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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 11.1904
- Erscheinungsdatum
- 1904
- Sprache
- German
- Signatur
- I 787
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454416Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454416Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454416Z
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 5 (1. März 1904)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 11.1904 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Abbildung1. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1904) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1904) 17
- Abbildung2. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1904) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1904) 49
- Abbildung3. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1904) 65
- ArtikelDeutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig) 65
- ArtikelVon den Finsternissen 66
- ArtikelSchutz und Bevorzugung des Meistertitels 68
- ArtikelMonogramme in künstlerischer Ausführung 69
- ArtikelDer Nutzen des Federzaumes 69
- ArtikelNeue Reguliervorrichtung für Taschenuhren 71
- ArtikelHenry Sully, 1680 - 1728 (Schluß) 72
- ArtikelAusblicke auf die Ostermesse 73
- ArtikelAus unserer Uhrgehäuse-Konkurrenz 75
- ArtikelAus der Werkstatt - Für die Werkstatt 75
- ArtikelVereinsnachrichten 76
- ArtikelGeschäftliche Mitteilungen 76
- ArtikelVermischtes 77
- ArtikelDie Theorie in der Werkstatt (Fortsetzung) 79
- ArtikelBüchertisch 79
- ArtikelFragekasten 80
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 80
- ArtikelPatente 23
- AusgabeNr. 6 (15. März 1904) 81
- Abbildung4. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1904) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1904) 113
- Abbildung5. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1904) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1904) 145
- Abbildung6. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1904) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1904) 177
- Abbildung7. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1904) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1904) 209
- Abbildung8. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1904) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1904) 241
- Abbildung9. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1904) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1904) 273
- Abbildung10. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1904) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1904) 305
- Abbildung11. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1904) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1904) 337
- Abbildung12. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1904) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1904) 369
- BandBand 11.1904 I
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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Ceip3tger übrmacber *3eitung Organ Öer Deutfcben übrmacber - Vereinigung, 3 entralftelle 311 Celp3ig öes Verbanöes Glfaj^Cotbringfcber übrmacber, öer Sreien Innung für öas Ubrmacbergewerbe im 5taöt= unö Canökreis Bielefelö, öer 3wangeinnung öer übrmacber, Golöfcbmieöe unö Optiker 3 U Bochum, öer übrmacber*, Golöfcbmieöe* unö Optikerinnung Gelfenkircben, öer übrmacber 3wangsinnung 3 U COünfter i. W. unö öer übrmacber=Vereinigung 3 U Stenöal. Abonnements- unö Infertionsbeölngungen fiebe auf Öem Citelblatt. UelegrümrmRörejfe: Ubrmacber=3eitung Diebener, Ceip 3 ig. Sernfprecb=flnfcbluj 3 Ho. 2991. Hacbörucfc ift nur nach vorheriger Vereinbarung unter genauer Quellen-Angabe geftattet! no. 5 Cefp 3 ig, 1. flf)är 3 1904 XI. Jabrg. Deutfcfoe Uhrmacher-Vereinigung (3entralftelle 3 U Ceip 3 »g) Aufgepaßt! Wichtig für jeden Kollegen. Von jeher sind wir der Meinung gewesen, daß diejenigen Zeitungen, welche die unlauteren Anzeigen ausländischer Versand firmen veröffentlichen, wegen Beihilfe zum unlauteren Wettbewerbe verklagt werden können. Nach dem Gesetz kann gegen die Zeitungen sogar Anspruch auf Schadenersatz geltend gemacht werden, so bald dem Verleger oder dem Inseraten-Redakteur nachzuweisen ist, daß er die Unrichtigkeit der tatsächlichen Angaben des betreffen den Inserates gekannt hat. Wird also eine Zeitung darauf auf merksam gemacht, daß die Anpreisungen eines Inserenten der Wahrheit nicht entsprachen und ihr hierfür die Beweise erbracht, so kann sie, wenn trotzdem die in Frage stehende Anzeige weiter erscheint, auf Schadenersatz verklagt werden. Diese unsere Anschauung ist jetzt an einer Stelle als richtig anerkannt worden, von der wir es am wenigsten erwartet hätten, nämlich im Organ der deutschen Zeitungsverleger, dem „Zeitungs verlag“. In der Nr. 7 dieser Zeitschrift führt Herr Rechtsanwalt Dr. Fuld an der Hand von Reichsgerichtsentscheidungen über zeugend aus, daß die Verleger in allen Fällen, auf die unsere obigen Ausführungen zutreffen, schadenersatzpflichtig sind. Bedeutend wichtiger sind für uns aber die Auslassungen des genannten Herrn über die Frage, ob Zeitungen zur Unterlassung von unlauteren Reklamen angehalten werden können. Wir bemerken vorweg, daß Herr Dr. Fuld diese Frage mit einem unbedingten Ja! beantwortet und sich dabei auf die Fassung des § 1 des Gesetzes wider den unlauteren Wettbewerb beruft. Unter Weglassung des hier Unwesentlichen lautet der § 1 folgendermaßen: „Wer in öffentlichen Bekanntmachungen, oder in Mit teilungen, welche für einen größeren Kreis von Personen bestimmt sind, unrichtige Angaben tatsächlicher Art macht, kann auf Unterlassung der unrichtigen Angaben in Anspruch genommen werden.“ Das „Wer“ bezieht sich nicht allein auf den Urheber, sondern ohne Zweifel auch auf den Verbreiter der unrichtigen Angaben, und gänzlich unnötig ist es, daß Letzterer die Unwahrheit der Behauptungen gekannt haben muß. Es würde zuweit führen, an dieser Stelle sämtliche Belege zu veröffentlichen, die der genannte Autor im Zeitungs-Verlag dafür angegeben hat, wir können uns vielmehr darauf beschränken, den Schluß seines Artikels wiederzugeben. Er lautet: „Es wird nun geltend gemacht, daß die Konsequenz dieser Rechtsauslegung den Geschäftsbetrieb der Zeitungen in einer geradezu als unerträglich zu bezeichnenden Weise erschwere, da hierdurch dem Redakteur bezw. Verleger eine Prüfungspflicht hin sichtlich des Inhalts der Inserate auf erlegt werde, welcher er kaum genügen könne. Selbst wenn diese Behauptung vollinhalt lich zutreffend wäre, so könnte hierdurch die Rechtsauslegung nicht beeinflußt werden, da es ihr nicht zusteht, wegen praktischer Unbequemlichkeiten eine Korrektur des geltenden Gesetzes ein- treten zu lassen; allein es ist nicht zugegeben, daß diese Be hauptung gerechtfertigt ist. Allerdings erfordert die Aufnahme von Inseraten unter dem Gesichtspunkte des unlauteren Wett bewerbes eine sorgfältige Prüfung, indessen findet dieselbe, wenigstens bei vielen Zeitungen, schon aus eigenem Antriebe statt, da sie es mit Recht für geboten erachten, dem unlauteren Wett bewerb, der in dem redaktionellen Teile bekämpft wird, auch den Inseratenteil zu verschließen*). Wenn unter dem Einfluß der strengen Rechtsübung auf dem Gebiete des Wett bewerbes die Prüfung eine strengere wird, so kann hierin nur ein Vorteil erblickt werden, und es ist nicht einzusehen, daß hierin eine Verletzung der berechtigten Interessen der Presse liegen sollte; dies wäre dann der Fall, wenn die Nichtberück sichtigung des guten Glaubens, oder der Unkenntnis auch bei dem Anspruch auf Schadenersatz oder bei der Bestrafung wegen unlauteren Wettbewerbes dem bestehenden Rechte entspräche, allein da dies nur von der Klage auf Unterlassung der Veröffent lichung von Inseraten mit zu beanstandendem Inhalte gilt, so ist nicht einmal von einer Unbilligkeit in dieser Hinsicht zu sprechen. Um so weniger läßt sich aber behaupten, daß der Betrieb des Inseratengeschäftes hierdurch bedroht würde, als ausweißlich der bislang gemachten Erfahrungen Verleger und Redakteur in der Hauptsache nur dann auf Unterlassung fernerer Aufnahme in Anspruch genommen werde, wenn das von einer im Auslande wohnenden Person aufgegebene Inserat in Frage steht; solchen Inserenten gegenüber aber sollte allerdings seitens der Presse die größte Vorsicht angewendet und die Aufnahme rundweg abgelehnt *) Diese Bemerkung verdient um deswillen besonders hervor gehoben zu werden, weil sie genau der Auffassung entspricht, die wir dem Zeitungsverlag bereits vor einem Jahre in einer Ent gegnung geltend gemacht haben. Vergl. Bericht vom 16. Februar vor. Jhrs. Seite 87.
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