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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 12.1905
- Erscheinungsdatum
- 1905
- Sprache
- German
- Signatur
- I 787
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454417Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454417Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454417Z
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Mit Textverlust auf S. 101/102
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 14 (15. Juli 1905)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Briefkasten und Rechtsauskünfte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Patente
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 12.1905 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Abbildung1. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1905) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1905) 17
- Abbildung2. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1905) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1905) 49
- Abbildung3. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1905) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1905) 81
- Abbildung4. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1905) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1905) 113
- Abbildung5. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1905) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1905) 145
- Abbildung6. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1905) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1905) 177
- Abbildung7. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1905) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1905) 209
- ArtikelDeutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig) 209
- ArtikelThomas Mudge 211
- ArtikelVersicherung gegen Einbruchdiebstahl 213
- ArtikelDer elektrische Wächterkontroll-Apparat "Argus" 213
- ArtikelStellungnahme kaufmännischer Organisationen zur Broschüre ... 214
- ArtikelBehandlung und Reparatur von Barometern und Thermometern ... 215
- ArtikelEin Wort an die Herren Fabrikanten von Taschenuhrzifferblättern 217
- ArtikelSicherung gegen Einbruch 217
- ArtikelAus der Werkstatt - Für die Werkstatt 218
- ArtikelPersonalien 219
- ArtikelGeschäftsnachrichten 219
- ArtikelVereinsnachrichten 220
- ArtikelVermischtes 220
- ArtikelDie Theorie in der Werkstatt 223
- ArtikelFragekasten 223
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 223
- ArtikelPatente 224
- Abbildung8. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1905) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1905) 241
- Abbildung9. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1905) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1905) 273
- Abbildung10. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1905) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1905) 305
- Abbildung11. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1905) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1905) 337
- Abbildung12. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1905) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1905) 369
- BandBand 12.1905 -
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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224 LEIPZIGER UHRMACHER-ZEITUNG No. 14 ein Grund zur sofortigen Entlassung. Das verschlafene Terzett können Sie also u. E. jetzt unbedenklich hinauswerfen. Uebrigens irren die Herren sich, wenn sie glauben, ein Recht darauf zu haben, geweckt zu werden. Sie müssen ganz von selbst aufstehen und müssen alle Konsequenzen tragen, wenn sie es nicht tun. Da die jungen Leute in Ihrem Hause wohnen, so haben sie sich auch im allgemeinen Ihrer Hausordnung zu fügen. Den Hausschlüssel brauchen Sie keineswegs den Angestellten alle Tage zu geben. Zum mindesten können Sie verlangen, daß diese drei- bis viermal in der Woche präzise 10 Uhr zu Hause sind, wenn nicht annehmbare Gründe für ein längeres Fort bleiben vorhanden sind. Wenn das den jungen Leuten nicht paßt, können sie ja von Ihnen fortgehen. Diese kriegen Stellung und Sie andere, hoffentlich pünktlichere Gehilfen. Zurückbehaltungsrecht beim Verkaufe auf Abzahlung. Herrn L. R. in C. Sie senden uns den Vertrag, den ein dortiges Abzahlungs geschäft abschließt, worin es sich bei eventueller Nichtinnehaltung durch den Käufer das Eigentumsrecht an den Uhren vorbehält, und fragen, ob das nicht durch die Gewerbeordnung verboten sei. — Antwort: Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch darf das Eigentums recht Vorbehalten werden. Darin ist noch nicht eine Bestimmung zu erblicken, wie sie in § 56 a Nr. 4 der Gew.-Ordn. unter Verbot gestellt ist, denn dort handelt es sich um Rücktritt vom Vertrage, hier nur um Vorbehalt des Eigentumsrechtes bei einem im übrigen fest abgeschlossenen Vertrage. Ist das Aussprechen eines Verdachtes strafbar? Herrn A. in S. Ihnen sind kürzlich mehrere Gegenstände abhanden gekommen, und haben Sie einen Hausbewohner in Verdacht, dieselben ent wendet zu haben. Diesen Verdacht hat Ihre Frau an mehrere Per sonen mitgeteilt, welche die Sache aber verdrehten und es so dar stellten, als sei von Ihrer Frau eine Behauptung aufgestellt worden. Ihre Frau ist wegen Beleidigung verklagt worden. Sie möchten nun gerne wissen, ob das Mitteilen eines Verdachtes strafbar ist, und ob Ihre Frau ihre Unschuld beschwören darf. — Antwort: Das Aussprechen eines Verdachtes gegenüber einer Behörde ist durch § 193 des Strafgesetzbuchs, Wahrnehmung berechtigter Inter essen, geschützt, nicht aber auch die Mitteilung des Verdachtes an sonstige dritte Personen. Es liegt also eine Beleidigung vor, wenn der Diebstahl nicht bewiesen werden kann. Ihre Frau kommt als Angeklagte nicht zum Eid. Nur die Zeugen können im Strafprozeß einen Eid ablegen. Wie weit kann ich zur Verantwortung gezogen weren? Herrn A. S. in G. Sie haben von einem dortigen Goldarbeiter Trauringe machen lassen, die 750 gestempelt waren. Es stellte sich heraus, daß die Trauringe schwarze Finger machten. Sie baten um Rückgabe und wollten die Ringe gegen andere Umtauschen, da Sie befürchteten, daß der Feingehalt nicht stimmte. (Eine Furcht, die übrigens durch aus nicht ohne weiteres begründet ist, da schwarze Finger meistens nicht durch das Gold, sondern vor allem durch die Ausdünstungen der Person, die die Ringe trägt, verschuldet werden. Das kann auch bei sehr hohem Feingehalt Vorkommen. Die Red.) Die Rück gabe erfolgte aber nicht, sondern die Käufer gingen zu einem Kon kurrenten, welcher — liebenswürdig, wie die Konkurrenten nun einmal sind — die Ringe an eine Scheideanstalt zwecks Feststellung des Feingehaltes sandte. Sie fragen wie weit sie zur Verantwortung gezogen werden können, nachdem Sie den Käufern andere Ringe angeboten haben. — Antwort: Die betreffende Kundin kann von Ihnen nur Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Ringes fordern. Eine strafbare Handlung kommt bei Ihnen nicht in Frage, da Sie ja in diesem Falle auch sich auf den Goldschmied verlassen haben und verlassen konnten. Sie müssen dann ihrerseits an dem Goldschmied Regreß ergreifen; vorausgesetzt daß sich wirklich eine mehr als 10 pro Mille betragende Differenz im Feingehalt herausstellt. Muß ich dem Rechtsanwalt die Kosten bezahlen? Herrn J. T. i. B. Sie haben einen Apparat bezogen, der nicht funktioniert; der zweite Apparat, der Ihnen an dessen Stelle gesandt wurde, funktioniert auch nicht. Sie sandten denselben zurück. Die Firma verweigerte die Annahme und Sie bekamen den Apparat zurück. Sie erhielten dann einen Postauftrag, den Sie zurückgehen ließen. Die Firma fragte nun bei Ihnen an, warum Sie den Postauftrag zurückgehen ließen. Sie antworteten: weil der Apparat nicht funktioniert. Die Firma schrieb Ihnen, Sie möchten den Apparat zur Reparatur senden; das taten Sie aber nicht, sondern schrieben der Firma, sie möchte Ihnen die gehabten Auslagen vergüten, worauf Sie den Be trag sofort einsenden würden. Nun erhielten Sie durch einen Rechtsanwalt eine Klage, worauf Sie sofort die Rechnung von M. 18,50 bezahlten und glaubten, die Sache sei erledigt. Der Termin hat aber trotzdem stattgefunden, und Sie wurden zur Zahlung von M. 8,95 Kosten verurteilt. Sie glauben sich unrichtig behandelt und fragen, was zu machen sei. — Antwort: Sie mußten mit dem Betrag zugleich die aufgelaufenen Kosten einsenden. Da Sie es nicht taten, konnte der Anwalt den Termin abwarten, und es fallen Ihnen nun auch die Kosten des Termins zur Last. Gegen die fest gesetzten Kosten ist nichts einzuwenden. Patente Patent-Anmeldungen. 83a. S. 20296. Aufzieh-und Zeigerstellvorrichtung für Taschen uhren. Henry Sandoz, Tavannes, Schweiz; Vertr.: Dr. B. Alexander- Katz, Pat.-Anw., Görlitz. 23. 11. 04. 83a. B. 36901. Gongfuß als Werkträger für Uhren. Fa. Math. Bäuerle, St. Georgen, Bad. Schwarzw. 8. 4. 04. Patent-Erteilungen. 83b. 162859. Elektrische Uhr mit Antrieb des Pendels durch Biegung der Aufhängefeder. Otto Passarge, Landsberg, Ostpr. 11. 6. 03. 83b. 162960. Stromschlußvorrichtung für elektrische Uhren zum Hervorbringen von Stromstößen wechselnder Richtung. Ferd. Schneider, Fulda. 13. 10. 04. Gebrauchsmuster. 83a. 254222. Weckeruhr-Zifferblatt mit einer an Stelle des Weckerstellzeigers angeordneten, für Einstellung gegen eine feste Pfeil-oder andere Marke drehbaren Zahlenscheibe. Fa. C. Werner, Villingen. 14. 4. 05. W. 18217. 83a. 254238. Mit der Weisergabel vereinigter Anker an Unruh hemmungen. Schlenker & Kienzle, Schwenningen, Wiirtt. 20.5.05. Sch. 20958. 83 a. 254240. Vorrichtung zur Einstellung von Uhrpendeln, bei welcher die Verlängerung bzw. Verkürzung des schwingenden Pendel teils durch Verschieben einer schiefen Ebene bewerkstelligt wird. Ernest Benest, Essex, Engl.; Vertr.: F. Ant. Hubbuch, Pat.-Anw., Straßburg i. E. 22. 5. 05. B. 27896. 83a. 254259. Küchenuhr mit Minutensignal. Emil Wurz, Offenburg i. B. 29. 5. 05. W. 18467. 83a. 254270. Viertel-Repetierschlagwerk mit durch die Vor richtung des Doppelrechens beim Übergange vom Viertel- zum Vollschlagen sich verschiebendem, daher die Viertel- und Stunden hammerwelle einzeln nacheinander betätigendem Sternrad. Albin Mock, Katharinaberg b. Brüx; Vertr.: H. Neubart, Pat.-Anw., Berlin NW. 6. 31. 5. 05. M. 19629. 83a. 254296. Uhrwerk mit nur einer Transmission im Laufwerk. Fa. L. Loeske, Berlin. 6. 5. 05. L. 14270. 83a. 254390. Uhrbügel mit zwei Klemmschlitzen. Wilhelm Betbmann, Sandersleben, Anhalt. 21. 12. 04. B. 26585. 83a. 254489. Aus einem Stück hergestellte Doppelzunge zu Uhr fallen. Adolf Bartosik & Co., Luckenwalde. 5. 5. 05. B. 27750. 83a. 254592. Uhrgehäuse mit im Deckel vorgesehener Größen- und Beschaffenheitsangabe des zu dem Gehäuse passenden Glases. Arthur Heinrich, Dresden, Freibergerstr. 10. 26. 4. 05. H. 26851. 83a. 254596. Gespaltener Hammerstiel zur Aufnahme zweier Gonghämmer. Hermann Christ, Worms, Mainzerstr. 11. 22. 4. 05. C. 4789. 83a. 254802. Mit Platte hinterlegtes Zifferblatt mit ausge schnittenen Zahlen. Carl Grau pn er, Leipzig, Kantstr. 39. 12.4.05. G. 13870. 83a. 254960. Weckerring aus Eisenblech mit aus dem Ring herausgestanzter Glockenhalterstütze. Max Vol Ibach, Haan. 8. 6. 05. V. 4627. 83 a. 254965. Remontoir-Aufzugkrone mit über der Krone auf dem Zapfenkopfende unabhängig drehbarem Bügel. Julius Sicken- diek, Obernkirchen. 9. 6. 05. S. 12564. Inbalt Der vollftänöigen Ausgabe: Deutfctae Ubrmacberfcbule. — Deutfcbe Ubrmacber-Vereinigung. — tbomas CDuÖge (mit Porträt unö flbbilöungen). Verficberung gegen €in- brucbsöiebftabl. — Der elektrifcbe Wäcbterkontrollubr-Apparat „Argus“ (mit flbbilöungen). — Stellungnahme kaufmännischer Organifutionen 3ur Brofcbüre „Scbäöen Der Ceibbäufer“ etc. — BebanOtung unö Reparatur von Barometern unö tbermometern (mit flbbilöung), — ein Wort an öle ßerren Fabrikanten von Tafcbenubrgifferblättern (Eingefanöt). — Sicherung gegen Cinbrucb (mit flbbilöung). — Aus öer Werkftatt für öle Werkftatt: a) Cötgebläfe mit jelbftänöiger ßasentwichelung ; bj Heue Einrichtung sur gatvanifcben Vergolöung (mit flbbilöungen). — Perfonaiien. — Gefcbäftl (Ditteilungen. — Vereinsnactaricbten. — Vermifcbtes. — Cbeorie in öer Werkstatt. — Sragekaften. — Briefhaften. — Arbeitsmarkt.— Inferate
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