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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 05.11.1862
- Erscheinungsdatum
- 1862-11-05
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186211055
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18621105
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18621105
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1862
- Monat1862-11
- Tag1862-11-05
- Monat1862-11
- Jahr1862
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 05.11.1862
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Anzeiger. AmISdlaN des »Nlgk Brzirlsgtrichis Md des Ruths der Statt SkthM W ros. Mittwoch den 5. November. ML. Bekanntmachung. Die behufs Aufstellung des Gewerbe- und Personal-Steuer-Katasters auf das Jahr 1863 den Hausbesitzern resp. deren Stellvertretern zugegangenen Formulare von HauSlisten sind nach der Ausfüllung an den Tagen vom « bis mit LL. November d. I. bei der Stadt^Hteuer-Einnahme allhier abzugeben. Bezüglich d«r hierbei vorgeschriebenen gesetzlichen Bestimmungen wird auf die den HauSlisten beiaegebene Bekanntmachung überhaupt verwiesen, insbesondere darauf aufmerksam gemacht, datz die Einträge jeder Miethabtheilung von dem betreffenden MiethInhaber resp. einer von demselben beauftragten Person zu unterschreiben find, damit nicht, wie bisher, unrichtige und unvollständige Angaben Aufnahme finden. Formulare und Bekanntmachungen werden, dafern die Zugesendeten nicht auSreichen, bei obgedachter Einnahme auS- gehändigt. —- Leipzig, den 29. Oktober 1862. Der Nath der Stadt Leipzig. vr. Kvch. Taube. Die Handels' und Gewerbekammern Frank reichs, Englands, Belgiens u. Deutschlands. n. Die PaudelS- und Gewerbekammern Deutschlands. In Deutschland treten die Handels- und Gewerbekammern mit dem BewegungSjahre 1848 auf. Preußen gnrg unter den deutschen Staaten zuerst voran und erklärte, .für jeden Ort und Bezirk, wo wegen eines bedeutenden Handels- und gewerblichen Verkehrs ein Bedürsniß für eine Handels kammer obwalte", eine solche errichten zu wollen (Gesetz v. 11. Febr. 1848). Die Bezirke wurden hierauf allmälig durch königliche Ver ordnung festgesetzt. Oesterreich folgte zwei Jahre später nach. Im lombardisch- veuetianischen Königreiche bestanden bereits Handels- und Gewerbe kammern, was bei der weit früheren wirthschaftlichen Entwickelung der Provinz nicht Wunder nimmt, sie erfuhren aber jetzt eine wesentliche Erweiterung und wurden gleichzeitig auf die übrigen Provinzen au-gedehnt (Ministerialverordnung vom 26. März 1850). So entstanden im Laufe der Zeit und zwar bis zum Jahre 1858 im Ganzen 56 Handels- und Gewerbekammern. Welch rührige w«de». Besonders zeichnet sich unter ihnen die Handelskammer unsere» benachbarten Reichenbergs aus, welche aus eigenem Antriebe mehrfach die Industrie des Bezirks durch ihren Secretair genauen Untersuchungen, mit großer Sorgfalt für jede einzelne Industrie brauche, unterwerfen und die gewonnenen Resultate in besonderen Schriften drucken ließ. Ja Bayern datiren die Institute aus dem Jahre 1853. Sie find gebildet aus den Vorsitzenden und Vicevorsitzenden sämmt- licher in einem Regierungsbezirk befindlicher GewerbS-, Fabrik- nnd HandelSräthe und werden alljährlich am 15. Januar von der Regierung zu Versammlungen berufen, deren Dauer nicht über 10 Tage wahren soll. In Württemberg traten die Handelskammern mit dem Jahr 1854 in» Leben (Verordnung vom 19. September). Durch verschiedene von de» Verwaltungsbehörden gebildete Ausschüsse wrrd hier eine Liste po» wahlberechtigten Notablen aufgestellt und aus diesen alsdann die Wahl der Mitglieder für die Kammern vollzogen. GßWM 'jvqs preußische , wie das österreichische Gesetz haben den -großei» Vorzug, daß sie eine» gewissen Gewerdesteverbetrag zum EensuS «ne» directc» Wahlrecht- mache». Preußen kennt so wenig wie Frankreich jene Dreitheiluog der ErwerbSstände nach Gewerbe, Fabrikation und Handel, noch eine Zweitheilung nach Gewerbe und Diese Scheidung der Staude ist eine künstlich gemachte, ,der ^egeuwäüi^en wirthschaftlichen Entwickelung des Per- Hand befinden, eben so die Fabrikation tausendfach sich m einer Gewerbe die nothwendige Tendenz zeigen, zum Großbetriebe, zum Fabrikgewerbe überzugehen, eine dem wirklichen Leben nirgends mehr entsprechende, wohl aber ist sie eine fortwährende Quelle zu Eifersüchteleien und persönlichen Par teiungen innerhalb der Kammern selbst, Parteiungen, welche in den Beziehung auf concrete, an unserem Platz vorliegende Verhältnisse. DaS Bewußtsein der ernsten Zwecke und der möglichen großen Be deutung für das kommerzielle und gewerbliche Leven der Allgemein heit wird anfangs vielleicht nicht immer überzeugend und stark genug einzelnen Mitgliedern sich aufdrängen, um, w,e es sein sollte, der artige Parteiungen zurückzuhalten. — Sonst liegen die Bedingungen für eine lebensvolle, rüstige Thätigkeit der Kammern in Sachsen bester als irgendwo. Ihr Sitz ist überall ein durch ein reges Ge mein debewutztsein sich betätigender,, im Wachsen begriffener Ort, der Bezirk durch industrielle und kommerzielle Rührigkeit ausge zeichnet und stetig vorwärts schreitend. Wenn also irgendwo, so müßten die sächsischen Handelskammern eine Stellung und Bedeutung in Deutschland gewinnen, falls sie dem großen Rufe entsprechen wollen, welchen unser zwar kleines, kommerziell und industriell aber so hochentwickeltes Ländchen im weiteren Vaterlande, in Europa und an den bedeutendsten trans atlantischen Plätzen genießt. Und welcher Beruf fällt ihnen hierfür zu? Sie werden die Lage de- Handels und der Gewerbe im Ganzen und Einzelnen zu beobachten, die für da- Gedeihen der selben erforderlichen Maßregeln zu berathW, zu Anträgen zu for- mulire» und bei den Gemeinde- und Kreisbehörden oder dem Ministerium zur Geltung zu bringen haben; ste werden statistische Notizen zur Unterstützung ihrer speciellen Anträge, so wie zur genauen Kenntniß dvß Verkehr- und der iudustrie-gewerblichen Thätigkeit sammeln und bei den Gemeinde- und KreiSbehörden einziehen, Jahresberichte über die wirthschaftliche Bewegung der Bezirke erstatten, der Staatsbehörde auf Verlangen Gutachten über Fragen der internationalen, so wie inneren Handelspolitik, Über Fragen bei Verträgen, Tarifmodificationen, Kracht-, Eisenbahn-, Telegraphen-, Post- und EommuuicationSwese» überhaupt, üb« Maßregeln zur Förderung zur Sette stehen und die ihnen Übertragene Aufsicht über Handels- und Gewerbe-Anstalten mit Umsicht führen, sich -«.tachtlich " die Börfenverwaltung übernehme». können. Die Regierung konnte wahrlich keinen gewichtigeren LuSspruch thun als ste in tz. 125 unsere- GewerbegesetzrS ttzat, wenn ste sagte:
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