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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 03.02.1873
- Erscheinungsdatum
- 1873-02-03
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187302035
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18730203
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18730203
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1873
- Monat1873-02
- Tag1873-02-03
- Monat1873-02
- Jahr1873
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 03.02.1873
- Autor
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«l. z«. eAsrüäj^ llht nsdorf i^I i «. khlb.-Sy^I nner^A -viirÄv, ^ Sct. Ilk G soch IN tz I drüerAlj-.I Lt.-Lct.S<L l 1871 9r«. -glück nsglückr^ tmmSscho, Ztlsm-- Ägaur8j«. Stt. A L gau UZ-.1 chemc 1»jS. csdorfl.ZL e zu Oclsuq! rgevrrkM nberz 8.1. k. 61 L l. 5-eijS. iberg Zehnt- M -7Z«. bnvorfer ohlmb.-Ä 70 G. Geschäft L tt-Nch ftüh 6'/, Uhr. Ich««», », EqietM»» Johamnsgaffr 32. Nedatteur Fr. Hiitt»«. -stund« d. Nedattioa »«»m«,« »»» il-tt Uhr »«, 4—» Udk. der für dir nächft- Nvmmer destimmten in drn Wochentagen l 8 Uhr Nachmittags. -Wck str Z»seratena>»»hme: , Universitätüstr. 21, »ttschr. Hainstr. 21. Part. NaaMM Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. MWWMWWWWM A»fl«Se 1-750. >d»»»r«r»UPrrt« vierteljährlich 1 Thlr. ?>/, Ngr« incl. Bnilgerlvha 1 Thlr. 10 Ngr Jede einzelne Nummer 2'/, Ng» Belegexemplar 1 Ngr. Gebühren für Extrabeilagen »hne Postbefvrderung 1» Thlr. Mt Poftbrsvrderung 14 Thlr. Inserate 4gespalteneBourgoi-zeile t'/,Ngr. Größere Schriften laut unserem PreiLverzeichniß. Nerlame» »ater d. Ledacttourstrlch di« Spaltzeile 2 Ngr. W 34. Moltztag den 3. Februar. 1873. lur gefälligen Beachtung. Mehrfach vorgekommene Differenzen zwingen uns die dringende Bitte an da- geehrte Publicum richten, alle Holzstöcke oder Clichßs, j»lche un« zum Abdruck im Tageblatte übergeben werden, nach Beendigung der Insertion Ist^rt bei unS wieder in Empfang nehmen zu laste«, da wir nach gemachtem Gebrauch 1« Garantie für dieselben nicht übernehmen können. esse« Idkamtmachmg, die Unterosficicr-Schllle zu Kleinstiuppm betreffend. Soviel nach den bis jetzt erfolgten Anmeldungen für die Unterosstcierschnle zu Kleinstruppcn Versehen werden kann, bleiben in dieser Schule rum nächsten Ostertermine noch einige Stellen zu besetzen. Diejenigen, welche sich darum nachträglich bewerben wollen, werden daher hiermit ausgefordert, dir« alsbald und spätesten- bis zum 28. Februar dieses Jahres und zwar unmittelbar bei dem «trrzeichneteu KriegSmiuisterium, welche- dann daS Weitere einleitcn und verfügen wird, z> thun. Wegen der Bestimmung der Unterosstcierschnle und der Bedingungen der Ausnahme in dieselbe »ird im Allgemeinen auf die Bekanntmachung deS Kriegsministeriums vom 13. November 1872 Rr 270 und 283 des „Dresdner Journals" und Nr. 276 und 286 der „Leipziger Zeitung" ver wiesen und nur über die Ausnahme-Bedingungen Folgendes noch wiederholt: Wer in die Untcrofficierschule ausgenommen sein will, muß 1) mindestens 14 Jahre alt und consirmirt sein und darf das 17. Jahr noch nicht über schritten haben, Rede -e- Bürgermeister» Vw. gehalten in der Ersten Kammer am 29. Januar 1873, die Steuerreform betreffend. (Nach den amtlichen stenographischen Niederschriften) Meine hochgeehrten Herren! Bevor ich zur Prüfung der uns gemachten Vorlage übergehe, halte ich e« für meine Pflicht, hier dankbar aus zusprechen, daß unsere verehrte Finanz-Deputation m b-w m« vorgel-gten Berichte ein außerordent lich tüchtiges Werk geliefert hat, tüchtig nach dem Material, welche derselbe darbietct und daukenswerth insbesondere in Hinblick auf die kurze Zeit, welche der Berichterstattung zuge- wiesen war. Soll ich mit kurzen Worten meine Absicht über die Krage der Nothwcndigkeit einer Steuerreform in unserm Baterlande aussprechen, meine Herren, so geht sie dahin: Unsere bisherige Steuergesetz gebung litt ja sichtbar an Mängeln. Dieselben find in dem Berichte speciell und nach meiner Ansicht richtig aufgeführt und ich brauche sie da her nicht zu wiederholen, weise vielmehr nur auf die wesentlichsten und am meisten ins Auge springen»cn Angriffspunkte hin, die in der mangel- basten Einschätzung-weise der Gewerbe-, Personal- »ud Rentensteuer bestehen, in der Hauptsache aber m der Klage deS Grundbesitzes über zu hohe Belastung gipfeln. Diese Mängel waren zur Ge nüge erkannt und eS wäre daher denselben auch aizuhelsen gewesen und sicher abgeholfen worden, wenn nicht der Grundbesitz, mehr der ländliche al« wie der städtische, die ihm nach seiner Ansicht cmfgebiirdete ungerechtfertigte Prägravation zum Gegenstände seiner schärfsten Agitation gemacht Hille, der es endlich gelungen ist, die Ueverzeu- y«»g zur Geltung zu bringen, daß mit dem jetzigen Steuersystem vollständig gebrochen und ein neues an dessen Stelle gesetzt werden müsse. Diese Agitation läßt auch ihre Spuren unver kennbar im Bericht noch zurück und der Herr Referent wird mir die Bemerkung nickt verübeln, wenn ich sage, daß der ganze Bericht das Ge präge de- großen Landgrundbesitzes nur zu sicht- »ar an sich trägt. Zum Beweise dafür, meine Herren, will ick nur wenige Punkte berühren. Der Bericht weist die Ansicht, daß unsere bisherige Grundsteuer die Na- tnr einer Bodenrente gehabt habe, kurzer Hand leichthin ab. Er bezeichnet sie als eins Frage, dir einer Erörterung gar nicht mehr bedürftig sei. Freilich kommt er zu diesem Schluffe nur dadurch, daß er vie Geschichte der Entstehung unserer Grund steuer völlig ignorirt, namentlich auch der That- sacbc keine Rechnung trägt, daß einem großen Theil unsere« Grundbesitze- die Steuerfreiheit mit Mil lionen abgelöst werden mußte. Die- wäre sicher lich nich t geschehen, meine Herren, wenn man nicht von der Ansicht geleitet worden wäre, daß die Steuerfreiheit aus dem Grund und Boden hafte, ebenso wie die Steuerpfiicht der nicht steuerfreien Güter als eine auf denselben lastende Bodenrente angesehen wurde. Weiter weise ich darauf bin, daß im Bericht bei einer Vergleichung des Nutzunaswerthe-der länd lichen und der städtischen Grundstücke der Nutzungs- «erth de« städtische» al- ein viel höherer, al« vor de- ländlichen Grundbesitzes bezeichnet worden ist. Dabei ist aber völlig unbeachtet geblieben, daß der städtische Grundbesitz durch seine Benutzung all- »tlig »bsorbirt wird und daß er der Gefahr «»er plötzlichen völligen Vernichtung a«-gesetzt ist, ^ awder ländliche Grundbesitz durch feine Bo- endlich 2) eine Körperconstitution haben, die ihn al- künftig befähigt zum Eintritt in die Armee erscheinen läßt, und zwar muß er bei einem Alter «uter 15 Jahren mindestens 1 Meter 42 Centm. — Mm. groß sein und wenigsten« 68 Centm. 5 Mm. Brustumfang haben, — fall- er aber das 15. Lebensjahr bereits überschritten hat, mindestens 1 Meter 47 Centm. — Mm. groß sein und wenigstens 73 Centm. 5 Mm. Brust umfang haben, 3) muß er sich bisher tadellos geführt haben, 4) zum mindestens leserlich und richtic rechnen können, richtig schreiben, ohne Anstoß lesen und die 4 Specie- 5) mit Zustimmung und unter Beitritt seiner Eltern, beziehentlich seine- Vormunde- und der noch lebenden Mutter, sowie de- BormundschaitsgcrichtS sich gerichtlich verbindlich machen, in der activen Armee sechs Jahre, einschließlich der nach dem Gesetze darin abzuleistenden Dienstzeit, zu dienen. Daß der Anzumeldende Soldaten-Aind oder Waise sei, wird nicht erfordert. Dresden, am 29. Januar 1873. . Kriegs-Mintsteriu«. von Fabrice. Holz-Auction. r L87S wirthschaftuna, durch seine Benutzung von Jahr zu Jahr an seinem Werthe nur gewinnt und der Gefahr der plötzlichen Vernichtung nicht unterwor fen ist. Zuletzt kommt, der ganzen Beweisführung nach folgerecht, der Bericht zu dem einfachen nackten Satze: „der Grundbesitz ist überlastet, das bedarf gar keines Beweises." Ja, meine Herren, der Satz wäre vollkommen richtig, wenn unsere Grundsteuer, wie ich vorhin bemerkte, nicht eine Geschichte hinter sich hätte und wäre diese nicht vorhanden, so würde eS vollständig ausreichcn, wenn man eine einfache Zahlcnvcrgleichung anstelltc, um daran zu beweisen, daß der Grundbesitz den übrigen Gtrnrrvbjerten gegenüber entsckicdcn überlastet sei. Will man j also — ich wiederhole — diese Entstehung-- j geschichtc völlig unbeachtet lasten, so würde eS nur , dieses einfachen Beweises bedürfen und man! würde nickt nothwendig haben, um dies zu er- reichen, erst noch Grau in Grau zu malen. Der! Bericht hat aber freilich diese dunkle Färbung ^ nicht entbehren zu können geglaubt. So z. B. erzählt er unö aus Seite 90, daß „eine der aller größten Firmen »n ganz Sachsen" bei einem Reingewinn von jährlich mehr als 100,000 Thlr. nicht mehr als 500 Thlr. Gewerbesteuer jährlich zahlen. Dem gegenüber, meine Herren, habe ich berichtigend zu bemerken, daß in Leipzig die aroßen Bank-Firmen, wohlverstanden nicht etwa Actien-Banken, sondern Privatbankhäuser, bis zu 900 Thlr. jährliche Gewerbesteuer zahlen. Ich bin weit davon entfernt, durch diese An führung beweisen zu wollen, daß diese Steuer- rahlung eine dem Gewinn der fragliche,! Bank häuser entsprechende wäre; sondern ich will damit nur darthun, daß hier der Bericht doch nach einem in die ganze Darstellung nun eben paffen den Beispiel gegriffen hat, welche- wenigstens nicht al- Regel angesehen werden kann. Ferner glaube ich, würde eS richtiger gewesen sein, wenn man bei einer Vergleichung der Stei gung der Steuer-Objecte bezüglich der Grund steuer sowohl al- der Gewerbe-, Personal- und Rentensteuer doch das Wachsen der städtischen Steuereinheiten nicht als gar so unbedeutend dar- gcstellt hätte, wie e« der Bericht auf Seite 94 thut. Es ist ja richtig, daß die industriellen Etablissement- in den letzten dreißig Jahren ganz außerordentlich zugenommen haben und es ist daher sehr leicht erklärlich, warum jetzt die Ge- werbestcuersumme eine ganz andere geworden ist, al- wie vor 30 Jahren. Aber, meine Herren, auch die Grundsteuer-Einheiten sind doch nicht in so geringem Maße, wie der Bericht glauben machen will, sondern sehr wesentlich gestiegen. Al« Beleg dafür erwähne ich, daß in Leipzig am 15. April 1843 die Steuereinhcitenzahl 2,933,476 betrug und daß dieselbe am Schluffe des JahreS 1872 in runder Summe 6,030,000 beträgt. Somit ist in diesen 30 Jahren die Zahl der städtischen Steuereinheiten in Leipzig um mehr als daS Doppelte gewachsen, und wenn man diese Vermehruna nach dem zu versteuernden Ertrage berechnet, so muß diese Thatsache ganz bestimmt sehr ins Gewicht fallen und eS wird nicht so ohne Weiteres gesagt werden können: die Stei- gunader Steuer - Einheiten des Grundbesitze- ist im Vergleich zu dem Steigen der Gewerbesteuer kaum irgendwie in Betracht zu ziehen. Jndeß, meine hochgeehrten Herren, ich fahre nicht fort in der Aufzählung derartiger unter geordneter Ausstellungen gegen den Bericht. Durch dieselben wird der Werth desselben nicht ver mindert. Gehe ich zur Prüfung de- Entwürfe« über, den uns die geehrte Deputation vorgelegt hat, «eine Mittwoch den IS. Febrnar L87^ sollen von Dornrtttag» » Uhr an im Conne, Witzer Rev er auf dem diesjährigen Mittelwaldschlage in Abth. 25 ca 200 Hanfe« Schlagreitzig tLanghaufe«) unter den im Termine an Ort und Stelle öffentlich angeschlagenen Bedinaunqcn an den Meist- bietenden verkauft werden. Zusammenkunft: Auf dem Mittelwaldschlagc in Abth. 25 an der Councwitzcr Linie. Leipzig, am 29. Januar 1873. DeS Raths Forst-Deputation. Herren, so ist e- im Wesentlichen Folgendes, was diesem Entwurf zu Grunde gelegt worden ist. Man will Etwas von dem Bisherigen retten und führt Etwas Neues dazu ein und kommt somit zur Einführung einer doppelten Steuer: der Ertragssteuer und der Einkommensteuer. Ich komme auf deren Unterscheidung noch später zurück. Wenn ich aber den Entwurf i,r seinen Special- bestimmungen ansehe, so verhehle ich mir nicht, daß gerade in diesen Einzelbestimmungcn noch sehr viele Schwierigkeiten zu überwinden sein werden, um die daselbst niedergelegten und zum Thejl für mich völlig neuen und wie ich hier bekenne ganz wcrthvollen Gedanken praktisch zu verwcrthen. Ich habe also auch hier mich wiederum geprüft, wie man sich zu dem Entwurf im Allgemeinen zu Verhalten habe, und da bin ich immer wieder darauf zurückgekvmincn, daß cs meiner An sicht viel mehr entsprochen hätte, wenn man daS jetzige Steuersystem ausrecht erhalten und dasselbe nur zu verbessern versucht hätte. Als eine solche Verbesserung würde ich erkannt haben, wenn man, um den Hauptwidcrstand gegen da jetzige Steuersystem zu beseitigen, den Grundbe sitz durch eine Verminderung der bisherigen Grundsteuer zu befriedigen gesucht hätte, wenn mau z. B. die Grundsteuer aus »/s oder die Hälfte der dermaligcn Höhe herabgesetzt, dann aber diese herabgesetzte Steuer gleich selbst im Gesetze als eine feste, unabänderliche Bodenrente bezeichnet hätte, die somit auch einem künftigen Zuschläge nicht unterworfen gewesen wäre; wenn man daneben das landwirthschaftliche Gewerbe, wie auch der Entwurf thut, zur Gewerbesteuer herangezogen und wenn man endlich die im Be richte sehr klar nachacwiesenen Unzuträalichkeiten bei der jetzigen Einschätzung der Gewerbe-, Per sonal- und Rcntensteuer beseitigt hätte. Meine Herren! Ick muß nach wie vor beklagen, daß man diesen Weg nicht eingeschlagen, sondern daß man vielmehr geglaubt hat, man müsse dem modernen Stichwort: „Einkommensteuer" auch hier eine gewisse Rechnung tragen, freilich, meine Herren, dem gegenüber habe »ch vollständig «n- zuerkennen, daß ohne gewisse Zugeständnisse an diese Ansichten der modernen Steuerpolitiker über haupt die nun schon so lange schwebende Frage rum Abschluß nicht hätte gebracht werden können, und ebenso muß ich anerkennen, daß der Abschluß und zwar der baldige Abschluß dieser Streitfrage dringend nothwendig ist. Wenn ich also die jetzige Vorlage als ein Compromiß zwischen dem bisher Bestehenden und dem, wa« die moderne Steuer politik und Wissenschaft fordert, ansche, und wenn ich hoffen darf, daß dasselbe dazu beitragen wird, daß diele Streitfrage, welche ich eben andeutete, zum Abschluß gelangen könnte, so ist dies für mich ein bestimmender Grund, mich diesem Com promiß anzuschließen. Die Einzclberathung des Gesetzentwurf-, meine Herren, wird zu mannichfachen speciellcn Bemer kungen Veranlassung geben. Ja ich glaube, sie wird so viel Amendements Hervorrufen, daß eS kaum möglich sein dürfte, durch eine Kammer- berathung diesen Gesetzentwurf sofort so zu ge stalten, daß dessen praktische Ausführung möglich wäre. Hier in der allgemeinen Debatte will ich nur ein paar Puncte hervorheben, weil sic da« allgemeine Princip de- Gesetzentwurf- betreffen, aus welchem der ganze Gesetzentwurf beruht. Dies betrifft insbesondere die zur Rechtfertigung der Einführung einer zweifachen Steuer von der geehrten Deputation gemachten Unterscheidungen, wonach die Ertragsstcucr den DurchschnittSer- trag, die Einkommensteuer daS reine Einkommen treffen soll. Diese Unterscheidungsmerkmale bedürfen jeden falls noch einer präciscren Klarstellung. Denn, meine Herren, diese Unterscheidungen sind aus eine große Menge von Steuerobjccten gar nicht anwendbar. Beispielsweise bemerke ich, der Gc- balt deS Beamten, die 4- oder 5proc«ntige feste Pcrzinsung einer Staats-Obligation oder Über haupt eines Werthpapicres bleiben im Durch- schnittsertraa wie im reinen Einkommen ganz dieselben. Die Ziffern ändern sich weder bei diesem noch bei jenem. Also Durchschnittsertrag und Reinertrag fallen hier vollständig zusammen. Ich könnte diesen Beispielen vielleicht noch andere hinzusügen, indessen die angegebenen werden für meinen Zweck genügen. Es wird mir somit zu- gcstanden werden müssen, daß bei diesen Steuer- objcctcn die gemachten Unterscheidungen den Zweck nicht erreichen lassen, den man damit beabsich tigt hat. ls. Habe ich mich hier in gewisser Weise ableh nend auszusprcchcn gehabt, so darf ich nicht uner wähnt lassen, daß im Entwürfe ein mir bisher noch völlig neuer Gedanke enthalten ist, den ich für die Zukunft aller Steuergesetzgebungen für außerordentlich fruchtbar halte und das ist die Vertauschung der Progressivstcncr mit der Re- grcssivstcuer. In dieser Beziehung muß ich sagen, ist cs mir gegangen wie mit dem Ei deS Colum- bus. Als ich das gelesen habe, sind mir die Augen aufgegangen, daß dies allein die richtige Modalität sei, um die erforderlichen Abstufungen in der Besteuerung richtig zu finden. Von vcr Declarationspflicht spreche ich hier nicht, meine Herren, die unendlichen großen Schwierigkeiten, die sich derselben entgegen stellen, sind ja so viel fach besprochen, daß ich nur bereits Gesagte- wiederholen würde. Schließe ich nun, meine Herren, so spreci unumwunden auS: Ich wünsche, daß auf Bast- dieses Gesetzentwurf- die Stcuerstreitf welche unS schon Jahre lang im Alhcm erhalten hat, zum Abschluß gebracht werden möge. Aber sollte es auch nicht gelingen, meine Herren, jetzt den Entwurf sofort zum Gesetze zu erheben — und ich glaube Ursache zu haben, die« annehmen zu sollen — so wird vock die treffliche Arbeit, unserer Deputation ganz bestimmt nicht verloren sein. Ich glaube vielmehr, daß dieselbe die Grundlage bilden wird für unsere und vielleicht auch für andere künftige Steuergesetzgebungen. Die Nnnouceil-Erpevtkton v»n »uNoir »«»„«, Letpstg. Grimma'sche Straße 2 , t, vermittelt auf dem e der Jnsettii-n auf und Verpachtungen .... ,—o— , Gesuch« und Offer ten, Engagements »c. ohne Provision unter alleiniger «urechnmtg der Ori-inal-JnsertionS-Gebühren. lilei-«r nerciea rspaelrt sserolnlrt > uen»5eh«>. 14. nniiu«. 8 1, «'-er ^eteexsletune-2. ll«s I. Tageskalender. 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