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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 11.08.1867
- Erscheinungsdatum
- 1867-08-11
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186708111
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18670811
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18670811
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images teilweise schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1867
- Monat1867-08
- Tag1867-08-11
- Monat1867-08
- Jahr1867
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 11.08.1867
- Autor
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Hotel mburg. Sied. Diener Hof. haut. «bürg. zarm. halmb. -den. »lmb. logne. um. Len. ». > iffe garni. Rom. »durg. Hotel 7 » 5.50; LOL; dovrr 171; ,.v-r »fisch« redit- s.-; Los» re.) o v. ö B. wolle lerah Psd. )erpe e pr. S^/e, 8'/., Pfd. L lltv» e»S- Amtsblatt des König!. BezirkSgeMs tkiid des NalhS dtt Stadt Leipzig. m 223. Sonntag deil 11. August 1867. Oeffentliche Sitzung der Stadtverordneten Mittwoch den 14. August 1867 Abends t/,7^ ^hr tM Gaale der I. Bürgerschule. ^ ' Erfüllung de- mit Ende d. ZS. ausscheidenden DritttheilS derf. Tagesordnung: 1) AuSloosung von Ersatzmännern zur 2) Gutachten de- BauauSschuffeS über: » a. Errichtung von FUtercanäf« für hie Wasserleitung. d. Aufstellung von 21 öffentlichen Ständern. e. Arealerwerbung zur Turnhalle der V. Bg.--Schule, ä. Verpachtung de- Gohliser Jagdrevier-. e. Arealrauf vom Grundstück der Frau Albrecht. . , k. Entschädigung d«S Hey« Prof. Frege für ^abgetretene- Areal, g. Ausübung de- Vorkaufsrecht- am Grundstück Nr. 2 der Brüd d. Arealtausch mieden Prautzschek Eheleuten, i. Verpachtung,pe- Sommerfelder Jagdrevier-. K. Fluchllinienregulirung an der Wald- und Frankfurter Straße, eventuell . 3) Gutachten d«S VeriqffungSauSschuffeS über: s. Gehaltserhöhung für dep Baudirector. - u d. Gehaltserhöhung für den Stadtschreiher und die RathSactuare. e. Anstellung zweier PolizeiamtSaMenten. ... t. »4 Das Gutachten des Ausschusses zu der in 221 d. Bl. mitgetheilten RathSzuschrift lautet: „Durch Rückschreiben vom 28. Decewber 1866 wurden folgende von unserem Collegium unter dem 19. Decewber 1866, gehellte Beschlüsse zugleich unter Beifügung der in dem betr». Ausschuß gutachten enthaltenen Motive jener Beschlüsse dem Stadtrath zur -enntniß gebracht. Diese Beschlüsse lauten: 1) von Erhebung eine- WafferzinseS für Wasser zum häus lichen Bedarf in Zukunft für de» Fall obzusehen, daß da- Wass« in eine jede Wohnung sämmtlicher Stockwerke der betreffenden Gebäude geführt uHrd (34 gegen 11 Stimmen), ^ o 2) unbrmiiteltsn Hausbesitzern zur Bestreitung.der Anlag,Kosten Vorschüsse zu gewähren und deshalb demnächst in einer Hekaynh- machung unter Beziehung darauf, daß Erörterunayl wegen Frei- aebung des Wasser- im Gange seien und unter Einräumung einer kurzen Frist diejenigen Hausbesitzer, denen für derz Fall der Be jahung det gedachten Frage zu BefirAung der Anlagekosten Eut? «ahm« eine- Vorschusses erwünscht sein sollte, aufzufejxdern, unter < Angabe der von ihnen zu bietenden Sicherheit sich zu melden (40 ^,3) in.d8"Loceä'bartordnung di» Bestimmung -n^zu^men^ daß. keinem Bauunternehmer Concesfiop zu Ausführung eine- BaueS ertheilt wird, dafer» er sich nicht verpflichtet, da- Wasser einer, jeden Wohrtung sämmtlicher Stockwerke zuzuführen (28 gegen IV. wurde dem Stadtrath mitgetheilt, daß mit gleicher Stimmeu- zahl der Beschluß gefaßt worden sei, die Zustimmung zur Erhe- bung.de- Wasser zinse- im nächsten Jahre abzulehnen. Auf eben bezeichnet« Zuschrift unsere- Collegium- antwortet der Stadtrath mittelst Schreiben- vom 12. Januar 1867, indem dersttbe sämmtliche Anträge ablehnt unv in längeren Ausführung ge» diest Ablehnung zu begründen hemüht ist. Ihr Ausschuß zum , Oeconomle- und Forstwesen, welchem dieses Commnnicat voit thÄvAji ein bezüglichen An rath» sich weniger auf da- Wesen unserer früher gestellten Anträge al- aus nebensächliche durch im Au-druck nicht ganz klare Fassung un^tS eigentlichen Absichten stützm. ^ ,K«r A^Sschuß^ beschloß de-halb dem Collegiuu^g»^ zur Prüfung überwiesen.wurde, konnte sich von. der Richtigkeit der. )trath ausgestellt^ Ansichten nicht " "^ nicht Überzeugen, hielt: aber ^e- Wasser- in form z« fär er eftliKn höchste »Etage ihres HauSgrundstückS führen, dasselbe allen Bewohnern zugänglich machen und so eiurichten, daß die Leitung bei Feuerögefahr zu Löschzwecken sofort verwendet werderr kann. . ,, . Ebenso beschloß man dem Collegium anzurathen an dem Be schlüsse festzuhalten: ^ ^ an unbemittelte Hausbesitzer zur Erleichterung der herzu stellenden nöthigen Einrichtungen Vorschüsse zu gewähren und zunächst in geeigneter ^ Weise durch entsprechende Be kanntmachung zur Ermittelung der Summen annähernd zu gelangen, welche zur Erreichung dieses Zwecke- etwa nöthig sein könnten. Dagegen glaubte man dem Collegium auempfehlen zu können, von.einem küheren^lntrage abzugehen, wonach eine Bestimmung in die Localbau-Ordnung gebracht werden sollte, welche Baucon- eessioue» nur dann gestylte, we-n die Herstellung vollständiger bi- in die höchsten Stockwerke de- Neubaues zu-- wird, indem man» ohne irgendwie Gewalt anzu- öglichst schnelle Einführung der Wasserleitung in die nser. durch den l. -und 2^Antrag.für genügend gesichert erachtet, .. Zllllleich wurde beschlossen, in eiuem ausführlichen, der Dring lichkeit wegen leid« an zu kürzt, Frist gebundenen Gutachten des Ausschusses die in dem Letzten Communicate de- Stadtrath«- vom 12. Jaguar: d. I. «enthaltenen Gründe zu bekämpfen und dauvt zugleich die neueren auf Freigebung de- Wasser- gerichteten An träge de- Collegiums unter. Benutzung, der Ln früheren Gutachten enthaltenen. Wotive nochmals ausführlich zu begründen. . Der Stadtrath richtet sich zunächst sehr ausführlich gegen die Mitteilung, daß da- Collegium den WafferzinS für 1867 nicht fern« bewilligen wolle und hält diese Ansicht für unzulässig, theiia weil diese,gegen die früheren Vereinbarungen laufen, würde, theiis weil, dadmch alle- Wasser, also.auch da- zu GewerbS- .und Lvxus- zwecken sreigegeben werde. Letzter,- hat, wie au- dem Schreiben hervorgebt, nicht Ln der Absicht deS Collegium- gelegen und wt.S d e Ausführungen anlavgt, wonach, der Rath die Vereinbarung üb« den Tarif und dessen »orläufig festgestellt« ZeUdauer al- em BertrggSverhällyiß hinftellt, so-kann dieser Theil mit der kurzen Bemerkung erledigt werden, daß eS nicht angemessen sein dürfte, p q. Uwfgna de- unserem Collegium in dieser Beziehung etwa zu- mhUst^en Rechtes ^vr Zeit.weiter zu. untersuchen und zu betonen, tdemot- sich z»»ächft d«mm handett, die Frage der Wasserfrei- ' chst klar nach allen Richtungen hi» zu erörtern und t eiue Uebereinstimmung beider Collegien herbeizu. . det sich den Stadtrath -ege» de» Antrag: „Vor an unbemittelt« Hausbesitzer zu gewähr«."
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