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Wochenblatt für Zschopau und Umgegend : 19.03.1870
- Erscheinungsdatum
- 1870-03-19
- Sprache
- German
- Vorlage
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512512809-187003191
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512512809-18700319
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512512809-18700319
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWochenblatt für Zschopau und Umgegend
- Jahr1870
- Monat1870-03
- Tag1870-03-19
- Monat1870-03
- Jahr1870
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H 83 ochenlitatt s«r 187«. Zschopau und Umgegend. Amtsblatt für das Königliche Gerichtsamt und den Stadtrath zu Zschopau. Erscheint Mittwoch« und Sonnabende. AbonnementSpreiS: 1» Ngr. pro Vierteljahr bet Abholung in der Expedition; II Ngr. bei Zusendung durch den Boten; jede einzelne Nummer 5 Ps. Sonnabend, den 19. März. Inserate werden für die Mittwochsnummer bid späte stens Dienstag früh 8 Uhr und für die Sonnabendsnummer bi« spätestens Freitag früh 8 Uhr angenommen und dte3- spaltige CorpuSzeile oder deren Raum mit 7 Pf. berechnet. Finarrzgefetz auf die Jahre 1870 und 1871 von» 7. März 1870. Wir, Johann, von Gottes Gnaden König von Sachsen rc. rc. rc. finden uns mit Beistimmung Unserer getreuen Stände bewogen, das Finanzgesetz auf die Jahre 1870 und 1871 zu erlassen wie folgt: K 1. Auf Grund des verabschiedeten Staatsbudgets wird die laufende Einnahme und Ausgabe des ordentlichen Staatshaushalts für jedes der Jahre 1870 und 1871 auf die Summe von 12,648,594 Thalern festgestellt, zu außerordentlichen Staatszwecken aber für Liese beiden Jahre überdies noch ein Gesammtbetrag von 7,960,000 Thaler hiermit ausgesetzt. 8 2. Zu Deckung deS Aufwandes für den ordentlichen Staatshaushalt und der auf die Specialkaffen gewiesenen Verwaltungs- und sonstigen Ausgaben desselben sind, außer den den Staatskassen im Uebrigen budgetmäßig zugewiesenen Einnahmen, auf jedes der Jahre 1870 und 1871 den gesetzlichen Vorschriften gemäß zu erheben: u. die Grundsteuer nach 9 Pfennigen von jeder Steuereinheit, i). die Gewerbe- und Personalsteuer, o. die Schlachtsteuer, ingleichen die Uebergangssteuer von vereinSländischem und die Verbrauchsabgabe von vereinsausländischem Fleischwerke, ä. die Stempelsteuer. DaS Gesetz, die provisorische Forterhebung der Steuern und Abgaben im Jahre 1870 betreffend, vom 23. December 1869 (Gesetz- und Verordnungsblatt von 1869, Seite 353) ist hierdurch erledigt. 8 3. Die Termine zur Erhebung der Gewerbe- und Personalsteuer hat Unser Finanzministerium festzustellen. 8 4. Alle sonstigen Abgaben, Natural- und Geldleistungen, welche nicht ausdrücklich aufgehoben find oder noch aufgehoben werden, bestehen vorschriftsmäßig fort. 8 5. Die zu außerordentlichen Staatszwecken bewilligte Summe ist aus den, soweit nöthig, durch besondere Creditmaßregeln zu verstärkenden Beständen des mobilen Staatsvermögens zu entnehmen. Urkundlich haben Wir dieses Gesetz, mit dessen Ausführung Unser Finanzministerium beauftragt ist, eigenhändig vollzogen und Unser Königliches Siegel beidrucken lassen. Gegeben zu Dresden, am 7. März 1870. <1.. 8.) Johann. Richard Freiherr von Friese». Verordnung, die Ausführung des Finanzgeselzes aus die Jahre 1870 und 1871 betreffend. Zu Ausführung des Finanzgesetzes auf die Jahre 1870 und 1871 vom heutigen Tage wird hierdurch Folgendes verordnet: 8 1- In Betreff der für das Jahr 1870 zu entrichtenden Grundsteuer bewendet es bei den in H 1 der Verordnung vom 24. December 1869 (Seite 354 des Gesetz- und Verordnungsblattes vom Jahre 1869) getroffenen Bestimmungen. 8 2. Im Jahre 1871 sind an Grundsteuer drei Pfennige den 1. Februar, zwei Pfennige den 1. Mai, zwei Pfennige den 1. August, zwei Pfennige den 1. August, zwei Pfennige den 1. November von jeder Steuereinheit zu entrichten. 8 3. In jedem der Jahre 1870 und 1871 ist am IN. April und am 18. Oktober ein halber Jahresbetrag der Gewerbe- und Personalsteuer zu entrichten. Bei Beurtheilung der Steuerpflicht der Contribuenten find nach Z 4 des Gewerbe- und Personalsteuer-Gesetzes vom 24. December 1845 (Seite 312 des Gesetz- und Verordnungsblattes vom Jahre 1845) obige Termine zum Anhalten zu nehmen, und es leidet insoweit die Bestimmung in K 42 der Verordnung vom 23. April 1850 (Seite 60 des Gesetz- und Verordnungsblattes vom Jahre 1850) für die Jahre 1870 und 1871 keine Anwendung. 8 4. Die Ausweisung der Personalsteuerquittungen bei Erhebung von Besoldungen, Wartegeldern, Pensionen und sonstigen Bezügen aus öffentlichen Kaffen hat in den Monaten Juni und December 1870 und 1871 stattzufinden. Dresden, den 7. März 1870. Finanz-Ministerium. von Friesen. v. Brück. ^ Bekanntmachung. " Der zur Versteigerung der dem Fabrikbesitzer Herrn Herrmann Liedloff in Dittersdorf zugehörigen Maschinen auf den 24. dieses Monats anberaumte Ter min (vergl. Nr.. 22 dies. Bl. v. l. I.) ist nach Zurücknahme des hierauf bezüglichen Antrags wieder aufgehoben worden. Zschopau, am 17. März 1870. ' KöniglichesGerichtsamt. Fvrker Pf, Montag Abends von 8—io Uhr Leseabknd in der Stadtbibliothek. Bekanntmachung. Der im vorigen Jahre allhier eingeführte Viehmarkt soll von diesem Jahre an jedeSmal Mittwochs nach dem Sonntage Oculi abgehalten werden und findet demnach dessen nächste Abhaltung den 23. März 1870 Statt. — Stättegeld wird nicht erhoben. Lengefeld, am 7. März 1870. DerStadtgemeinderath. Bach, Brgrmstr.( ' Sachsen. In Leipzig ist am 10. März Ignaz Moscheles, Leiter des dortigen Conservatoriums, im 76. Lebensjahre gestorben. Am 14. März Vormittag fiel ein auf dem Dresd ner Centralbahnhof dienstlich beschäftigter Schaffner aus Chemnitz so unglücklich, daß ihm beide Beine unter den Knieen durch darüber gehende Waggons ab getrennt wurden. Der Verunglückte ist sofort im Stadt krankenhause untergebracht worden. In Dresden wurde am 11. März früh beim Abgang des Personenzuges nach Prag die Aufmerk samkeit des Beamtenpersonals auf dem Bahnhof auf einen als Mann gekleideten Passagier gelenkt, der ein ungefähr 20 Jahr alteS Frauenzimmer zu sein schien. Man telegraphirte deshalb nach Bodenbach, um das dortige Beamtenpersonal auf die Person aufmerksam zu machen, und dort stellte es sich auch heraus, daß cs ein Frauenzimmer war. Seiner Angabe nach will dasselbe aus Bunzlau sein. Am 13. März Vormittags wurde ein Lastzug auf der Leipzig-Dresdner Eisenbahn bei Großböhla zwi schen Oschatz und Dahlen eingeschneit, so daß er nicht weiter konnte und die Bahn von Arbeitern vom Schnee befreit werden mußte. Alle anderen Züge mußten, bis dieser Zug abfahren konnte, auf dem fal schen Gleise fahren und auf der Station Oschatz, be ziehentlich Dahlen, in das richtige Gleis wieder ein wechseln. In Chemnitz hat sich ein Comitee gebildet, wel ches mit einem Gründungscapital von 300,000 Thlr. sich die Aufgabe gestellt hat, Seidenabfälle aller Art als Seiden- und Seiden-Shoddy-Garne zu verwerthe» und Chemnitz als Directorialsitz des Geschäfts zu wählen. In Zwickau ging am 14. März die Frau eines Agenten ihrem Manne durch. Der Gatte war 'um so mehr betroffen, als er merkte, daß aus seiner Kaffe 21 Hundertthalerscheine mit verschwunden waren. Zu seinem Tröste wurde jedoch die Ungetreue auf telegra phische Requisition in Magdeburg schon angehalten. Nach österreichischen Blättern ist kürzlich in Schöneck eine Falfchmünzerbande entdeckt worden, welche sich mit der Fabrikation von Eingulden-Noten und Zehukreuzer- Scheinen befaßte. Gelegenheit zu dieser Entdeckung gab die Verhaftung des Lithographen Wenzel Kaiser aus Elbogen. Als nämlich derselbe am 22. Febr. wegen eines WirthShaus-ExceffeS in Schöneck in Haft genommen und der dortigen Polizei vorgesührt wurde.
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