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Dresdner Nachrichten : 03.07.1896
- Erscheinungsdatum
- 1896-07-03
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-189607038
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-18960703
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-18960703
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1896
- Monat1896-07
- Tag1896-07-03
- Monat1896-07
- Jahr1896
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 03.07.1896
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«k ttaani« Pi«, nur seaen >Mndi«lM«n n^men"°ämmt>,L« ^ yamiaitk Lnnonceuburraur a». BotalMln w«rd<n mit 10 Mr. M- Ul». 11. 41. Jahrgang. ,",w lrel8e-üiirlig88ll!fle. L Vlldssvilsia L Lükllv, «WALL V. Dresden, 1896. Vollkommenst«,-, ssldst- tliätiMr xsräusebtoser Vdür8ekUe88er. A 8«,ttU« St.iw vodrraetl. Urospoeto gratis n.tnmo. t ant I>«ln^lu„, Löulpl. Uulliotvr^ü^» I»n« »«I^n-As., KurkLrslpi^lr., . (1'oro.>prscd»ml U, dir. -WO.) tz liMlletis MtllvrLlvLssor xur-mtirt ckissMIirixor b'ülluus. uvct L»Äv-Lx1^»«1«. prompter VorkÄvät nrrek nusvSrts. ILKl. MUotapotliirlt« V ssüvn Löffvll, massiv LsalmLütol LlzsoareUea koäalv . MunjU.°M L vepsr.-vtvasUioll Valttasnitr.A. Z lliliitiM tsiipiilt, «eise- SK»» ir«i8v vmpüoklt io reichster ^usn-nbl: H un I D«m - pavelieii, I»Iat«ItiüIIeu, Ke1k«lt1»i»«i>, Xeo«88a1»e» ete. 8 LerndLrä I^üäiZsr, ^ 8edu1r u. Kol8vdü1v Nr. 182. DW»' i»vu««tv Sloelvllv ompkvlilt <I.-l8 kutr- uucl Alv<1orvatti'vnllnu8 k. »eim'ictl ksilliel. Politisches. Das Bürgerliche Gesetzbuch ist am Mittwoch in dritter Lesung im Reichstage angenommen worden. Das lebhafte Bravo, mit dem die Mehrheit die Verkündung des Resultats begleitete, bewies, daß sie sich der Bedeutung des Ereignisses als eines Marlsteines in der Geschichte unserer inneren Entwickelung bewußt war. So ist denn nunmehr zur Wirklichkeit geworden, was der hochselige Kaiser Wilhelm I. am Schlüsse der Session, in der die großen Prozeßgesetze znr Verabschiedung gelangten, als seine und der ver bündeten Fürsten Hoffnung für eine absehbare Zukunft zum Aus druck brachte: der Einheit auf dem Gebiete der Strafrechtspflege ist die Einheit aus dem Gebiete des gesammten bürgerlichen Rechtes gefolgt. Der greise Fürst Hohenlohe darf es als eine besondere Gunst des Schicksals preisen, daß das große Werk mit seinem vaterländischen Sonnenglanz seine Amtsführung krönt, daß der Erwartung, die der gegenwärtige Reichskanzler beim Zusammen tritt des Reichstages am 3. Dezember vorigen Jahres aussprach, die Erfüllung auf dem Fuße gefolgt ist. „Im Lause der Session", hieß es in der damaligen Thronrede, „wird Ihnen der Entwurf eines Bürgerlichen Gesetzbuches vorgelegt werden. Durchdrungen von der Bedeutung, die der endlichen Beseitigung der großen Verschiedenheiten auf dem Gebiete des bürgerlichen Rechtes für das Ansehen des Reiches und die wirthschaftliche Entwickelung des Volkes beiwohnt, haben die Verbündeten Regierungen bei Prüfung deS nach mühevoller Arbeit vollendeten Entwurfs bereitwillig Opfer ihrer Wünsche und ihrer Ansichten gebracht. Sie geben sich der Hoffnung hin, daß der Reichstag in gleichem Geiste an die Berathung herantreten und daß es so gelingen werde, znm Segen deS Vaterlandes das große Werk zum Abschluß zu bringen." Da- ist geschehen und ob der Vollendung des Werkes schwellt freudige Genugthuung jede- deutsche Herz. Es darf mit Siecht gesagt werden, daß der nationale Gedanke durch den Abschluß des großen Gesetzgebungswerkes einen Triumph erlebt hat. wie kaum ein zweiter in den Annalen der deutschen Geschichte seit der Gründung des Reiches verzeichnet steht. In dieses Urtheil müssen voll und ganz auch Diejenigen cin- stimmen, die sich mit dem überhasteten Tempo der Bcrathungcn ans wohlbegründeten sachlichen Bedenke» nicht einverstanden er klären konnten. Im klebrigen muß freilich auch heute noch daran festgehalten werden, daß der Reichstag eine Vorlage von so um fangreicher und schwerwiegender Art mit zu großer Eile erledigt hat. Selbst für den enragirtesten Vertheidiger der von der Volksvertretung des Reiches beliebten Methode dürfte es schwer halten, den überzeugenden Beweis zu führen, daß jeder Abgeord nete oder auch nur jede Fraktion im Ganzen Gelegenheit gehabt hätte, sich über die wichtigsten von ihr als abänderungsbedürstig erkannten Einzelheiten auch nur einigermaßen gründlich auszu sprechen. Die gehaltenen Reben waren durchgängig „grundsätz licher" Natur und verloren sich daher in meist ziemlich überflüssige allgemeine Erörterungen, während die große Masse des Paragraphen- materialS gewissermaßen im Fluge erledigt wurde. Doch dem sei nun, wie ihm wolle. Die echt patriotisch gesinnten Männer, die eine Ueberstürzung der Berathungen nicht glaubten verantworten zu können, haben ihre Pflicht gethan, indem sie ihre Meinung rechtzeitig offen zum Ausdruck brachten. Nunmchr aber, wo die vollendete Thatsache vorhanden ist, hört auch ihrerseits das Recht zur Kritik auf. Sie können sich nur noch mit vollem Herzen dem Wunsch« aller Helfer an dem großen Werke anschließen, daß das Bürgerliche Gesetzbuch sich allezeit bewähren möge als ein fest gefügtes Ganzes, als ein unverändertes Fundament, auf dem die deutsche Rechtseinheit unerschütterlich gegründet steht. Die Annahme des Gesetzbuches ist mit überwältigender Majorität erfolgt. Geschlossen dagegen stimmten nur die Sozial demokraten. Von ihnen wird auch wohl Niemand ein anderes Verhalten erwartet haben. Was aber soll inan dazu sagen, daß die Antisemiten unter der Führung der Herren Zimmermann und Liebermann v. Sonnenberg sich in einer so hervorragend nationalen Frage der Abstimmung enthielten ? Sie. die stets bereit sind, die ganze Wucht ihres hohlen Phrasenbaumes auf die Häupter aller nicht zu ihrer engeren Clique gehörigen wahrhaften Patrioten nieder- zuschmettern und für sich allein den echten, rechten und wirklichen Patriotismus in Anspruch zu nehmen; die sich bei jeder Gelegen heit in Versicherungen unbedingter Lohalität nach oben und un entwegten ManneSmutheS nach unten hin überbieten. Kaum ver mag eS der beschränkte Unterthanenverstand gewöhnlicher Sterb licher zu fassen, woher diese Leute die Stirn nehmen, mit so kalt blütiger Nonchalance ihr trauriges Doppelspiel zu treiben, das nachgerade die öffentliche Empörung im höchsten Grade heraus- fordert. Die drei konservativen und die zwei bayerischen Abgeord neten. dl« gegen das Gesetzbuch stimmten, hatten doch wenigstens den Much ihrer Ueberzeugung. Die Antisemiten aber, die Riesen des Mundwerk» und die Zwerge der That. verkrochen sich, al» eS zur Abstimmung kam, in klappernder Angst hinter das schützende Bollwerk der Stimmenthaltung. Um aber doch ihren Wählern auch mit einer „mannhaften That" anfwarten zu können, brachten sie als Zugabe zu der Annahme des Gesetzbuches dm Antrag ein. rin „Gesetz" deS Inhalts zu erlassen, daß spätestens im Jahre ISA» eine umfassmde Revision des Bürgerlichen Gesetzbuches vorzu- nrhmen sei. TaS ist ein echter antisemitischer Schwabenstreich. Wie können die Herren heute schon wissen, daß überhaupt eine Einheitliches bürgerliches Recht, Hofnachrichtc», Volkstrachtenscst. Aiisstellerversammlung. Kincmatograph. Gerichtsverhandlungen. .Der Winterschlaf". Gesellschaft der Wissenschaften solche Muthmußliche Witterung:! Feucht, kühl. ^VrUseiiliautGU'. 80 (koriispreehor I. 339"). Ui?env 8tro>>- u. 1-'il/.b»tl.,brik. Freitag, :k. Juli. umfassende Revision nöthig sein werde? Wenn sie nun nicht erforderlich würde, sollte man dann im Jahre 1920 ans Grund jenes famosen „Gesetzes" aus Knall und Fall dennoch revidiren? Wenn aber wirklich die Rothwcndigkcit einer Revision sich früher oder später ergeben sollte, so würde sie von selbst erfolgen auf Grund der justizhoheitlichen Pflicht der Negierung, für den Ausbau der Gesetzgebung rechtzeitig zu sorgen. Dazu bedarf es nicht erst eines „Gesetzes". Mit demselben Recht könnte man z. B ein „Gesetz" deS Inhalts erlassen: „Die Regieruizg ist verpflichtet, für die Zahlung der bewilligten Ausgaben zu sorgen." Das ver steht sich, wenn einmal der Etat genehmigt ist, ganz von selbst. Man sieht, es ist eine ganz eigene Sorte von Politikern und Parlamentariern, die in den Reihen der antisemitischen Partei ihr Wesen treibt. Vielleicht erleben wir es noch einmal, daß die Herren den Antrag stellen, die Regierung des Reiches müsse spätestens bis zum Jahre 1920 aus Mitgliedern der deutsch-sozialen Reformpartei zusammengesetzt werden. Das sachliche Ergebnis; der Dritten Lesung im Einzelnen ist im Wesentlichen die unveränderte Annahme des Entwurfs nach den Beschlüssen zweiter Lesung. Nur in einem bedeutsamen Punkte ist die Regierungsvorlage in dritter Lesung wieder hergcstellt worden, nämlich betreffs der dauernden Geistesgestörtheit eines Ehegatten als Ehescheidungsgrund. Die Aenderung erfolgte, nachdem die Regierung nachdrücklich den sozialen Charakter der von ihr vorgeschlagenen Bestimmung, die gerade im Interesse der kleinen Leute liege, betont hatte. Nach dem Bürgerlichen Gesetz buch wird es also künftig in ganz Deutschland Rechtens sein, daß wegen dauernder Geisteskrankheit eines der Gatten eine Ehe ge schieden werden kann. Bemerkenswcrth ist auch noch die in dritter Lesung vergeblich angesochtene. auf Antrag der Sozialdemokraten in 2. Lesung aufgenommene Bestimmung, daß für ein eheliches Kind die Erlaubniß des VatecS zur Eingehung der Ehe nur bis zum 2l., statt wie bisher bis zum 25. Lebensjahre erforderlich sein soll. Im klebrigen gab den Verhandlungen über das Jamilien- recht der Ansturm aus die obligatorische Civilehe ein besonderes Gepräge. Die auf eine Aenderung des bestehenden Zustandes gerichteten Bemühungen sind gescheitert und es wird also bei dem bewährten bisherigen Verfahren sein Bewenden haben. Nur an einem, in der That ändcrnngsbedürftigen Punkte hat die gegen- thcilige Auffassung einen Sieg zu verzeichnen. Das Einführungs- gesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch bestimmt nämlich, daß eine strafbare Handlung dann nicht vorhanden ist, wenn der Geistliche oder Religionsdiener im Falle einer lebensgefährlichen, den Auf schub nicht gestattenden Erkrankung eines der Verlobten zu dem Trauungsakte schreitet, ohne daß vorher die standesamtliche Ver bindung geschlossen worden ist. Die sonstigen Aenderungen sind meist untergeordneter Natur und tragen vielfach nur redaktionellen Charakter. Der Entwurf ist also nirgens einer grundlegenden Aenderung unterzogen worden. So möge denn der Dank der Nation unverkürzt allen Denen zu Gute kommen, die an den, großen Werke helfend und fördernd mitgewirkt haben. Vor Allem seien die Meister nicht vergessen, die in jahrelanger, unermüdlicher Arbeit aus dem Born ihres Geistes und Fleißes geschöpft haben, um Deutschland sein eigenes und ungetheiltes Recht zu geben. Unter ihnen sek insbesondere des greisen Geheiimaths Planck gedacht, des Nestors des Bürger lichen Gesetzbuches, dem Nacht die Augen beschattet, der aber in seinem Hellen Geiste jeden einzelnen der 2'/, Tausend Paragraphen so klar sormulirt trägt, als wenn er ihn mit leiblichen Augen vor sich auf dem Papier sähe. Auch der Reichskanzler Fürst Hohen lohe beglückwünscht« den Gedeimrath v. Planck, indem er ihm nach der Annahme des Gesetzbuches tief bewegt die Hand schüttelte. Der Geist dieses großen Juristen und nicht minder großen Patrioten hat vorausschanend geweissagt. daß das Recht des Bürgerlichen Gesetzbuches in seiner vorliegenden oassuna voll geeignet sei. die Sehnsucht der Deutschen nach einem einheitlichen Recht dauernd zu befriedigen. Vertrauen wir daher darauf, daß der 1. Januar 1900, der Tag. an dem das Bürgerliche Gesetzbuch in Kraft treten soll, dem deutschen Volke gesegnet sein werde, indem es ihni eine un zerstörbare Rechtsgemelnjchaft verleiht und dadurch die letzte Spur beseitigt, die noch die Erinnerung an die einstmalige Zerrissenheit dsr deutschen Stämme in der Gegenwart wach erhält! Kernschreib- nud Aernsprech-Berichte vom 2. Juli. * Christiaussand. Die Kaiseryacht „Hohenzollern" ist beute Nachmittag hier einaetrofsen nnd setzt morgen die Reise nach Hardangerfjord fort. An Bord befindet sich Alles wohl. Berlin. Reichstag. Am BnndeSrathStische Staats sekretär v. Bötticher und Minister v. Hammerstein. — Vor Einritt in die Tagesordnung erklärt Abg. v. Manteuffel (kons.j, »»aiif- schiebbarer Geschäfte halber habe er gestern nicht anwesend sein können, andernfalls würde er in der Schlnßabstimmung für das Bürgerliche Gesetzbuch gestimmt haben.— Auf der Tagesordnung steht die8. Berathuna des MaraarrnelaesetzeS. —Abg.Rettich zkons.) betont die Minverwerthigkeit der Margarine. Dir Margarine sei, wie von Sachverständigen nachgewiesen ist, wegen ihres Stearln- gehaltS schwer verdaulich. E« liege also auch im Interesse der Konsumenten, daß der Genuß von Margarine möglichst eingeschränkt werde. Redner bedauert, daß in der 2. Lesung das Verbot von Margarinekäse nicht beschlossen worden sei An den Bestimmungen über die Färbung der Margarine und über die Trennung Der Verkaufsräume für Butter und Margarine müsse festgehalten wer den. Lasse die Regierung hieran das Gesetz scheitern, so würde auch der kleine Nest von Vertrauen schwinden, den sie in land- wirthschaftlichen Kreisen noch besitze. — Abg. Benolt lgreis. Per.) : Gegen die Margarine lägen Petitionen interelsirter Produzenten vor. dagegen keine einzige Petition von Hausfrauen, die doch zir allermeist berufen seien, über den Werth oder Unwrrtb der Mar garine ein Urtheil abzngebew Das bisher, 'ch sp Margarinegesetz gc- jpricht für die Vor- > jp Dieses werde nicht viel nüge vollkommen. — Abg. Schultz (Rei läge, ist aber Gegner des Fäcbcverbols. nützen und in den Kreisen der Konsumenten nur erbittern. Redner empfiehlt einen Antrag, wonach bei der Einfuhr die Fette und Oele einer genauen qesundheitspolizeilichen Kontrole unterstellt werden und welcher ferner den Zusatz von PhcnolphtatSin verlangt. — Minister v. Hammerstein erklärt, hier nicht als preußischer Landwirthschastsminister zu sprechen, sondern als Vertreter der ver bündeten Regierungen. Bei diesem Gesetz handele cs sich aus schließlich nm Bekämpfung unlauteren Wettbewerbes, denn daß etwa die Margarine aesundheitlich gemeingefährlich sei — in wel- chem Fall man dieielve sogar einfach verbieten müßte - . dafür iei ein Beweis bisher nicht erbracht, trügerischen Wettbewerbes sei das Für die Bekämpfung des be- vollkommen ausreichend, was die Regierung Vorschläge. Man dürfe nicht durch ein Färbevcrbot einem Nahrungsmittel der ärmeren Bevölkerung ein schlechtes Aussehen geben wollen: wollte man ein solches aussprechen, so müßte man dies auch hinsichtlich der Butter thun. oder vor einem Bulter-Färbeverbot müßte er doch dringend warnen, denn gerade dadurch würden die Laudwirthe sehr gelchädigt, ihr Butter-Export würde auf's Spiel gesetzt werden. Ebenso müsse er warnen vor einer Trennung der Verkaufsräume flu Butter und Margarine: denn abgesehen davon, daß dieselbe schwer durchführbar sein werde, würde eine solche Trennung möglicherweise gerade dem Margarine- Absatz zugute kommen, zum Nacktheit namentlich der billigeren und genngwerthigeren Butter. Was Phenolphtalein anlange, so sei diese Frage noch nicht abgeschlossen, man könne also nicht mit solchen Dingen gesetzgeberisch experimentiren, und was den Antrag Schultz betreffs der Einsubr von Oelen und Fetten anlange, so müßten die nicht gesundheitsschädlichen Stoffe vermöge der Handels verträge zugelassen werden, die bedenklichen Stoffe würden aber auch jetzt schon an der Grenze znrückgewiesen. — Abg. Harm (soz.) hält die ganze Vorlage für überflüssig, protestirt aber namentlich gegen die Trennung der Verkaufsräume und gegen das Berlangm nach einem Färbeverbot. Letzteres würde die Fabrikanten nur nöthigen, sich eines bestimmten, bereits butterähnlich gefärbten amerikanischen Oeles als Rohstoff zu bedienen zum Schaden unserer einheimischen Rohstoffe. — Abg. Weber-Weilheim (Centr.) äußert sich im Namen seiner süddeutschen Freunde für die Vorlage. Auch in Bayern habe man erkannt, daß eine strengere Deklarirung der Margarine zum Nutzen für die Landwirthschaft sein werde. — Die Paragraphen l und 2 werden debattelos angenommen. — Zu 8 3 der Vorlage liegt ein Antrag Schultz-Lupitz vor, dem Bundesralh die Befugniß zu ertheilen. daß bei der gewerbsmäßigen Herstellung von Margarine Phenolphtalein oder ein anderes zuverlässiges Kennmtttel verwandt werden muß. — Auf eine Anfrage des Avg. Pansche (nlO, wie die Regierung sich zur Frage der Färbung der Margarine stelle, erwiedert Staatssekretär Dr. v. Bötticher: Der Bundesrath ist auf Grund sehr sorgfältiger Erwägungen zu dem Entschluß gekommen, dem Färbeverbot nicht zuzustimmen, svdaß im Grgeniheil die verbündeten Regierungen einem diese Bestimm ung enthaltenden Gesetzentwurf ihre Zustimmung versagen müßten. (Beifall links t Dieser Antrag ist von der preußischen Regierung einstimmig und sodann vom Bundesrath mit überwiegender Mehr heit angenommen worden. Nur schwerwiegende Gründe des öffent lichen Wohls könnte die Färbebestimmung. für die es bisher an icder Analogie fehle, recht'ertigen. (Sehr richtig!) Man ist aber keineswegs sicher, daß mit dem vorgeschlagenen Mittel der erstrebte Erfolg auch erreicht wird: es ist im Gegentheil erwiesen, daß durch Anwendung gewisser Oele das Färbemittel unwirksam gemacht werden kann. Eine Folge des Färbens würde sein, daß die aus ländische Margarine der einheimlichen gegenüber im Vortheil sein würde. Es ist unmöglich, bei der Einfuhr genau zu kontrolire», ob ein Produkt Butter oder Margarine ist. Auch die Hoffnung, den Butteikonsum zu heben, halten die verbündeten Regierungen für irrig. Leute, die keine Butter bezahlen können, kaufen doch Margarine (Rufe rechts: Unsinn! Unruhe), und so lange in dieser Beziehung auch nur ein Zweifel besteht, wäre es für den Gesetzgeber ein bedenklicher Schritt, eine Maßregel zu treffe», Die als Unikum dastehen würde. Daö Gesetz will der Landwirthschafl nützen, aber nichtßeinen erlaubten Gewerbebetrieb schädigen. — Abg. Bachem lCentr.) spricht für das Färbeverbot, denn Dieses sei io eben ein Mittel gegen den unlauteren Wettbewerb. Auch die Arbeiter hätten ein Interesse daran, das zu erhalten, was sie for derten. und nicht eine andere, gerinawerthiaere Waare. Er und seine Freunde bedauerten dringend die Erklärung des Staats sekretärs, sic würden es aber nocb mehr bedauern, wenn der Bundes rath diele Erklärung wahr mache und die Vorlage wegen des Färbeverbots ablehnen sollte; jedenfalls werde das Cenkrum n» den Beschlüssen der 2. Lesung, also auch am Färbcverbot, sesthaltcn. Dem Bundesrath biete sich hier eine Gelegenheit, den agrarische» Wünschen in maßvoller Weise entgegenzukommen. — Abg. v. Pod- btelSki (kons.) schließt sich dem Vorredner a». — Nachdem Abg. Herbert (soz.) den 8 3 bekämpft hat, wird der Paragraph unver ändert in der Fassung 2. Lesung, also mit dem Färbeverbot, an genommen. (Beifall bei den Konservativen und dem Cenirum.) Die 88 4—0 werden debattelos unter Ablehnung des Antrages Schultz-Lupitz angenommen. Bei 8 7 erklärt Minister v. Hammer- stcin, auch die Annahme dieses Paragraphen. Trennung der Vcr kaussränme, würde dem BundcSrath dieses Gesetz unannehmbar machen. (Unruhe rechts und ini Eentrum.) "Nachdem dann Abg. Bcnoit kurz die Annahme, die Abgg. v. Plötz und v. Olenhusen die Ablehnung eines Abänderunasnntrags Auer empfohlen, wird der 8 7 unverändert angenommen. Für einen weiteren Paragraphen Wer dern letzte» Inkrafttreten - . - , , (Freis. Vv.): Weshalb nicht schon am 1. Juli 1890? Ich beantrage dies! — Avg. v. Manteuffel: Auch mir (Heiterkeit.) — Abg. v. Manteuffel: Auch mir würde dies seh recht sein. Ich schlage aber den späteren Termin vor in Rücksicht auf die verbündeten Reglerungen (große Heiterkeit links), damit dieselben Zeit haben, sich zu überlegen, ob sie das Gesetz nicht doch noch annehmen wollen. Lehnen sie dasselbe ab, so würde die Regierung damit nur zeigen, daß sie den Landwirihen nicht ein mal mehr mit kleinen Mitteln zu helfen im Stande ist (Lachen links.) Abg. Richter: Wenn Abg. v. Manteuffel so rücksichtsvoll gegen die verbündeten Negierungen ist. so will ich gegen dieselben nicht weniger rücksichtsvoll sein und ziehe meinen Antrag zurück. (Heiterkeit.) — Es wird beschlossen, das Gesetz am 1. Januar 1897 in Kraft treten z» lassen. — Tic Gesammtavstimniilna über das Gesetz ergicvt dessen Annahme. Dafür stimmen die Konservative». Reichspartei, Eentrum nebst Anhang sowie die Abgg. Heul zu Herrnsheim und Gras Oriola. — Die Interpellation Arnim, de»
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