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Wochenblatt für Zschopau und Umgegend : 16.04.1870
- Erscheinungsdatum
- 1870-04-16
- Sprache
- German
- Vorlage
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512512809-187004162
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512512809-18700416
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512512809-18700416
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWochenblatt für Zschopau und Umgegend
- Jahr1870
- Monat1870-04
- Tag1870-04-16
- Monat1870-04
- Jahr1870
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zur g-fl. Hause der ' . 2, wohne mit recht dermstr. SI 187« en Eltern, 1 erlernen, t Ferd. Schneider fer oeg bis zu chelchen dein ver- ohnung in für Zschopau und Umgegend. Amtsblatt für das Königliche Gerichtsamt und den Stadtrath zu Zschopau. , 8 Uhr: )ienstvers.; — Sonn- mtübung andy Ihr Well- nd frische nann. wohllöbl. und Em- betreffend, zen, weS- hon früher e Freund lungen zu mt haben, Empfeh- allgemein :es Herrn doch von ngen, den inem Ort GeschaftS- n Schnl- »ultze, eigen, daß esitz über- ! alte Re- NN pner. tto. sioncen, den. Erscheint Mittwoch« und Sonnabends. Abonnement-Preis: ia Ngr. pro Vierteljahr bei Abholung in der Expedition ; 1l Ngr. bet Zusendung durch den Boten; jede einzelne Nummer S Pf. Inserate werden für die MtttwochSnummer bis späte stens Dienstag früh 8 Uhr und für die Sonnabendsnummer bis spätestens Freitag früh 8 Uhr angenommen und die3- spaltige EorpuSzetle oder deren Raum mit 7 Pf. berechnet. Bekanntmachung. Das diesjährige Kreisersatzgeschäst betr. Nachdem der von der Kreis-Ersatz-Commission deS Aushebungsbezirkes Zschopau für da» diesjährige Ersatzgeschäft aufgestellte Geschäftsplan von der König lichen DepartementS-Ersatz-Commission im Bezirke der Königlich Sächsischen I. Infanterie-Brigade bestätigt worden ist, so wird anburch in Gemäßheit Z 71, Abs. 1 der BundeS-Mtlitär-Ersatz-Jostructlon vom 26. März 1868 bekannt gemacht, daß für den zum Aushebungsbezirke Zschopau gehörigen, die Ortschaften des Gerichts- amtSbezirkeS AugustuSburg umfassenden Musterungsbezirk der 16. nnd 17. Mai dies. Jahr. als MusterungS- und beziehendlich Loosungstermin festgesetzt worden sind. Zugleich werden andurch alle in dem obengenannten Musterungsbezirke aufhältlichen, im Jahre 1850 geborenen Militärpflichtigen, sowie die Militärpflichtigen früherer Altersklassen, welche von den Ersatzbehörden noch keine endgültige Entscheidung über ihr Militärverhältntß erhalten haben, einschließlich der disponibel Ge bliebenen und zwar unter Verweis auf die ihnen durch die OrtSobrigkeiten annoch zugehenden Vorladungen andurch geladen, sich an den genannten Tagen UM 8 Uhr Vormittags im Schlosse AugustuSburg persönlich vor der Königlichen Kreis-Ersatz-Commission — zu Vermeidung der für den Unterlassungsfall in KZ 176 bis mit 179 der Militär-Ersatz-Jnstruction angedroheten Strafen und sonstigen Nachtheile — zu gestellen und sich durch ihre GeburtS- beziehendlich LoosungSscheine zu legitimiren, wogegen man denselben das persönliche Erscheinen zu dem Loosungstermine, welcher am 17. Mai dies. Jahr. Nachmittags 1 Uhr beginnt, zu überlassen hat. Ferner werden die Militärpflichtigen und diejenigen Personen, welche die Zurückstellung der ersteren, oder andere Begünstigungen rücksichtlich deren Militärver hältnisse beantragen wollen, noch ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, u) daß sie nach ß 78 der Ersatz-Instruction verpflichtet sind, die zur Begründung derartiger Begünstigungen bestehenden Verhältnisse einige Zeit Vor Be ginn der Musterung und spätestens im Mnsterungstermine selbst unter Ueberreichung der nölhigen Nachweise und Bescheinigungen — siehe unten die Be stimmung 8ub 1 — zur Sprache zu bringen, indem auf die Verheißung eines nachträglich zu führenden Beweises keine Rücksicht genommen werden darf und b) daß nach tz 108b derselben Instruction ReclamationSanträge, welche der Kreis-Ersatz-Commission zur Prüfung und Begutachtung nicht Vorgelegen haben, in der Regel von der Königlichen DepartementS-Ersatz-Commission gar nicht in Erwägung zu ziehen, sondern zurückzuweisen sind, sofern die Veranlassung zur Reclamation nicht etwa nach beendigte^ Kreis-Ersatz-Geschäste entstanden ist. , , .. Endlich werden folgende von dem Königlichen Kriegsministerium auf Grund Z 9 der Verordnung zur Ausführung der Bunde--Mikitär-Ersatz-Jnstrnction in Bezug auf daS Reclaniationsverfahren rc. erlassene reglementarische Bestimmungen hiermit wiederholt zur öffentlichen Kenntniß gebracht: 1. Zeugnisse, die zum Behufs der Befreiung vom Militärdienste und wegen erbetener Zurückstellung gebraucht und von den Stadträthen und Gerichtsämtern ausgestellt werden, müssen entweder auf eigene genaue Kenntniß der Verhältnisse des darin Nachsuchenden, oder auf das Resultat eingezogener sorgfältiger Erkundigung darüber sich gründen; eine blose amtliche Beglaubigung gemeindetäthlicher oder ortsgerichtlicher Atteste ist als ausreichend nicht anzusehen. 2. Die Entscheidungen der Kreis-Ersatz-Commissionen auf Reklamationen, die bis zum Musterungstermine angebracht werden, werden den dritten Tag darauf Mittags 12 Uhr als bekannt gemacht angesehen, auch wenn der Reclamant zur Anhörung derselben sich nicht eingefnnden hat. 3. Recurse gegen die Entscheidungen der Kreis-Ersatz-Commissionen müssen bei Verlust derselben binnen zehn Tagen von dem Tage ab gerechnet, wo die Ent scheidung der Kreis-Ersatz-Commission für publicirt anzusehen war (s. unter Nr. 2), bez. publicirt wurde, und zwar bis Nachmittags 5 Uhr des zehnten Tages bei der KreiS-Ersatz-Commisflon, unter Beibringung der nölhigen Nachweise und Bescheinigungen, angebracht werden (Z 108 der BundeS-Militär-Ersatz-Jnstructlon). 4. Die Entscheidungen der Departements-Ersatz-Commissionen, welche nach Z 108^ der BundeS-Militär-Ersatz-Jnstruction mündlich zu ertheilen und in die Listen einzutragen sind, gelten von und mit dem Tage der Eintragung in die Listen als publicirt. Vorstellungen dagegen müssen binnen vierzehn Tagen, vom Tage der Publication an, bei der OberrecrutirungSbehörde (15^ der BundeS-Militär-Ersatz-Jnstructton) eingereicht werden. Spätere Vorstellungen sind nicht zu berücksichtigen, sowie denn auch gegen die Entscheidung der OberrecrutirungSbehörde eine weitere Berufung nicht stattfindet. 5. Diejenigen, welche von der Vorstellung an die OberrecrutirungSbehörde Gebrauch machen, haben jedoch keinen Anspruch darauf, daß mit ihrer Einziehung zum Dienste bis zur Erledigung ihrer Beschwerde Anstand genommen werde. Vielmehr leiden auf sie lediglich die Bestimmungen in H 188^ der Bundes-Militär-Ersatz- Jnstruction Anwendung. - >D^, den 6. April 1870. Der Civil-Borsitzende der Kreis-Ersatz-Commission veS Aushebungsbezirkes Zschopau. M — ^ von Könneritz. lemn.u Verpachtet werden sollen Sonnabend, den 16. dss. Mts., Nachmittags 5 Uhr an den Meistbietenden einige auf beiden Seilen der nach Waldkirchen führenden Straße am Ziegeleiweg und dem sogenannten Gräbel gelegene Feldparcellen unter den im gedachten Termine bekannt zu machenden Bedingungen. Versammlungsort: Kreuzpunkt der allen und neuen Waldkirchner Strotze. Zschopau, den 11. April 1870. Der Stadtrath. H. Müller. Sachsen. Bon Seiten de« Mnanzmimstrrium« ist soeben die Ueberstcht der BetriebSergebniffe bei den kgl. sächs. Staats- und den in Staatsverwaltung befind lichen Privatetsenbahnen im Jahre 1869 veröffentlicht worden. Hiernach hat die Einnahme der gesammten StaatSeisenbahnen (108,^ Meilen) im Jahre 1869 die Summe von 9,090,744 Thlr. erreicht (wovon 6,714,400 Thlr. auf den Güterverkehr kommen), was gegen 1868 ein Mehr von 732,133 Thlrn. ergiebt; die Einnahme der in Staatsverwaltung befindlichen Privateisenbahnen (13„ Meilen) hat im vorigen Jahre 538,770 Thlr., d. i. 7728 Thlr. mehr als 1868, betragen. Für den Fall einer etwaigen Mobilisirung des sächsischen Armeekorps sind kürzlich eine Anzahl säch sischer Postbeamten definitiv zu Feldpostbeamten er- nannt worden. Dieselben haben sich erklären müssen, ob sie bei vorkommendem Bedarf ein Reit- oder Wa genpferd aus eigenen Mitteln anschaffen oder dasselbe von Staats wegen gestellt haben wollen. In der vorigen Woche ist der Schuhmacher Dittmar aus Leipzig, welcher ab und zu in Provinztalstävten social-demokratische Vorträge hielt und dies am 17. März auch in Frohburg that, auf Antrag des Gerichts amtes Frohburg wegen seiner dort gehaltenen Rede verhaftet und nach Borna abgeführt worden. Er wird der Verbreitung staatSgefährlicher Lehren und der Gottes lästerung, sowie der Herabsetzung deS Schulwesens an geklagt. Bus Leipzig berichtet man der „AugSb. Allg.Z.": Infolge der Haltung deS „ökumenischen" LoncilS, welche trotz aller Warnungen immer ausgesprochener die Grund lagen unserer gegenwärtigen Gesittung und die Freiheit der Wissenschaft bedroht, ist Herr Hofrath vr. August Schenk, ordentlicher Professor der Botanik hier, bis vor Kurzem Professor in Würzburg, von der römisch-katho lischen zur evangelisch-lutherischen Kirche übergetreten. Er hat, wie wir wahrnahmen, am 10. April in der hiesigen PeterSkirche das evangelische Abendmahl ge nommen und dadurch seinen Uebertritt besiegelt. Schwer lich wird dieser Schritt eine« angesehenen Gelehrten allein stehen bleiben. AuS Zwickau berichtet das „Zw. W>": Eine hiesige zu häuslichen Scenen geneigte Frau stürzte sich, nachdem sie wieder die ganze Nacht scandalirt hatte, am 10. April früh gegen 5 Uhr in der Nähe der Schloßmühle in die Mulde, wurde aber von einem Augenzeugen mittelst eines Hakens ans Land gezogen,
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