Delete Search...
Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 20.07.1883
- Erscheinungsdatum
- 1883-07-20
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188307200
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18830720
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18830720
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1883
- Monat1883-07
- Tag1883-07-20
- Monat1883-07
- Jahr1883
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 20.07.1883
- Autor
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
1» voll c: 827', I» > > 10 ,.73 ILV- U0-3 MN» I^TK >«L flwm ÄIM bc.Tä WL- 133- 13040 S7 73 134 40 1U4.23 bS.— 8440 «l.23 181.7» 7-rs. 7.« 78- 133- I8>.;u imno 124H1 m- M.Ä I!« >g IM» sc. ui 109.73 U-I^> «8.40 ei.m ll> kn.73 r. 97 7; 1.831 «i.73 1ÜL- 181- KL» a> 447 23 7r 123-70 17,77 I« 7! 19840 IM» 19LL5 ILA 171.- !S0« L o»ei,t ari- «77L3 lÜL- 1841: S7U0 1M2s !wi w IV133 l»/. -- >.s -/, S680 !»».» SL73 ^101.70 !8k0 «77.841 LL0 <1 l«. - 101.4» iü r. 13L r 114». ».-».de. 41«, I»a 4L. Le>Ü7N dr. 41. > «7.73 L.b0 w. 1. o 187. 1 84.» .80 181. >n SS ., 147 M 1) 1VS» r>182 78 81 S8. ,r> 80. t.1 —. I 224 87.80 ,1 101.« r. 180. I«, 8» 70 > 7180 » 18». -. IS,. »N 4L > 101. « -1» 71 « II 18« 80 »> IM. >o 447» .-8 Lb «1 —. >r.— 1277'^ I«»< 173», 1SN>. I»7>.1 18-». 18'. 18,>1« 888». 117^, 4-1.17. 'Indl'»7 ,7) der ikaniscki« /7) der Irasiüen en und Dorsel" »scr (T. . (l«/7) , Ham- Iremen; ien; in >nd der > (10,7) Erscheint täglich -.üh S'/, Uhr. »e-ütkio» nnS LrpedNion IshanneSgasie S3. Hprechftundrn der Krdaction: Vormittag» 10—13 Uhr. Nachmittag» S—6 Uhr. g»r »n MaH.de «i.,ela»dter «.melcrch«, «.M sich »>e Ited.ct!». »>cht rrrbxäilä, 8- Rn» «» n«-«S Set skr die «ichftsalgendr ui«cr »rftt««ten Ankerate an » Uhr «a sich L, entagen bi» iachmtttags. , ltr an S»«n» «nb Festtagen früh »««'/,v Uhr. In den Filialen fitr Ins.-Annahme: Hlta klemm, Univerlitätrstraße 21, Laut» Lösche, Katharinenstrage 18, v. nur bi» '/,» Uhr KMM.TaM>ltt Anzeiger. Organ für Politik, Localgeschichte, Handels- and Geschäftsverkehr. Auflage 18,100. Abonnement,Drei, Viertels. 4'/, Ml. inel. Bringrrloha ö Mk.. durch die Post bezogen 6 ML Jede einzelne Nummer 20 Ps. Beiegeremplar 10 Ps. Eebilhren itir Extrabeilagen ahne PostbesSrderung 89 Mt. mit Poftbcsörderung 48 Mk. Inserate Sarspaltme Petitzeile SO Pf. Gröbere Schriften laut vnserem Prri». verzeichnib Tabellarischer Sag nach höherem Tarif. Nerlamen vnler dem Kedaction,strich die Tpaltzeile 50 Ps. Inserate sind stet- an di« ExpeVitian zu senden. — Rabatt wird nicht gegeben. Zahlung praevumerninio oder durch Post nachnahme. 2VI. Freitag den 20. Juli l88S. Amtlicher Theil. Dckannlmchuns, die ffaätNchr Elnkommensteurr betreffend. Zn Gemäßheit des FinanzgesctzcS vom 1. Marz vorigen Zahn» unv der Ausführungsverordnung dazu von vemselde» Lage ist ver zweite Termin der diesjährigen StaatS-Ci»- kommensteuer am IS. Juli diese- Jahrs- «tt S«»/, de- -rormalsteaersatze» fällig. Die hierorts Steuerpflichtigen werden deshalb aus- aefordert, ihr« Steuerbeträge ungesäumt und spätestens »innen drei Wochen, von dem Termine ab gerechnet, an unsere Sladtftcuereiniinhme, Brühl bl, 2. Stock, bei Ver meidung der nach Ablauf dieser Frist gegen die Säumigen eintretendrn gesetzlichen Maßnahmen abzuslihren. Leipzig, den 6. Juli 1883. Der Rath der Ttadt Leipzig. M vr. Georgi. yöhlitz. Man»tina-»iig, die Beiträge zur Handelskammer betreffend. Mil dem am IS. Juli diese- Jahre- fälligen zweiten Termine der staatlichen Einkommensteuer ist, wie zufolge ergangener Verordnung dcS Königlichen Finanr- ristcriums vom 'l8. vorigen Monat- genehmigt worden ist. MMll behusS Deckung deS Aufwandes der hiesigen Handelskammer von den dethriligten Kanflente» und Fabrikanten ein Beitrag in Höbe von Drei Pfennigen auf jede Mark desjenigen Steuersatzes, weicher nach der im Einkommensteuergesetze ent haltenen Scala auf das in Spalte ck deS Einkommensteuer katasters eingestellte Einkommen der Beitragspflichtigen ent fällt, zu erbebe». Diese Bekanntmachung gilt als legale Benachrichtigung der Beitragspflichtigen. Ten bethciliqten Steuerpflichtigen wird bei Abführung ihrer Einkommensteuer Eröffnung über den ans sie entfallenden Hanvelskammerbeltrag gemacht werden, es ist ihnen indeg auch unbenommen, sich von heute ab an Linnahmeslelle die Höhe deS gedachten Beitrags bekannt geben zu lassen. Der Betrag ist bin«»« drei WoHen, von dem Termine ab gerechnet, an unserer Stabtsteuereinnahnre, bei Vermeidung der sonst eintretenden gesetzlichen Maßnahmen, abzusühren. Leipzig, den 6. Juli 1883. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Skhlltz. Velianntmachuilg, die katholische Kirchenanlage betreffend. Zur Deckung dcS Bedarfs für die römisch-katholische» Kirchen der Erblande ist für das lausende Jahr eine Parochial- anlage nach Maßgabe der Verordnung vom 4. April 1879 in Höhe von Achtzehn Pfennigen von jeder Mark de- normalmä-igen iNinkvmmenffenersatze- am LS. ^ 'i a. «. zu erheben. Die hierzu beitragspflichtigen katholischen Glaubens genossen werden andurch ausgesordert. ihre ZahlungSpflickt vei unserer Stadtsteucrcinnahmc, Brühl 5t, binnen drei Wochen, von dem Termine ab gerechnet, zu erfülle», widrigenfalls nach Ablauf dieser Frist gegen die Restanten daS vorgcschriebene BeitreibniigSversahren einzuleiten ist. Leipzig, den 0. Juli 1883. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Göhlih. Bekanntmachung. Wegen Pflasterung und Umlegung der Pferdebahn wird der Grimmaische Stein»eg auf der Streck« zwischen dem Hauptvostgebäude unv dem Flinsch'schen Haus« einerjeit» und der Kreuzung mit der Querstraße und Nürnberger Straße andererseits in der nächsten Zeit während mehrerer Wochen für den durchgehenden Fährverkehr sowohl, als aus den jeweilig in der Aussührnna begriffenen Strecken für allen ««befugten Fährverkehr gesperrt. Der Beginn der Arbeiten ist für Montag, hen 83. Hirse- Monat-, i» Aussicht genommen, doch ist es nicht ausgeschlossen, daß dieselben erst etwa« spät,r ange, fangen werden können. Die jeweilig noch nicht in Angriff genommenen beziehentlich fertiggcsiellten Strecken werden für den Fährverkehr nach und von den anliegenden Grundstücken, soweit thunlich, frei gegeben werden. Während der Arbeiten an den Eingängen der Querstraße und Nürnberger Straße müssen auch diese Straßeneingänge aus kürzt Zeit abgesperrt werden. Die abgespcrrten Strecken werden In der üblichen Weise durch Placattafeln bcz. Laternen bezeichnet werden, und wir werden alle Diejenigen unnachsichtlich nach tz 3S6"> de« Strafgesetzbuches um Geld bi» zu «0 Mark oder mit Haft bi» zu LT Lagen bestrafen, welche sich erlauben, die für allen unbesngten Fährverkehr gesperrten Strecken unbefugt zn befahren. Leipzig, am 9. Juli 188S. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Georgs. Harrwltz. Bekanntmachung. Die Herstellung macadamisirter Fahrstraßen in einem Theile der Kochsirnße unv der Straße II. LcS südlichen Be bauungsplanes soll einschließlich der erforderlichen.Erdarbtilen an einen Unternehmer in Aecord verdungen werden. Die Bedingungen für diese Arbeiten liegen in unserer Tiefbau-Verwaltung. NatbhauS, Zimmer Nr. 14. au» und können daselbst eingeseben rcsp. entnommen werden. Bezügliche Offerte» sind versiegelt und mit der Aufschrift: „Macadamistrung der Koch- und H-Stra-e" versehen ebendaselbst unv zwar DeS Rath« der Stadt Leipzig Stra-eadan-Depntatton. ist wieder geöffnet, krlpzig. den IS. vir St-dWIWch Juli 1883. vr. Wnstman«. Bekanntmachung. Die Herstellung «iner mit Bruchfleinknack befestigten Fahr straße in det verlängerten Guslav-Adolph-Straße soll an cintn Unternehmer in Aecord verdungen werden. Die Bedingungen für diese Arbeiten liegen iit Unserer esban« Verwaltung, NalhbanS, Zimmer Nr. 14 aus und könne» daselbst eingesehe» resp. entnommen werken. Bezügliche Offerten sind versiegelt und mit der Aufschrift: Mtteadamistrung der Gustav-Adolph-Strafte" versehen ebendaselbst und zwar diS Zum 28. Jull 1883, Nach mittags 5 Uhr einznrelche». Leipzig, am 18. Juli l883. De- Rath- der Stadt Lripzig Erledigt hat fick unsere Bekanntmachung vom b. April o. den Hand arbeiter Friedrich Richard Grodrian betreffend. Leipzig, am >4. Juli >883. Der Rath der Stadt Leipzig. (Armenamt.) L » d w i g Wol f. Werner. Amte ein: 1 .6 — ^ LOS - 55 - Bekanntmachung. Zm Monat Juni dieses JahreS gingen beim Armrn- Zeugengebuhren von Herrn Kaufmann Eaje» in der Klagsache Gcbr. K. /.Th. durch da- Königlicbe Amtsgericht. Ueberschuß vom am 5. April >. o. stattgehab- tcn Vortrag deS Herrn Professor Vr. Jäger auS Stuttgart durch die Kammgarnspinn«rei Stöhr L Eo., Plagwitz-Leipzig. 1 - — - von Herrn Lippmann — Wiener Eafö —, 8 - — - Ueberschuß von Herrn Petzold, 3 - — » al» Sühne in Sachen E. B.E. Z. 1 » , . , , . G.A.K./AL. durch 5 « — - - - « » Z. A.'/. H. St. Herrn 8 » — - - « - - C- G- /. L. Z FriedenS- 3 « — » « « « - M- S. /. L. W. richler B. tll » — » » - - » T. O. R. '/. Nagel, W. O. M. 2- — -» -» » S. V.T. 2« — »» »» » E./.B 1,»— -, .« - M-'/A. 2 K — L B o B 242 Kt 55 -s. Sa. L./.M durch Herrn Friedensrichter G- A. Jauck «sn. Leipzig, den l8. Juli 1883. Der Rath der Stadt Leipzig. (Armeu-Amt.) Lu vwig-Wols. I. Monte» »en tft. diese» Monat» 10 Nhr Vormittag» soll im Hose de« hiesigen Amtsgericht-aebände» rin Reitpferd (brauner LSalach), sowie «In Sattel, Halfter u. s. w. an den Meistbietenden gegen Baarzahlung versteigert werden. Leipzig, den 1Ü. Juli 1883. Trauer, Gerichts-Vollzieher. Nichtamtlicher Thetl. Lln Achuldotationsgeseh. Dem preußischen Landtage soll in der nächsten Session ein SchuldotationSgeseh jedenfalls vorgelegt werten. Diese Nachricht wird mit vielem Geränsch durch alle cssiciösen Blätter verbreitet, denn eS soll da» SchnldotationSgesetz für den Mangel de» seit mehr als dreißig Jahren zugcsagten UntcrrichtSgesetzeS einigermaßen entschädigen und den vielen Klagen der Lehrer und Gemeinden wenigsten» in dieser Nich- tungabhelsen. Was die Aufbringung der Kosten für di« öffentlichen Schulen betrifft, so konnte dieselbe, so lange da» öffentliche Schulwesen lediglich al- ein Anhängsel der Kirche galt, nicht wohl ein Gegenstand besonderer NechtSbildung werden. Nur in den Släbten waren gegen Ende de» Mittelalter» gelebrte Schulen auch au» städtischen Mitteln begründet worden. Erst seit der Reformation kamen auch düiftige Anfänge eines Elementarunterricht» zur Erscheinung, deren Ausdehnung aus daS platte Land seil dem achtzehnten Jahrhundert Gegen stand äußerst verwickelter Anordnungen wird, welche wir zu nächst erörtern wollen. Zn den katholischen wl« in den protestantischen Ländern Deutschland» hatten sich die Anfänge eines VolksuntcrrichtS an die Kirche angeschloffen, die Küsterei war zugleich die Schule. Die Wohnung, da» Kusterland, die Gebühren de» Küster» bilden die ursprüngliche Ausstattung der Volksschule und gehören dazu vielfach noch heute. Zn de» Nicht-Pfarr- dörsern und an den Stellen» wo sich daS Kilstereinkommen unzureichend erwies, begann man seit dem achtzehnten Jahr hundert allmälig auf die Schaffung eines besonderen Schnl- elnkommen» Bedacht zu nehmen. Durch landesherrliche Ver ordnungen Wurden meisten» die Obrigkeiten angewiesen, dafür in sorgen, daß die Kinder de» Bolk» in Lesen und Schreiben und den nothwendigsten Anfängen der Wissenschaften unterrichtet werden. Die ÄuSsubrung blieb nach Maßgabe der Genieindeverfaffungrir den Betkeiligten unter Aussicht der landesherrlichen Behörden überlasten, woran» im Wege der Autonomie sehr ungleiche Verhältnisse hervorgingen, von denen die Entwickelung de» preußischen Staate» daS treffendste Bits giebt, weil hier alle Schwierigkeiten der Frag« sich ans einander häuften, von denen die Mittel« und Kleinstaaten nur dir eine oder andere zu überwinden batten. Dir erste Grundlegung erfolgt namentlich in den kleinen Landgemeinden nach primitiven Grundsätzen der Natural« wirthschaft. GutSberrschaft und Gemeinde verschaffen Li» zum 31. dieses Monat» Nachmittag- 5 Uhr «inznreichrn. dem Lehrer ein» notbdürftige Schul- unv Wohnstube, Leipzig, am 17. Zuli >883. gewähren ihm di« nothw«nd,ge Feuerung, deren Anfuhr und Zubereitung der Reihe nach auf die Gemeindemitglieder gelegt wird. Zuweilen wird dem Lehrer auch die tägliche Kost so gewährt, daß er bei 'r!be>i reiHeum zu ^s><h^ g«ht. Die Gewerbeverfasinng der Zeit wiE ^ benutzt, einem Schneider oder and H gewähren Privilegium de, Gewerl-eb.tr.eds aus dem Dorf gegen die Verpflichtung die ^Uitairinvatike» Hantierungen zum Bor'chein kommen. c n k r » n a sa!e« d?ß Ae Gemeinde für bestimmte stsldwer »ach Kopien berechnete kleine Zahlung ^l)obn'. k>e nicht llen Schulgeldes aushilflich. DaS Gebuhrensystem ba- sa uber ganz Deutschland verbreitet unv kommt noch beute m den meisten Gebiete» zur Anwendung. Ergänzt wurden die Sckuldotationen a»S den allgemeinen Mitteln der Gemeinde. Ta nach dem Synem deS west'alischeii Frieden« die Bekenner der katholischen, lutherische» und reior- mlrten Kirche meisten» in geschlossenen Gruppen beisammen wohnten, so erscheint in den »leisten LandeStheilen die kirchliche un» die politische Gemeinde als identisch. Schloß sich ^^raucb die Schule an da« kirchliche System an. so erschien e« doch al» natürliche Pflicht der politischen Gemeinde, die anerkannt gemein nützige «»statt ans ihren Mitteln zu unterst, hc». Eine strenge Abgrenzung der Gemcinrezwecke hat in Deutschland überhaupt »irgend- stattgesuiidrn. Es entstand daher ,n großen Gebieten stiAchweigend der Brauch, daß der Politische Gemeindcverband für di- Erhaltung der Volksschule cmlritt. soscrn die sonst vorhandenen Mittel nickt auSrcicken. Die Mehrzahl der Mittel, und Kleinstaaten konnten m>t diesem Grundsatz d.S heute auskommen. Die Schul»»trrhaltu»gSpflicht trat damit aus den breiten Boden der Gemeindeantonomie. welche die Gc- meindebedürsnisse i» den mannigsalligstcn Gestalten von Real-, Personal- und Verbrauchssteuern ausbringt unv nur für neue «teuerweisr« »i« Genehmigung der AnssichtSbehvrdc» vorbehält, «tt v«r Dnrchsührung gleichmäßiger direkter i-StaatSsteuern erscheint im neunzehnten Zahrhuncert auck da« Svstem der .Stenerzuschläg«- zn den Gemeinde- bedürsniffen. welche« im Lause de« letzte» Menschenalter» stL so weit ausgedehnt hat. daß r« in Preußen den Gesammt- belrag der 'direkten CtaatSstcuern bereit« übersteigt. Die Erbedung besonderer „Schulstcuern" ist. wie da« System der Zivecksteuern überhaupt, in den deutschen Gemeinden nickt zur Regel geworden, kommt jedoch in den westlichen Pro vinze» PrcußcnS, namentlich m den Stätten, mehrfach zur Aiiivkndung. Ei» fernerer Schritt war die Bildung besonderer Ge- meittdcverbände für den Zweck der Erhaltung gemeinschaft licher Volksschule». Die Veranlassung dazu war in solchen LandeStheitcn gegeben, wo ausnahmsweise eine gemischte katholische und protestantische Bevölkerung in kleinen OrtS- verbänden so beisammen lebte, daß die Bildung gesonderter Ortsschnle» im Anschluß an die Kirckensysteme zur Unmög lichkeit wurde. Eine viel häufigere Veranlaffung lag in der Kleinheit vieler Gemeinden, welche für sich allein eine Schule zn erhalten außer Stand« waren. Noch eine Veranlaffung trat später hinzu, seitdem die Agrargesetzgebung de» neun zehnte» Zahrhundertö die „GntSbezirkc" von den Dorf gemeinden trennte, und nun die GutSbczirke in der Regel außer Stande waren, für die kleine Zahl ihrer schulpflichtigen Kinder eigene Schulen eiiizurichte». Noch heute sind i» Preußen 55,000 kleine Communaleinheilen vorhanden, von denen die Mehrheit keine Conimunalschule für sich allein er halten kann. Die noch vorhandenen 15,000 Gutsbezirke sind dazu in der Regel außer Stande, ebenso wie die noch vorhan denen 15,000 Klcingcmeiiidcn unter 200 Seelen. Dasselbe gilt von vielen Tansend Gemeindeverbänden, in welchen eine coiisessioiiclle Minderheit wohnt, für die sich keine besondcrc Schule einrichten läßt. Zn großen LandeStheilen und zahl reiche» Orten hat sich an Stelle der „Schulsocietäten" die Verbindung der Schullast mit der politischen Gemeinde als Herkommen gebildet und erhalte». Die große» Gemcinde- vcrtäiidc, welche die dazu erforderlichen Mittel besitzen, sind aus dem Wege der Autonomie demselben natürlichen Wege gefolgt, so daß im Zahre 1876 von 170 Ortschaften über 10,000 Seelen etwa 150 die Schullast al» gemeine Last der politischen Gemeinde behandeln, nur etwa 20 noch als SocictätSlast. Man ersieht au» dieser Darstellung, wie notbwendig eine rinheilliche Regelung der SchulunIerhaltungSpflicht durch gesetzlicbe Normrii ist. Bis heute hat in Preuße» eine Reihe von Streitpunkten den Erlaß eine« allgemeine» Schulgesetzes verhindert, während in den Mittel- und Kleinstaaten die Ausgabe viel leichter zu lösen war. DaS Ziel dieser Gesetzgebung ist unzweifelhaft die Behandlung der Schulunterhaltung als ge meine Eoiiiiiiniiallast, und zwar in der Weise, daß die lau- sende Unterhaltung der Sinzelaemeindc», die Schulbaulast nur den größeren Verbänden, eine Reihe von Gcneralkosten der StaatScafs« zur Last zu legen sind. Der Erreichung diese» Ziels steht bi- jetzt der Anspruch der Kirchen aus die aus schließliche Gestaltung der Schulen für die Kinder eine» kirchlichen Bekenntnisse« entgegen, welche in der beanspruchte,> Weise mit dem Schulzwang, mit der gemeinen Last der Schul- unlerhalkuna und mit der konfessionellen ichung der dcut- ^cn Devölleruna m Folge der Freizügigkeit unvereinbar ist. Tm Hlnderniß ist auch das Fortbestehen der OutSbeurke und der Klinge,„tinden da, für die größere Hälste der vorhan denen Eomm>inaleinhe,tcn einedurchgreifende gesetzliche Regel und nna,,»kn5rß^''* ^"theilung der Lasten aus größere Verbände unau-slihrbar macht, sowie die noch bestehende Steuer- autonom.- der Gemeinden, welche ein /o bunteS System L vlrlheilung der Gemeindelasten erzeugt hat, daß cs schwer benachbarte Land, oder Stadtge»,einten zu finden ^ ^elbe System der Lastenvertheilung für ihre Gemeinde- und Schulbedürsniffe befolge». Durch die b" ,..Co»fessio»alität" der Schulen und sind^i-k- ^nne einer grundsturzendcn Steuerreform ein^ vermehrt worden, indessen treibt denn in den Notbstand zu einer Reform. . 17V Gemeinden über 10,000 Einwohner sind aus.ubri^'?n ? Millionen Mark für Unterricht«,wecke aujzubringen, so daß bereit» in einzelnen Städten 100, 200 77. Jahrgang. und mehr Procent an Zuschlägen zu directen StaatSstcuern allein für Unterricht«zwecke auszubringen sind. Ans die Sckulgeldsrage behalten wir un» vor, in einem folgenden Artikel z'urückzukommen. enden Zuge», 'olseley von Der Suezcanal. Die egyptische Erpebition ist trotz de» welchen Admiral Seymour und Generäl Alexandrien bi« Kairo machten, für die Engländer nickt ohne schwere Enttäuschungen geblieben, ja die Sachen flehen beute so, daß kaum eine wesentliche Verände rung zwischen sonst und jetzt zu verspüre» ist. Nack alle» Richtungen hin sind den Engländern die Hände gebunden. Sie habe» den Zustaub vor der Besetzung de» Landes überall anerkannt. Der Sultan ist nach wie vor Suzerän, der Kbedive ist der Souverän de» Lande» und der Suezcanal be findet fick i» den Händen seine» ursprünglichen EigenkhümerS, LcsscpS, welcher die Bedingungen für die Benutzung des EanalS noch heute ebenso verschreibt, wie im Zahre 1882, alS sogar der Rebellcnsührer Arabi die Neutralität deS EanalS respectirte. Wenn da» Verhältniß der englischen Negierung LcsscpS gegenüber so bleibt, wie e« ist, dann ist der Hauptzweck der eayptischen Expedition verfehlt, denn der bestand darin, die Verfügung über den Suezcanal zu erlangen. Tie Engländer fangen an cinzuscben, daß sie mit Gewalt nichts auSzuricklen vermögen, weil da» Recht auf Seiten Lesseps ist und die öffentliche Meinung ihn in diesem Rechte schützt. Die Sachlage war eigentlich schon an dem Lage klar, al» der englische Biccadmiral die Burraur der Suez- canalgesellsckaft in ZSmailia zeitweise besetzte. Sofort pro- tcstirtc LesiepS und dem englischen Commando blieb nichts übrig, al» die Geschäslslocalitaten der Gesellschaft wieder sreiziiaebcii. Ter klare Wortlaut dcö Vertrages räumt der Geselllchast ans 90 Zahre daS ausschließliche Recht aus die Eanalvcrbindung zwischen dem Mittelländischen und dein Rothen Meere ein, dieser Vertrag ist von der egyptische» Regierung und dem Sultan anerkannt, also ist England nickt in der Lage, daran etwa» zu ändern. Die Sitzung de» englischen Oberhaus»» vom 17. Juli hat da- Recht dcS Herrn v LessepS auf» Neue in klarster Form dargethan. Der Minister de» Auswärtigen Lord Gran» ville konnte das bestehende Verhältniß nicht besser darlegen, al« durch di« Bemerkung, daß. selbst wen» Egypten al» er oberte- La-ck behandelt würde, die Regierung in Gemäßheit der Gebräuche der modernen Eivilisation nicht ander« Handel» könnte, alS sie jetzt handelt, nämlich «m gütliche« Abkommen mit dem Eigcnlhümer dcS Eanal» zu treffen. AlS handel treibende Nation sind die Engländer um so mehr genvthigt, Verträge, welche Handel und Verkehr betreffen, szu achten. Venn wenn sie cS nicht thälen, so würden sie sich der Wieder» Vergeltung durch diejenigen auSsetzcn, welche den Engländern Rechte eingeräumt haben. Granville stellt sich arF den Staiidpiiiict de» früheren EabinetS, welche» beim Ankauf der Suezcanalactien annahm, daß LesiepS rin ausschließ liches Reckt habe. Diese Ansicht ist von den Beamten deS Auswärtigen Amts, von den Kronjuristen und vom Lordobeirickter als richtig anerkannt worden und zu der selben Ansicht müsse auch der gesund« Menschenverstand kommen. Solchen Gründe» gegenüber,' sollte man meinen, daß auch die Opposition verstummen müsse, aber da» ist die Eigciithumlichkeil der englischen Parteiverhältniffe, daß die in rer Opposition befindliche Partei der Regierung niemals Recht giebt, sondern die grundsätzliche Gegnerschaft auch dann »och nicht ausgiebt, wenn da» Recht offenbar auf der Gegen seite ist. Lord Salisbury, der Führer der Opposition, machte sich die Sache in diesem Falle sehr leicht, indem er einfach den Vertrag de» Zahre» 1854 für ungiltig und den Firma» von 1866 für auSlegungSsähia,Frklärtc. Endlich zog sich der Oppositionsführer auf den M'itischen und internationalen Standpittict zurück, von welchem aus e» zweifelhaft sei, ob der Khedivc oder der Sultan berechtigt sei, ein Arragemcnt zu treffen, welche« dem Welthandel auf 100 Zahre den Weg versperre. Wie nebelhafter Natur alle diese Einwände sind, leuchtete ein, als Salisbury den Bosporus und die Dardanellen in gleiche Linie mit dem Snezcanal stellen wollte. Da war cS dem Lordkanzler ein Leichtes, ihn daran z» erinnern, daß Bosporus und Dardanellen natürliche Wasserstraßen seien, der Suezcanal aber eine künstliche Wasserstraße, die erst infolge der dazu ertheilten Concessivn entstanden ist. DaS Ergebniß der OberhanSsitzung war ein vollständiger Sieg des Herrn von LesiepS. Die englische Regierung konnte nur constatircn, daß dieser Herr einen sehr klugen Gedanken hatte, al» er die Landenge von Suez zu durchstechen unter nahm unv daß die Engländer bester gclhan hätte», diesen für ihre Handels- unv Eolonialinlcrcstcn so wichtigen Eanal selbst zu bauen, als die Sache einem Privatunternehmer zu überlasten. Aber die Engländer waren hier einmal wieder, wie schon so häufig, überschla» unv wollten Herrn v. Lestcp» nur dazu benutzen, daß er für sie die Kastanien au» dem Feuer hole. Nach der alte» Regel, daß der erste Verwirkliche eines bahnbrechenden Gedankens selten oder nie die Früchi seiner Klugheit erntet, sondern daß erst sein Bankerot' den Nachfolgern die Bahn zu ebnen pflegt, hatten auco die Engländer gehofft, daß LcsscpS an de» großen Schwierig leiten de« Unternehme»« scheitern werde und daß sie al»daii leichte» Spiel haben würden, den Eanal mit Verhältnis, mäßig geringen Mitteln zu Ende zu bauen. Diese Reck nung war aber salsch, weil sie ohne Rücksicht ans die zäl Energie dcS Bauunternehmers gemacht war, die Enaländ^ hatten die Ausdauer und die Hilfsquellen de» He» LesiepS unterschätzt und mußten zu ihrem Bedauern- W daß er zum Ziele gelangte. Jetzt galt cS. den gnnstic Z ff- Punct zu benutzen und da« Unternehmen deiinoch in di Hände der Engländer zn spielen. Disraeli wählte da» einfachste und wie sich jetzt hcrauSacstclll hat, auch allein nützliche Milt . die Eqnalactien z» kaufen, aber diese» Mittel war so lange kein radikales, als nickt alle oder dock der größte Theil der Ackien im Besitz der englischen Regierung waren, und LesiepS hat sich wohl gehütet, sein Reckt durch Ansopscrung de» ActicnbesitzeS vollständig preiSzugeben. Tic Engländer sind also geiiötbigt, zu der Taktik DiSracli'S zurnckzukebrcn und deshalb hat die Regierung versucht, mit LesiepS hanvelScin» zu werken. Aber der schlaue Eanaleiaenthümcr will den Eanal nicht verkaufen, er ist sich der Macht bewußt, welche ihm seine gegenwärtige Stellung als darztus po»»ic1sn!!, al» glücklicher Besitzer einräumt und diese Stellung will er noch weiter ausnutzen. Er weiß, daß die Engländer einen andcro
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview
First Page
Back 10 Pages
Previous Page