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Sächsische Volkszeitung : 24.06.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923-06-24
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id494508531-192306242
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id494508531-19230624
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-494508531-19230624
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Volkszeitung
- Jahr1923
- Monat1923-06
- Tag1923-06-24
- Monat1923-06
- Jahr1923
- Titel
- Sächsische Volkszeitung : 24.06.1923
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Nummer 105 — 22. Jahrgang Eicken,t sechsmal wöchentlich, B«r«n»pr-is sür Juni 6500 M. «nzeigenpre«r,Die eingespaltene Petitzeile 500 M., fürFamilien-undVereinsanzeigen, Stellen, und Mietgesuche 400 M. Die Petit.Reklamezeilr. 80 mm breit, L500 M, Offeltengebühr siir Selbstabholer 100M, bei Uebersendung durch die Post außerdem Portozuschlag. Preis tür die Einzelnummer 300 Mark «eschästlicher Teil: Josef Kohmann. Dresden SäcklWe Sonntag, den 24. Ju^i 1923 Im Fall« höherer Gewalt erlischt jede «rrpsinhtung auf Lieferung sowie Erfüllung von Anzeigen-Austrägen und Leistung von Schadenersatz. Für undeutlich und durchFern- sprecher übermittelte Anzeigen übernehmen wir kein e Ber« antwortung. Unverlangt eingesandte und mit Rückporto nicht versehene Manuskripte werden nichl aufbewahrt. Sprechstunde der Redaktion S bis ü Uhr nachmittag«. Hauptschrijtleiter: Dr. Josef Albert, Dresden Tageszeitung für christliche Politik und Kultur --L-L-LSS» - «M,M»W»W-»»»>«, - Fernruf 32722 / Postscheckkonto Dresden 14797 Holbeinstraße 46 Der Eingriff der Reichsregiernng Der zentralifierte Devisenverkehr — Der Kampf um de« Goldwrrtlohn — Was ei« sächsischer Mi«isterprästde«t «nd Kultusminister sür Reden hält Die mm De»ijt»«n»rdmi»g j >, Berlin, 23. Juni. Der Reichspräsident hat aus Grund des Artikels 4b der Reichsrerfcssung folgende Verordnung erlassen: 8 1- Gegen Reichsmark oder Wertpapiere jeder Art, die auf Reichsmark laute», dürfen im Jnlande und Auslande nur solche Zahlungsmittel und Forderungen in uubländischer Währung 18 4 Ansatz 2, 3 der BalntaspctulationSverordnung vom 8. Mai 1923, RGBl. 1. Seite 275) erworben oder veräußert werde», -iir die eine amtliche Notierung in Berlin stattfindet. Der" Erwerb oder die Veräußerung ist nur zum amtlichen Kurse des Tage« des Geschäftsabschlusses, und zwar zum Geld- und Brief, kurse oder einem dazwischen liegenden Kurse zulässig. Eine amtliche Notierung wird lediglich dann als vorliegend angesehen, wenn in der betreffenden Währung am Tage des Geschäfts eine amtliche Notierung deS Kurses der Auszah lung stattfindet. An Tagen, an denen eine amtliche Notierung der Auszahlung nicht stnttsindct, dürfen in der betreffenden Währung Geschäfte nicht abgeschlolsen werden. Der KurS für Auszahlung ist auch sür Geschäfte in Banknoten maßgebend, wenn für Banknoten kein besonderer amtlicher Kurs notiert wird. Wird ein solcher besonderer KurS notiert, so gilt er lediglich für Geschäfte in Banknoten. Im Kleinverkehr sind Umsätze biö zu fünf Pfnnd Sterling oder dem entsprechenden Betrag in einer anderen Währung auch zum letztgenannten amtliche» Kurs zulässig. Diese Vorschriften finden auf Geschäfte» die mit der Ret ch s- bank abgeschlossen werden keine Anwendung. 8 2. Geschäfte, die gegen die Vorschriften deS tz 1 verstoßen, sind nichtig. Die Nichtigkeit kann nicht zum Nachteile von Personen geltend gemacht werden, die den die Wichtigkeit begründenden Sachverhalt beim Abschluß deö Geschäftes nicht kannten. 8 3- Mit Gefängnis bis zu drei Jahren und mit Geldstrafe bis zum zehnfachen Werte der ausländischen iZablungdmittel oder Forderungen oder mit einer dieser Strafen wird bestraft, wer vorsätzlich oder fahrlässig den Vorschriften dieser Verordnung zuwiderbandelr. Ebenso wird bestraft, wer vorsätzlich zu einer solchen Zu widerhandlung anffordert. anfreizt oder sich anbirtet. Neben der Strafe können d«r ausländischen Zahlungsmittel oder Forderungen, anf die sich die strafbare Handlung bezieht, zugunsten deS Reiches ein gezogen werden, auch wenn sie dem Täter oder einem Teilnehmer nicht gehöre». Erweist sich die Einziehung als nicht durchsührbar, so kan» das Gericht nachträglich durch Beschluß die Einziehung des Werte« anordncn. Der Festellung deS Wertes der Zahlungsmittel und Forde rungen ist, soweit eine amtliche Kursnotierung an der Berliner Börse erfolgt, der mittlere Kurswert dieser Börse am Zeitpunkte der verbotenen Handlung zugrundeznlcgen. Ferner kann an- geordnet werden, daß dir Verurteilung auf Kosten des Schuldigen öffentlich b ek a n n tz » m a ch r n ist. Die Art der Bekannt machung wirb im Nrteil bestimmt. Die Bekanntmachung kann auch durch Anschlag gemäß Artikel 3 8 2 des Notgesetzes vrm 24. Februar l!>23 (RGBl. 1 Seite 47) erfolgen. 8 4 Der RelchSwirtschaftSminister ist ermächtigt, NebergangS- nnd Ausführungsbestimmnngen zu diesen Verordnungen zu er lassen und Ausnahmen zu bewilligen. 8 S. Diese Verordnung tritt mit trr Verkündigung in Kraft. Der Reichspräsident gez. Ebert gegcngez. Der ReichSkauzlrr gez. Enno. Der Dküiseibkdarf Nr Firm Stmncs Berlin, 23. Juni. Im Untersuchungsausschutz für die Markst Übung äutzerte sich Generaldirektor der Stinncswerke Minoux auf eine Anfrage des Abgeordneten Dr. Der» bürg über den Devisenbedarf der Firma StinneS. Der Devisenbedarf der Firma SiinncS betrug in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Mai insgesamt 2 200 00Ü Pfund Sterliiig, also monatlich 440 OVO Pfund Generaldirektor Minoux wies dann zahlenmäßig nach, daß an jedem'Tage ein erhebliches Manko an freien Devisen bei der Firma vorhanden war. Es sei kein Pfennig nach dem Anslande verschoben oder versteckt worden. Jeder Pfennig sei zur Finanzierung des Warenzeschäf- tes gebraucht worden. Unsere Koblenlieferungen an die Reichs, bahnen waren so reichlich daß wir oft im Vorschuß gegenüber der Reichsbahn waren. Wir haben infolgedessen am 42. April 80 000 Pfund gekauft und zwar nicht nachmittags, sondern als eben der amtliche Kurs festgesetzt worden war. etwa 2,48 Uhr. Im Mai waren wir der Eisenbahn gegenüber zeitweise in einem Vorschuß von rund 300 000 Pfund. Daraus erklärt sich di» starke Sicherung unsere? Devisenbedarfes. Wir sehen aS als unser Verdienst gy, daß so viel Kuhlen geliefert wurden, daß die Eisenbahn überhaupt im vollen Umfange in Betrieb bleiben konnte. Bei Beginn der Nnhraktivn suchte der ReichswirtschastS- minister die Kohleniwpvtteure zu veranlassen, ihm einen Be- stand von 500 000 Tonnen als eisernen Bestand aus ihren Lagern zur Verfügung zu halten. Der Firma StinneS wurden 66 00» Tonnen englische Kohle auferlegt und wir selbst mußten sie mit etwa 400 Pfund finanziere«. Für di« Fivma StinneS, die doch gewiß Nuhrinteressen zu vertreten hat, war die Stützungsaktion sehr notwendig. Der Zeuge führte weiter aus, daß nach seiner und Herrn Stirmes Meinung die Stützungsaktion nicht mehr allzu lange fortgcfübrt werden kannte. Wir legen Wert daraus die Legende zu zerstreuen, cIS nnren wir minder gute Deutsche als unsere Ankläger selbst zu sein glauben. Aus der weiteren Vernehmung oer Vertreter der Firma StinneS ergab sich, daß die Devisenbeschaffung für die Reichs bahnen durch StinneS später rückgängig geinacht wurden, im Ma: aber wieder eintraten Direktor Gleimims führte aus: In der Zeit vom 42. bis 28. Mai habe der Hauvtposren der goyan. drltcn Devisen von der Reichsbauk gestammt. Die freien Devi sen seien nur von ganz geringer Wichtigkeit. 60 000 Pfund seien aber immerhin eine große Summe sür die NeichSbank. Diese Summe war auf alle Fälle auS der RcichSbauk eiurommeu wardeu. jedoch erst am nächsten Lage zum amtlichen Kurs. DaS sei der große Unterschied. Direktor M'noux äußerte weiter daß er am 13. April 6960 Pfund für die Marine, am >6. Mai 48 000 Pfnnd und am 47. Mai 49OVO Pfund gekauft babe. Diese letzten 88 000 Pfund seien der unbedingte Devisenbedarf für die Rohstoffe der Firma StinneS. Erst am 48. Mai babe sich die Kurssteigerung gezeigt. Damit war der Stoff völlig erschöpft und der Ausschuß vertagte sich auf den 2. Juli. Eine Schweizer Stimme Basel, 83. Jum. (Drahtbericht.) Die furchtbare Mark- emwertung und ihre Begleiterscheinungen, wie die furchtbare Teuerung brrgcn für Deutschland schwere innere Gefahren in sich. Frankreich geht jetzt aufs Ganze und wenn Deutschland nicht alles aufbieiet, um der schwer geprüften Bevölkerung d'n Rücken zu stärken, ist es um Deutschland geschchen. Darauf Weise» in e-.nem interessanten Artikel auch die „Baseler Nachrich ten" hui. De^ Artikelschreiber veriritr die schwere Lage Deutsch lands und die Vorgänge von 4548 und sagt: Damals war Deutschland schwächer aIS heute. Das zusammengebrocben« Heer ris; alles mit sich. Heute ist Deutschlands Waffe die, mit seinem Geldc da? Nuhrgebiet zu schützen. Solange das demisch- Volk gewillt ist für die Verpflegung des NuhrarbeitcrS zu so»gen. so werden sie den Kampf durchführen. Dcer Nuhrarbe:- ter bar die Front aufrecht erhalten. aber die Gefahr liegt im H'-nt-rlande, m den sozialen Umständen. In der Lohnfrage müssen von der N-giernng eine^ Lösung gefunden werde». Sei eS durch ein erhöhte« Lohnabkommen, oder einen, Lohnindex oder durch ein festes Goldlohn. Der Goltrwertlohn Berlin 23. Juni. Gestern hatten die Spitzennerbände der freien, christlichen und Hirsch-Dunkerschc» Ge» werk'chasten au Hand der vorliegenden Pläne eine gnncaffame Besprechung üb;r den Weg zur Schaffung w e r t b e st ä d, g er Löhne u n d E e h ä l t e r. Es wurde eine völlige Einig keit über die in Arlcil befindlichen Pläne festgestellt. Heute findet eine Erörterung d!es?r Spitzengruppen mit den Unter nehmern in der Ztittralarbeitsgemcinschas! statt. Weitere Mordtaten im Rvhrgebiet Recklinghausen. 23. J»»i. In der vorletzten Nacht wurde der 26jährige Konditor Fettstoff beim Verlasse» eines Kaffees von einem französischen Posten angerils«» und nach kurzem Wortwechsel nicdergesch offen. Er war sofort tot. — Am gleichen Abend kam es in riner Wirtschaft bei Recklinghausen zwischen einem deutschen Kriminalbeamten und zwei betrunkenen belgischen Soldaten zu einem Wortwechsel. Der Beamte statte Um 9 Ustr Feierabend geboten und darüber waren die beiden be trunkenen Belgier so erbost, daß sic ans den Beamten eindrangen. der sich nur durch dir Flucht rette» konnte. Bei« der Flucht schossen die Belgier nnd trafen hierbei einen 69jährigen Kassenwäricr, der töolich verletzt wurde. Buer. 23. Juni, lieber die schon gemeldete Erschießung der beiden belgischen Soldaten ln der Nähe der Lippe wird noch be kannt: Im Laufe des Morgens wurden an der Wickingcr Mühle ln Buer zwei belgische Soldaten erschossen und einer schwer verletzt. Als Täter sollen zwei Deutsche in Frage kommen, die aufgrfordert worden waren, Ihre Pässe zu zeigen. Statt dessen sollen sie die Soldaten »iedcrgcschosscn haben. Die Täter sollen dann durch die Lippe geschwommen und Ins »nbesetzte Gi> biet geflüchtet sein. In einem von ihnen fortgeworfencu Rock befanden sich Papiere auf den Name» Flickmann. Die An gehörigen des Flickmaiin wurden sofort verhaftet »nd außerdem wurden über Buer die schwersten Sanktionen verhängt, so daß die Schließung der Wirtschaften und Kaffrcö auf drei Monate, Pen- bot des Straßenverkehrs von abends 6 Uhr bis morgens 5 Nhr, Einstellung der Straßenbahil^iir einen Monat nnd Sperrung der PaßauSgabe für vierzehn Tage, sowie schließlich Sperrung des Telephonverkchrs für eine Woche. AlS Geisel» sollen der Bürger meister und ein Stadtrat festgenommen werden. Münster, 23. Juni. Ueber den vorgestrigen Zwischenfall von Marl wird noch folgendes bekannt:. Das belgische Gruppen- kommando hat sich damit einverstanden erklärt, daß die Ermitt- lungsunternehmungen nach den Tätern von der Kriminalpolizei durchgeführt werden, und hat den deutschen Beamte» Pässe zur un gehinderten Ausreise ins unbesetzte Gebiet zur Verfügung gestellt, wohin die Spur der Täter führt. Die Täter sind nach den von den Belgiern aufgefundenen Pässen keine Polizeibeamten, sondern Zivilpersonen. Ei» Hilferuf für Görqes Esse«. 23. Juni. Nach Meldungen des holländischen Blat- 4es „Het Volk" haben die deutschen Gewerkschaften ein dringendes telegraphisches Ersuche» an die Gewerkschaftsorganisatione» der alliierten Länder gerichtet, darauf hinzuwirken, daß die Voll streckung deS Todesurteils gegen Görges nicht erfolge, um nicht eine neue Berjchärfung der Lage hcrbeizufüliren. Die Nelgemaltigulig des Hechts Da uns der volle Wortlaut der Fleißnerschen Rede auch heute noch nicht vorliegt, so knüpfe» wir im Nachsoigenden an den Hauptinhalt, den wir bereits veröffentlicht habe», a». Wenn ein sogenannter V o l k s m i» i st e r im demokratischen Staat die Kanzel des Parlaments besteigen muß, um eine seiner Verordnungen oder Gesetze vor seinen „Lieben" zu rechtferiigeu, so ist das eine heikle Sache. Um so heikler, wenn er nicht aus eigenem Bedürfnis und innerstem Rechtsgcfühl dazu gedrängt wurde, sondern durch Interpellation einer Partei ans dem Versteck hervorgerusen ist. Das bringt naturgemäß schwere miuislerielie Beklemmungen mit sich, die es dann leicht verstehe» lasten, .venu nachher nach langem Reden immer noch keine Klärung der Sach lage gekommen ist. Freilich gehört zu einem offiziellen Rückzug des Kultusminister ein gut Teil Mut, und zwar ma n n l> a f t e r Mut, der nichts von Feigheit und Heimlichkeit und Entehrung au sich trüge. Irren kann jeder, aber darin verharren ist das Zeichen keines großen Geistes. Ein Ministersessel hat natürlich seine Stützen. Diese Stützen keimt Herr Fleißner sehr genau. Vielleicht ist er selbst in seinem Herzen von Grund auf nicht ein mal so betört, daß er die Wahrheit nicht erkennte. Abcr> — —. Wir müssen diesem Aber eine kleine Erläuterung gebe». Unser Herr Fleißner hat sich bei einer gcwiiscn Gelegenheit ldic>e gewisse Gelegenheit kann von uns näher skizziert werden) anf die Aufforderung nach Zurücknahme der Gebet-Sverordnung einmal geäußert: „Ja. aber was wird das Parlament dazu sagen?" Also... Brauchen wir noch mehr zu misten? Aeußerungen und Auffassungen, wie sie der Kulinsministe- über die rechtliche Lage unserer Schulen ausgesprochen hat, haben wir an der gleichen Stelle im Landtag schon oft gehört. Es ist wohl ein „lokales" Verhängnis, als könne von dieser Stelle nichts Ersprießliches kommen. Wie ei» Fluch der Zeit. In der stillen Kammer zu Hause wird man „vernünsiiger" denken, weil's niemand sieht. Aber das ist ja gerade dgS Verhängnis und Verderbe», wenn die Instinkte, die um die Volks- gunst buhlen, stärker sind als Gewisten und Recht Der Zwie'palt selbst aber schasst einen kranken und schwachen Mann, der lein: Tatkraft hat. Wir verstehen nicht, wie Herr Fleißner immer wieder betonen zu müssen glaubt, „es geht uns nicht uni die Gebeis verordnung, sondern um die Konfessionsschule» überhaupt". Tar- über haben wir noch nie den geringsten Zweifel gelassen. Wir kämpfen selbstverständlich uni unsere katholischen Konfes sion s s ch u l e n. Der Herr Minister aber geht uni dien' Kern frage herum wie die Katze um den heißen Brei, philosophiert über den Grundsatz „Man soll Gott mehr gehorchen, als den Menschen", dessen wahrer Sinn „gewissen" Menschen allerdings niemals aufgehen wird, und behauptet kühn und unverzagt, was schon zehn- nnd mehrmals mit derselben Autorität behauptet worden ist: Der Brei ist kein Brei, oder aus gut deutsch ans-, gedrückt: Es gibt in Sachsen seit dem 1. April 1919 keine Be kenntnisschulen mehr. Durch Miinsterialverordnnng seien da mals die Bekenntnisschulen abgeschasst worden und' das Uebev- gangsschulgesetz habe diesen Zustand gesetzlich sanktioniert. Da mit rechtfertigte man späterhin die Feiertagsverordnung und die Gebetsverordnuilg, und bei jeder Gelegenheit tischt man uns diese „Tatsache" wieder auf. Auch jetzt beim Südlnnsitzer Schul- streik muß diese alte Behauptung von neuem herhalten, um das Vorgehen der Negierung zu stützen. Und dennoch — diese ministerielle Behauptung, es gäbe seit dem 4. April 4949 in Sachsen keine Konfessionsschule» mehr, ist nicht wahr. Nicht nur die t a t s ä ch l i ch e n Verhält- n isse sprechen dagegen, sondern auch das Recht steht anf unserer Seite. ES wird höchste Zeit, daß wir mit dein rechtlichen Ma terial endlich an die Oesscntlichkeit treicn und klipp und klar »ach? weise», daß das sächsische Kultusministerium im Unrecht ist, ja, daß die ganze.letzte Erklärung des Herrn Kultusministers eins fa sche Behauptung enhält, mit der das ganze Kartenhaus der kultnrkämpserischen Erlasse und Verordnungen dieser Behörde in sich zusammcnsällt. Wir lassen zunächst einmal die Alien selbst sprechen. Zn- nächst liegt unS ein Brief des BezirkSscknilamtcS Zittau vor, unterzeichnet vom Bezirksschulrat und Amtshaupima»» Richter, in tem die katholischen Schulvorstände des OstrHer Bezirks zu Verhandlungen über die Vereinigmra der Mehrhcits- »nd Min derheitsgemeinden gebeten werden. Dort steht wörtlich zu lesen: Eine Erleichterung hierlni bcdeutrr, daß trab Vereinigung der Schulgemeinden an dem konseikionellen Ebaraktcr der bc- stebeilden Schule», vorbehaltlich der Bestimmungen deö zu er- wartenden RcichöschnlgesrheS, ni-btS geändert werden soll." Soweit das Bezirksschulamt Ziiiau iw Anstrage deS KulruS- Ministeriums, und zwar am 28. Mai l!>20, also fast -)s Jahr nack Erscheinen des IlehergangSschulgesetzes. Der beste Rechts anwalt kommt an der unumwundenen Tatsache nicht vorbei, daß es I. I. 1920 rechtmäßig in der Südlauffp, wo hcnie der Streik tobt, noch Konfessionsschulen gegeben hat. — Di? angekündiqte Sitzung fand in Ostritz am 21. Juni 1920 statt. Vertreten waren die katholischen Schulvorstände von Ost ritz, Altstadt, Rns- dorf, Grünau, Künigshain, Blnmberg und Schön- selb. Als Vertreter des Kultusministeriums fungierte Herr Oberregierungsrat Bcschorner. Tie Vertreter der katholi- lischen Schulvorstände brachte», wie protokollarisch sestgclegt ist, Bedenken gegen die Vereinigung zum Ausdruck, woraus das Pro tokoll weiter wörtlich sagt: „Herr Oberrrgirrnngsrat Beschorner betont nochmals daß das Mi »ist er in in sür de Erhaltung der kon fessionellen Schule bis zum Erlaß drS Reick,sschnlgcsctz.S unbedingt et» trete, und daß in dieser Beziehung rin Widerspruch zwischen Landes- und Reichsregiernng nicht bestehe." Zu einer Vereinigung der Schnlgcnieinde» kam eS damals noch nicht, wie das Protokoll weiter sagt; man sprach sich viel« mehr siir eine Vertagung der Angelegenheit bis zum Erlaß des ReichsschulgcsetzeS aus. Heute weiß ma», wie recht die Ostritzcr Eltcrnvertrcter damals taten, selbst diesen einwandfreie» Zu sicherungen des Kultusministeriums nicht zu trauen. Eines Kom mentars bedürfen diese Tatsachen wohl kaum. Sie sage»
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