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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 14.05.1875
- Erscheinungsdatum
- 1875-05-14
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187505145
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18750514
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18750514
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1875
- Monat1875-05
- Tag1875-05-14
- Monat1875-05
- Jahr1875
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 14.05.1875
- Autor
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Erschein «glich früh ey, Uhr. >ä«tt«» Ml» «lPrttttml Johamüsgaff« 33. D««aworUicher Redactem ßr. HLttuer io «rudattz. Lürrchstuud« d. Redactioa »««Mq» »„ ll—» Uhr ,,, « —d Uhr. Amuünue der sär die nächst» Nlanun Nummer bestimmtm «entte «n Wochentagen di« 8 Lhr Nachmittags, an Sonn- »d Festtagen früh bis '/,d Uhr. Fwltr stk Zoserairmlamchmr: 0Ü» Klemm, ÜniversttLtsstr. 21. l üfche. Hatostr. 21. pari. M N4. TagcblM Anzeiger- socalgeschichte, Hmdels- M GelchWvnkchr- Freitag den 14. Mai. Auflage 13.200. Tttommurutsprtts viertelt. 4'/, Mt, incl. Bringerlohn 5 Mt. Jede einzelne Stummer 30 Pf. Belegexemplar 10 Pf. »ebührm für Extrabeilagen ohne Postbefvrderung 36 Mt. mit Postbefvrderung 4b Mt. Zuseratr 4gesp. BourgeoiSz. 20 Pf. Größere «-chnften laut unsere» Prr»Svcrzeichn>ß. — Tabellarischer Satz nach höherem Tarif. Ueclamro valrr »rm Ue»arti-u»ßrtch die Spaltzeile 40 Pf. Inserate find stets an d. Erp^M» zu senden. — Rabatt wird nicht gegeben. Zahlung pr»«nawsr»uäo oder durch Postvorschuß. 18757 Bekanntmachung, Ae»»t-rverei«igu»g betreffend. Dom 1k. dieses Monats ab wird da» Haupt-Zoll-Amt Leipzig mit Ausschluß der an ihren »mnaligen Standorten verbleibenden RevisionS-BureauS I b,- mit V in das Parterre de- dortigen Haupt - Steuer - AmttgebäudeS verlegt und mit dem Haupt-Steuer-Amte zu einem Amte vereinigt ^rven, welche« fortan unter der Bezeichnung KBnigl. Sachs. Haupt Zoll Amt Leipzig ,il den nämlichen Befugnissen fungiren wird, wie sie zeither beiden Aemtern zugestanden haben. Dresden. 8 Mai 1875 Königliche Zoll, und Steuer-Dtrectio». Lehmann. Hertel. Bekanntmachung. Das K. Stück de- diesjährigen Gesetz- und Verordnungsblattes für daS Königreich Sachsen ist bei «ns eingegangen und wird btS zu« 28. diese- Monats auf dem RathhauSsaale zur xpfichtuahme öffentlich aushängen. Dasselbe enthält: Nr. 28. Verordnung, die Expropriation von Grundeigenthum für die sächsisch-bayerische StaatSeisenbahn in Iößnitzer Flur betreffend; vom 7. April 1875. . 27. Verordnung, die Ausführung der Vorschrift in G. 77 unter 1 der Militair- ersatziustruction vom 26. März 1888 betreffend; vom 12 April 1875. - 28. Verordnung, die Niederschlagung von Verhandlungen gegen die Gewerbe- und Personalsteüergesetzc rc. betreffend; vom 13. April 1875. - 29. Bekanntmachung, die Bewilligung einer in dem Regulative für die Sparkasse zu Grünhain enthaltenen Ausnahme von bestehenden Gesetzen betreffend; vom 13. April 1875. - 30. Bekanntmachung, die Einführung deS Lehrbuchs der Hebammenkunst von vr. CredS und vr. Winckel betreffend; vom 15. April 1875. « 31. Bekanntmachung, die auS dem Besitze de« Kaufmann« Hornemann in den Besitz deS Rittergutsbesitzer« Freiherrn von MagnuS auf Drehsa übergegangenen Dampsculturapparate betreffend; vom 18. April 1875. 32. Bekanntmachung, die Eröffnung des Betriebs auf der StaatSeisenbahnstrecke von Ebersbach nach Sohland betreffend; vom 19. April 1875. - 33 Verordnung, die Ausnahme in die Erziehungsanstalt für blödsinnige Kinder in Huberlusburg betreffend; vom 21 April 1875. » 34. Verordnung zu Ausführung des Gesetzes vom 15 October 1868. die Ausübung der Fischerei in fließenden Gewässern betreffend; vom 25. April 1875. 35. Verordnung, die Ausführung des tz. 35 des Einkommensteuergesetze- vom 22. Dccember 1874 betreffend; vom 26. April 1875. - 36. Decret wegen Concesfionirung der Nossen-Riesa-Elsterwerdaer Eisenbahn; vom 12. April 1875. . 37. Verordnung, die Abtretung von Grundeigenthum zu Erbauung einer von Nossen über Lommatzsch und Riesa nach Elsterwerda zu führenden Locomotiv- Eisenbahn betreffend; vom 12. April 1875. Leipzig, am 12. Mai 1875. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Cerutti. Bekanntmachung. Die Ersteher von Hölzern in dem städtischen Waldreviere Connewitz werden hierdurch auf- >esordnt, ungesäumt das erstandene Holz abzufahren. Gegen die Säumigen werden die LicitationS- edingungen unnachsicktlich in Anwendung gebracht werden. Leipzig, am 7. Mai 1875. DeS Rath- Forst - Deputation. Bekanntmachung. Da es wiederholt vorgekommen ist, daß aus städtischem Gebiet Loco«obtlen ausgestellt und in Betrieb genommen worben sind, ohne daß die über den Locomobilenbetrieb bestehenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die Bestimmungen der tztz 10 und 33 der Verordnung vom 6 Juli 187l, die polizeiliche Beaufsichtigung der Dampfkessel belr., beobachtet worden sind, so brmgen wir diese gesetzlichen Bestimmungen hierdurch zur Nachachtung mit dem Bemerken in Erinnerung, daß wir alle Umgehungen der Vorschriften der angezogenen Verordnung, soweit nicht die allgemeinen polizei lichen Bestimmungen, sowie die Bestimmungen de« Strafgesetzbuches Anwendung leiden, nach dem Grade der Verschuldung und der etwa verursachten Gefahr mit 15 bi- 300 Mark »der ent sprechender Hast bestrafen werden. §. 10. Die Lokomobilen unterliegen folgenden besonderen Vorschriften: 1) Sie sind in regelmäßigen Fristen von zwei zu zwei Jahren einer wiederholten Festigkeits prüfung zu uuterwerfen. 2) Sie dürfen in Gebäuden, in welchen leicht entzündliche Gegenstände sich befinden, nickt in Betrieb genommen und nach Beendigung deS Gebrauchs vor eingetrelener Verkühlung nicht aus bewahrt werden. 3) Bei Benutzung von Locomobilen sind in allen Fällen die geeigneten Vorkehrungen zu tbun- lichster Verhütung von FeuerSgesahr zu treffen; iuSbcsondere ist ausreichendes Wasser in Bereitschaft zu halte«, um einen entstehenden Brand sofort löschen zu können. 4) Al- diensttüchtig amtlich anerkannte Locomobilen, in welchen ein zweckentsprechender Funken sänger angebracht ist, dürfen auch ohne besondere amtliche Genehmigung ausgestellt und in Betrieb genommen werden, wenn der Ort ihrer Ausstellung von bewohnten Gebäuden, l anderen Gebäuden mit weicher Dachung, k welche sich auf fremden Getreide- und Heufeimen, t Grundstücken befinden, sonstigen Anhäufungen leicht brennbarer Stoffe, ) sowie von öffentlichen Straßen und Wegen a. bei Feuerung mit Steinkohlen oder KokeS mindesten« 12 Meter, ^ d. bei Feuerung mit Holz, Braunkohlen oder Torf mindesten- 30 Meter entfernt ist. Beträgt der Abstand weniger, so bedarf es zur Inbetriebsetzung der Locomobile der schriftlich erklärten Einwilligung des betheiligten Grundstücksuachbars, beziehentlich der betreffenden Straßcn- polizeibehörde. 5) Wen» Locomobile« gewerb-nräßtg, d. h. gegen Catgelt aa Andere zur Benntzavg auf Zeit überlasse» werde«, so find sowohl der Verleiher, als in dessen Abwesenheit Derjenige, welcher au deffen Stelle d»e LocomodUe zu sichren hat, als auch der Benutzer derselbe« für die genaue Befolgung der Vorschriften dieser Verordnung, sowie für jede vorkornmende Fahrlässigkeit gleichmäßig verantwortlich. l» tz. 33. Wer eine Locomobile in Betrieb nimmt, hat die Obliegenheit: 1) die- der OrtSpolizetbehörde und dem technischen Beamten de- Bezirks anzuzetgen, 2) das Ccrtifieat oder den Nachweis, welche als Legitimation für die BetriebSerlaubniß dienen, zum Vorweis bereit zu halten, darnach, wenn die Locomobile noch nicht geprüft sein sollte, vorerst deren Prüfung nach H. 31 zu beantragen, 3) nach jeder Reparatur deS Kessels vor der Wicdcrinbetricbnahme die erforderliche Festigkeits probe und Revision bei dem technischen Beamten deS Bezirks zu beantragen und 4) vor Ablauf der zweijährigen Frist nach der letzten aus dem Certificate oder Nachweise bemerkten Festigkeitsprüfung dem technischen Beamten ebenfalls Anzeige zu erstatten und die Wieder holung der Prüfung zu beantragen. Leipzig, den 3. Mai 1875. Der Rath der Stadt Leipzig. I)r. Georgi. Wilisch, Res. Aus Lta-t und Land. * Leipzig, 13. Mai. ES macht einen wirklich Wichen Eindruck, wenn man sieht, in welcher Leise die Blätter der reactionär-particularistffchen Richtung ihren wenigen Lesern Kenntniß von dem Ergebmß der Leipziger ReichStagSwahl den. In irgend einem versteckten Winkel de- lattes liest man, daß so und so viel Stimmen aus Holdschmidt, aus Bebel und auf v. Eriegern «fallen sind. Mit 4 di- 5 Zeilen ist die ganze Lache abgemacht, während sie für die inchtt- mtzizsteu Dinge ganze Spalten Raum zur Ver- sszu« haben. Nicht mit einem Wort glauben birse Blätter die Befriedigung darüber auSdrücken z» bitten, daß die Reichsfeinde bei der Wahl so «tschikben unterlagen. Wir können diese- Ver fahren nicht ausfallend finden, denn eS ist ja all bekannt, daß den Particularisten die National liberalen weit verhaßter sind al« die Socialdemo- Katen. Aber immerhin ist eS nicht unnöthig, davon Act zu nehmen, wie sich die sächsische con- servativ-particularistische Presse zu der Leipziger NeichstagSwahl stellt. Bon Interesse ist übrigen- eine uns verbürgte Aeußerung, welche am Wahl tag ein Mitglied de« socialdemokratischen Wahl- comits gelhan hat. Dieser Mann erklärte, nach- br« daS bekannte conservative Placat an den Straßenecken angeklebt worden, welche« den natio nalen Candidaten wegen seiner Consession angriff, daß er nunmehr die Hoffnung auf Stichwahl verloren habe, da eine solche Kampfe-weise alle anständigen Leute in da« nationalliberale Lager treiben müsse. * Leipzig, 13. Mai. Beide hiesige städtischen Collegien haben sich nunmehr über die Errichtung und die Organisation der Fortbildungs schule für Knaben verständigt. Danach wird der Fortbildungsunterricht in einem zweijährigen lkursuS i« wöchentlich sechs Stunden ertheilt «erden. Zum Besuche sind die au« der Volks schule entlassenen, in Leipzig wohnenden Knaben noch 2 Jahre lang verpflichtet, wenn sie nicht einen dem städtischen Fortbildung-unterricht nach Beschaffenheit und Umfang gleich zu erachtenden Unterricht genießen. Solche Schüler, welche sich besonder- auSzeichnen, können vom Schulau-schuß chon nach einjährigem Besuch auS der Fort bildungsschule entlasten werden. Der FortbildungS- unterricht wird für die verschiedenen ReligionS- parteie« gemeinschaftlich und ohne Berücksichtigung deS ConfessionSverhältniffeS eingerichtet und un entgeltlich ertheilt. Der Lehrplan umfaßt folgende Unterricht-gegenstände: Deutsch Rechnen, Geo metrie, Zeichnen, Naturkunde, Geographie, Ge schichte »n der unteren Abtheilung, Deutsch, R chnen, Geometrie, Zeichnen, Geschichte, Geo graphie, Physik und Chemie in der obere« Ab- theilung. Eine einzige Differenz zwischen beiden Eollegien besteht noch hinsichtlich der Zeit, zu welcher an zwei Wochentagen der Fortbildung-- unterricht ertheilt werden soll. Der Rath hat vorgeschlagen, hierzu die Stunden von 5—7 Uhr zu wählen, die Stadtverordneten erblicken hierin jedoch eine zu geringe Rücksichtnahme auf die be stehenden Verhältnisse und eine zu große Beein trächtigung der Interessen de- Gewerbestande-. Sie werden in dieser Annahme von den Ver tretern des selbstständigen Gewerbestande- unter stützt. Die Vereinbarung über diesen einzigen streitigen Punct, der allerdings eine principielle Wichtigkeit hat, ist also noch zu erwarten. Die übrigen 2 Stunden de« wöchentlich zu ertheilenden Fortbildung-unterricht- sind aus Sonntag Vor mittag verlegt. * Leipzig, 13. Mai. AuS Anlaß der Psingst- feiertage sind von den hier einmündenden Eisenbahnen folgende außerordentliche Einrichtungen getroffen worben: Die Leipzig-Dresdner Eisenbahn läßt nach Dresden auf der alten Strecke über Riesa zwei Extrazüge und auf der neuen Strecke über Döbeln einen Extrazug ab- gehen Die beiden ersteren Züge werden au« Leipzig am Sonnabend Abend 7 Ubr 30 Minuten und am Sonntag früh 4 Uhr 30 Minuten, der letztere Zug auS Leipzig am Sonntag früh 4 Uhr 45 Minuten abgelassen. Die zu diesen Extra zügen gelösten BilletS (einfacher Preis für Hin- und Rückfahrt) berechtigen zur Rückfahrt .mit jedem Personenzug bi- einschließlich Freitag, den 21. Mai. Die Thüringische Bahn hat be kannt gemacht, daß für den Pfingstverkehr in den Tagen vom 14. bi- 18. Mai nach Bedürfniß Extrazüge eingelegt und daß Placate an den Bahnhöfen da- Nähere bekannt geben werden. Im Localverkehr nach Walter-Hausen werden Retourbillett» II. und lll. Elaste auSgcgeben, die zur Rückfahrt mit jedem Personenzug bis zum 24. Mai berechtigen. Aus der Magdeburg- Leipziger Bahn wird ein Exlrazug nach Ham burg und Helgoland mit dem Abgang auS Leipzig Sonnabend, den 15. Mai Vormittag- 5 Uhr 40 Minuten expedirt. Die Rückfahrt kann mit allen Personenzügen bi- 28. Mai geschehen. Ein Privatunternehmer veranstaltet ferner auf der Magdeburg-Leipziger Bahn einen Extrazug nach Thale am Harz, der am Sonntag früh 4i>/« Uhr au- Leigzig abgeht und au- Thale die Rückfahrt Abend- 8 Uhr Antritt Die Berlin-Anhal- tische Bahn hat die sonst drei Tage andauernde Gültigkeit ihrer Retourbillett bi- einschließlich Montag den 24. Mai verlängert. * Leipzig« 13. Mai. Soeben ist bei A Hoh- mann in Plauen ein höchst interessante- und lehr reiche- Buch erschienen: „Zusammenstellung der gegenwärtig gültigen gesetzlichen Bestimmungen über die drrecte Besteuerung (Grundsteuer. Gewerbe- und Personalstcuer, Einkommensteuer) im Königreich Sachsen. Bon Avv. Moritz Kisr- bach, Secretair der Handel»- und Gewerbekam mer Plauen." Die Gesetzgebung de- Königreichs Sachsen ist, zumal in ihrem gegenwärtigen Sta dium, für jeden Staatsangehörigen von so hohem Interesse, daß jedes Mittel, durch welches daö Studium und die Kenntniß derselben erleichtert und verbreitet wird, nur willkommen sein kann Der Verfasser hat sich der dankenSwerthen Mühe unterzogen, alle ungiltig gewordenen Vorschriften der sächsischen Gewerbe- und Personalsteucr-Ge- setze auszuscheiden und di« noch gütigen übersicht lich zusammenzustellen. Da eS nun für den ge wöhnlichen Staatsbürger geradezu ein Ding der Unmöglichkeit ist, sich m dem ChaoS der vorhan denen gesetzlichen Bestimmungen zurecht zu finden, so ist daS vorliegende Buch allen StaatSgenoffen dringend zu empfehlen. — Bei der Berathung wegen wechselseitiger Anerkennung der Gymnasialzeugnissc der resp. deutschen Bundesstaaten ist eine entsprechende Einigung in Betreff der Zeugnisse für da« Lehr amt an den höhern Unterrichtsanstalten nicht erzielt worden. Dadurch wird natürlich nicht ausgeschlossen, daß die Berufung eine- auswär tige« Lehrers unter dem von der berufenden Regierung zu besingenden Vorbehalt erfolgen kann. Da aber die PrüsungScommisstonen zu Leipzig, Rostock und Straßburg ein dem preußi schen analoges Verfahren beobachten, so hat der preußische Kultusminister angeordnet, daß deren Zeugnisse den preußischen gleich geachtet werden sollen. Uebrigens soll daS Probejahr unbedenklich auch in einem anderen Staate als demjenigen, in welchem die Prüfung erfolgt ist, abgehalten «erden können. — Dom 16. ds MtS. ab wird da- Haupt- Zollamt Leipzig mit Ausschluß der an ihren dermaligen Standorten verbleibenden Revisions- Bureaux I bis mit V in das Parterre des Haupt- Steuer-AmtSgebäudeS verlegt und mit dem Haupt- Steueramte zu einem Amte vereinigt werden, welches fortan unter der Bezeichnung „König!. Stichs. Haupt-Zsllamt Leipzig mit den nämlichen Befugnissen fungiren wird, wie sie zeither beiden Aemtern zugestanden haben. — In Stollberg brach am Morgen de- 12. Mai kurz nach 7 Uhr in dem zum Eisen- schmidt'schen Stadtgute gehörigen Gärtnerei gebäude, welches der Gärtner Günther pachtweise inne hat, Feuer auS, und dasselbe brannte in kurzer Zeit vollständig nieder. Man verinuthet Brandstiftung, und cs ist die 19jährige Tochter Günther«, welche seit einiger Zeit an Geistes störung leidet, der Thal dringend vervächt-g. DaS junge bedauernSwertbe Mädchen ist sofort in da« hiesige BezirkSkrankenhauS gebracht worden. — Der „Dr. Zig " schreibt man: InCKem nitz scheint eine katholische Winkeldrucke re, zu bestehen. In meinen Händen befindet sich ein bei C. A Hager in Chemnitz gedrucktes Mach werk, welches den „Traum der heiligen Jungfrau" nnd „die sieben heiligen Himmel-riegel" enthält Der Styl ist schauderhast, der Inhalt blödsinnig Der Besitz deS Traum- befreit von allen bösen Sacken und bewirkt, daß einer nicht jählings und ohne Empfang deS SacramentS au« der Welt scheidet. Größere Wunder bewirkt der Besitz der Himmel-riegel. Er befreit von bösen Geistern und TeufclSgespenstern, sichert gegen Gewitter und Feuer, schafft eine leichtere Geburt und ge sunde Leibesfrucht. Ein Besessener ward von den Güstern verlosten, al- ein Geistlicher die HrmmelS- riegel Uber ihm la« und sie aus sein Haupt legte.
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