Delete Search...
Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 09.04.1873
- Erscheinungsdatum
- 1873-04-09
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187304098
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18730409
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18730409
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1873
- Monat1873-04
- Tag1873-04-09
- Monat1873-04
- Jahr1873
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 09.04.1873
- Autor
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
Erscheint täglich früh «'/, Uhr. Aedmli», mil> LLP<1üt»« KohtjnirSyaß« !tZ. Vera«». N«5octcllr Fr. yüttmr. Gmechstunde d. -tedacliou »»« n—» «»r u-ch»>l»«,« 4—» Ud». Annahme »er für die nächst- «de Nummer bcftimmre« in den Wochentagen Uhr Nachmiltago. Fittat« fik Haste,tenonmchmk: Ott» Stemm. UnwerfitätSfir. 22. 8*uiS Lösche. Haulsrr. 21, ^rt. Mip.lgcrTagklilaN Anzeiger. M »». AmMatt des Kvuizl. Bezirksgerichts uud des Raths der Stadt Leipzig. Mittwoch den 9. April Auslage IlffffE L5«,»e»e»tt»«ts vierteNLHrttch 1 Thlr. 7'/. Agr. tncl. Bnngerloha I Thlr. 10 Vh, Ied« einzäae Nummer 2'/, Ng» Belegexemplar 1 Ngr. - Gebühren für Extrabeilagen ohne Pestbefdrderuna 10 Thlr. mit Popbestrdrrung 14 Thlr. Inserat« 4aekpaltrneBourgoi»zrile l'/»Ngr> Größer« Schriften laut unsere» Preisverzeichnis. Lrelmue« »nter b. »edactioaafikt-tz di« Spaltzeil« 2 Ngr. 1873. Zm gefälligen Beachtung. Unsere Expedition ist znm Charfteitag nur Vormittags bis '>,9 Uhr -ellffnet. LxpSÄttßGW ÄS» L,Slp»>SSS V«KSdI»ttS«. Bekanntmachung. Bei de« Unterzeichneten Bezirksgericht uud dessen gericht-amtlichen Abteilungen ist Herr Ka»s«»n, Armuz Albt« Wetuolbt (Firma I. E. Weinoldt no.) hier »IS Sachverständiger und Taxator von Fellen und Leder an Stelle dcS verstorbenen Herrn Sauf, man« Frau) Moritz Weinoldt an» und in Pflicht genommen worden. Leipzig, am 5. April 1873. Da» Kö»igl. Bezirks-Gericht daselbst. vr. Rothe. Bekanntmachung. Au Stelle der jetzigen Reserve der Feuerwehr soll für die Stadt Leipzig eine Freiwillige Feuerwehr Reserve auS hier wohnhaften, dicnsttüchtigen unbescholtenen Männern, ivclche sich zum Eintritte in dieselbe erbiete«, errichtet werden. Dieselbe soll au- den Spritzeninspectoren, den Spitzenmannschaften sowie den Inspektoren und Mannschaften der Arbeitercompagnie bestehen. Die Mitglieder Übernehmen durch ihre Anmeldung die Verpflichtung, nach Maßgabe der ihnen zu ertheilenden Instruction, bei verkommenden durch Glockenschlag ru verküudeudcn AAarrafeuer» u» hiesigen Stadtbezirke den Dienst als Feuerwehr zu leisten und, um hierzu tüchtig zu werden, zwischen Ostern und MichacuSjjede« Jahres in den Abendstunden an drei Uelluuge« und etaer Spritzeu- peobe TheU zu nehmen, die Mannschaften überdies um Ostern, Michaelis und Weihnachten jeden Jahre- an bekannt zu machenden Tagen zum Beweise ihrer Bereitschaft beim Feuerwehrburcau auf de« Xathhanse persönlich sich t» Melde«. Di« Aebnngen, die Spritzenprobe und die Meldungen werden so gelegt werden, daß sie die Be- ttzeiliate« in ihre« Bernf-geschäften so wenig als mdgüch beeinträchtigen. Die Ausnahme in die Freiwillige Feuerwehr-Reserve erfolgt bi- auf Widerruf, und alle Mit. glttder, welch« ihre Unbescholtenheit verlieren, sich ungebührlich betragen, vom Dienste unentschuldigt weabtabeu, beziehentlich dm Meldungen ohne acnüaende Eutschuldigung unterlasse«, werden »ns- ^schlossen. Geringere Ordnung-Widrigkeiten ziehen den Verlust der Gebühren nach sich. L» Gebthren, deren Annahme nicht abgelchnt werden darf, erhält jede- Mitglied für ord- Ml»g-«Lßig geleisteten Dienst, beziehentlich vorschriftsmäßige Meldung 1) für jede Spritzcnprobe und jede Uebung — 15 Ngr. — 2) für jede der oben gedachten Meldungen — 5 Ngr. — 3) bei Alarmfeuern für die erste Stnnde 1 Thlr. , für jede angesangene weitere Stunde — 15 Rar. —. An Stell« der Meldegckühren erhalten die Inspectoren bei jeder Uebung einen Zuschlag von je — 5 Rar. —. Die Zahlung erfolgt für ALarmsener gegen Marken, welche nach beendigtem Dienste au-ge> theilt werten, für die Spritzenproben, Hebungen »nd Meldungen sofort baar. Wir fordern Diejenigen, welche in die Freiwillige Feuerwehr emtreten wollen, hierdurch «ms, sich bi« zu« IO. April » I. i» de» Stunden von Vormittag- » bi- Mittag- 12 Uhr und Nachmittag- von S bi- 6 Uhr auf tem Bureau der Feuerwehr i» der zweiten Etage de- Rathhause- Zimmer Nr. 5 «U den nöthigen Ausweise» über ihre Person anzvmelden. Wer die Function eine- Inspector- zu übernehmen bereit ist, wolle die- ausdrücklich bemerke». SuSbesondere geben wir un- der Hoffnung hin, daß die dcrmaligcn Spritzeninspectoren und Thar- zitten der Arveitcrcompagnie zum Emtrut in die neue Feuerwehr-Reserve al» Inspectoren sich Verden bereit erklären. Männer, welche da- 45. Leben-jahr überschritten haben, können unter die Mannschaften nicht «gezeichnet werde». Die Entschließung über die Ausnahme bleibt Vorbehalten und wird den Bethciligten durch da- Lgeblatt »der auf sonst geeignete Weise eröffnet werden. Die vorerwähnten Gebühren können nicht als eine volle Vergütung für die Dienstleistung be tuchtet werden, sondern hauptsächlich al- Entschädigung für etwaige Erwerb-Verluste und kleine limste», welche der Dienst mit sich bringt. Allein der oft bewährte Gcmeinsin« der hiesigen Ein- vchiaschaft läßt uns hoffen, daß e- an Männer« nicht fehlen wird, welche durch Eintritt in die Kmvillige Feuerwehr-Reservc unserer Stadt eia Opfer an Zeit und Arbeit zu bringen bereit find, vorS gilt, durch ihr Zusammenwirken solchen Bränden Einhalt zu thuu, welche etwa durch die ßilndige Feuerwehr nicht unterdrückt werden könnten, und dadurch die Stadt vor großem Unglücke M bewahre». Durch di« Errichtung der Freiwilligen Feuerwehr - Reserve wird die besuchende allgemeine Brr- pßichtnna rum Kcuerdienstc nicht aufgehoben. Luch vleibt die jetzige Reserve mit alle« ihren Einrichtungen und Vorschriften so lange fort- besiehe», al- nicht die dazu gehörige« Bürger uud Schutzverwandten ihrer Verpflichtung ausdrücklich den nn- eutboben sind. Leipzig, am 15. Mürz 1»7». Der Rath der Stadt Letpssg. - - - W7s vr. Koch. Mechler. 1) Die die-jährigr Leipziger Bekanntmachung. -tat« »t am 28. Aprils. I «ld endet mit de« L7. Mat d. A 2) Während dieser drei Woche» können alle t«- uud a«slä»llische Handelsleute, Fabrikanten >vd Gcwcrwreibentx öffentlich hier feil halten. ») Außer vorbedachter bretwöcheutltcher Friß bleibt der Handel allen auswärtigen Ber- llivfern bei einer Geldstrafe bi» zu 56 Thalern verboten. 4) Jedoch ist da» Auspackke» der Maaren den Inhabern der Meßloealieu in den Häusern ebenso wie de» in Buden und auf Ständen seilhaltenden Verkäufern in der Woche vor der Böttcher» «ach« gestattet. Zum Sinpaeke» ist da- Offenhalte» der Meßlocale t» de« Häusern auch in der Woche »ach der Zahlwoch« gestattet. 5) Jede frühere Eröffnung "sowie spätere Schließung eine» solchen Verkauf-locale» wird, außer d« sofortigen Schließung desselben, jedesmal, selbst bei der erste» Zuwiderhandlung, «nnachfichtlich E einer Geldstraft dt» zu 25 Thalern geahndet werden. -) Personen, welch« mit dem in 8. 55 der Deutschen Gewerbeordnung vorgeschricbencn Legiti- «ationßscheine nicht versehen sind, dürfen bei Vermeidung einer Geldstrafe bi» ru 5V Thaler oder entsprechender Haststraft den Haufirhandel während der Messe nur nach eingeholter Erlaubniß de- Polizeiamte» und »nch «tt dieser nur t« den eigentlichen drei Meßwoche« betreiben. 7) AaAvärtige» Spediteure» ist vou der hauvtzollamUichen Lösung de» Waarenverschlusse» an W am End« der Woche nach der Zahlwoch« daöSpeditiou-geschLst hier gestattet. Leipzig, a» 17. Februar 1»7L Der Rath »er Stabt Leipzig. Vr. »och. G. Mechler Sammelstelle für Joachimsthal. H Die werkthätige Liebe macht sich auch für die durch eine fast totale Fcuer-brunst schwerheim» gesuchten Einwohner der Vcrgstadt JoachimSthal in unserer Stadt geltend. Wir haben in unserer Stiftung-buchhalterei (RathhauS 1. Etage) ebenfalls eine Sammelstelle zur Empfangnahme von Gaben errichtet. Insbesondere heben wir hervor, daß sämmtliche dortige Beamte ihr Hab und Gut verloren haben. Wer Diesen seine Gaben znwenden will, ist gebeten, die- besonder« zu bestimmen. Leipzig, den 8. April 1878. Der Math der St«d1 Leipzig. vr. Koch. Cerutti. Bekanntmachung. ^ Da- 4. Stück de- diesjährigen Gesetz- und Verordnuna-blatte- für da- Königreich Sachsen ist bei un- einaegangen und wird dt» z«M 2». diese» Maaats auf dem RaihhauSsaale zur Einsichtnahme öffentlich au-hängen. Dasselbe enthält: Nr. 20. Bekanntmachung, die bestehenden Eichämter und deren Einrichtung für die verschiedenen Zweige der EichuugSgeschüfte betreffend; vom 3. März 1873. « 21. Bekanntmachung, die Loncessionirung derlaudwirthschaftkchenMoblliar-Fcuerversicherung-. Genossenschaft im Königreiche Sachsen betreffend; vom 10. März 1873. . 22. Bekanntmachung einer vom Herrn Reichskanzler erlassenen Verordnung, Abänderungen de- Pofireglement- vom 36. November 187l betreffend; vom 16. März 1873. - 23 Bekanntmachung, die PrioritätSanleihc der Actienbierbrauerei zum Bcrgkellcr in Radc- berg betreffend; vom 11. März 1873. - 24. Decret wegen Bestätigung de« Statut« der Stadt Plauen über Verthcilung der Sin- guartierung und anderer Militärleistungcn in Frieden-- und Krieaszeiten: vom 17. März 1873. - 25. Bekanntmachung, die Au-gabc verzinslicher Schatzanweisungen im Betrage von 2^ Mil- lionen Thaler betreffend; vom 18. März 1873. - 26. Bekanntmachung, die Richtung-linie der Zwickau-Lengenfeld-Falkcnsteiner Eisenbahn be- treffend; vom 25. März 1878. Leipzig, den 7. April 1873. Der Rath her Stallt Leipzig. vr. Koch. Eerutti. Bekanntmachung ^ iger stratzenpalizeiliche« Darschrifte« für lle» Bezirk ller Stallt Leipzig. 1) «Sage«, Karre», rrage«, Ackffer, Kiste« und andere llergleiche« Gegenstände dürfen a«f öffentliche« Wege«, Straße« und Plätzen, au»ae»ommen die dazu von un« ange wiesenen Plätze. Weller bei Tage «sch bei Nacht stehe» gelaffe« werde«, ohne Unterschied, ob dadurch im einzelnen Falle der Verkehr behindert wird »der nicht. 2) Da- Fahren mit aaeinandergrhängte« Wage« ist verboten, ohne Unterschied, ob der Hintere Wagen an den vorderen lang oder kurz angehängt und ob zur Beaufsichtigung de- Hinteren Wagen- ein besonderer Manu briacgeben ist oder nicht. 3) Die Tchrotleiter« (Haasen) der Rollwagen müssen, wenn sich nicht entweder wenig sten« 50 Grad gegen die Langdäume geneigt liegen oder nach hinten ganz niedergelassen sind, fest «» die Ladnng geschloffen sei», dergestalt daß sie bei verkommenden Stößen nicht «ach hinten Niederschlagen können. Zuwiderhandlungen werden wir zu 1 an den Besitzern der Wagen oder anderen Gegen- stände, zu 2 an den Fuhrleuten oder Fuhrwcrk-befitzern. ^u 3 an de» die Rollwagen begleitenden Auslädern oder Fuhrleuten mit Geldstrafen bi- zu A»»f Thaler« oder entsprechender Hast ahnden. Neberdie- werden zu 1 die wider das Verbot stehen gelassenen Gegenstände nach Befinden ObrigkeitSwegen a«s Gefahr und Koste« ller Besitzer entfernt und einstweilen untcrgebracht werden. Leipzig, den 25. März 1873. Der Rath ller Stallt Leipzig vr. Koch. Schmiedt. Bekanntmachung, die GrhShuug ller Sch«lgelllersätze a» de« beide« Gym«aste», ller Realsch»l« u»ll ller höhere» Bürgerschule für K«alle« betreffend. Auf Antrag der Herren Stadtverordneten haben wir — vorbehältlich höherer Genehmigung — beschlossen, »o» Oster« ll. I. ab da- Schulgeld für die nachbcnannteu städtischen Scyulanstalten nach folgenden Sätzen zu crheben: an den GyMnastea I. von den bisherige« Schülern aller Claflcn und zwar 1) von den hiesige» 24 Thaler jährlich, 2) von den auswärtige» 36 Thaler jährlich; II. von den von Ostern d. I. ad «e« eintretenden Schülern m allen Classen «nd zwar 1) von den hiesige« 36 Thaler/jährlich, 2) von den auswärtigen 45 Thaler jährlich. Ü. an der Realsch«le I. von den bisherige« Schülern der erste« bi- vierte« Elaste und zwar 1) von den hiestge« 30 Thaler jährlich, 2) von den auswärtige» 45 Thaler jährlich: II. von den bisherige« Schülern dkr fünfte» und sechste« Elaste und zwar 1) von den hiestge» 20 Thaler jährlich, 2) von den auswärtigen SO Thaler jährlich; - M. von den von Ostern d. I. ab «e« eintretcnden Schülern in a>e» Elasten 1) 30 Thaler jährlich von den hiestge» und ! 2) 45 Thaler jährlich von den answärttge«. 6 an der höhere« K»ahe«sch»le l. von den bisherige» Schülern aller Elasten und zwar 1) von den hiestge« 24 Thalcr/jährlich. 2) von den a«swärttge« 36 Thaler jährlich; II. von den von Ostern d. I. ab «ea eintretcnden Schülern in allen Elasten 1) 24 Thaler jährlich von den hiestge« und 2) 45 Thaler jährlich von den auswärtige«. Al- auswärtig« Schüler werden diejenigen betrachtet, deren zur Bcrahlung de« Schulgeldc- verpfiichtete Angehörige in hiesiger Stadt nicht wohnen und zu den persönlichen Gemeinde-Abgaben nicht- beitragen. Leipzig, den 21. März 1873. Der Rath ller Stallt Leipzig. ^ vr. Koch. Wil.sch, «es. Bekanntmachung. H Die Unterzeichnete ImmatricnlationS-Eommisfion macht hierdurch bekannt, daßdie Borles ungen auf hiesiger Universität i« bevorstehenden Sommer-Semester am LL. April ihre» Ansaug nehme,. Berzeichnist« der für da- gedachte Halbjahr angekündigte» Sorlesnnge« find »» der Universität-- > Uauzlei oder in der Univerfität-.Bnchhandlung (Querstraße 36) zn entnehme». Leidig, am s. «ärz 1873. Die 2M»atrie»latt»«s-E««»1fst««. von Bnrg-dorsf, vr. Brockhan», Heßler, H K. Reg^Bevollmächtigter. d. Z. Rector. Universitäts-Richter. 4.
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview
First Page
Back 10 Pages
Previous Page