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Wochenblatt für Zschopau und Umgegend : 03.03.1885
- Erscheinungsdatum
- 1885-03-03
- Sprache
- German
- Vorlage
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512512809-188503033
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512512809-18850303
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512512809-18850303
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWochenblatt für Zschopau und Umgegend
- Jahr1885
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1885. ^§27. Wochenblatt für Zschopau und Mmgegeud. Amtsblatt für die König!. Amtshauptmarmschast zu Flöha, sowie für das König!. Amtsgericht und den Stadtrat zu Zschopau. Eriche«»« Vien»««», Donnnltag und Sonnabmd und wird »m »bind »orher «»«gegeben und »eriendet. 1 M. er«. VIert«liahr»»ret« . B-tengebühren und Bostlmlen. LS. Zahrg«»g. Dienstag den 3. März. Inserate «erden für hier mit 8 Pf, für «»«wärt» mit 10 Pf. »r» gespaltene L«rs>u»zeile berechnet und bi« mittag« 12 Uhr de» dem Tage de, Hrsaiitnen« vorhergehenden Lage» angenommen. Von dem Unterzeichneten Königlichen Amtsgerichte soll Sen 11. März 188S. das dem Schuhmacher Carl Heinrich Neubert in Zschopau zugehörige Haus- und Gartengrundstück, No: 12b des Brandkatasters, No: 12b; und 1251» des Flurbuchs der Stadt und No: 122 des Grund- und Hypothekenbuchs für Zschopau, welches Grundstück am 27. December 1884 und 2. Januar 188b ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 7940 Mark — Pf. gewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushängenden Anschlag hier durch bekannt gemacht wird. Zschopau, am 3. Januar 1885. König!. Sächsisches Amtsgericht. Tobias. Bekanntmachung, die Versteigerung des Erbrichtergutes Dittmannsdorf betr. Erbtheilungshalber soll das den Jmmobiliarnachlaß des Erbgerichtsbesitzers Paul Stephan in Dittmannsdorf bei Zschopau bildende, auf 155750 Mark — Pf. gcwürderte, aus Wirthschaftsgebäuden, Brauerei, Gasthof, Feldern, Wiesen und Wald bestehende Erbgericht, Folium 1 des Grundbuchs für Dittmannsdorf und Folium 100 des Grundbuchs für Gornau Donnerstag am 9. April 188S Vormittags 11 Uhr in dem zu demselben gehörigen Gasthofe zn Dittmannsdorf um das Meistgebot verkauft werden. Es werden daher Kauflustige eingeladen, zu diesem Termine zu erscheinen und ihre Gebote zu thun. Zudem Erbgericht gehören nach älterer Vermessung 145 Acker 243 LlR. mit 2357,Steuereinheiten, nach neuerer 148 Acker 181 oR. einschließlich des Flächenraumes der Gebäude, und es soll dasselbe zuerst zum Verkaufe kommen in folgenden 3 Gruppen: u) die Wirtschaftsgebäude — kierunter das herrschaftlich eingerichtete Wohnhaus — mit Garten und Feldern an circa 101 Acker Flächeninhalt, d) der Gasthof und die Brauerei mit circa 8'/- Acker, o) das Waldgrundstück mit dem daran grenzenden, in Gornauer Flur gelegenen 6 Acker 285 LlR. haltenden Wiesengrundstück, zu sammen 39 Acker 54 LtR. groß, dann aber als Ganzes und zwar zunächst leer und schließlich mit todteni und lebendem Inventar, welches beides reichlich und in guter Qualität vorhanden ist. Das Grundstück ist mustergültig gehalten und bewirtschaftet. Dem Eigenthümer des Grundstücks steht die Jagdgerechtigkeit auf den Fluren desselben zu. Die GasthofSgerechtigkeit ist Realrecht und umfaßt das Befugniß zum Bier- und Branntweinschänken, zum Tanzmusikhalten, Beherbergen von Fußreisenden und Verabreichung warmer Speisen. Neallasten haften darauf: 1 Mark Ackergeld, V» Mark Flachsgeld jährlich an das Pfarrlehn zu Erdmannsdorf, 18 Mark 50 Pf. für die Jagd jährlich in das Rentamt Augustusburg und 100 Mark 64 Pf. jährliche Ablösungsrenten. In der Landesimmobiliar-Brandversicherungsanstalt sind versichert die Gutsgebäude mit 74490 Mark, die Brauereigebäude mit 26600 Mark, y die Gasthofsgebäude mit 11850 Mark. Die auf Folium 1. haftende Hypothek an 30000 Mark und die auf Folium 100 haftende Hypothek an 3000 Mark können übernommen werden. Mit weiteren Hypotheken sind die Grundstücke nicht belastet. Möglichst hohe Anzahlung ist erwünscht. Ein Theil des Kaufpreises kann als unbezahlte Kaufgclder hypothekarisch stehen bleiben. Näheres besagen die Subhastationsbedingungen und die GrundstückSbeschreibung, welche an Amtsstelle zur Einsicht bereit liegen und von denen auf Verlangen Abschriften gegen Erlegung der Schreibgebühren mitgeteilt werden können. Aus kunft ertheilt auf Verlangen Herr Occonom Stadtrat R. Stephan in Zschopau; derselbe hat sich auch erboten, Kauflustigen auf Wunsch das Grund stück zu zeigen. Zschopau, am 24. Februar 1885. Das Königlich Sächsische Amtsgericht daselbst. Forker. Franz. Bekanntmachung, die Flurvermessung betressend. Im Anschlüsse an unsere Bekanntmachung vom 4. vorigen Monats werden die Grundstücksbesitzer hiesiger Flur noch aufgefordert, den Erfolg der ihnen bis Anfang April a. e. aufgegebenen «brainung ihrer Grundstücke bis z« gedachtem Zeitpunkte behufs Vornahme einer Revision an Ratsstelle anzuzeigen. Säumige werden mit einer Geldbuße bis zu 50 M. — Pf. oder entsprechender Haft belegt werden, haben aber überdies zu gewärtigen, daß die unterlassene Abrainung auf ihre Kosten durch von uns zu beauftragende Feldmesser auSgeführt wird. » Zschopau, am 2. März 1885. Der Stadtrat. In Vertretung: , Weber, Stadtrat. / Bekanntmachung, die Konstituierung der Ortskrankenkasse z« Zschopau betr. Behuf- Vornahme der nach § 47 des Statuts der für unten aufgeführten Betriebe und Gewerbe errichteten Ortskrankenkasse erforderlichen Wahl vo« Vertreter» der Kaflenmitglieder und Arbeitgeber zur Generalversammlung werden
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