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Wochenblatt für Zschopau und Umgegend : 19.02.1870
- Erscheinungsdatum
- 1870-02-19
- Sprache
- German
- Vorlage
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512512809-187002199
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512512809-18700219
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512512809-18700219
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWochenblatt für Zschopau und Umgegend
- Jahr1870
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chdem er Veg nach ald nach cher, die en, mit ß sie so- !, holten igen und er nichts erstachen i sie ihn »ersteckten roh und ^ weiter, tationirte zufällig von dem er gehört - in kur- tstropfen l»e stellen einer der fick) nun eck Felde' Me. so- > bis in »ilfe An- nächsten neten- 70 rmirung. >ier, be- id frag en. - putation für das nit eini- )loß das für das Uhr im wähnten u lasten, ligte auf »llegium, und auf lüste zur itung in Zustim- athlichen Webern on com- ligungen ! Feuer- worrath nd zwar nce des sutanten kt), gen SIS. ochenlikatl ' für IN«. Zschopau «nd Umgegend. Amtsblatt für das Königliche Gerichtsamt und den Stadtrath zu Zschopau. Erscheint Mittwoch» und Sonnabends. VlbonnementSpretS r tü Ngr. pro Vierteljahr bei Abholung in der Expedition; N Ngr. bei Zusendung durch den Boten; jede einzelne Nummer 5 Pf. Znserate werden für die ÄiittwochSnumnier bis späte- sten» Dienstag früh 8 Uhr und für die SonnabendSnumnier bi» spätestens Freitag früh 8 Uhr angenommen und die 3- spalttgeCorpuSzeile oder deren Raum mit 7 Pf. berechnet. Sonnabend, den 19. Februar. Z. ger. errichts- ten und nzumel- Verordnung des Ministeriums des Innern, den Vogelfang betreffend. ES ist zur Kenntniß dcS Ministeriums des Innern gekommen, daß in einzelnen Theilen des Landes das Einfangen der wilden Vögel Seiten solcher Personen, ! welche dazu nicht berechtigt sind, noch immer in großem Umfange betrieben wird. Mit Rücksicht hieraus und da es namentlich auch den Anschein hat, als ob in der beregten Beziehung immer noch sehr unrichtige Rechtsanschauungen ziemlich allgemein verbreitet seien, findet sich das Ministerium des Innern veranlaßt, auf Folgen des hinzuweisen. l Alle wilden Vögel ohne Ausnahme gehören nach Z 1 des Gesetzes vom 1. December 1864 zur Jagd und dürfen daher außerhalb der Häuser und Gehöfte (Z 2 dieses Gesetzes) nur von den Jagdbercchtigten innerhalb der vom 1. September bis 31. Januar dauernden Jagdzeit eingefangen oder erlegt werden. .Wer, lohne zur Jagd berechtigt zu sein, wilde ZZögcl irgend welcher Art, außerhalb seiner eigenen Häuser oder Gehöfte, auf offener Wildbahn einfängt oder tövtet, macht sich eines Wilddiebstahls schuldig, der nach Artikel 2 des Gesetzes vom 11. August 1855, die Forst-, Feld-, Garten-, Wild- und Fischdiebstähle betreffend, mit Gefängniß- strafe zu ahnden ist. Indem hierauf allenthalben aufmerksam gemacht wird, werden zugleich nicht nur alle Polizeiorgane zu strengster Aufsicht über das unbefugte Einfangen wilder ögel und zu unnachsichtlicher Anzeige der Zuwiderhandelnden bei der betreffenden Behörde angewiesen, sondern es ergeht in Betracht, daß das Wegfangen der Vögel ! in Sonderheit auch die Interessen der Land- und Forstwirthschaft wesentlich schädigt, hierdurch an alle Diejenigen, welchen die nurgedachten Interessen nahe liegen, und ! an alle Gemeinde - Verwaltungs - Organe die dringende Aufforderung, innerhalb ihrer Kreise das Ihrige dazu beizutragen, daß dem Eingangs gedachten Unfuge gesteuert werde. Schließlich werden alle Polizeibehörden hiermit veranlaßt, rücksichtlich des Feilbietens wilder Vögel innerhalb der geordneten Schon- und Hegezeit, der Vorschrift in Z 30 des obigen Gesetzes vom 1. December 1864 unnachsichtlich nachzugehen. Dresden, am 1. Februar 1870. Ministerium des Innern. von Nostitz-Wallwitz Bekanntmachung, Einrichtung eines öffentlichen Lesezimmers betreffend. Nachdem Herr Fabrikbesitzer, Ritter rc. Bodemcr im Hintergebäude des Rathhauses hier neben der von ihm gestifteten Stadtbibliothek ein Zimmer zu dem Zwecke eingerichtet hat, daß dasselbe allwöchentlich in bestimmten Stunden dem Publikum zur Benutzung der Bibliothek offen gehalten wird und das Unterzeichnete Di- r««t»rium für diese Lesestunden den Montag jeder Woche Abends von 8—10 Uhr bestimmt hat, so wird dies mit.dem Bemerken hierdurch zur öffentlichen Kenntniß ge bracht, daß fragliches Zimmer mit Gas beleuchtet wird. Das Direktorium der StadMbliolhek. Zschopau, den 15. Februar 1870. I. St.: H. Müller. Sachsen. Die erste Kammer in Dresden genehmigte am 12. Febr. das Budget des Ministeriums der aus wärtigen Angelegenheiten ohne Debatte. Der von der zweiten Kammer gefaßte Beschluß, die Regierung möge dahin wirken, daß sämmtliche zum norddeutschen Bunde gehörigen Staaten ihre besondere diplomatische Ver tretung aufgeben, wurde abgelehnt. Außer dem Dissidentengesetze beschäftigte sich die erste Kammer in den letzten Tagen mit dem Staats budget. Rittergutsbesitzer Rittner berichtete über das Ministerium des Innern. Die Postulats der Regierung hatte die Befürwortung der Deputation gefunden und die Anträge derselben erhielten die Genehmigung der Kammer. Da die zweite Kammer bei mehreren Po sitionen Abstriche vorgenommen hatte, so sind in mehr facher Beziehung Differenzen zwischen den Kammern entstanden. Einverstanden erklärte man sich damit, daß die Entwürfe der Verwaltungsorganisation Zwi schendeputationen vorgelegt werden möchten und präci- sirte die Anträge der zweiten Kammer, welche auf Schaffung einer Centralstelle für die Landwirthschaft im Ministerium des Innern, sowie auf veränderte Organisation des landwirthschaftlichen Vereinswesens nach Analogie der Handels- und Gewerbekammern hinausgingen, dahin, daß die Regierung unter Zu ziehung geeigneter Persönlichkeiten, welche theils inner halb, theils außerhalb der Vereinsorganisation stehen, in Erwägung ziehen solle, ob und inwieweit die be stehende Organisation des landwirthschaftlichen VereinS- wesens, um das segensreiche Wirken der landwirth schaftlichen Vereine auch unter den gegenwärtig ver änderten Verhältnissen fernerhin zu sichern, einer Ver besserung nach theilweiser Analogie der Handels- und Gewerbekammern zu unterziehen sei. Sämmtliche Redner sprachen dankerfüllt von dem segensreiche» Wirken des nun in Ruhestand getretenen Geh. Regierungsraths Reuning. Ferner sprach die Kammer sich ebenfalls i« Prinzip« für die Erbauung einer neuen polytech nischen Schule io Dresden aus und stellte der Re gierung ein Berechnungsgeld von 100,000 Thlr. zum Zweck der Erwerbung eines geeigneten Bauplatzes und zur Vorbereitung und Einleitung des Baues zur Verfügung. Die von der zweiten Kammer abgclehnte Vermehrung der Landgensdarmerie um 50 Mann wurde einstimmig genehmigt und eben so der Antrag, den die Deputation der Zweiten Kammer bezüglich des Dresdner Stadtgensdarmencorps gestellt hatte, der aber von der Zweiten Kammer nicht ange nommen worden war und der dahin ging, statt der beantragten Vermehrung um 50 Mann nur die von 25 Mann zu bewilligen, dagegen das Einkommen der gesammten Mannschaft dergestalt zu erhöhen, daß 50 Mann einen Gehalt von 300 Thlr. und 100 Mann einen solchen von 280 Thlr. beziehen sollten. Außer dem bewilligte die Erste Kammer die von der Zweiten Kammer abgelehnten 2000 Thlr. für Besoldungen und Unterstützungen und verweigerte ihre Zustimmung zu dem von der Zweiten Kammer beschlossenen An träge: die Regierung zu ersuchen, den mit der Stadt Dresden bezüglich der Polizeidtrection bestehenden Ver trag unverzüglich aufzulösen und die Polizeiverwaltung an die Stadt Dresden zurückzugeben, indem man die Rückgebung der Polizeiverwaltung an die Stadt Dres den nicht für zweckmäßig erachtete, weder im Interesse der Stadt Dresden, noch für die Gesammlheit des Landes. Bei dieser Gelegenheit verwahrte sich Ober bürgermeister Pfotenhauer gegen die Bezüchtigung, als habe er eine eigenmächtige Initiative für Herbeiführung des Vertrags ergriffen. Derselbe verwendet sich für Vermehrung der Gensdarmerie, denn die polizeiliche Beaufsichtigung auf den Straßen und sonst sei offen bar ungenügend. Schließlich bewilligte die Kammer einstimmig 12,000 Thlr. zur Unterstützung der Stadt Frauenstein. Die landständische Bank zu Bautzen hat beschlossen, den Umtausch oder die Einlösung der Fünfthalerscheine und der Banknoten vom Jahre 1861 bis zum 30. Juni dieses Jahre« zu verlängern. Von Richard Hartmann und Commissionsrath Kohl in Chemnitz ist bei der Fürstlich Reußischen Regierung um die Concession für den Bau der Thüringisch-Voigt- ländischen Eisenbahn (Gera-Greiz-Plauen) für den Fall nachgesucht worden, daß das jetzige Comitee die von der fürstlichen Regierung aufgestellte Linie am rechten Elsterufcr ablehnen würde. Wie die „D. A. Z." aus der Leipziger Gegend berichtet, ist in der Nacht des 13. Februar der als Feldwächter beim Rittergute Plaußig im Dienste ge standene siebzigjährige I. Brode aus Plaußig in der Nähe der Kartoffelmieten auf den Rittergutsfeldern, die er hat rcvidiren wollen, erschossen aufgefunden worden, ohne daß es bisher gelungen, den oder viel leicht die Thäter, welche wahrscheinlich Kartoffeldieb stähle verübt, zu entdecken. Als am 7. d. M. der Weber und Hausbesitzer Oettler in Mylau mit seiner Ehefrau im Keller damit beschäftigt gewesen, Solaröl aus einem Ballon in ein Blechge fäß zu gießen, ist eine Explosion erfolgt, wodurch die Oettlerschen Eheleute nicht nur im Gesicht und an den Händen, sondern weil auch die Kleider Feuer gefangen, am Körper bedeutende Brandwunden erlitten haben, denen die verehel. Oettler noch in. derselben Nacht er legen ist. Jedenfalls ist man mit dem Lichte dem Ballon zu nahe gekommen. Ein sehr bedauerlicher Unfall hat sich am 11. d. M. in der Mühle zu Carlsfeld bei Eibenstock ereig net. Als nämlich der Mllllergeselle Gläser mit dem Einschmieren des Mühlenbetriebes beschäftigt gewesen ist, wird er von der Stellringschraube an den Kleidern erfaßt und so ins Getriebe hineingedreht. Dabei ist ihm der Unterleib aufgertsten worden und die Gedärme nebst Fetzen von Kleidungsstücken sind mehrfach um daS Mühleisen geschlungen gewesen, von welchem sie nur mit großer Mühe wieder habe» gelöst werden kön nen. Auch dessen Rückgrat hat man an einigen Stel len gebrochen gefunden. Er war verheirathet und Vater von drei Kindern. Preußen. Die Thronrede, mit welcher am 14. Febr. der Reichstag des norddeutschen Bundes von dem König eröffnet wurde, betont stark daS Verhältniß zu
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