recht bestehend erachtet, narum ist dann tratz Anzeige diese Vereordnnng ni lst ans die katholischen Schulen in Schirgiswalde und der katholi schen Wurde! ans-gedehnt worden?" Di? Elter.,oersam:nlnn.g von Ostritz lat folgende Anfrage an da? Sächsische Kultusministe rium und da? Reichs-Ministerium des- In nr» gerichtet: „Wie lange sollen die katholischen Schulen von Ostritz und tlmgelnng noch unter Ansiiabioohesttmmnuaei: sieben, die Etternagwissen be drücken und der stioich."'erfasi>ina znwidi.rlan?en?" EU: 2;,«frus Lcc kulholikchen Lehrerschaft Jeder Lehrer und Erzieher bedauert nur der lieben Kinder willen de» entbrannten S-ck'nlkainvf. Um seine Schäden „ach Möglichkeit z» mindern, richtet die katholische Lehrerscknlft ein mütig an alle beteiligten Eltern und Erziehungspflichtige die herzliche Bitlo, strenger als je ans ein ruhiges, gesittetes B-tra- gen ihrer Kinler -n achte», sie zweckmässig in der Hanswirtschast oder drrrcki ''mistige leichte Arbrrr zu beschäftigen und sie on- zilbatten. sich tägl eb einiae Stunden ihren Büchern zu widmen, Briefe an Verwandte Wiederholnngsanfaaben z» fertigen nstv. Nor allem bitten wir. nicht eiwa durch unbedachte Worte d-e Liebe znm Vaterland nnd die gebührende 'Achtung vor der Olwig. keit und ilren Vertreter» j4. Gebot!) in ihren Kerzen zu ver letzen. Gott schütze unsere Ingcird! Die Lehrerschaft der katb. Stadtschule Ostritz. Rill, Leiters
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