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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 14.04.1859
- Erscheinungsdatum
- 1859-04-14
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185904141
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18590414
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18590414
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1859
- Monat1859-04
- Tag1859-04-14
- Monat1859-04
- Jahr1859
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 14.04.1859
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i npMcr Tageblatt Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. w? 1V4. Donnerstag den 14. April. 185». » Bekanntmachung. Zur Nachachtung wird hiermit darauf besonder- aufmerksam gemacht, daß zu der Plasswitzer Pforte leiheaffen- und marktrechtpflichtige Gegenstände, auch Fleisch nicht eingebracht werden dürfen. Leipzig, den Ü. April ZüLV. Der Nkath der Stadt Leipzig. Koch. Cerutti. „gettoffm, keiner, mit Ausnahme der verabschledeten Militairper- „sonen, soll davon ausgenommen oder befreit werden. „ES ist daher auch die von dem Stadtrath in Aussicht ge sellte Befreiung der Professoren eben so gesetzlich unzulässig, wie „die der sogenannten unbemittelten Personen. Denn die bisherige Befreiung der Professoren und SraatSdiener war nicht deshalb. »'»»» Verhandlungen der Stadtverordneten am 7. »pril »SSV. (Fortsetzung und Schluß.) „Wir haben geglaubt, gerade diese Aeußerungen des Rath« „besonders hervorheben zu müssen, weil sie von fester innerer Ueber- „zeugung dictirt und schon deshalb, namentlich aber auch ihrer I „weil ein Vergleich vorliegt, sondern auS dem Grunde eine berech- /,Fassung nach, bestechlich sind. I „tigte, well die Steuer des grünen Buchs zur Tilgung der KriegS- „Gei es uns gestattet, mit ruhiger Hand und kaltem Blick! „schulden verwendet wurde und der Staat hierzu auch seinen Bei- „an diese gesund und kräftig scheinenden und doch sehr wunden! „trag ltisteie. „und schwachen Stellen die prüfende Sonde zu legm. ! „Deshalb verweigerten die StaatSdimer und UniversitätSver- „Wir bemerken zunächst, daß wenn überhaupt eine Miethsteuer! „wandten die Steuer de« grünen Buchs und eben erst in Folge „nicht nothwendig erscheint und eben deshalb auch nicht eingeführt! „dieser Weigerung ward der vom Rath angezogeue Vergleich ad- „wird, auch so viel gewiß ist, daß von derselben weder Beamte, i „geschlossen. Wenn aber der Rath die unbemittelten Beamten „noch Nähterinnen, weder gesuchte Aerzte, noch emporstrebend« l „und karg besoldeten Lehrer dem vielgesuchten Arzte und Sach- „Jndustrielle getroffen werden, weil eben dann kein Einwohner!„Walter, dem mit reichem Gewinn gesegneten Kaufmann, dem Leipzigs von derselben berührt werden wird. I „glücklich emporstrebeuden Industriellen entgegenstellt und hier be- , Wir wissen aber auch, daß mit der beantragten Steuerfreiheit l „hauptet, daß Niemand daran zweifeln werde, daß Jene verhält- der Miethen unter 190 Thaler und mit den ausgesprochenen An-1 „nlßmäßig weit höhere Steuern zu tragen hätten als diese, so sichten deS RathS nicht nur eine Beschwerde, ja ein Angriff gegen I „sind wir allerdings in der Lage, hier zuzugeben, daß Beamte, die bestehende Gesetzgebung unternommen, sondern auch der beab-1 „namentlich Staatsbeamte und Lehrer karg besoldet werden, nicht sichtigte Zweck, die Verschonung Unbemittelter von der Steuer, I „aber, daß ihre Steuerpfllcht eine verhLltnißmäßig größere sei. keineswegs erreicht wird. I „Wir müssen und können die« auf Grund der Bestimmung „Der Besteuerung im Königreiche Sachsen liegt der oberste I „in ss. 39 der VerfaffungSurkunde eingesÜhrte System der LandeS- Satz zu Grunde, daß vor dem Gesetze Alle gleich sein und daß l „besteuerung, da« auch bisher in Leipzig festgehalten worden ist. Alle nach ihren Kräften deshalb zu dm Lasten beitragen sollen, I „in Schutz nehmen. Denn'sein kettender Grundsatz ist die durch „weil Alle an dem Nutzen der gemeinschaftlichen Vereinigung Lhetl > „da« Einkommen bedingte Gtenersilhigkeit. „nehmen. Der Arme zahlt gar nicht«, der Unbemittelte zahlt! „Und gerade bet Abschätzung der gesuchten oder nicht gesuchten „nach Höhe seines geringen Einkommen« einen geringen Beitrag, I „Aerzte und Sachwalter, der mit reichem Gewinne gesegneten „der Bemittelte einm höher«, jeder nach Berhältniß seine« Ein-1 „oder mit großen Verlusten bedrohtm Kaufleute, der glücklich oder „kommen- und nach seinm Kräften. I „unglücklich strebenden Industriellen zeigt sich da« jenem Systeme „Da« ist Gerechtigkeit. !„anhängende Princip der Verochtigkeit. „Schließt man aber dm Unbemittelten völlig aus von der Ver-1 „Der angestellte Lehrer und Beamte hat den Vorzug vor dm „pflichtung, zu den Lasten der Allgemeinheit, der er angehört und I „Aerzten, Sachwaltern, Kaufteutm und Industriellen, daß er ein „deren Vortheile er zweifellos mit genießt, beizuttagm, so stellt! „feste« Einkommen hat, sicher auf dessen ungekürzten Eingang „man dm Unbemittelten Dmm, die gar nicht« haben, gleich, I „rechnen kann und von Verlusten nicht bedroht wird. „man begründet daher deshalb, weil seine Steuerftlhigkeit dennoch! „Bel der Abschätzung, die nach dem Gesetze nicht durch die „vorhanden ist, ein Privilegium, — man befreit ihn, wie der I „Behörde, sondern nur unter Leitung der Behörde durch die der Rath mit dürren Worten sagt, von der Steuer, man führt zu-! „gleichen Kategorie angehörmdm Mitbürger geschieht, wird da« gleich mit der nmm Steuer eine Steuerfreiheit ein — «abI„murhmaßUche, well eben an sich schwankend« und nicht so leicht, „diese verstößt gegm da« Gesetz: I „wie bet den Beamten erkennbare jährliche Einkommen zu Grunde „Berfassunasurkunde tz. «0. I/,gelegt und bei dm Grwerbtreibendm namentltch auch »och ihrm „Neue bleibende Befreiungen von Staatslasten können! „etwaigen Verlusten insofern Rechnung getragen, at« man sie um „in keiner Weis^vergünstigt oder erworben werben." > „einige Classen de« Tarifs V niedriger stellt und dann di- Summe „abrundet. Daß aber diese Abschätzung oft höher, oft niedriger erfolgt // „ „ „ „ „Srädtevrdnuug tz. 99 und 8. IM. „Von nun an könnm, selbst mit Einwilligung der „ ,, Stadrobrigkeit oder der Stadtgemeinde, Befreiungen I „als die wahre Sachlage e« bietet, da« ist nicht Schuld de« Sy- von ven städtischen Gemeindemitgliedern al« solchen obliegenden! „stem«, sondern ist eine bei den Adschätzenden vorkommeade leicht persönlichen oder DermögenSleistungen, welcher Art sie auch I „mögliche Täuschung. Aber auch diese Täuschung wird nach und „sein mögen, nicht erworben werden. I„nach zur Wahrheit. Dmn, wird Jemand zu hoch adgefchätzt, „Dir bisherigen persönlichen Befreiungen von dergleichen Lei-! „so hat er bei dessen, nöthiamfalls durch eidlich« Bestärkung zu „stungm hören ohne Unterschied, auf welche Art sie erlangt! „lieferndem Nachweise da« gesetzlich« Recht, Ermäßigung zu fordern, „find, auf, nur mit Ausnahme derjenigen, welche dm verabschie-1 „und ist er zu niedrig abgeschätze worben und macht deshalb von „beten Militairpersonen «ach de» gesetzlichen Vorschriften zu-1 „der ihm im Gegenfalle zusteh-ndm Reklamation keine» Gebrauch, „kommen." I„fo wird er, da sich di« Abschätzung von Jahr zu Jahr erneuert, ,,E« soll also nach den bestehenden Gesetze« jeder Steuerfähtge I „auch bei dm »Lchßtn Abschätzungen einer Steigerung nicht mt- ,M»ch von der Stmerpsticht nach m-gttchst richtigem Verhäiwlß!,petzen. Iß aber dennoch, wie wir nicht in Abrede stellen, dann
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