01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 08.04.1900
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1900-04-08
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19000408012
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1900040801
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1900040801
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1900
- Monat1900-04
- Tag1900-04-08
- Monat1900-04
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- 01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 08.04.1900
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»eziMWr: —-»'.S.'LIL'-- Dl» .»««»«« «aqnchten- «rs»U»en >1»»« Mvegen«; di« «e,lehir in Dresden und der nächsten Umgebung, «» die Zutroouna durch eigene Loten oder «ommilsionärc erfolg!, erhallen da« Bla» an Wochenlagen, die »ich« »»> Sonn- »der I)et«rla,e folge», in P°«i Aeilaudgaten »den», 'und M»»«»» »»»»slelll. M «ÜLoode emgelandt-e EchriMich» kein« verbiiidlichkelt. S«r»I,r«ch„Ichl>i»: I Nv. 11 u. Nr. »0»«. r»k«»ra»».»dk,ss,r StgrLndek 1856 VVa88vräiekte Koppen, Ilavvlovks, krllIi^»dr»-LorUke, kaletots, Vvluklvläer. SvI»I«1r»vIt-AIv^«i',ffLusn8lr. nur 7. T«lcgr.-Adresse. Nachrichtm, Dresden. V»t«rlv«»te r Süvm- ^veken La Lurvrlcvunt tvclol- loski ^uslit.'it ^itvQllel. «ü^Ueti kroiK vüt Verpsolc. türA L — imÄ xrüsse» Ä llonciitor. ^ UnsUol^rsnl 6r. Uok. , I^üureu l'i'jcxlinok iVu^uvt, llsrroz ^ l »t»vl»«l«ver«lw il. 8. ? k. Ikv^vr, kspior-vrv88-I!M<!lullZ. irre«klSw-^. ^n» 8o« ia Notodite« tz>g«e »Ilse Seien Papier«, Pappen «io. Nie slllgea veckars. XNo XrttorLl«nv^n prmnpt, nnrl vm vor» micL IL»Il«i»I»LLvi»vi» viixl «vdoten. Lillixstv krsiso. — Dscielloso unö eehoellst« l-iekenrn». «IUÜK8 86lläÄI!L!l V ß krüsslvs mul kvlustvs 8plvt vr»ar6»Hau» ^ Lm Sss 18. x»rt. v. 1. D. U 8 »3 HÜlIvr I'^-or-t,-.32 ^ keleiiklitiiiiU-veKMtLiickeD «8t«r-Sa8«t«»ii„K. ß kür Vas, «Islltr. I-iobt. kstroleum, Herren. K K b'abrilc-t-»trsr: Ittolitei'n 8tetn>»i»«k»8«oi». ^ irrW8^rgrgr»^r»vr.-.< 8vdMsrköri§v ortzaltsn ciio in 3. ^utlslsv eoeken orsoliioooos on<> rsiek jlluetrirts Vseobrsidunff von Inigtrouivat«« Kppnister» lkür divlivi Iiürtzr« kvkvii Lin svoäunx von Stt I^ihr- w Lrielmaricen. Varl Vvnäsedued, Ai'iivllli'NLe N. Sie» tünipgös' Lreirügigkeit der Staatslotterieloose. Hofnachrichten, Palmsonntag. Protestveriammlung. Ewige Muthmaßl. Witterung: v v» Regimenter. Huirde-Ausstellung, Victoria-Salon, Gewerbeverein, Gerichtsverhandlungen. ljiicoerschläge. «»»»tag. 8. April 1900. z«2S beginnen mit jeder Sonnabend-Nummer und müffen daher bei -er Hauptgeschäftsstelle, einer der Annahmestellen, einem Austräger oder Kommissionär spätestens bis Freitag Mittag bestellt werden. Die Freizügigkeit der Staatslotterieloose. Unter den Steuerprojekten, die bei den Verhandlungen über die Deckungsfrage ausgetaucht sind, hat der Vorschlag der Ver doppelung des Lottcriesteinpels die meiste Aussicht aus Verwirk lichung. Der Staatssekretär des Rcichsschatzamts hielt zwar in der Budgetkommission an der Auffassung fest, das;, weil vor der Hand neue Steuern zur Deckung der für die Jloticnvcrmchrung erforderlichen Mittel nicht nöthig schienen, die Erörterung darüber zunächst einen rein akademischen Charakter trage, bezcichnetc aber dann in erster Linie den Lottericstempel als ein passendes Stcuer- objekt und versicherte, daß die verbündeten Regierungen gegen dessen Verdoppelung nichts cinzuwcnden haben würden. Von keiner Seite wurden gegen die Erhöhung des Lottcriesteinpels Ein wendungen erhoben, und inzwischen ist im Reichstage von dem konserativen Abgeordneten Grafe» Stvlbcrg-Wcmigerode ein ent sprecht"'' - Gesetzentwurf eingebracht worden. Daß der Vorschlag der Erhöhung des Lottenestempels nirgends auf Widerspruch stößt, erklärt sich vor Allem daraus, daß er nicht, wie die meisten übrigen Steuern und Steucrprojekte, etwas Unpopuläres an sich hat. Er verstößt vor allem nicht gegen den Grundsatz, der für die überwiegende Mehrheit des Reichstages als unantastbar gilt, daß der Konsum der breiten Massen nicht weiter belastet werden darf. Ter Lottericstempel ist eine freiwillige Steuer, und wer sich über deren Erhöhung beschweren wollte, den, wird man einfach entgegnen, daß er diese Steuer nicht mehr aus sich zu nehmen braucht, da ihn ja Niemand zwingen kann, sich Lotterieloose zu kaufen und so den Stempel dafür zu entrichten. Jn- deß hat der Vorschlag der Lottericstempelerhöhung auch gerade das Gute, daß kaum zu befürchten steht, es werde in Folge der Ver- thcuerung der Lotterieloose die Befriedigung des Spielbcdürfnisses durch Vetheiligung an den Lotterien nicht mehr in demselben Um fange wie bisher stattsinden. Wer regelmäßig in der Lotterie zu spielen pflegte, wird sich davon wohl auch fernerhin nicht abhallcn lassen, wenn der Lotteriestempel verdoppelt wird. Nach dem Vor- schlage des Grasen Stolberg soll für inländische Loose die Steuer von jetzt 10 aus 20 Proz. vom planmäßigen Preise, für ausländische auf 25, Proz. erhöht werden. Gegenwärtig ergeben die bestehen den sieben Staatslotterien 17,968.000 Mk. Lottericsteuer. Davon entfallen auf die preußische Lotterie 6.400.000, aus die sächsische 3,720,000 Mk. Daneben fließen aus staatlich genehmigten Privat- lotterien rund 3,347,000 Mk. Eine wesentliche Schmälerung dieses Ertrages würde um so weniger zu erwarten sein, wenn mit der Verdoppelung des Neichslotteriestempels gleichzeitig die Freizügig keit der Loose verbunden wird. Dies bezweckt der Stolberg'sche Gesetzentwurf in seinem zweiten Lheile, noch dem landesgesetzliche Bestimmungen, die das Spiel in Staatslotterien deutscher Bundesstaaten verbieten oder einschränken, unzulässig lein sollen. Angesehene Juristen sind schon letzt der Ansicht, daß durch das neue Bürgerliche Gesetzbuch das Spielverbot in fremden Lotterien beseitigt ist. Nach 8 763 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind Lotterieverträge verbindlich, wenn die Lotterie staatlich genehmigt ist. Ein Rechtsgeschäft, das für das ganze Gebiet des Reiches verbindlich ist. könne nicht zugleich in einem Theile des Reiches gesetzlich verboten und rechts widrig sein. Da das Reichsrccht dem Landesrecht vorgehc, so müsse also das Lotterieverbot der Einzelstaaten, insbesondere das landespolizeiliche Verbot in Preußen, wie sie das Gesetz vom 29. Juli 1885 über das Spiel in außerpreußischcn Lotterien ent hält. aufgehoben sein. Die „Voss. Ztg." führt die verschiedenen Meinungen einzelner Juristen an. So vertritt in der Februar nummer der „Deutschen Juristenzeitung" der Kammergcrichtsrath Thielmann den Standpunkt, daß das genannte preußische Gesetz von ß 763 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bisher nicht berührt werde; aber er weist auf die weitere Streitfrage hin, ob das preußische Verbot nicht deshalb ungiltig sei, weil eS eine im Reichsstrafgesetzbuch erschöpfend geregelte Materie betrifft. Besonders ist es ReichS- gerichtsrakh OlShausen. der dem preußischen Gesetz vom 29. Juli 1885 dir Rechtskraft abspricht, weil nach dem EinführungSgesetz zum Etrafgeletzbuche dasjenige Landesstrafrecht außer Kraft getreten oder unverbindlich ist. das «ine im Reichsstrafgesetzbuch behandelte Materie berührt. Von der Lotterie und den Glücksspielen handelt daS Strafgesetzbuch ausführlich in den 88 284 btS 286; deshalb könne das Spiel in den auswärtigen Lotterien nicht mehr nach den, Landesstrafrecht geahndet werden. Das Reichsgericht theilt diele Auffassung nicht und daher sind die preußischen Verbots- bcstimmungen auch jetzt noch thatsächlich rechtSgilt>C und wirksam. Es wäre gewiß wünschcnswerth, daß die Frage der Rechts- Verbindlichkeit des Lotterieverbots endgiltig entschieden würde, aber noch ein anderes Moment spricht für die von dem Grafen Stolberg beantragte Aushebung der fraglichen landcsgesetz- lichen Verbotsbestumnungen. Unter dem Gesichtspunkte des nationalen Einheitsgedankens betrachtet, ist es doch nicht gerade ein erbaulicher Zustand, daß sich in Bezug aus die Lotterien die einzelnen deutschen Staaten gegenseitig als Aus land behandeln. Das Reich versieht alle Lotterieloose mit seinen, Stempel, ohne daß dieser Stempel ihnen die Umlaufsfähigkeit innerhalb der Reichsgrenzen verbürgt, vielmehr werden in einzelnen Staaten Leute, die Loose aus einer anderen Staatslotterie spielen, bestraft. Die Erwägungen, die von preußischer Seite gegen die "Aushebung des Spiclvcrbots geltend gemacht werden, sind nicht stichhaltig. Man befürchtet eine Uebersluihung mit Loosen der anderen deutschen Staatslotterien und die Beeinträchtigung des Ertrages der preußischen Staatslottcrie. Man übersieht hierbei, daß durch die Freizügigkeit der Staatslotterieloose das Absatzgebiet auch der preußischen Loose eine wesentliche Erweiterung erfahren würde: ferner weichen die Chancen, welche die verschiedenen deut sche» Staatslotterien bieten, doch keineswegs io erheblich von einander ab, daß mit Bestimmtheit zu erwarten ist. bei der freien Konkurrenz würden sich die preußischen Lottericspielcr, die bisher in der heimischen Staatslotterie gespielt haben, massenhaft den nichtpreußischen Staatslotterien zuwcnden. Auch die Befürchtung, daß, wenn das preußische Vcrbotsgesctz außer Kraft gesetzt ist. der rcklamehaften Ausbeutung der preußischen Steuerzahler zu finanziellen Zwecken anderer Staate» auf Kosten der preußischen Staatslotterie wieder Thür und Thor geöffnet werde, und zwar nur deshalb, weil die anderen Staaten vielfach den Vertrieb ihrer Loose an Privatunternehmer vergeben haben, die naturgemäß die Reklametrommel kräftig rühren, bürste übr-tneben sein. Ein un lauterer Wettbewerb ist hier doch kaum möglich, und man wird der preußischen Regierung sicherlich keinen Vorwurf daraus machen können, wenn sie bei dem Vertrieb ihrer Staatslotterieloose, sobald ihm durch reichsgcsetzliche Aushebung der cinzclstaatlichen Lotterie- vcrbotsbestimmungcn ein größeres Feld eröffnet wird, rechtzeitig Sorge dafür trägt, daß ihr die Einnahmcanclle aus ihrer Lotterie durch die Mitbewerber nicht verkümmert wird. Fernschreib- und Fernsprech-Berichte vom 7. April. Berlin. Kolonialdirektor v. Buchka hatte dieser Tage eine Konferenz der Kameruner Plantagenbesiker zusammcnberusen, der auch der Gouverneur von Kamerun von Putttamer beiwohnte. Es wurde sestgestellt, daß die Nachrichten über aufrührerische Beweg ungen vielsach übertrieben und die Befürchtungen eines allgemeinen "Aufstandes grundlos seien. Andererseits wurde sestgestellt. daß allerdings zur Zeit ein bedenklicher Mangel an Arbeitern bestehe, dessen zunächst liegende Ursache übereinstimmend in den Maßregeln des Gouverneurs von Togo erblickt wurde, welcher der Aus wanderung der dort im Ueberfluß vorhandenen Arbciiskräfte bureaukratlschc Hindernisse aller Art entgegensetze. Herr v. Buchka sagte die Beseitigung dieser Hindernisse zu, sowie ferner die plan mäßige Fortsetzung der Bemühungen, aus dem Hinterlande von Kamerun die nöthige Arbeiterzahl hernnzuziehen. Herr v. Putt- kamer gab noch werthvolle Winke sür die Ausgaben der Plantagen besitzer zur Heranziehung und Festhaltung eines "Arbeiterstammes, wobei die Nvthwcndigkeit guter Behandlung und kräftiger Er nährung hauptsächlich betont wurde. — Die „Schles. Ztg." hatte gesagt, daß sich die Konzessionen der Konservative» hinsichtlich der Fleiichbeichnugesetzsraye hauptsächlich auf 2 Punkte erstrecken würden: 1 solle von einer Zeitbestimmung für das in Aussicht genommene Einfuhrverbot abgesehen werden, 2. solle die Einführung von Pökel fleisch in Stücken von 10 Pfund gestattet werden, sofern es derart zudereitet sei, daß eine nachträgliche Entpökeliing ansgeichlvsscn erscheine. Die „Krcnzztg." bemerkt dazu: Die Erwägungen, die in konservative» Kreisen über eine etwaige "Verständigung statt- ----- - - . „>.-L..^ s-„,d formu- - - . „ solche einzubringen sind, wird erst nnch der Osterpause beim Wieder beginn der parlamentarischen Arbeiten getroffen werden können. — Die ..Kreuzzlg." bespricht in einer Erörterung die Depesche Lord Roberts' an Krüger anläßlich des Todes Jonbert's: Hält Robcrls vielleicht sür räthlich. dnß dem granscimen Spiel ein Ende gemacht werde? Sein Kricgsnihm ist noch nnberührt. das Glück war ihm günstig, die Scharte von Majuba auszilwetzen: sollte er wünschen, ihn vor Pretoria wieder auf's Spiel zu setze»? H»i vivra vsrra. Der ehrsame Deutsche kann sich auf alle Fälle ietzt iu die Brust werfen und mit Befriedigung sagen: Es ist doch gut, daß wir die Kondolenzdepesche nicht geschrieben haben, wir hätten nur Verdruß davon gehabt. — Der preußische Landescisenbahnralh berieth gestern die Vorlage der Staatsreaicrung betr. das Weiterbcstrhcn der KohlenaiiSsuhrtarife und erklärte mit überwiegender Mehrheit, daß die Frage, ob es den wirthschaftlichen Bedürfnissen des Landes entspreche, die für die Aussuhr von Kohlen, Coaks und Briketts bestehenden ermäßigten Ausfuhrtarife aufznheben oder zu beschränken, zu verneinen sei. Die bestimmenden Gründe waren hauptsächlich, bei Aushebung der ermäßigten Ausfuhrrarife würde der Hauptzweck einer solchen Maßregel, die jetzt in das Ausland gehende» Kohlen dem inländischen Bedarse zu erhalten, nicht erreicht. Die Maßregel würde aber die Interessen der Eisenbahnen und der Kohlenindiistrie schädigen, ohne den Kohlenverbrauchern einen nennenswerthen Nutzen zu bringen. — Der Erbauer deS Berliner Spreetunnels bei Treptow. Regiernngs- und Baurath a. D. Schnebel, ist in Basel an einer Lerzlähmung gestorben. — Die Ein- und Ausfuhr von Getreide und Mehl im deutschen Zollgebiete stellt sich im ersten Quartal d. I. wie folgt: Einacführt wurden Weizen 1,294.202 Doppclcentner. Roggen 713,367. Hafer 539.703, Gerste 1,449.838, Weizenmehl 59.544, Roggenmehl 83 Doppelcrntner: auSgeführt wurden: Weizen 1.016.999, Roggen 185.424. Hafer 420.051. Gerste 69,405, Weizenmehl 59,162, Roggenmehl 161,285 Toppcleentner Berlin. Im Prozeß Gvnczi wurde heute die Beweis aufnahme geschlossen. Der StaalSanwait Plaschke kam ani Schluß seines Plaidopers gegen Gönczi zu dem Antrag, den Angeklagten des Mordes und Raubes in ie zwei Fällen schuldig zu sprechen. Die Frau Gönczi's sei keineswegs gänzlich unschuldig, seiner "An sicht nach sei sie schuldig des Vergehens gegen 8 IM des Straf gesetzbuches, der Denjenigen mit Strafe bedroht, der Kenntnis; von einem geplanten Verbrechen hat und die zur Verhütung »öthigen Maßregeln unterläßt: ferner sei sie der Hehlerei ichuldig. weit sic, obwohl sie gewußt, daß die Sachen gestohlen waren, in Brüssel und Antwerpen die Schmucklachen verkauft habe. Sie könne wegen dieser Strcisthaten aber nicht verurtheilt werde», da dies im "Auc- lieferiingsvertrng mit Brasilien nicht vorgesehen sei. Während des Plnidohers des Staatsanwalts wurde Gönezi aschfahl. Sei» Rechtsanwalt Dr. Frenrel beantragte, das Verfahren gegen Gönczi von dem gegen seine Ehefrau zu trennen, sowie Vertagung dcs Verfahrens gegen Gönczi, bis der Schuldige, der sich in Rio de Janeiro angegeben habe, gesunden sei. Der Vorsitzende erklärte, daß eine Trennung des Verfahrens nicht angängig sei. Tie Haupt frage, ob Gönczi des Mordes schuldig sei. wurde von den Ge schworene» bejaht. Das Gericht veruriheiltc hierauf Gvnczi zum Tode. Frau Gönczi wurde freraesp rochen. — Im Prozeß Sternberg wollten heilte die Vertheidiger das Mandat »iedcrlegcn, weil der Gerichtshof aus einen von ihnen gestellten BeweiSantrag nicht eingegangen ist. Leipzig. Tie feierliche Grundsteinlegung des Nntional- Vöikcrschlachtdenkmals am Nnpoleanstcin ist aus den 18. Oktober festgesetzt. Der Kaiser. König Albert und mehrere andere Bnndes- snrsten werden voraussichtlich der Feier beiwohnen. Bnndesrath und Reichstag werden durch Deputationen vertreten lern. Die Feier wird mit großem offizielle» Gepränge vor sich gehe». W i e n. Die gemeinsamen Ministerberathunge» zur Feststellung der den Delegationen zu unterbreitenden Vorlage» lind beendet. Rumburg. In einer gestern odgehatkcnen Versammlung ausständiger Textilarbeiter in Warnsdorf wurde die Wiedcr- nusnahme der "Arbeit sür Montag beschlossen, nachdem der "Ab geordnete Hönisch mitgetheilt hatte, daß die Mittel zur Uittec- stntznng der Ausständigen erschöpft seien und daß im Fall der Nichlivtedcrausnabme der Arbeit die geringen schon erzielten Zu geständnisse wieder verloren gehen würden. — In Kladnoiv berichtete der Arbeiterführer Choc in der gestrigen Veccins- vcrjammlung der dortigen Ortsgruppe der Bergarbeiter, daß die Vertrauensmänner beschlossen hätten, den Statihaltcreiraih Paranbel um Einleitung von Unterhandlungen mit den Unternehmern zu ersuche», womit sich die Versammelten einverstanden erklärten. Paris. Die „Liberia" veröffentlicht eine Subskription, um dem Obersten Villebois-Mareuil ein Denkmal zu letzen. Pani Vivien wird im Pariser Munrzipalrath beantragen, daß eine Straße in Paris mit dein "Namen des verstorbene» Obersten benannt werde. Zürich. Das Schwurgericht verurtheilte das internatiouaie Hochitaplerpaar. die 70jährige Emilie Vera Mcrtchaiina geb. Gräfin Erlach und deren Tochter, verwittwete Baronin Blanchard dc Murat, wegen rafsinirter Betrügereien zu 6 Monaten bczw. 12 Monaten Arbeitshaus und zu öjähriger Landesverwcüung. Die Auslieserung der Schwindlerinnen wird von Dresden. Meran und Graz wegen Hochstapeleien, die sie dort verübt haben, verlangt. Haag. Die Königin richtete an die Wittwe des Generals Joubert ein eigenhändiges Beileidsschreiben. London. Eine Depesche des Generalseldmarschalls Lord Roberts ans Bloemsontein von gestern besagt: Die Verluste der Engländer bei RedverSbnrg betrugen nn Totsten 2 Offiziere und 8 Man»; 2 Offiziere sind gefährlich verwundet, 33 Mann weniger- schwer verletzt. 8 Ossiziere und die übrigen Mannschaften sind gefangen. Der Feind soll eine Stärke von 3200 Mann gehabt und 5 Kanonen mitgcsührt haben, während die Engländer 167 Mann berittene Infanterie und 421 Mann Infanterie zählten. Berlin. Nach Ermittelung der Eentraliiotirungsstelle der preußischen Lcnidwirthichcrstskammcrn wurden bezahlt in Berlin: Weizen l50, Roggen 142, Hafer 140 Mk.; Stettin-Stadt: Weizen 148, Roggen 138, Hascr 125 Mk. M. L" !j.s graolsurt a. M. iSchtutz.i and" W.rc». TlScomo l9I.ro. Dresdner Bant Ik>«.oö. -iloarsdohn IM.lv. Lombarden W.VO. LamaMre 279,öv. Ungar. Bold —. Vorrugie«-» —SliU. Parts, (ll Uhr l»a,l>mlttagr.> Renle Ivr.Sk>. Italiener g«.27>/,. Svanier 73.20. VortUgxncn 25.80. Türken 23.15. DUrkenloote l2t>.vv. Dttomandan! 57!«.00. Staats- »ahn —. Lombarden 150 vv. Behauptet. . Part«, Produklenmarlt. Weiten oer Avril 20.20. ver Lept -Dezbr. 21,80. rulna. Sptruus oer A-ril 38,75, ver Sevtdr.-Dezember 37,25, fest. -Mbot ver Änl 8S,i>0. ver Scvtbr -De,br. k!2,vv. malt. »aisterbam. «oroduklen-Bertlbt. Wetten ver Mar —, per Rovür. lS3, ruhig. Nvgge» ver Mat 135, ver Oltober >31, behauvtct. Oertliches und Sächsisches. ^ —Ihre Kaiser!, und König!. Hoheit Frau Prinzessin Mrrcdrlch August besuchte gestern in Begleitung der Hofdame Frl. v. Plato die Hofkunsthandlung Emil Richter iPragerstraßc). nin Bestellungen z» bewirken. Auch der Obcriichtsaai der Firma wurde eingehend besichtigt, und es fanden besonders die Werke von A. v. Niethammer und Jul. Gcnthe das lebhafteste Interesse. ... Mecklenburgischen Greifenordens. der Hofmarscha^ v. d. Busiche-Streithorst das Groß-Kvmthurkrcuz des Hausordens der Wendischen Krone und der Oberpostsekrctär Herfurth in Dresden das Vcrdienstlrcuz in Gold des Haus- ordenS der Wendischen Krone annehmcn und tragen. — Vorgestern ist hier nach schwerer Krankheit Herr Justizratb S. A. Gottfried Krause. Rechtsanwalt und Notar, gestorben. Der Entschlafene war u. Ä. stellvertretender Vorsitzender der An- waltskanimer. — Die zweite Deputation der Ersten Kammer beantragt, die Petition der Sächsische» Ncntenvcrsichcrungsanstalt zu Dresden um Befreiung von der Entrichtung der Staatseinkommentteuer mit der Erklärung, daß die Koinmer die Sächsische Renlenversicherungs- — -- - o» -Schlüsse >u er. . beantragt dieselbe Deputation, die in Titel 15 des außerordent lichen Etats zu Arealerwerbung für daS Krankenstift Zwickau behufs dessen Erweiterung geforderten 185,000 Pik. nach der Vorlage zu bewilligen.
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