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Dresdner Nachrichten : 23.03.1861
- Erscheinungsdatum
- 1861-03-23
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-186103238
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-18610323
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-18610323
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1861
- Monat1861-03
- Tag1861-03-23
- Monat1861-03
- Jahr1861
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 23.03.1861
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! ' l *rsch. tägl. Mora. 7 U. Znsnal», ».«paltzeKe» Pf., wud« b.«b.7 sSonnt. bt» > ».) «mg»«««»« >o d««rptdtttoa: Joham,»«.«ll- »nd Waisenhau-stratz« «. Nr. 82. Unterhaltung und Geschäftsverkehr. Mtttdaeteur: Theodor Arabisch. SoMabeud, dm 23. Mürz »donn. »tertettährltch »o Kg«, »et mrentgeldl. «tferuna tu'« Han«. D«ch dt» Kal. Post »krtttjahrüch r» «gr. «t^elnt K«»»er» 1861. Dresden, den 23. März. — Die erste Kammer hat heute da« k. Decret, die Regu- lirung de« Elbstrom«« betreffend» berathen. Dieselbe ist den zu stimmenden Beschlüssen der zweiten Kammer beigetrete« und hat hierbei noch den Antrag an die Staat«regi«rung gerichtet, die Frage wegen einer angemessenen Erhöhung der Tarifsätze für di« Be nutzung der Winterhäfen in Erwägung zu ziehen. Sodann hat dieselbe in Uebereinstimmung mit der zweiten Kammer di« Aur schreibung der Brandverficherungtbeilräg« in der bi«herigen Höh« genehmigt. Schließlich wurden di« au« dem stattgrhabten Berei, nigungsverfahren zwischen den beiderseitigen Deputationen hervor- gegangenen, heute in der zweiten Kammer zur Berathung kom menden Vorschläge, zur Beseitigung der zwischen beiden Kammern bezüglich de« Gewerbegesetz«« noch obwaltenden Differenzen, sämmt- lieh angenommen. — Di« Zweite Kammer setzte gestern die Berathung de« Budget- de« Departement« de« Innern fort und erledigt« die den Aufwand für Kreisdirectionen und Amt«hauptmannschasten betreffenden Positionen 30 und 21. — Sitzung der 1I.Kammer am 23. März Vorm. 10 Uhr. l) Mündlicher Vortrag über da«, de« Gewerbegesetze« wegen statt gefunden« Bereinigung-verfahren. 2) Fortgesetzt« Berathung über Abtheilung v. de« Au-gabebudget«, da« Ministerium de« In nern betr. — Oeffrntlichr Gerichtsverhandlungen: Von den am gestrigen Tage stattgefundenen Einspruch-Verhandlungen waren dir zwei ersten von verschiedenem Interesse. Die Geschichte de« ersten spielt in dem nahen Radeburg, de«halb war auch die dor tig« «egend durch rin« zahlreiche Zuhörerschaft repräsentirt. Der dortige Schmtedemeister Hr. Johann Gottlieb Behrischt sSv. hatte nicht nur währen» der Zeit, in welchrr er Mitglied der dortigen Stadtverordneten war, sich mehrfache Einficht in di« städtische Ver waltung verschafft und dies« seiner individuellen Ansicht nach kei- ne«weg« in der erwünschten Ordnung gefunden, sondern war auch dadurch in besonder« Kränkungen und Verlust« gerathrn. UH tt- ner seiner nächsten Angehörigen in Folge vorgrkommener Eaffen- ungehörigkriten zur Verantwortung gezogm worden war, wodurch jener nicht nur sein ganze« vermögen verloren hatte, sondern auch mit genauer Noth dem Zuchthaus« entgangen war. Dir Wach« von alle Diesem maß aber Behrischt dem dastgen Bürgermeister Hrn. Zeidler bei, und sein -egen diesen entstandener Unwille wacht» sich zu verschiedenen Malm derartig Luft, daß er an öffentlichen Orten ungefcheut sich zu der Erklärung herbeiließ, der Bürgermei ster «habe di« städtischen Caffen, mithin die ganz« Stadt bestoh len", sich sogar über ihn und sein Gebahrmde« Ausdruck« .Spitz- bube" bediente. Bei der veffmtlichkeit, «elihe Behrischt der Snchr gegeben, konnte der Herr Bürgermeister nicht ander«, al« gegen jenen wegen Beleidigung klagbar zu werden. Behricht erbot sich nun zwar zum Beweise der Wahrheit, aber auf seine zwei bei der königl. Staat«anwaltschaft eingereichten Dennnciationen folgt« ein« entschiedene Ablehnung der strafrechtlichen Verfolgung. S« wurde nunmehr von dem Gerichtsamt Radeburg wegen Verleumdung «ine Geldbuße von lOO Thlr. verhängt, auch decretirt, daß da« Er, kenntn-ß nebst Vntscheidung-gründen in dem betr. Amtsblatt ver öffentlicht «erden solle. Hiergegen erhob nun Behrischt Einspruch. Herr Adv. Fränzel führt, in seiner Echutzrede de« Weiteren au«, daß, wen!n er wohl einsehe, sein Tuend werde nicht jeder Straf» entgehen/ er doch für deren Zumessung eine ander« Modalität b«. aniragen müsse. Denn derselbe habe die als strafbar erkannten Aeußerungen nicht wider bessere« Wissen gethan, und obgleich di« königliche Staatsanwaltschaft die strafrechtliche Verfolgung abge lehnt. so geh« au- deren Rückäußerungen doch so viel hervor, daß sie Unordnungen in dem städtischen Rechnungswesen anerkenne. Da- ihn zu den gethanen Aeußerungen leitende Motiv sei kein unlauteres gewesen; denn er habe di« Stadt vor künftigen Ver lusten bewahren wollen. Erscheine schon deshalb die Strafe zu hoch gegriffen, so sei hierbei noch ferner zu berücksichtigen, daß Behrischt kein Crösu« sei, eben so wenig wie Zeidler kein Kaiser de« heil, römischen Reich«, wo <« sich um ein MalestLeSverbrechen handele. Der Gericht-Hof erkannt« dahin, daß dir nur wegen Beleidigung, nicht aber wegen Verleumdung zu verhängen gewesen« Straf« von lOO Thlr. aus 50 Thlr. herabzusktzen sei, im Nebli gen aber e« aber bei der Entsch-idung der erstm Instanz zu ver bleiben habe. (Schluß folgt.) — Gericht«»erhandlungen: Heute Sonnabend den 23. d. M. Dorm. 9 Uhr unter Ausschluß der Oeffentlichkeit Hauptverhandlung wider den vormaligen Viktualienhändler Jo hann Heinrich Stiefel und Friederike Margarethe verehelichte Schneidermeister Kölle geborne Pflüger von hier wegen Röthi- gung. vors.: Gericht-rath Einert — Die Sparkasse de« hiesigen Spar- und Vorschußver- ein- übertrifft sämmtliche städtische Sparkassen in Sachsen an Geschäft«umsatz, und fi« kann diesen in vielfacher Beziehung al« Muster dienen, thftl« wegen der Eoulanz in der jederzeiti, gen Annahme von Einlagen, theil« wegen der prompten Rück« zahlung, dir in der Regel sofort, ohne daß von den bedun genen Kündigungsfristen Gebrauch gemacht wird und ohne al len Abzug erfolgt, theil« endlich, weil sie ein« dem marktgän gigen Ztn«fuß entsprechende Verzinsung, 4 Proc. vom Tage der Einlegung ab. gewährt. Di« Sparkasse de« Norschußverein- hatte im verflossenen Jahre 1,261,857 Thlr. Einnahme und 7Ü5,740 Thlr. Rückzahlungen. Dft Mftgliederbeiträg« sind jetzt
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