Wochenblatt für Zschopau und Umgegend : 14.02.1885
- Erscheinungsdatum
- 1885-02-14
- Sprache
- German
- Vorlage
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512512809-188502143
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512512809-18850214
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512512809-18850214
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWochenblatt für Zschopau und Umgegend
- Jahr1885
- Monat1885-02
- Tag1885-02-14
- Monat1885-02
- Jahr1885
-
91
-
92
-
93
-
94
-
95
-
96
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
^80. Wochenblatt 1885. für Zschopau und Umgegend. Amtsblatt für die Königl. Amtshauptmannschaft zu Flöha, sowie für das König!. Amtsgericht und den Stadtrat zu Zschopau. Erscheint Dienstag, Donnerstag und Sonnabend und wirb am Abend vorher auSgegeben und versendet. Diertelfahrsprets 1 M. exkl. Botengebühren und Postlvesen. 53. Jahrgang. Sonnabend den 14. Februar. Znjeralr werden für hier mit 8 Ps., für auswärts mit 10 Pf. pro gejpalr»oe Korpu-zeile berechnet und dis mittags 12 Uhr des dem »>r '"^Lernens vorhergehenden Tages angenommen. Bekanntmachung, die Aufnahme schulpflichtiger Kinder in die Bürgerschule betreffend. Die Anmeldung der Ostern 1888 schulpflichtigen Kinder wird für die I. und II.-Bi'llMschule im Expeditionszimmer des Unterzeichneten Direktors entgegeugenommen, und zwar sind anzumelden - - die in Zschopau geborenen Knaben Montag den 16. Februar nachmittags von 3 bis 4 Uhr, die in Zschopau geborenen Mädchen Dienstag den 17. Februar nachmittags von 3 bis 4 Uhr, die nicht in Zschopau geborenen Knaben und Mädchen Mittwoch den 18. Februar nachmittags von 3 bis i>2 5 Uhr. Diese Termine sind genau einzuhalte». Außerdem sind folgende Punkte zu beachten: 1: Schulpflichtig werde» nächste Ostern alle diejenigen Kinder, welche bis dahin das 6. Lebensjahr erfüllt haben; es dürfen aber auf Wunsch der Eltern auch jolche Kinder ausgenommen werde», welche bis zum 30. Juni dieses Jahres das 6. Lebensjahr vollenden. 2. Kinder, welche schon früher schulpflichtig waren, aber als krank oder schwächlich zurückgestellt wurde», sind jetzt wieder anzumelden. 3. Schulpflichtige Kinder, welche ihrer Kränklichkeit oder Schwächlichkeit wegen noch nicht in die Schule cintretcn können, sind ebenfalls anzumelden und zwar unter Beibringung eines ärztliche» Zeugnisses. 4. Bei der Anmeldung ist ein Impfschein vorzulege»; auch ist die Hausnummer der Wohnung anzugeben. 5. , Für auswärts geborne Kinder ist ein Geburtszeugnis vom Standesamte und ein Taufzeugnis vom Pfarramts des Geburtsortes beizubringcn. Sämtliche Zeugnisse werden sofort wieder zurückgcgeben. 6. An alle Eltern ergeht die dringende Bitte, ihr Kind gleich für diejenige Abteilung der Bürgerschule anzumelden, in welcher es später verbleiben soll. Es kommt immer »och zu häufig vor. daß Kinder aus der I. in die II. Bürgerschule treten, um zum Verdienste des Lebensunter haltes mehr Zeit zu gewinnen. Ein solcher Wechsel ist aber für die gesamte geistige Entwickelung des Kindes höchst nachteilig, und alle von den Eltern für den Besuch der ersten Bürgerschule gebrachten Opfer erweisen sich als nutzlos. Wer also will, daß sein Kind in den Obek- klaffen nur Vormittagsunterricht haben soll, der melde es für die II. Bürgerschule an. Die zweite Bürgerschule ist seit Ostern 1881 derartig organisiert, daß sie allen berechtigten Anforderungen entspricht. Zschopau, den 9. Februar 1885. ^ — Otto Rade, Schuldirektor. Bekanntmachung! Montag den 16. Februar 1885 V. 10 Uhr gelangen im Auctionslocal, Bauers Restaur. hier, 1 Nähmaschine, 1 Taschenuhr, 1 Winterrock, 1 Koffer, 1 Tisch, 8 Stück Vogelbauer, 1 Spiegel und andere Sachen gegen sofortige Bezahlung zur Versteigerung. Hering, Ger. Vollz. Ältliches «nd Sächsisches. — Die Abendgottesdienste in hiesiger Kirche beginnen in Rücksicht auf das zunehmende Tages licht vom nächsten Sonntag an um 6 Uhr. Uebri- gens findet, wie wir vernehmen, am übernäch sten Sonntag (Jnvokavit) wieder eine Abend- kommunion an Stelle des Predigtgottesdieastes statt, Wie sie zum ersten Male an, vorigen Ne- sormationsfeste mit gutem Erfolge nbgehallen worden ist. — Das königl. sächsische Ministerium hat in einer Verordnung vom 15. v. M. ausdrücklich anerkannt, daß zu den „jugendlichen Arbeitern," welche in Fabriken oder in stehenden Gewerbebe trieben (z. B. in der Hausindustrie) beschäftigt werden und dem Krankenversicherungszwange un terliegen, auch Kinder von 12—14 Jahren zu rechnen seien. Erforderlich ist dabei, daß dieselben gegen Lohn — worunter auch Naturalbezug z» verstehen ist — arbeiten und ihre Beschäftigung eine regelmäßige ist. Es ist aber auch ferner als zuläs sig erachtet worden, daß für diese Kategorie ju gendlicher Arbeiter eine besondere ihren durch schnittlichen Lohnverhältnissen entsprechende Kran- kenunterstützungskassc errichtet werde. Endlich ist auch die Frage, wer als Arbeitgeber zu betrachten sei, dähin entschieden worden, daß bei der Haus industrie der Hausindustrielle, in Fabriken aber der Fabrikherr als solcher zu betrachten sei, wenn er auch diese Kinder nicht selbst in Arbeit genom men hat und ihnen nicht selbst den Lohn auszahlt, da der Betriebsuntcrnehmcr allein für alle ia seinem Betriebe beschäftigten Arbeiter haftbar ist. — In Ergänzung der Notiz über die geschlos senen Zeiten sei erwähnt, daß Maskenbälle aller dings nur bis Fastnachtsdicnstag stattfinden dür fen, während Kostümbälle auch »ach dem Fast nachtsdienstag, und zwar bis Sonntag Lätare und auch nach der geschlossenen Zeit abgchalten werden können. — Die Verhandlungen des königl. Schwurge richts Chemnitz im erste» Quartale sind auf die Tage vom 23. d. bis mit 4. März festgestellt und betreffen je 2 Fälle von Fälschung einer öf fentlichen Urkunde aus Gewinnsucht, sowie Meineid und je ein Fall von vorsätzlicher Brandstiftung und Versuch einer solche», vorsätzlicher Brand stiftung, Sittlichkeitsverbrechen, versuchtem Sittlich- keitsverbrechcn.KindcStötung, betrüglichem Bankrott und Beihilfe dazu, Meineid und betrüglichem und einfachem Bankrott, sowie Beihilfe zum einfachen Bankrolt, räuberischer Erpressung, Zeugenmeineid, betrüglichem Bankrott unt> Meineid, sowie Bei hilfe zum bezüglichen Bankrott und Betrug. — Das königliche Schwurgerichte zu Leipzig verhandelte am Dienstag über den seiner Zeit auch von uns aus LöSnig mitgeteillen Vorfall, welcher mit dem Tode deS Sergeanten Nentzsch vom 106. Infanterieregiment endete. Letzterer war am 2. November v. I. mit dem ihm vom gemeinsamen Militärdienste bekannten Handarbei ter Pansch in einem LöSniger Gasthofe in Streit geraten, der in Tätlichkeiten ausartcte und zur Folge hatte, daß Pansch eilig den Gasthof verließ, Nentzsch ihm aber »acheiltc, bis ersterer plötzlich Kehrt machte und dem Sergeanten den Regenschirm cntgegenhielt, dessen Spitze dem Ankommenden dermaßen in das linke Auge und die Schädelhöhle drang, daß der Verletzte schon nach wenigen Mi nuten den Geist aufgab. Die Verletzung ließ die Annahme aufkomme», daß der Angeklagte Pansch einen förmlichen Stoß gegen seinen Gegner ge führt habe, was aber von Pansch bestritten wurde. Indessen mit Rücksicht auf die von letzterem sei nem Opfer gegenüber zur Schau getragene Ab neigung wurde von den Geschworenen die auf Körperverletzung mit tödlichem Erfolge lautende Schuldfragc unter Zuerkennuiig mildernder Um stände bejaht und Pansch zu 10 Monaten Gefäng nis verurteilt. — Die deutsche Jutekpinnerei und-Weberei zu Meißen ist in so bedeutendem Aufschwünge be griffen, daß man, obgleich bereits eine wesentliche Vermehrung der Arbeitskräfte im Laufe der Zeit eingetreten ist, jetzt wieder die Zahl der Arbeiter und Arbeiterinnen zu erhöhen gedenkt. Die Fa brikate haben sich zunächst den deutschen Markt erobert; auf dem Weltmärkte rivalisieren sie mit den englischen Produkten gleicher Art. — Am Dienstag nachmittags nach 4 Uhr wurde in Dresden in der Seestraße ein Mord begangen. In dem Hause Nr. 3 der genannten Straße wohnte in der vierten Etage die 35 Jahre alte, verwitwete Schlossersfrau Müller und bei derselben in Untermiete ein Schneidergehilfe. Zwischen Vi und V«4 Uhr nachmittag ist nun die Verwitwete Müller mit Hilferufen aus ihrer Woh nung gekommen, auf der Treppe aber zusammen gesunken und kurze Zeit darauf, ohne etwas aus- sagen zu können, verstorben. Die, wie sicher an- zunehmcn ist, ermordete Frau, hat drei Stiche, einen i» jeder Brustfelle und eine» in den Leib. Die Stichwunde» scheinen von einem Taschen messer herzurühren. Leute aus dem Hause, sowie auch zwei Männer auf der Straße haben um die gedachte Zeit einen jungen Menschen in eiligem Lauf aus dem betreffenden Haus kommen und die Seestroße hinauf laufen sehen. Die Krimi nalpolizei hat die erforderliche» Erhebungen sofort in die Hand genommen. Die Ermordete hinter- läßt 2 Mädchen. Der „Dr. Anz." berichtet wei ter folgende Einzelheiten: Eine Frau, welche im Begriffe war. eine Bekannte in dem Hause zu
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- No fulltext in gridpage mode.
- Show single page
- Rotate Left Rotate Right Reset Rotation
- Zoom In Zoom Out Fullscreen Mode