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Sächsische Volkszeitung : 28.08.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923-08-28
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id494508531-192308280
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id494508531-19230828
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-494508531-19230828
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Volkszeitung
- Jahr1923
- Monat1923-08
- Tag1923-08-28
- Monat1923-08
- Jahr1923
- Titel
- Sächsische Volkszeitung : 28.08.1923
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Nummer 158 — 22. Jahrgang »ricl,eint jech«mal wöcheutl. Bezua-prsi« halbmonatl. 40900« M. A»zeigeuprei»r Die eingespaltene Prtttzril« S99VVM., für Familien» u. Dereintanzeigen. Stellen-«. Mtirtaesuchr 40000 M. DirPetit.Reklamezeile, VOmm dr.» L50000 M., Offrriengrbühr sür Selbstabholer 40000 M.. hei l!ebe»sendung durch dir Post außerdem Portozuschlag, «reiS sürdkeEinzelnummer »oOVOMart »eschästlicher Teil.- Joses F-ohmann. Dresden Menstag, den 28. August 192 3' Am Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung aus Lieferung sowie Erfüllung von Anzeigen-Austrägen und Leistung von Schadenersatz. Für undeutlich und durchFern-i sprecher übermittelte Anzeigen übernehmen wir kein e Ver antwortung. Unverlangt eingesandte und mit Rückporto nicht versehene Manuskripte werden nicht ausbrwahrt. Sprechstunde der Redaktion S bis 6 Uhr nachmittag«. Hauptschristletter: Dr. Josef Albert« Dre»de«' voirsMung Tageszeitung für christliche Politik und Kultu NedaUtton und Geschäftsstelle: Dresden»?! Nstadt 16, r oldeinstrape 4« Fernruf 82722 / Postscheckkonto Dresden 147S7 v ! PLkSäküM? WWiillW M» Mli' Ne Vkü Kr Nl»i' Ms iikiie Neil Druck und Verlag r Saxonia » Vuchdruckerei G. m. b. H. Dresden-Altstadt 18. Holbeinstraße 4S > >., > . . .' ^-«r Die Notverordnung der Neichsregiernng Die Freigrenze bei der Drvisenablieferunq 10 Goldmark — Geld, Gefängnis und Zuchthaus* strafen bei Zuwiderhandlungen — Poineaies Anßst vor der internationalen Sachverständigen kommission — Geldentwertung und Vrrkehrstarife Der Walllaut der Nttmdriuilg Die Notveror dn n n g über die Ablieferung anSläiidischer VerinögeiiSgcgenstände hat folgenden Wortlaut: 8 1. Für je zehntausend Mark, die gemäß 8 5 des Ge setzes zur Sicherung der Brotvcrsorgung !>» Wirtschaftsjahr 1923 24 Pom 23. Juli 1923 als erste Teilabgabe zu entrichten sind, haben Er,verbSgesellschatten den Gegenwert von zwei Mark Gold, nilr übrigen natürlichen und juristischen Personen, Personenvereini-- gungen und Vermügensmassen den Gegenwert von einer Mark Gold in ausländischen Znhlnngsmiiteln, anderen ausländischen Werten oder diesen gleichgestellten Werten (8 4) abzuliefer». soweit ihnen vom 10. bis 20. August 1923 ausländische Vermögens« gegenstände oder diesen gleichgestellte Vermögensgegenstände im Sinne des 8 3 gehört haben. Die Ablieferung hat bis zum 15. September 1923 zu erfolge». Ist am ü. September 1923 der Bescheid über die Zwangsanleihe noch nicht zugcstellt, wird di« Ablieferungspflicht vorläufig nach dem Teilbeträge der Vrotvcr- sorgungsabgabe bemessen, der der Erklärung über die Zwangs- mileihe entspricht. Der Nest ist innerhnlb einer Woche nach Zustellung des ZwangSanleihebescheids abznliesern. Schulden sn ausländisch er Währung, die nni 20. August 1923 bestanden hüben und znm 1. November 1923 getilgt werden müssen, können von dem »ach Absatz 1 abzuliefernden Betrage insoweit abgezogen werden, als sie oen Wert der ani 20. August 1923 vorhandenen, nicht abznliefernden ausländischen Vermögens gegenstände übersteigen. Eine Ablieferungspflicht besteht nicht, sofern der abznlir- fernde Betrag von zehn Mark Gold nicht übersteigt. 8 2. Für Personen, Pcrsonenvereinigungen oder Vermvgcns- massen, die nach diesem Gesetz nicht ablieserungspflichü/g sind, weil ihnen innerhalb der maßgebenden Zeit keine ausländischen und keine diesen gleichgestellte Bermögensgegenstnnde im Sinne cheS 8 3 gehörten, bleibt eine Regelung über Art und Umsang ihrer Hermizichnng Vorbehalten. 8 3. Ausländische VrrmügenSgegkiistände im Sinne dieser Verordnung sind: 1. Geldsorten, Papiergeld, Banknoten und dergleichen; Aus zahlungen, Anweisungen, Schecke, Wechsel und Forderungen in auSlänoischer Währung; 2. nach näherer Bestimmnng oer Neichsregiernng a) Anteile an ausländischen ErwcrbSgesellschafien, sowie Geschäftsbeteilig,m- gen jeder Art im Anslande; b) an inländischen oder ausländischen Börsen gehandelte Wertpapiere. Ten VermögenSgegenständen des Absatzes 1 Nr. t stehen gleich oeutsche Neichsg oldmünzc», sowie Gold- und Silberbarren. 8 4. Die Ablieferungspflicht ist durch .Hingabe von aus ländischen Zahlungsmitteln, Wertpapieren der im 8 3 bcwifh- neien Art ooer gleichgesfcllten VermögenSgegenständen (8 3 Abs. 2) zu erfüllen. Tabei sind zunächst die Währungen der nachfolgen den Stauten zu verwenden: Argentinien, Belgien, Brnsiki'en, Chile, Dänemark, England, Finnland, Frankreich, Holland, Italien, Japan, Kanada, Kuba, Mexiko, Schweden, Schweiz, Spanien, Tschechoslowakei, Türkei, Vereinigte Staaten von Nordamerika. Siehe» bei Inkrafttreten der Verordnung den, Abliesernngs- pflichligen Zahlungsmittel der im Absatz l bezeichneten Art nicht zur Verfügung, so sind an ihrer Stelle die Währungen der nachfolgenden Staaten zu verwenden: Bulgarien, China, Tentsrh- jösterreich, Estland, Griechenland, Indien, Lettland, Livland, Peru, Polen, Rumänien, Serbien, Ungarn, Uruguay. 8 5. Be: verspäteter Ablieferung erhöht sich die Abliesr- rungspflicht um 5 v. H. des rückständige» Bkteag-s sür jeden dngefangenen Monat der SünmniS. Weist der Säumige nach, daß seine Säumnis nicht auf Verschulden beruht, kann die zuständige Stelle ganz oder teilweise von der Erhöhung absehen oder eine» bereits nbgclicferten Mehrertrag znrückerstaiten. i 8 6. Bei der Ablieferung von ausländischeu Zahlungs mitteln wird ein Dollar mi t vier Goldinark zwanzig Goldpfennigen umgerechnet. Die Grundsätze für die Um- technung der übrigen Währungen in Goldmark, ebenso wie die für die KurSermittlnug be> der Ablieferung von Wertpapieren maßgebenden Grundsätze, werden in den Durchführungsbestimmun gen (8 14) fcstgestellt. 8 7. Der Ablieferungspflicht! ge erhält für die von shm aboeliefertcn Werte Stücke der wertbeständige» Anleihe des Deutschen Acichcs (Goidauleihc) zu cincu, Kurse, der 5 v. H. linier dem Zeichimugskuese liegt, der am Tage der Ablieferung !lt. Der Ablicferiingspflichtige kann anstatt dessen die Ent- Ichtung des Gegenwertes wählen in: a) Reichsmark zum Tollarkurse des der Ablieferung vor angehenden Berliner Vörsennotiztages; b) Gutschrift auf eilt wertbeständiges Stener- ronto; . c) Gutschrift auf ein wertbeständiges Konto nach näherer Be stimmung der Neichsregiernng. 8 8. Wer weniger als zwei oder eine Mark Gold für se Zehntausend Mark des ersten Teilbetrages der Vrotversorgungsab- Kabe abliefert, ohne gemäß 8 1 Absatz 3 von der Ablieferungs- flicht befreit zu sein, hat bis zum 15. September 1923 eine rklärung darüber abzngeben. welche ausländischen Vermö- nSgegenständc sich vom 10. bis 20. August In seinem Vermögen smiden haben, sowie darüber, was er an ausländischen Ncr- Mögensgcgenständen nach dem 31. Juli 1923 veräußert hat. Die von der Neichsregiernng bestimmte Stelle kann di« Er« lärungspflichtigen zur Ergänzung ihrer Erklärung borladen und on ihnen jede sür erforderlich erachtete Auskunft verlangen; sie am, ferner eine Prüfung der Bücher und Betriebe ipvueÜmen ober vpr neHmen lassen. Die Nichtigkeit lind Vollständigkeit der Erklärung, ihrer Er gänzung und der Auskunft ist an EideS Statt zu versichern. 8 9. Wer die nach 8 8 Absatz 1, 2 vvrgeschricbene Erklärung nicht i» der gesetzlichen Frist abgibt oder auf die in 8 8 Absatz 3 vorgesehene Vvrtacmng nicht erscheint oder die von ihm auf Grund deS 8 8 Absatz 3 verlangte Auskunft verweigert, kann zur Erjüllnng seiner Pflichien durch Ordnungsstrafen ange halten werden. Die Ordnnngsstrnfe kann bis zur Höhe des Gegenwertes von zwei Mark Goto sür je zehntausend Mark der ersten Teilbeträge der Bcoiverforgnngsabgabe verhängt werden. 8 10. Mit Gefängnis nicht unter sechs Monaten und mit Geldstrafe wird bestraft, wer vorsätzlich 1. die nach 8 8 Absatz 1, 2 vorgeschrieüene Erklärung verweigert oder nicht in der ge setzten Frist abgibt; 2. auf wieverholte Voclasnng (8 8 Absatz 3) nicht erscheint: 3. eine nnf Grund oes 8 8 Absatz 3 von ihn, ver langte Auskunft verweigert: 4. die Prüfung vvn Büchern in den Betrieben nicht gestattet oder behindert; 5. den Vorschriften des 8 4 znwiderhandelt. — I» besonders schweren Fällen ist die Strafe Zuchthaus bis zu fünf Jahre» »nd das Höchst maß d«e Geldstrafe» unbeschränkt. 8 il. Wer tu de» in 8 8 vorgeschriebenc» Erklärungen' vier Auskünften wissentlich uneichiige oder unvollständige Ab gaben macht, w'rd mit Zuchthaus bis zu zehn Jahren, bet mfldernden Umständen mit Gefängnis «eicht unter einem Jnhr be straft. — Neben der Freiheitsstrafe ist ans Geldstrafe z» erkennen. DaS Höchstmaß der Geldstrafe ist unbeschränkt. Für die Verbrechen des Absatzes 1 sind die Strafkammern als erkennende Gerichte zuständig. Ist die in Absatz 1 bezeichnet« Handlung fahrlässig begangen, so ist ans Gefängnis und ans Geldstrafe z» erkennen. 8 12. In lei Fällen der Paragraphen 19, II kan» weben «er Strafe ans Einziehung der v'rschmiegencn Vermögensgegen» stände erkannt werden. Soweit sie nicht mehr vorhnndcn oder N'cht mehr zu ermitteln sind, tritt ihr Erlös oder ihr Wert an 'hrr Stelle, Zur Sicherung der Geldstrafr und der Einziehung kann das Vermögen des Angeschuldsgtcu ganz oder teilweise be schlagnahmt werden. 8 13. Sind Pennögensgegeiulände. die gemäß dieser Ver ordnung nbge !>Uert worden sind, unter Verletzung von Vorschriften über den Verkehr mit ausländischen Zahlungsmitteln oder Wert papieren ermorden oder einer gesetzlichen Anordnung zuwider früher »scht angcmeldrt oder abgeUesert worden, so findet wegen d'kscr Znwiderhandlnngcn eine Strafverfolgung nicht st a t t. Sind abgcliescrte Vermögensgegenstände oder die Einkünfte daraus bei der Besteuerung vvn Vermögen oder Einkommen oder bei der Erbschaftssteuer verschwiegen worden, so findet ein Strafverfahren wegen einer hierdurch begangene:! Verletzung der Stcncrgelctze und eine Nnchsorderung von Steuern mit Rücisicht ans diele Vermvgcnsgegenstände vder die Einkünfte ans ihnen nicht statt. 8 14. Die Durchführungsbestimmungen erläßt die. Neichs- rcgicrnng. Sie kann Zuwiderhandlungen gegen die Tnr.tzmh- rungsvcstimmungen mit GesängniS und Geldstrafe sowie mit Ern- ziehung bedrohen. 8 15. Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Ver kündung in Kraft. Mm Erhöh»!!!! dn KMtMlise Berlin, 27. August. Die mit Wirkung vom 20. d. M. ab nach dem Lebenshattungsinder vorgenommene Erhöhung der Berg- arbefterlöhne Hut i» Verbindung mit der fortschreitenden Steige rung der Materialpreise eine abermalge Erhöhung der Kohlen- preise mit Wirkung ab 27. August nötig gemocht. Die Preisfestsetzung erfolgte wieder ans Grund der durch Beschluß des Reichskohlenverbandes vom 9. August d, I. festgelegleu Berech- »ungsweise, Dem Wunsche des ReichswictschaftsmniisterS aut be schleunigten Abbau des im Preise enthaltenen GeldentwerinngS- znschlagS wurde dadurch Rechnung getragen, daß dieser zunächst um ein Fünftel herabgesetzt und weiterer Abbau in AuSsich: ge nommen wurde. Zum Ausgleich hierfür wird ab 27. August 1923 eine aus den Koh'enpreis abgest'lltr Wertbeitcindigkeit der Zah lung eingeführt, die einerseits sür geforderte Vorauszahlungen, anderseits auch sür berstmtetr Zahstvigcn gilt. EiuschÜeß'ich Kohlensteuer, Umsatzsteuer und der Beträge für den Bergacbeiter-Heimstaitenba» und den Hnudessaufschsag beträgt hiernach ab Li. August 1223 der Preis pro Tonne für Oberschlesische Steinkohlen Sb,040 Millionen; für nittteldeuische Braunkohlenbriketts 37,130 Millionen; sür Nuhrfeitfvroerkohle 70,707 Millionen. Hierzu wird weiter vom NeichSwirtschasiSminlsterium mit geteilt: Die auf Grund der Beschlüsse deS NeichSkohlenverbandöS sich ergebenden Preise übersteigen auch diesmal die aufde m Weltmarkt geltenden Kohle »Preise wieder in bedrohlichem Maße. Der ReichSwiristchafismiirisice wird bei den fortzuisebenden Erörterungen des Rei.chSkohst'nraies erneut auf restlosen Abbau deS EntivertuiigSzuschsageS dringeir. Ferner kann damit gerechnet werden daß der Neichskohlenrat in seiner nächsten Sitzung endgültig zu der auf Wunsch des Finanzministeri ums zunächst znrückgest.-llten Beseitigung der Kohlensteuer Siel- lung nimmt. Neue Srpten»bertarif« im Verkehrswese« Berlin, 27. Anglist. Für den 1. Scplembcr steht ein »euer Posttarif bevor der mit der Indexzahl 750 000 artcilet. Danach dürfte eine Fernst««« 30 000 Mk., ein Fernbriei 7.-000 Mark, die OrtSkartc 15 000 Mk. rin OrtSbricf 37 SW Mk., eine AiiSlandSkart« 135Ül><1 Mk.. ctn Auslandsbrirs 22)009 Btt. toste». Poitltarks Rede in W-nmy Paris, 27. August. I» seiner Rede in Chancen entwarf Poincare ein Sch r ecke »Lbild dessen, was geschehen wäre, wenn Deutschland im Weltkriege den Sieg davongetragen hätte. Nachdem er alle Länder aufgeznhlt hatte, die Denftchland wich einem erfolgreichen Kriegsausgang unierjochi hätte, betonte er die Mätzigu u g, die Frankreich Deutschland gegenüber gezeigt habe. Sodann fuhr er fort: Deutschland ist nick! einmal gezwungen worden, uns unsere KricgSkosten zurückzuerslotteii. Nur die Repa ration deS materiellen Schadens, den es verursacht bat, ist ibm auferlegt worden. Ist die? denn wirklich eine so schwerwieg-nd- Bernrteilung? Fm Kriege 1870/7!, als deutsches Land nicht be treten wurde und ini Gegenteil ein großer Teil Frankreichs von, Deutschland besetzt wurde, hat Frankreich erheblichen Schaden ge litten. Deutschland hatte keine Nevarationen zu verlangen, aber es hat sich seine Kriegslasten bezahle» laven »nd cS hat nnS eine Entschädigung von fünf Milliarden anfcrlcgi, DaS war sür die damalige Zeit eine enorme Summe. Wir haben nickst »nr diese Summe gezahlt, sondern wir haben sogar auS Lovalitäi unser, m Gläubiger gegenüber nnS Geld zu verschaffen gesiiclst, »in unsere Schulden zu bezahlen. Dies waren übrigens nickt die einzigen Ausgaben, die wir zu entrichte» gehabt habe», Poincare zälstte nunmehr die einzelnen Ausgaben ans, die Frankreich sonst »och -,» machen hatte und fuhr fort: Außerdem haben wir zwei Provinzen verloren und diese sv sclmierzlicbeii Verluste brachieir ein ständi ieS Defizit mit sich, da die Eiiikünste und Stenern de-? abgel-eivaen Gebietes Vvn da an für nnS verloren waren. Ich nenne kenn: Gesaiiitzisser, da ich noch lange nicht die letzte dieser Angaben er schöpft habe, aber die Zahlen, die ick nenne, können nicht be stritten tnerden. Sie stammen anS amtlichen Dokumenten, die nach dgm Kriege zusammenqestcllt wurden, und fle bieten eine vollkommene Garantie für ihre Niclirigkeit ab? die Zahle», die gestern der »nie deutsche Reichskanzler bezüglich der Zahlungen, die Tentschlnnd licreitS geleistet haben fall, angegeben Han Die Repzrttivn!sommisswn hat die wirklich geleisteten Zahlungen ge wissenhaft nach einer koniradikionsche» ilnterincknng ge wertet und bei ihren Feststellungen ist sie immer einmütig gewesen. Es ist also nicht zu helmuvten, daß Deutschland bereits 42 Milliarde» st-oldmark geleistet hat oder auch nur 25 Milliarden, wie sie ein wirnchnftlickeS Jnstiiut in Washington nngegcbci, habe,', soll, ein Fnsfllnt. Vvn dem et mir bisher »»möglich ist. fe>t- .znstetlr», waS eS ist. Diese sä iede-riäneelickc Schätzung zeigt „iiS ans alle Fälle, z» »'eich atzsurdc» «vinetzuisten >mr «omme» würden, wenn jemals internationale Sachverständige dn, mit tzeoiittragt werden sollten, die flnlflnngSsätziglett Deutschlands zu bemcflen, und ich brauche, wehl in Vieser Bezictzung nutzt zu sage» daß unsere Anli lst sich in diesem Punkte nicht ändern kann. I'in obcr nnf das, was Frnnkre >.'> 1871 getan hat, znriickziikomme», sa ist dnS in wcnigcn Worte., dnS Folgende: Wir große Lasten unser.' Ausgaben auch darsiellr», ist cS »n? gelungen sie zu leisten, nn'.'re Finanzen wilder in Ordnung zu lringen, unsere nationale Ausrüstung wieder instand',usrtzcn und trotz der Verstümmelung, die wir erlitte» tzalten, nnier Land wieder in die Höhe zu hringen und seine Würde wieder zu heben. Hnben wir, um diesen Wi-ckernnsban voruibereiien, Wunder vollbringe» müssen? Nein, wir hatten nicht? zu versuchen, w»S unsere Kräfte überstiegen hatte. Wir haben gcnrbettet. Wir Huben eine» Beweis sür die Vena fideS und den guten Willen ge geben und wir sind i» der Ahi»ng der Welt gestiegen. Wir wollen nnS unseren Feinden von gestern niä>t als Beiswcl >, », steilen, aber was wir in 55 Jnhr.'n g.ua» Iiaben, tonnen sie heute versuchen. Können sie nicht dazu entschließen, dcinu werden lie> nnS zwinge», ihnen gegenüber die Drohung zur AnSsiilirvng zu bringen, dir sie damals an nnS gerichtet hnben: V ezahlt oder wir bleiben! Von neuem tritt im? der krasse llniersckied entgegen zwischen den stachlicke.il Ausführungen StrrsemannS und den ewigen DrochungS- und Verteidigungsreden Pvinrares. Die Argumente, die der französische Ministerpräsident ans der Zeit von !?70 7l beranzieht, wirken gerade lächertick, da sie mit der heutigen Zeit überhaupt nickt in Verbindung gebracht werden kgiinen. Wenn die Belianviil'ig aiiifgcsieltt wird, daß die deutschen und ameri',mischen Feststellungen bezüglich der seither geleisteten Reparationen nicht zittrafsen, so wäre cS ja eine Leichtigkeit diese Frage einer »nvar- tciischen Sachverständigenkommission z» uiitcrckrett''n. Einer solchen Regelung aber geht Poincare beharrlich au? dem Wege. Die zweite Sonntiigsrede Pliineares Paris, 27. August. Bei der Enthüllung einer Gedenktafel zu Ehre» der amerik a n i > ch e n A r in e e in Eouireeonrt hielt Poincare eine zweite Rede, in der er von den geschichtlichen Banden, die Frankreich und Amerika verknüpfe», spr'ch. Er bedauerte, daß der enge Znsainmenscklnß, der zwischen den beiden Nationen im Kriege erfolgte, nach Beendigung der Feind- seligkeitcii nickt den Eharakier eines Bündnisses aniinhi». §kk ReiliM-unitt ill Siilikk« München, 27, Anglist. Der Reichskanzler Hot anläßlich seines persönlichen Besuches beim bäurischen Ministerpräsidenten Ge- legcnbeit genommen, die wichtigsten Fragen der äußeren und in neren Politik, insbesondere am.ch hinsichtlich des Verhält nisse? zwischen dem Reich und den Ländern ent gehend zu besprechen. Im Vordergründe standen bezüglich der inneren Politik Erörterungen über die wirtschaftlichen Maß nahmen, die. angesichts der augenblicklichen Notlage unverzüglich getroffen werden müssen. Dabei wurde» in grnndsätzli ch e r tl eb e r e i n st i m in » n g die Voraussetzungen für ein gedeih liches Zusammxnarbetteii zwischen dem Reich und Bayern er neut festgcstellt München, 27. August Die „Bäurische StaaiSzeiinng" schreibt: Im bayrischen Volke wird cs mit Freude begrüßt, daß Reich», kanzler Dr. Stresem ann die erste sich bietende Gelegenheit benutzt, um dem bayrischen Ministerpräsidenten Dr v, Knilling einen Besuch abznstatten. Wir in Bayern wolle» nur eiuS: Ret.
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