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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 14.10.1870
- Erscheinungsdatum
- 1870-10-14
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187010147
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18701014
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18701014
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1870
- Monat1870-10
- Tag1870-10-14
- Monat1870-10
- Jahr1870
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 14.10.1870
- Autor
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Die auf dem AugustuSplatz befindlichen Buden und Stände find bis spätestens am LS. d M. Abends 8 Uhr vollständig zu räumen; die Wegschaffung derselben ist am 17. d. M. Morgend zu beginnen und biS zum Abende deS 18. d. M. zu beendigen. Die Schau- und Schänkbuden dürfen nur noch am 16. d. M. geöffnet werden und find längstens zu« 2L. dS. MtS. vo» den ihnen angewiesenen Plätzen vollständig zu beseitigen, die Plätze selbst aber bis zu demselben Zeitpunct wieder zu ebnen uud herzustkllen. Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen werden unnachfichtlich mit Geld- oder Gefängnißstrafe geahndet werden. Leipzig, am 12. October 1870. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Hein kr. Bekanntmachung, die Urliste der für das Amt eines Gefchworuen befähigten hiesigen Einwohner betr. Die von unS aufgestellte Liste derjenigen hiesigen Einwohner, welche zu dem Amte eines Geschworneu befähigt sind, wird vom 14. l. M. ab bis zum 29. l. M. mit Ausnahme der Sonntage in den Stunden von Vormittags 9-12 Uhr und von Nach mittags 3—6 Uhr auf dem Rathhause im II. Stock, Zimmer Nr. 7 zu Jedermanns Einsicht öffentlich auSUegen. Diejenigen, welche nach § 5 des Gesetzes vom 14. September 1868 von dem Geschwornenamte befreit zu werden wünschen, haben ihre Gesuche bei deren Verlust innerhalb der vorstehend angegebenen Frist bei unS schriftlich «inzureichen. Ebenso kann innerhalb derselben Frist jeder volljährige und selbstständige OrtSeinwohner wegen Uebergehung seiner Person, dafern er zu dem Amte eines Geschwornen fähig zu sem behauptet, so wie wegen Uebergehung fähiger oder wegen erfolgter Em- traguug unfähiger Personen Einspruch erheben. Leipzig, den 12. October 1870. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Schleißnn Bekanntmachung. Im Hofe deS Alten Theaters sollen Montag den L7. October d. I. von Nachmittags 3 Ubr an nach- bmrvnte Gegenstände, als: alte eichene Säule«, weiche Breter und Lattenthüre« u. s. w. in kleineren Partien gegen Baarzahlung und unter den an Ort und Stelle bekannt zu machenden Bedingungen an die Meistbietenden verkauft werden. Leipzig, den 12. October 1870. DeS RathS Bau-Deputation. Bekanntmachung. Die Herren Inhaber von M«ß - und laufenden Conten werden hierdurch in Kenntniß gesetzt, daß die Certificat - Verzeichnisse über die in der gegenwärtigen MichaeliSmeffe nach dem BereinSauSlande resp. nach anderen vereinSländischen Packhofplätzen abge» schien Waarenposten längstens den 2«. Oetober d. I. bis Abends « Uhr bei der hiesigen Coutobuchhalterei einzureichen sind. Leipzig, den 1. October 1870. Königliches Haupt-Zoll-Amt. Meisel. Zur Unterstützung der aus Frankreich ausgewiesenen deutschen Arbeiter. Unser ArbeitüvermittelungSbureau für aus Frankreich vertriebene Deutsche hat schon in einer Reihe von Fällen günstige Resultate erzielt. Sehr oft scheitern jedoch seine Bemühungen daran, daß die Arbeitsuchenden, welche ohne alle Vorbereitung ihren bisherigen Wohnort verlassen, ja oft haben froh sein müssen, nur daS Leben zu retten, in äußerster Bedrängniß und außer Stande find sich so lange als dazu nöthig hier aufzuhalteu; Andere bedürfen einer Reife-Unterstützung, um an den Ort gelangen zu können, wo sie Arbeit zu finden hoffen, denn auch von auSwärtS find unS viele Anträge zugegangeu. Wir haben nun bisher solche Unterstützungen auS unserer Caffe gewährt, allein die auf diese Weise verfügbaren Mittel, welch« nur eine Linderung der augenblicklichen Noth ermöglichten, reichen den vielseitigen Ansprüchen gegenüber auch dazu nicht auS, und wir wenden unS daher vertrauensvoll an den HandelSstand von Leipzig mit der Bitte, unS durch freiwillige Gabe« zur durchgreifenden Erfüllung diefer patriotischen Pflicht tu de« Stand zu fetzen. Auf der anderen Seite empfiehlt eS sich zur Vermeidung von Mißbräuchen, Alle, welche aus dem angegebenen Grnnde um Unterstützung bitte«, au unfer Durea« Neu markt Nr. LS, L. zu verwetfe«. Beiträge werden evtgegengeuommeu bei »««Kvr So. Leipzig, den 11. October 1870. Die Handelskammer. E. Becker, Vors. vr. Geusel, S. Lundesoderhandelsgericht. Oeffentliche Verhandlung am 11. Oetober. r. Leipttg, 11. October. Die Verhandlung fand abermals imter Vorfitz deS ersten Präsidenten vr. Pape vor dem Plenum statt. Zwölf Richter waren anwesend: außer dem schon genannten Präsidenten der Viceprästdent vr. Drechsler und die Räthe Ponath, KoSmaun, Gallenkamp,Hoffmann, vr. Schlie- mann, vr. Boisselier, vr. Goldschmidt, vr. Voigt, v. vaugerow uud Werner. l. Wedepohl L Co. wider Ahronheim. Die Sacke ist ein Wechselproceß auS Alt-Vorpommern, der
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