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Dresdner Nachrichten : 19.06.1858
- Erscheinungsdatum
- 1858-06-19
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-185806192
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-18580619
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-18580619
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1858
- Monat1858-06
- Tag1858-06-19
- Monat1858-06
- Jahr1858
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 19.06.1858
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17V. Tonnabend den IS. Juni 1858! Erschient tagt. Morg. 7 Uhr. Inserate da Spattzeitc zu b Pf. werden dl« Abend« 7 Uhr (Sonntag« von 11—2 Uh») angenommen. 1. AvöN« nement L Vierteljahr 1 Thlr., (öv geilen unentaeldl. Inserate); 2. Abonnement » Vierteljahr 15 Ngr. bet nnentgeldl. Lieferung in'« Hau«. Für au«w«rt« durch die Post s Vierteljahr 1i» Ngr. — Einzelne Nummern 1 Ngr. Expedition: Johannet-Alle« S u. Waisenhan«straße « pl. Local- und Prooimial-Aachrichtru. Dretde«, den 19. Juni. — Das ,Dr. I.- enthält folgende Mittheilung: .Ein Correspondenzartikel aus Dresden in Nr. 137 der .Deutschen Allg. Ztg.", welcher auch in andere Blätter übergegangrn ist, spricht von einer Absicht der Regierung, eine Verordnung wegen Beschränkung der Actienunterneh« mungen zu erlassen, wonach künftig nur bedeutende, solide Projekte zugelassen werden sollen u. s w. Von einer sol chen Absicht ist zur Zeit hier nichts bekannt. Mag es von mancher Seite her wünschenswerth erscheinen, daß den Auswüchsen unsers modernen Actien-Speculationswesens entgegengetreten werde, so wird doch jeder in solchen Din gen Einsichtige und die Erscheinungen des Verkehrslebens mit ruhiger Objektivität Beobachtende sich sagen müssen, daß es ungemein schwierig sein würde, in einer derartigen Bevormundung dasjenige Maß zu treffen, was auf der einen Seite das wirklich — nicht blos eingebildet — Schwindelhafte und Unsolide bestimmt ausschließt, auf der andern aber das Entstehen vernünftiger und guter Unter nehmungen nicht unnöthig hemmt und erschwert. Solche Maßregeln haben erfahrungsmäßig stets unvollkommene Erfolge in Bezug ans Erreichung der guten Absicht, mit Sicherheit aber führen sie zu dem Resultate, der Regie rung die ganze moralische Verantwortlichkeit für das Ge lingen der begünstigten Projekte aufzubürden. Das, waS nothw endig ist, hat die Regierung bei der Statutenbe stätigung jedes einzelnen Vereines in der Hand. JmUebri- gen aber muß das Publikum selbst unterscheiden lernen. Auffallend ist es aber in der That, daß Blätter, welche sonst auf jeder Seite gegen Bevormundung und Vielregie rerei eifern und welche auf dem Gebiete des Handels und der Industrie entschiedene Freihändler sind, in dieser Be ziehung beschränkende Rrgierungsmaßregeln gleich von vorn Herrin als praktisch und weise willkommen heißen." — Die K. S. Regierung hat wegen Uebersendung unentgeldlicher, gehörig legalisirter Lodtenscheine für die im Kaiserthum Oesterreich verstorbenen Angehörigen des Kö nigreichs Sachsen das Ansuchen an das Ministerium für CultuS und Unterricht gestellt, welches keinen Anstand ge nommen hat, diesem Ansuchen zu willfahren, daher für K. E. Unterthanen ebenso, wie es bereits in Betreff der Kurfürst!. Hess., dann der Großherzogl. Bad. LandrSan- gehörigrn in Oesterreich angeordnet ist, in vorkommendrn Fällen die unentgeldlich auszustellenden Lodtenscheine ay die Consistorien behufs der weiteren Veranlassung rinzu senden sind. — Bei den sächs. VrreinS-Zweithalerstücken von die sem Jahre zeigt der Stempel einen komischen Fehler. Der Graveur hat ausThaler .Thaelr" gemacht. Die Stücke werden bald von Curiositätenliebhabern gesucht werden. — Unsere Leser werden sich aus dem in Nr. 132 d. BI. enthaltenen Gerichtsverhandlungsrrferate erinnern, wie der Zimmermann und Weinbergsbesitzer I- A. Anger mann in Loschwitz in der am 10. Mai abgehaltenen Hauptverhandlung unter der schweren Anklage vor Ge richt stand, am 28. Dezember 1857 sein eigenes Haus in Brand gesteckt zu haben. Er hatte in der Voruntersu chung nicht nur Alles gestanden, sondern auch überLhat- sachen, die Niemand anders als er wissen konnte, so ge naue und ins Einzelne gehende Angaben gemacht, daß der Gerichtshof unmöglich erwarten konnte, er werde von diesen speciellen Geständnissen in der Hauptverhandlung zurückgehen, daher keine Belastungszeugen gegen ihn vor- geladen wurden. Und doch vindicirte Angermann in der Hauptverhandlung seine früheren Angaben unter viele» Thränen und unter manichfachen einander sich kreuzenden Widersprüchen. Der Gerichtshof sah sich daher außer Stande, zur Abfassung des Erkenntnisses zu schreiten, son dern ordnete die Zeugenabhörung in einer anderweit an zuberaumenden Hauptverhandlung an. Diese erfolgte denn am vorigen 15. Juni und es wurden darin die von dem Angeklagten freiwillig gemachten Zugeständnisse in ei ner Weise bestätigt, die seine Schuld außer allen Zweifel setzten und nicht einmal den Vertheidiger, Herrn V. Schaffrath, zu einem Freisprechungsantrage Veranlassung geben konnte. Das Gericht verurtheilte Angeripann, nachdem die Verhandlung abermals einen vollen Lag in Anspruch genommen hakte, zu 8 Jahren Ar beitshaus. — Auf dem Spaziergange am Belvedere der Brühl- schen Terrasse hat man seit einigen Tagen begonnen, die allerdings etwas ausgetretenen Sandsteinplatten aufzu reißen und durch neue zu ersetzen. So anerkennenöwerth auf der einen Seite die Instandhaltung eines so frequen- ten Weges ist, so auffallend und wahrhaft unbegreiflich erscheint diese Manipulation in einer Jahreszeit, wo nicht allein das Dresdner, sondern ein zahlreiches Fremden« Publikum in dem Genuß der schönen Abende auf der Terrasse durch dieselbe gestört und beeinträchtigt wird.
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