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01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 07.09.1901
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1901-09-07
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19010907017
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1901090701
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1901090701
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1901
- Monat1901-09
- Tag1901-09-07
- Monat1901-09
- Jahr1901
- Titel
- 01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 07.09.1901
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ZSS2L»WrMrsaLS!2MrllSL ^ <MLLrßIHlISI», V Zliokvpvien unä lVei88vvsst'kn-6onfee1ion, rZ öettllkvkkn, Vsmvn- u. Iiinl1e«^vä8vk6, kngli8vke u. f,-snrü8i8eke slllle u. 8pi1ren jsiler Xrt, in nur »»liilsn leabrilcsteo, in rsioliar, otsio das Xsussts u,»sn8iiv,»i«r Xusvakl smpüedlt O. Q. Warner sen. I>r»»<>«i, S«e?<r»5r» 2 (N«t,i r,m^»> g IISIWMiMIWIMIgLNMWWLI dsIMntenus von <,arÄl>nvn,8tar«». Vtt>»zr«n, »ett Iionkri'«M»-8toir«i» «Io,'im Vorveoliselunzsn »u vsrmeickvn, ineine k'irin» u ^ir 88 xenau deaekten »u vollen, rrvil Verleauk l. Ltegie. flsttruer Sar<listeit-fj>briir.Lager Dre»Ä«n» ^VII«^rn^«r»tri»»»e 88, I. Ktsts. I ! Altes Gold und Silber zri,,-ctt. sowie Wiimen «nd MedoiUe«. Edrlstcitte, aiterthiiml. Sache» jed. Art irauft der Juwelier Franz von Schlechtleitner Annenstraste 21. neben H«tel Annens,of. Dresden-A. Ukrschicdkiik Unlauterktiitn. (Verbotene Arznei- und Heilmittel. Nahrungs, und Grnußmittel.) In früheren Zeiten war der Gebrauch von sogen. Haus mittel,, viel mehr verbreitet als heute, Bader, Quacksalber, Schäfer, Scharfrichter, Jäger und Kräutcrweiber galten oft mehr als studirtc und prakticireude Aerzte und machte» mit oft seltsamen Arzneien und Heilmitteln, so z. B. sog. Sympathie,nittcln, die erfolgreichsten Geschäfte, die seltsamsten und abenteuerlichsten Kuren. Dem 18. Jahrhundert entstammen denn auch zahlreiche „Geheimmittcl", die durch Fanulien-Vercrbung sortgepflanrt, unter besonderen Eigennamen von Nichtpharmaceutcn hergesteUl, und privatim vertrieben wurde». Manchem Leser wird aus der Jugendzeit noch der Leistcnschneider'schc Spiritus, die Mohrcn- thal'schen, Lißke'schc», Kahle'sche», Schwendler'schcn Pflaslersorlen, die BallbauS'schen Magcntropfen, verschiedene Salben und Augenwässer u. dcrgl. bekannt sein, die neben verschiedenen anderen Quacksalbereien zu behördliche» Verboten führten, da sie von Apothekern und Aerzten angeseindet und verfolgt wurden. Die neuere Zeit hat sich diesen sogen. Volks- und Privat-Heil- mitteln mehr und mehr abgcwendet; immer werden aber noch viele derselben meist unter der Hand vertrieben, obschon die reichsgesetzliche Verordnung den Vertrieb selbst den Droguistc» verbietet und die Verabreichung jedes zusammengesetzten Arznei oder Heilmittels unter Strafe stellt. Daß hierdurch mancherlei Beschwernisse hcrvorgerufen werden und gewisse Härten eintrrten können und «„getreten sind, ist begreiflich. Wurde doch jüngst ein Droguist in S-, der Salicyl-Mundwasser und Kumnicrseld'schcs Waschwasser verkaufte, zur Anzeige gebracht und konnte erst durch gerichtlichen Entscheid, welcher sich den Angaben deS Beklagten, daß er die genannten Präparate nicht alS Arznei- oder Heilmittel, sondern als KoSmetika (SchönbeitS- mittel) verkauft habe, anschloß, der Klage ledig werden. Neuer dings wurde in Hamburg in einer landgerichtlichen Entscheidung das Fabrikat des Kaufmanns Job. Jac Koepke das „altberübnite Hamburger Pflaster" als Heilmittel erklärt und K. wegen Uebertretnng der Mcdizinal-Verordnung vom 1- Juni 1900 u. des § 367» des Strafgesetzbuches zu einer Geldstrafe vcr- »rthcilt, bez. die Herstellung und der Vertrieb verboten. Nach der angezogenc» Bestimmung macht sich derjenige strafbar, der ohne polizeiliche Erlaubniß Arzneien, soweit der Handel mit ihnen nicht freigegeben ist, zubereitet, seilhält, verkauft oder sonst an Andere überläßt. Der Verurlbeilte vertreibt da« Pflaster schon lange, »nd die Herstellung desselben geschieht seit mehr als 150 Jahren in seiner Familie, deren ErwcrbSzweig bildend. Man konnte dem Manne daher nicht verdenken, wenn er gegen das llrtheil bis an die höchste Instanz ging. Er stützte sich dabei auf die polizeiliche Verordnung, nach der Pechpflaster nickt unter die Arzneimittel gerechnet werden und behauptete, daß sein Pflaster ein solches sei, da es mehr als 50 Proz. Pech enthalte. Das Landgericht batte trotzdem in diesem Pflaster, d.'m in dem altcrthümlichen Prospekte die wunderbarsten Eigen schaften nachgesagt werden, obgleich es nur 20 Pfg. kostet, ein Arzneimittel erblickt, weil cs außer dem Pech noch Blei und andere Stoffe enthalte, deren Vertrieb nicht sreigcgebcn ist. In seiner Revision beschwerte sich der Angeklagte darüber, daß sem Antrag, den Pros. Ilr. Liebreich als Sachverständigen zu laden, abgelchnt worden sei und beharrte auf seiner Ansicht, daß sein Pflaster nicht unter die Arzneimittel falle. Außerdem bedeute der Vertrieb seines Pflasters eine Lebensfrage für ihn, denn wenn ibm dieser untersagt werde, gehe er mit seiner Familie dem wirthschastlichen Nui» entgegen. DaS Reichsgericht erkannte auf Verwerfung der Revision, da mit Recht angenommc» worden sei, daß es sich wegen des Zusatzes von Arzncistoffen um ein Arzneimittel, nicht »m ein einfaches Pechpsllastcr bandle. Sehr erheblich sind die Verfälschungen von Nahrungs mitteln. So wurde erst vergangenen Juli vom Schöffengericht in Leipzig der Inhaber einer größeren Firma G. S. wegen verschiedenen Gewürzfälschungeu zu 4M Mk. Geldstrafe und Tragung sänimllicher Kosten verurtheilt, ans gleichen Grunde der Werkfübrcr N. der Firma zu IM Mk. Der Hersteller von Conservirungssalz in Schwaben erhielt erhebliche Geldstrafen, weil er sein Salz als gefahrlos und erlaubt zur Vermischung von Hackfleisch dienend, in den Handel gebracht, und den Käufer getäuscht hatte. Honig wird neuerdings nicht allein durch Zucker, sondern auch durch Farbezusatz gefälscht. Be sonders aber bat sich tue Industrie des Theehandels bemächtigt. Der „Drogen- »nd Farbenwaarenhändler" schreibt hierzu in Nr. 61: Der Name „Thee" wird von jeher zur Bezeichnung unbekannter Mischungen der verschiedensten Blätter und Kräuter mißbraucht. Nach der Bert. Tagesztg. hat sich die Zahl der Fabriken solcher Präparate namentlich in Berlin von Jahr zu Jahr vermcbrt. Es ist unglaublich, welche Unmassen oo» diesem Zeug genossen werden, das als „weltberühmtes Universalmillel" unter irgend einem hochtrabenden Namen in den Handel kommt. Der Vertrieb geschieht durch zahlreiche Reisende, erstreckt sich über ganz Deutschland, selbst ins Ausland hinein. So hatte ein Theefabrikant sogar die letzte Pariser Weltausstellung beschickt. Schädliche Geuußmittel sind es ja nicht, dazu paßt schon die Polizei diesen Kränterheilknndigcn viel zu scharf aus die Finger; aber die Waare ist trotz deS hohen Preises nahezu wertbloS. Die ganze Kunst besteht eben darin, alle möglichen unschuldigen Kräuter und sonstigen Ingredienzen zu „Thee" oder „Tropfen" zu verarbeiten und tüchtig Reklametrommel zu rühren. So mag es in Berlin etwa 50 derartige Fabrikanten geben, die durchweg glänzende Einnahmen erzielen. Der eine j hält sich seine eigene Equipage. Dabei verdient die Halste der Reisende, wofür er keine Spesen erhält. Tie „Fabriken" selbst sind ein paar Arbeitsstiibcn neben der Privatwohnung; einen Laden unterhält wohl keiner. Hier sitzen von früh bis spät junge Mädchen und „stopfen Tbee", wie der technische Aus druck lautet, nämlich i» bunt beklebte Packele. Für eine ganze Mark pro Tag! Lange halten sie die Arbeit nicht aus, da der dabei entwickelte Thecstaub z» unangenehm auf die Lunge schlägt. Manche Theefabrikantcn haben schon mit dem Straf richter Bekanntschaft gemacht, aber im allgemeinen hüten sie sich vor Fälschungen. Gegen ein derartiges lleberbandnebmcn einer fragwürdige» Industrie sollten dock, wenn sich keine gesetzlichen Maßnahmen treffen lassen, die Behörden durch zeit weilige Aufklärung über den Werth solcher Univcrsalnüttcl, analog dem Gesundheitsamt in Karlsruhe, ans Grund eingehender Prüfungen das Publikum zu schützen suchen. LrMlchwilikitl. Jeder Geldbedürftige weiß, wie schwer in der jetzigen vertrauenSarmen Zeit baar Geld zu erlangen, wie schwer und mit wie großen Opfern Geld aus gute Hypotheken zu erhalte ist. Von dritten, ja sogar zweiten Hypotheken will der Geld mann garnichlS hören, gewiefte Banquiers sind empfindlich darüber, daß ihnen Depots entzogen wurden, oder die Zurück zahlung von Einlagen erfolgen mußte, und ballen sich durch Verweigerung von DiSkoiuirungen schadlos. Baugcldcrangcbote giebt es fast garnicht und Darleibungen auf Papier- bez. Personalcredit sind völlig ausgeschlossen. Nu» bade» wir erst neulich auf einige Vampyre hingewiesen, die unter dem Anscheine günstiger DarlchnS-Angcbote im Trüben fische» und dem Be drängten nickt allein das, waS er neck bat, abzulnchicn bestrebt sind, ohne ihm eine Gegenleistung zu macken, sondern ihn auch noch längere oder kürzere Zeit nutzlos hinbaltcu, und damit Zeit und Gelegenheit andere Hilfsquellen zu suche», versäumen lassen. Vor eine,» dergleichen Gebühren, das sich jüngst wieder in Inseraten breit macht, warnt die lucs. Kgl. Polizeidirekiion in ihrem Polizeibcrickt vom 20. August d. I. Sie schreibt: „Auf eine in hiesigen Blättern erschienene Annonce: „Personalcredit zu mäßigen Raten und Zinsen (nicht unter 1000 Mk.) coulant und diskret cffektuirt. Ansteigen unter „Personalkredit 673" lagernd Hauptpost Wien" hin hat sich ein hiesiger Einwohner an die betreffende Stelle wegen Erlangung cineS DarlehnS gewendet und daraufhin von H. RauSnitz, Szabadka in Ungarn, und von Josef Kasztl in Budapest Fragebogen zur Ausfüllung mit dem Verlangen zugcscndet erkalten, einen Kostcnvorschuß von 10 Mk. beziehentlich 5 Mk. 80 Pf. mit einziisenden. Die durch die Kriminalpolizei angcstcllten Erörterungen habe» ergeben, daß es die genannten Personen nur auf Erlangung des Vor schusses abgesehen haben, weshalb vor deren Treiben gcwalnt wird." Man ersieht bicrauS abermals wieder, daß Auswärtige, als die findigen Schwindler ihre Netze auSwarscn in der Ucber- zeugung, daß eine strafrechtliche Verfolgung umständlich, ja wegen etwaiger schneller Domizil- und Wohnungs- bez. OrlSwcchse überaus schwierig und kaum Erfolg versprechend ist.
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