Wochenblatt für Zschopau und Umgegend : 26.03.1887
- Erscheinungsdatum
- 1887-03-26
- Sprache
- German
- Vorlage
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512512809-188703261
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512512809-18870326
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512512809-18870326
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- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWochenblatt für Zschopau und Umgegend
- Jahr1887
- Monat1887-03
- Tag1887-03-26
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für Zschopau und Amgegeno. Amtsblatt für die Königliche Amtshauptmannschaft zu Flöha, sowie für das Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zn Zschopan. Erscheint Dienstag, Donnerstag und Sonnabend und wird am Abend vorher aubgegeben und versendet. Vierteljahr-Preis 1 Mark exkl. Botengebühren und Postspesen. 55. Jahrgang. Sonnabend den 26. März. Inserate werden mit 10 Pf. pro gespaltene Korpuszeile berechnet und bis mittags 12 Uhr des dem Tage des Erscheinens vorhergehenden Tages angenommen. Bekanntmachung, das diesjährige Ersatzgejchiift betreffend. Die Musterung aller in dem Aushebungsbezirke Flöha aufhältlichen, im Jahre 1867 geborenen Militärpflichtigen, sowie der Militärpflichtigen früherer Altersklassen, rücksichtlich deren eine endgiltige Entscheidung über ihre Dienstpflicht durch die Eriatzbehördcn noch nicht erfolgt ist, wird 1., für die Mannschaften aus der Stadt Frankenberg und aus den Dörfern Altenhain, Auerswalde, Braunsdorf und Ditte sbach Mittwoch, den 13. April 1887; II , für die Mannschaften aus den zum Amtsgerichtsbezirke Frankenberg gehörigen ländlichen Orten mit Ausnahme Von Alten- hain, Auerswalde, Braunsdorf und Dittersbach Donnerstag, den 14. April 1887, und zwar an beiden Tagen im Gasthofe „zum Roß" in Frankenberg Bormittags '/,8 Uhr; 111., für die Mannschaften aus den, Amtsgerichtsbezirk Oederan (einschließlich der Stadt Oederan) Freitag, den 15. April 1887, Bormittags V.8 Uhr im Gasthofe „zum Hirsch" in Oederan: IV. , für die Mannschaften aus den Orten Börnichen bei Grünhainichen, Borstendorf, Dorfschellenberg, Eppendorf, Erdmannsdorf, Falkenau, Flöha, Grünberg, Gückelsberg, Hohenfichte und Metzdorf Sonnabend, den 16. April 1887; V. für die Mannschaften aus den Orten Grünhainichen, Hennersdorf, Jägerhof, Kunnersdorf, Leubsdorf, Marbach, Plaue, Schellenberg und Waldkirchen Montag, den 18. April 1887, und zwar an den letztgenannten beiden Tagen Vormittags ' -8 Uhr im Gasthof „zum Lehugericht" in Schellenberg; VI. , für die Mannschaften ans den ländlichen Ortschaften des Amtsgerrchtsbezirkes Zschopau Dienstag, den 19. April 1887; VII. , für die Mannschaften aus der Stadt Zschopan Mittwoch, den 20. April 1887, an den letztgedachten beide» Tagen Vormittags '/.8 Uhr im Gasthofe „zum Meisterhaus" in Zschopau abgehalten. Die eingangsgedachten Militärpflichtigen haben daher, soweit sie nicht von der Gestellung zur Musterung ausdrücklich entbunden oder über das laufende Jahr hinaus zurückgestellt worden sind, zn Vermeidung der in ZZ 24V-, 61°/- und 65V- der Ersatzvrdnung angedrohten Strafen und Nachtheile an den vorerwähnten .betreffenden Tagen und zu der jeden» Einzelnen durch die Ortsobrigkeit noch bekannt zu machenden Stunde behufs ihrer Musterung mit Geburts- beziehentlich Loosungsschein versehen pünktlich vor der Ersatzcommission in dem bestimmten Lokale sich persönlich und in reinlichem Zustande zu gestellen. Wer durch Krankheit am Erscheinen im Musterungstermine behindert ist, hat ein ärztliches bezientlich wenn der ausstellende Arzt nicht amt lich angestellt ist, durch die Behörde beglaubigtes Attest beizubringen. Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat auf eigne Kosten drei glaubwürdige Zeugen zu stellen, welche an Eidesstatt versichern können, daß und in welcher Weise sie selbst die epileptischen Zufälle an dem betreffenden Militärpflichtigen wahrgenommen haben. Militärpflichtige dürfen sich im Musterungstermine freiwillig zum Diensteintritt melden. Ueberdies wird wiederholt darauf aufmerksam gemacht, daß auch Ersatzreservisten als Freiwillige eintreten und hierzu im Musterungs termine sich melden, beziehentlich den Z 83 der Ersatzordnung gedachten Meldeschein erlangen können. Diejenigen, welche sich zum vierjährigen aetiven Dienste bei der Kavallerie verpflichten, genießen, sofern sie dieser Ver pflichtung Nachkommen, nach Z 50'/- des Reichsmilitärgesetzes, beziehentlich Z 12 Punct 1 der Ersatzordnung die Vergünstigung einer nur drei- statt fünfjährigen Dienstzeit in der Lanowehr und werden zu Reserveübungen in der Regel nicht einberufen. Dieselben haben zu der von ihnen einzugehenden Verpflichtung die väterliche beziehentlich vormundschaftliche Genehmigung, sowie die obrigkeitliche Bescheinigung darüber beizubringen, daß sie durch Civilverhältnisse nicht gebunden sind und sich nntadelhaft geführt haben — vergleiche § 83V- der Ersatzordnung —. Es empfiehlt sich, daß die betreffenden Väter oder Vormünder persönlich mit im Musterungstermine erscheinen, um ihre diesfallsige Zustimmung zum vierjährigen freiwilligen Eintritte der Militärpflichtigen zu Protokoll erklären zu können. Die Loosung der Militärpflichtigen des ganzen Aushebungsbezirks erfolgt Donnerstag, den 21. April 1887 Vormitttags 8 Uhr in der Restauration „zum Meisterhaus" in Zschopau und bleibt den Militärpflichtigen, welche nach 8 65°/., V-, 'V- der Ersatzordnung zu loosen berechtigt sind, überlassen, in diesem Termine persönlich zu er scheinen, für die nicht Erschienenen wird durch ein Mitglied der Ersatzkommission geloost werden. Hiernächst wird bezüglich der Reklamationen noch auf folgende Bestimmungen aufmerksam gemacht. Militärpflichtige oder deren Angehörige können unter den in HZ 30 und 31 der Ersatzvrdnung bezeichneten Voraussetzungen um Zurück stellung oder Befreiung vom Milidärdienste im Frieden in Berücksichtigung bürgerlicher Verhältnisse ansuchen und haben die zur Begründung derartiger Vergünstigungen bestehenden Verhältnisse einige Zeit vor Beginn der Musterung und spätestens im Musterungstermine selbst zur Sprache, zu bringen und ihre Anträge durch Vorlegung bezüglicher, von wirklich in Amt und Pflicht stehenden obrigkeitlichen Personen aus gestellter, auf eigene genaue Kenntniß der Verhältnisse des Nachsuchenden oder auf das Resultat eingezogener sorgfältiger Erkundigung darüber sich grün dender Atteste, beziehentlich durch Stellung von Zeugen und Sachverständigen gehörig zu unterstützen und zu bescheinigen: auf die Zusicherung nachträg lich zu führenden Beweises wird keine Rücksicht genommen werden. Uebrigens ist es wünschenswerth, daß, wenn Gesuche um Zurückstellung Militärpflichtiger als einziger Ernährer angebracht werden, die Elteni der betreffenden Militärpflichtigen vor der Commission sich mit einfinden, da die behauptete Erlverbsunfähigkeit vorerst durch ärztliche Untersuchung im Musterungstermine bestätigt werden muß. Die Entscheidungen der Ersatzkommission auf Reklamationen werden, auch wenn der Reclamant zu deren Anhörung sich nicht eingefunden hat, den dritten Tag nach dem Musterungstermine Mittags 12 Uhr, als bekannt gemacht angesehen. Reeurse gegen diese Entscheidungen müssen, bei Verlust derselben, binnen 1v Tagen, von dem vorgednchten Zeitpunkte ab gerechnet und zwar spätestens bis Nachmittags 5 Uhr des zehnten Tages bei der Ersatzkommission unter Beibringung der nöthigen Nachweise und Bescheinigungen angebracht werden. — Plaue bei Flöha, am 15. März 1887. . Der Civilvorsitzende der E'rsatzcommifsion des Aushebungs-Bezirkes Flöha. Amtshauptmann vr. von Gehe. U.
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