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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 29.04.1870
- Erscheinungsdatum
- 1870-04-29
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187004295
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18700429
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18700429
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images teilweise schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1870
- Monat1870-04
- Tag1870-04-29
- Monat1870-04
- Jahr1870
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 29.04.1870
- Autor
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In Hinweis auf die eingetretene Heranziehung der siottirenden Bevölkerung zu den Gemeindeanlagen »erden die hiesigen Principale, Meister und sonstigen Arbeitgeber hierdurch aufgefordert, die ihnen demnächst zngehenden Antimationen sofort an ihre Gehülsen abgeben, und solche zur baldigen Abführung der Vommuual- ««läge ans den gef. L. Termin d. IS. anhatten zu wolle«: Außerdem haben die betreffenden Principale rc. bei etwaigem Wechsel ihres Personals seit Aufstellung der diesjährigen OrtS- Eteuer-Kalaster die vorgegangenen Veränderungen von allen mit mindestens Personalsteuer und darüber bei- gerogeuen Gehülsen re. binnen 8 Tagen und bei einer Ordnungsstrafe von L ^ bis S «L, welche bei Ver- äsaumung deö Termin- ohne Nachsicht beigetrieben wird, bei der Stadt-Steuer-Einnahme allhier (RathhauS 2. Etage) schriftlich auzuzeige« und die Jntimationen von entlassenen Gehülsen zurückzngeben, wobei unfrankirte Ansen- -uvaen durch die Post nicht respeetirt werden. Die Anzeigen über Personal-Veränderungen müssen enthalten: n. bei Zugang von Personal: den vollständigen Namen, die Stellung (nach Befinden, in wessen Stelle der Angetretene eingerückt ist), die Wohnung und den Tag deS Antritts, d. bei dem Abgang von Personal: den vollständigen Namen, die Stellung, den Tag deS Abgangs und, wenn möglich, jetzigen Aufenthalt. Formulare zu diesen Veränderungs-Angaben werden auf Verlangen bei genannter Hebestelle verabreicht. Leipzig, den 26. April 1870. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Taube. Bekanntmachung. Jeder ankommende Fremde, welcher hier übernachtet, ist am Tage seiner Ankunft und, wenn diese erst in den Abendstunden erfolgt, am andern Tage Vormittag- von feinem Wirthe bei unserm Fremden - Bureau anzumelden. Fremde aber, welche länger att drei Tage hier sich aufhalten, haben Anmeldescheine zu lösen. Vernachlässigungen dieser Vorschriften werden mit einer Geldbuße bis zu 5 Thalern oder verhältnißmäßigem Gefängniß geahndet. Leipzig, am 25. April 1870.j DaS Polizei-Amt der Stadt Leipzig. vr. Rüder. Trinckler, Secr. Verhandlungen -es Kirchenvorstandes M St. ThomS. (Auf Grund des Protokolls bearbeitet.) I. In Betreff der Anstellung und Beförderung von Katecheten -alte am 4. April eine Sitzung stattgefunden, bei der jedoch die Beschlußfassung schließlich anSgesetzt wurde. In der Sitzung vom 25. April wurde die Berathuvg über diesen Gegenstand ander weit ausgenommen. Hierbei referirte Oberkatechet Vr. Fricke Namen- der mit Erwägung der Sache beauftragten Commission, welche ihre An träge stellte. Man überzeugte sich, daß bei der ersten Ernennung »icht ordinirter Katecheten der Kirchenvorstand auf Grund von § 25 der Kirchen-Borstand-ordnung eine Mitwirkung nicht in An spruch zu nehmen habe, während man eine solche bei Ernennung » ordinirten Katecheten und zum HülfSgeifilichen au der ThomaS- kirche ausprecheu zu können avnahm. In diesem Puncte wurde jedoch wiederholt geltend gemacht, daß §. 25 nur von fester An stellung, nicht von provisorischer Verwendung die Rede sei, und »« von selbstständigen geistlichen Aemtern, nicht von HUfs- vwdiaern u. s. w. Nach ausführlicher Besprechung wurden schließ lich folgende Beschlüsse gefaßt: 1) ein Recht der Mitwirkung auf Grund §. 25 der Kirchen- , vorstandSordnuug bei Ernennung der ordinirten Katecheten und de- Hiilf-geistlichen zu St. Thomä zu beanspruchen (mit 12 gegen 2 Stimmen); 2) nicht aber bei neu eiutretenden nicht ordinirten Katecheten -in solches Recht «»-»sprechen (mit IS gegen 1 Stimme); 3) die Anstellung de- Katecheten Herrn v. Günther HülfSgeiftlichen zu St. Thomä, und die 4) . . .... Krrchenvorstand auch ferner die Gelegenheit bieten werde, Gastpredigten der Bewerber um Katechetenstellen zu hören, und daß er da- jetzt eingeschlagene Verfahren festhalteu werde (einstimmig) 5) mit der etwaigen Anstellung deS Herrn Predigtamtscan- didaten Wetzel als Katecheten erklärte man sich auf Grund der von ihm gehaltenen Gastpredigt einstimmig einver standen; ferner wurde 6) einstimmig beschlossen, dem Rath der Stadt anheimzugeben, ob er nicht wegen Aufhebung der Thätigkeit der Katecheten als. HülfSpredtger zu Connewitz und Lindeuau in Verhandlung treten, und 7) nach Aufhebung diese- Verhältnisses statt 5 künftig nur 4 Katecheten anstelle« wolle (mit I I gegen 3 Stimmen). v. Weiler kam zur Sprache die von Herrn Diak. Ll. König gewünschte Verlegung der Nachmittagspredigt in der Neukirche auf eine Abendstunde. Während von einer Seite AbendgotteS- dienst bedenklich gefunden wurde, schlug doch die Ueberzeugung durch, daß AbendgotteSdienste rathsamer und der jetzigen Sitte und LebenSordnung angemessener seien, als Gottesdienste um 2 Uhr. Demgemäß wurde beschlossen, die Verlegung deS Nach- mittagSgotte-dtensteS für diesen Sommer in der Weise zu enehmigen, daß bi- 15. August der Gottesdienst m» 6 Uhr, von an um 5 Uhr beginne. Während der Vorsitzende die Ueber-
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