209 üeberslcht !ls Domainenfonds Ämit 1865. Bemerkungen. » > ««-schließlich 2,630 Thlr. 2 Ngr. — rückständige Erfüllungszahlung auf zwei, erst gegen Ende des Jahres 1865 angeordnete Ausgabeposten. b»n den in der Uebersicht für 1860—1862 (Landt.-Acten 18HH, Abth. I. Bd. 2, S. 5) als rückständig angemerkten 51,090 Thlr. 14 Ngr. 4 Pf. sind 20 Thlr. 13 Ngr. 4 Pf. Ersparniß an der Anschlagssumme für bauliche Herstellungen in Wegfall gekommen. Unter dieser Bestandssumme ist jedoch — wie wiederholt zu bemerken — nicht eine besonders asservirte Baarschaft zu verstehen, sondern die durch Berechnung ermittelte Summe, welche, um das Grundcapital der Domainen unvermindert zu erhalten, zu neuen Requisitionen oder zu Ablösung der auf den Domanialbesitzungen ruhenden Lasten noch zu verwenden ist. Bis dahin bleibt diese Summe zinsbar angelegt: theils durch die von den Acquirenten unbezahlt gelassenen Kaufgelder, welche noch auf den vom FiScus veräußerten Grundstücken hypothekarisch haften und unter den Activaußenständen der Finanzhauptcasse geführt werden, theils durch die Verstärkung der im Bestände der Finanzhauptcasse befindlichen Summe Staatspapiere.