Wochenblatt für Zschopau und Umgegend : 28.05.1885
- Erscheinungsdatum
- 1885-05-28
- Sprache
- German
- Vorlage
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512512809-188505280
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512512809-18850528
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512512809-18850528
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWochenblatt für Zschopau und Umgegend
- Jahr1885
- Monat1885-05
- Tag1885-05-28
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63. Wochenblatt 1885. für Zschopau «ud Mmgegeud. Amtsblatt für die König!. Amtshauptmannschaft zu Flöha, sowie für das König!. Amtsgericht und den Stadtrai zu Zschopau. Erschein« Vienlt»,, D«»nrr»t«> und S»nnab«nd und wird am »bind »orhtt audzeaeden und oersend«. >t«rtkllahr»»r«l» 1 M. «xku votengetühre» und Postlpesen. SS. z«kr»«»g. Donnerstag den 28. Mai. Inleral« werdm für hier mit 8 Pt, für audwtirt» mü 10 Ps. pro g-IpaUen- aorpudzetle berechnet und dir millagr IS Uhr de» dkm T°»e de« ^richitnen» vorberpebenden Tnge» angenommen Verordnung, die Revision der Wahlliste« für die Landtagswahlen betreffend. Mit Rücksicht auf die im Laufe dieses Jahres vorzunehmenden Ergänzungswahlen für die II. Kammer der Ständeversammlung werden alle nach Z 23 deS Wahlgesetzes vom 3. Deccmber 1868 (Gesetz- und Verordnungsblatt S. 1369) mit Führung der Listen der Stimmberechtigten beauf tragten Organe hierdurch besonders darauf hingewiesen, daß diese Listen im Monat Juni laufenden Jahres einer Revision zu unterwerfen sind und sofort am Anfänge deS genannten MonateS die in 8 11 der Ausführungs-Verordnung zu dem gedachten Wahlgesetze vom 4. Deccmber 1868 (Gesetz- uud Verordnungsblatt S. 1378) vorgeschriebene Bekanntmachung zu erlassen ist. Hierbei wird zugleich auf die Bestimmungen unter I Nr. 1. 2 und 3 des Gesetzes, einige durch die Reform der direkten Steuern bedingte Abänderungen gesetzlicher Vorschriften betreffend, vom 2. August 1878 (Ges.- u. Vdgs.-Blt. S. 211) Bezug genommen. Auch werden alle Obrigkeiten auf die Vorschrift in H 9 der angezogenen Verordnung vom 4. December 1868, nach welcher sie, soweit die Wahllisten nicht von ihnen selbst geführt werden, von allen ihnen bekannt gewordenen Fällen einer Entziehung der Stimmberechtigung den mit Füh rung der Listen beauftragten Organen Nachricht zu geben habe», hiermit ausdrücklich aufmerksam gemacht. Dresden, am 15. Mai 1885. Ministerium des Innern. v. Nostitz-Wallwitz. Paulig. Bekanntmachung, das diesjährige Aushebungsgeschäft betreffend. Nach dem von der Königlichen Oberersatzkommission im Bezirke der I. Jnfanteriebrigade Nr. 45 zu Dresden aufgestellten bezüglichen Reiseplane findet die diesjährige Aushebung der Militärpflichtigen aus dem den gesummten hiesigen amtshauptmannschaftlichen Bezirk umfassenden AuShebungSbezirke Flöha, sowie der sonstigen in diesem Bezirke jetzt aufhältlichen Militärpflichtigen, welche in anderen Bezirken zu einer der nach- bezrichneten Klaffen designirt worden, I. für die Mannschaften aus der Stadt Frankenberg und den Orten Altenhain, Auerswalde, Braunsdorf, Dittersbach, Ebers dorf, Garnsdorf, Gunnersdorf, Hausdorf, Arbersdorf und Lichtenwalde Montag, den L. Juni dieses Jahres; für die Mannschaften aus den Orten Mühlbach, Merzdorf, Neudövfche», Niederlichtenau, Niederwiesa, Oberlichtenau, Ober wiesa, Ortelsdorf, Sachsenburg, sowie aus den Orten des Amtsgerichtsbezirkes und der Stadt Oederan Dienstag, den S.^uni dieses Jahres; für die Mannschaften aus den Orten des Amtsgerichtsbezirkes Angustnsbnrg und der Stadt Schellenberg mit Ausnahme von Börniche» bei Grünhainichcn und Waldkirchen Mittwoch, den ». Juni dieses Jahres und zwar an diesen drei Tage« von Bormittag » Uhr ab im Schumannschen Gasthofe zu Flöha und IV. für dir Mannschaften aus den Orten deS Amtsgerichtsbezirkes und der Stadt Zschopau, sowie aus den Orten Börnichen bei Grün hainichen und Waldkirchen Donnerstag, den 4. Juni dieses Jahres von Vormittags S Uhr ab im Meisterhanfe zu Zschopau statt, was hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, daß die sämintlichen bei der diesjährigen Musterung als dienst tauglich bezeichneten, sowie die zur Ersatzreserve I. Klasse, die wegen häuslicher Verhältnisse oder als überschüssig zur Ersatzreserve II. Klasse in Vorschlag gebrachten, ingleichen die wegen körperlicher Fehler von den Truppenthcilen zurückgewiesenen Einjahrig-Freiwilligen und die sonstigen Militärpflichtigen, welche durch ihre Ortsbehörde besondere Ordre erhalten werden, zu Vermeidung der in 8 24V-, H 61°/ und Z 71°/ verbunden mit Z 65°/ der Ersatzordnung angedrohten Strafen und Nachtheile, an den vorgedachten Orten und zu den oberwähnten Zeiten vor der Königlichen Oberersatzkommission pünktlich sich einzufindcn haben. Die vorgeladenen Mannschaften haben gemäß 8 66 Nr. 3 der Ersatzordnung zu Vermeidung einer Geldstrafe bis zu 10 M. ihre Ordres und Loosungsscheine mitznbringen und bei der Aushebung vorzulegen. Ueber Militärpflichtige, welche sich im Aushebungstermine vorstellen, ohne in den Grundlisten deS AnshebungsbezirkeS enthalten zu sein, ist nur dann eine endgültige Entscheidung zu fällen, wenn ihre Identität feststeht und die vorgelegten Papiere eine Entscheidung mit Sicherheit zulassen. Hiernächst wird noch darauf aufmerksam gemacht, daß nur solche Reklamationen (Anträge auf Zurückstellung) zulässig sind, deren Veranlassung erst nach Beendigung des diesjährigen Mnsterungsgeschäftes entstanden ist und welche spätestens im Aushcbungstermine angebracht und bescheinigt werden. Diejenigen Personen, wegen deren Erwerbs-, beziehentlich Arbeit-- und Aufsichtsunfähigkeit die Reklamation nach H 30 Nr. 2» und b und 8 81 Nr. 1 der Ersatzordnung erfolgt, haben gemäß 8 62 Nr. 7 Abs. 4 und 8 31 Nr- 4 der Ersatzordnung im Aushebungstermine persönlich mit zu erscheinen, während etwa vorgelegte Urkunden obrigkeitlich beglaubigt sein müssen (8 64°/- und °/. der Ersatzordnung). Nach Beendigung des AuShebungsgeschäftes sind Reklamationen nur dann zulässig, wenn deren Veranlassung erst nachher entstanden ist. Die Herren Stammrollenführer de» Bezirkes Werden hiermit aufgefordert, zu dem betreffenden Aushebungstermine sich persönlich einzufinden und die RekrutirungSstammrollen mitzubringen. Der Civilvorsitzende der Ersatzkommission des Aushebungsbezirke» Flöha, am 4. Mai 1885. Vr. Gehe, Amtshauptmann. u. Örtliches «nd Sächsisches. — Der am Sonnabend Nachmittag hier und an anderen Orten aufgetretene, von Regen be gleitete Sturm hat mannigfachen Schaden an Bäumen, Dächern rc. angerichtet. I» Riesa "wurde sogar ein Bootsmann eines am Elbquai liegenden KahneS in die Elbe geworfen und fand vor den Augen seiner Frau, die kurz vorher zum Besuch eingetroffen war, den Tod in den Wellen. In Zwickau wurde ein Dampfschornstein um geworfen, dessen Trümmer teil» weit fortgeschleu dert wurden, teils die Dächer von in der Nähe stehenden Gebäuden durchschlugen. Auf dem Schwanenteiche daselbst wurde ein Kahn umge worfen, dessen Insassen, ein 19jähriger Kommis und ein 11 jähriger Knabe, im Wasser verschwan den. Einem Gondelverleiher gelang es, sie vom Tode zu retten. Auch in Plauen i. V. ist der Sturm ebenfalls heftig aufgetreten. Aus dem Schüz- zenplatze wurden der Hippodrom erheblich, der CirkuS minder erheblich beschädigt. Vom linken Kirchturme, auf welchem sich kurz vorher noch ein Schieferdecker befand, wurden vom Winde zwei Bretter entführt und über die Häuser weg bis zu Dittes Restauration in der Neustadt geschleudert, dort beim Niederfallen ein Fenster zertrümmernd. In der Gärtnerei von Westphal wurden ca. 200
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