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Wochenblatt für Zschopau und Umgegend : 05.11.1870
- Erscheinungsdatum
- 1870-11-05
- Sprache
- German
- Vorlage
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512512809-187011056
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512512809-18701105
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512512809-18701105
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWochenblatt für Zschopau und Umgegend
- Jahr1870
- Monat1870-11
- Tag1870-11-05
- Monat1870-11
- Jahr1870
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^?8V. lichenökatt 187«. für Zschopau und Umgegend. Amtsblatt für das Königliche Gerichtsamt und den Stadtrath zu Zschopau. Erscheint Mittwochs und Sonnabend«,. SlbonnementSpreiS r 10 Ngr. pro Vierteljahr bei Abholung in der Expedition; II Ngr. bei Zusendung durch den Boten x jede einzelne Nummer 5 Pf. Sonnabend, den 5. November. Inserate werden für dieMittwochSnummei bid späte stens Dienstag früh 8 Uhr und für die SonnabendSnummer bis spätestens Freitag früh 8 Uhr angenommen und die3- spaltige Corpuszeile oder deren Raum mit 7 Pf. berechnet. Bekanntmachung. Von dem Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes ist das 44. und 45. Stück von diesem Jahre erschienen und liegt an den bekannten Stellen zur Ein sichtnahme auS; es enthält unter (Nr. 580): Vertrag zwischen dem General-Postamle des Norddeutschen Bundes und dem General-Postamte des Vereinigten König reichs von Groß-Brittanien und Irland; vom 25. April 1870. (Nr. 581): Additional-Vertrag zu dem zwischen den Postverwaltungen des Norddeutschen Bundes und der Bereinigten Staaten von Amerika abgeschlossenen Vertrag für die Verbesserung des Posldienstes zwischen den beiden Ländern, unterzeichnet zu Berlin, den 21. Oktober Eintausend Achthundert Sieben und Sechszig; vom 7./23. April 1870. (Nr. 582): Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe verzinslicher Schayanweisungen im Be- trage von 20,000,000 Thalern; vom 16. Oktober 1870. (Nr. 583): Allerhöchster Erlaß vom 18. December 1870, betreffend die Ausgabe verzinslicher Schatzan weisungen im Betrage von 3,700,000 Thalern. (Nr. 584): Gesetz, betreffend die Eheschließung und die Beurkundung des Personenstandes von Bundesangehörigen im Auslande; vom 4. Mai 1870. Zschopau, den 26. Oktober 1870. Der Stadtrath. ' H. Müller. Bekanntmachung. Der vierte Termin der diesjährigen Grundsteuer wird mit 2 Pfennigen pro Einheit vom 1. bis 10. November d I. fällig und zahlbar. Zschopau, den 29. Oktober 1870. D S t a d t r a t h. H. Müller Reuter. Bekanntmachung. Um die Einrichtungen der Gasbeleuchtung zu erleichtern, ist beschlossen worden, die Kosten für neu zu legende Gasleitungen vom GaShauptstrange ab auf eine Strecke bis zu 20 Ellen doch nur unter der Bedingung aus der städtischen Gascafse zu bestreiten, wenn von demjenigen, auf dessen Wunsch eine solche Leitung gelegt worden, in dem dieser Legung zunächst folgenden Jahre wenigstens 10,000 Cubikfuß Gas verbraucht werden. Zschopau, den 29. Oktober 1870. DerStadtrath —— H Müller Bekanntmachung. Nachdem die Function des Rathswäagemeisters Herrn Lohgerber Ernst Adolph Graupner hier (Neumarkt Nr. 64) übertragen worden ist, so wird dies mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß für jeden Gewichtscenlner und darunter 5 Pfennige Waagegeld und, eine gleiche Gebühr für jeden auszustellenden Waageschein zu entrichten sind. 'Zschopau, den 3. November 1870. Der Stadtrath. H. Müller Bekanntmachung. In diesem Jahre ist in Gemäßheit H 9 des Gesetzes vom 5. Marz 1870 eine totale Neuwahl des Stadtverordneten-Collegiums vorzunehmen und liegt die hierzu ausgestellte Wahlliste 14 Tage, vom Tage der Jnsertwn dieser Bekanntmachung abgerechnet, zu Jedermanns Einsicht an Unterzeichneter Rathsstelle ans. Die gegen dieselbe zu machenden Einsprüche, sie mögen die nachträgliche Aufnahme darin weggelassener Bürger, ober die Ausschließung darin aufgefllhrter Per sonen, oder sonst eine Abänderung zum Zwecke haben, sind wenigstens acht Tage vordem annoch bekannt zu machenden Wahltage zur Kenntniß und Entscheidung des Stadtraths zu bringen. ' Zschopau, den 3. November 1870. Der Stadtrath. . — H. Müller. Jahrmarkt in Zschopau den 14. und 13. November 187«. —Montag Abend von 8—10 Uhr Leseabend in der Stadtbibliothek. Vom Kriegsschauplätze. Die Blicke von Millionen, sagt der neueste St.- Anz., sind auf Metz gerichtet, wo sich ein denkwürdiges Ereigniß vollzieht. Nach fünf großen Schlachten und Gefechten, nach zahllosen kleinen Kämpfen, nach unsäg lichen Mühsalen und Entbehrungen zieht unser Heer als Sieger in den gewaltigen Waffenplatz. Die fran zösische Hauptarmee, an ihrer Spitze drei Marschälle von Frankreich, senkt die Waffen. Es ist der Kern der französischen Heere, der sich unserem königlichen Prinzen ergiebt; Krieger von erprobter Tapferkeit, Führer von bewährter Umsicht. Die Sieger.versagen dem Gegner, mit dem sie Monate lang gerungen, das Zeugniß nicht, daß er eS an Kühnheit, Muth und Ausdauer bei der Vertheidigung nicht habe fehlen lassen. Daß aber eine so große tapfere Armee einem solchen Geschicke anheim fallen mußte, steht einzig da in der Geschichte. Indem unsere Sieger den schwer verdienten Lorbeer mit dem Danke ihres Königs und des Vaterlandes empfangen, erfüllt sie eine besondere stolze Genugthuung. Sie haben daS Bewußtsein, baß sie in dem erkämpften Waffen platze das stärkste Bollwerk für Deutschlands künftige Vertheidigung im Westen und eine vorzügliche Bürg schaft zur Sicherung des Friedens errungen haben. Wir wollen aber heute auch der Helden gedenken, die ihr Leben Hingaben in den blutigen Kämpfen um Metz. Hunderttausende daheim werden schmerzlich bewegt bei diesem Namen. Ihre feuchten Blicke richten sich nach der großen Grabesstätte, wo ihre Väter, ihre Gatten, ihre Söhne und Brüder schlummern. Das Vaterland trauert mit ihnen. Es bringt den gefallenen Helden ihre Lorbeerkrone in der festen Zuversicht, daß sie sicher ruhen werden in der mit ihrem Blut- wieder erkämpften deutschen Erde. Hinsichtlich der Capitulation von Metz berichtet man der „K. Z." aus dem Lager vor Metz: Die Unter handlungen begannen am 26. Oct. und dauerten an diesem Tage von 8—2 Uhr Mittags, da man sich über die Bedingungen nicht einigen konnte. Der Marschall Bazaine verlangte, daß die in Metz kapitulirenden fran zösischen Officiere eben so wie die, welche bei Sedan capltulirt, auf Ehrenwort, nicht mehr gegen uns zu dienen, die Erlaubniß haben sollten, in Frankreich bleiben zu dürfen, wenn sie dies wollten. Da aber der Pöbel in Frankreich überall erklärt, solch Ehrenwort gegen unS Deutsche habe keine bindende Kraft und einige Dutzend französischer Officiere wirklich die Infamie be gangen haben, ihr Ehrenwort zu brechen und abermals die Waffen zu ergreifen, so hat der König von Preußen mit vollem Recht befohlen, daß fernerhin keine gefan genen französischen Officiere mehr aus Ehrenwort in Frankreich bleiben, sondern alle nach Deutschland als Kriegsgefangene gebracht werben sollen. Da am 26. die Unterhandlungen erfolglos endeten, so wurden sie am 27. AbendS um 6 Uhr wieder ausgenommen und schlossen um 11 Uhr Abends, wo dann diese ewig denkwürdige Capitulativnsurkunde im Bibliotheksaal des Schlosses Frrscath unterzeichnet wurde. Es war in zwischen von Versailles die Nachricht gekommen, daß Se. Maj. der König von Preußen, in besonderer Be rücksichtigung der tapferen Vertheidigung der Metzer Garnison, es genehmige, daß die Officiere ihre Degen behalten und nach ihrer Wahl entweder aus Ehrenwort, nicht wieder zu dienen, in Frankreich bleiben dürften oder nach Deutschland gehen sollten. Auch alle anderen
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