/-ich???.' - ,-U r.'.:st."-r Preis: «lereeliäh» rige Pränumeration ^ > ngr. tn's HauS, i »gr, bei Abho» iung in der Expe dition. r> ' für '<--1' Zschopau un- Umgegend. (Jeden Sonnabend eine Nummer.) InsertioiiSgebühren werde» die Zeise oder deren Raum mit » ngr. berechnet. M 33. Sonnabends, den 19. August 1854. Wir, von GOTTES Gnaden, Johann, König von Sacke-.. -l,un, unter Entbietung unseres Grußes und Unserer Königttchen Gn"e kund und^ru' .vissen: Nach Gottes unerforschlichem Rathschlusse und Willen ist des Allerdurchlaüchtiaüen Groü „ächtlgsten Königs und Herrn, Friedrich August, Königs von Sachsen w rc ^ U s res 2' ,eliebtesten Herrn Bruders, Königliche Majestät, gestern, zum größten Schmerze Seines Gaules yie Seiner gesammten Unterthanen, aus diefer Zeitlichkeit abgefordert wvrbm Zu Folae^bieseö chchst betrübenden Ereignisses haben Wir die Regierung des gesammten Königreichs Sachsen ver-' noge des nach der verfassungsmäßigen Erbfolge an Uns geschehenen Anfalls der Krone übernommen. Llr versehen UnS daher zu den getreuen Ständen, m öffentlichen Functionen angestellten Dienern md Überhaupt allen Unterthanen und Einwohnern Unseres Königreiches, daß ne Uns als den wertmäßigen Landesherrn willig und pflichtgemäß anerkennen, Uns' unverbrüchliche Treue und un- > velgerlichen Gehorsam leisten, und in allen Stücken sich so gegen Uns bezeigen werden wie es reuen Unterthanen gegen ihre von Gott verordnet« Landesherrschaft und Obrigkeit gebührt Da- ,egen versichern Wir sie Unserer, auf Handhabung von Recht und Gerechtigkeit uiib Beförderung oer Wohlfahrt und des Besten des Landes unausgesetzt gerichteten landesväterlichen Fürsorge, wer den auch die Berfaffung des Landes in allen ihren Bestimmungen während Unserer Regierung oeobachten, aufrecht erhalten und be,chützen. Zugleich ist, damit der Gang der NegierungS- u,,v gustizgeschäfte nicht unterbrochen werde, Unser Befehl, baß sämmtliche StaatSbehörven des König reiches ihre Verrichtungen bis auf Unsere nähere Bestimmung pflichtgemäß und gebührenv fortsetzen. Zei den in Unserem Namen ergehenden Ausfertigungen soll sich des Titels Wir, von Gottes Gnaden, Johann, König von Sachsen rc. rc. rc. and der bisherigen Siegel so lange, bis die neuen werden zugefertigt sein, bedient werven, wogegen cs wegen der in den an Uns gerichteten Vorträgen und Bittschriften zu gebrauchenden Anrede, Submission und Aufschrift bei den bestehenden Vorschriften bewendet. Gegeben in Unserer Residenzstadt Dresden, am 10. August 1854. Johann. IZr Ferdinand ZfehinSky Bernhard Nabenhorst Johann Heinrich August Behr. Johann Maul von Falkenstein. An meine Sachsen! Eine unerwartete schwere Prüfung hat uns der Allerhöchste auferlegt. Trauernd stehen wir gemeinschaftlich an dem Grabe des besten Fürsten. Mit tiefbewegtem Herzen, aber , isn Vertrauen auf die Hülfe des Allmächtigen und mit dem festen Vorsah ergreife »zch die Zügel der Regierung, in Seinem Sinne und Geiste fortzuwalten , in dem Geiste jener Gerechtigkeit und Milde, jener Umsicht und Festigkeit, jener treuen Liebe zu Seinem Volke, »die Sein Andenken stets in Segen erhalten werden. Kommt auch Ihr Mir mit Vertrauen Z and Liebe entgegen, so wird das alte Band, das die Sachsen und seine Fürsten seit Iaht - I Hunderten umschlingt, auch uns innig vereinen. Dresden, 10. August 1854. Johann.