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Wochenblatt für Zschopau und Umgegend : 16.02.1888
- Erscheinungsdatum
- 1888-02-16
- Sprache
- German
- Vorlage
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512512809-188802162
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512512809-18880216
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512512809-18880216
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWochenblatt für Zschopau und Umgegend
- Jahr1888
- Monat1888-02
- Tag1888-02-16
- Monat1888-02
- Jahr1888
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1888. Amtsblatt für die Königliche Amtshauptmannschaft zn Flöha, sowie für das Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zu Zschopau. SK. -ahrgang. Erscheint Dienstag, Donnerstag und Sonnabend und wird am Abend vorher ausgegeben und versendet. Vierteljahrspreis 1 Mark erkl. Botengebühren und Postspesen. Donnerstag den 16. Februar. Inserate werden mit 10 Pf. pro gespaltene Korpuszeile berechnet und bis mittags 12 Uhr des dem Tage des Erscheinens vorhergehenden » Tages angenommen. Bekanntmachung. »Die Amtshauptmannschaft bringt andurch zur öffentlichen Kenntniß beziehentlich zur Nachachtuug, daß Dienstag, den 21. Februar dieses Jahres, im Gasthofe zur „Stadt Wien" zu Zschopau, Mittwoch, de» 22. Februar dieses Jahres, im Gasthofe „zum Hirsch" zu Schellenberg, Freitag, den 24. Februar dieses Jahres, in der „Garküche" zu Oederan und Sonnabend, den 2S. Februar dieses Jahres, im Gasthofe „zum Roß" zu Frankenberg und zwar an jedem der bestimmten Tage von Nachmittags '/,4 Uhr ab A in t s t a g e abgehalten werden sollen und würde es nur gern sehen, wenn abgesehen von den Gutsvorstehern, Gemeindevorstm.den und stellvertretenden Gemeinde vorständen auch sonstige Mitglieder von Gemeinderäthen, welche sich für diese Besprechung interessiren, an letzteren Theil nehmen wollten. Königliche Amtshauptmannschast Flöha, am 13. Februar 1888. von Gehr. P, Bekanntmachung. Von dem Reichsgesetzblatte dieses Jahres ist No. 2 und 3 erschienen. Dasselbe liegt an hiesiger Rathsstelle zu Jedermanns Einsicht aus und enthält unter No. 1764. Staatsverkrag zwischen Deutschland und Däne mark, betreffend die Eisenbahn von Heide über Friedrichstadt, Husum und Tondern nach Ribe vom 18. Dezember 1887. Nr. 1765. Bekanntmachung, betreffend den Beitritt Italiens zu der unterm 3. November 1881 abgeschlossenen internationalen Reblaus-Konvention, vom 28. Januar 1888 und No. 1766. Gesetz, betreffend die Kvntrole des Reichshaushalts und deS Landeshaushalts von Elsaß-Lothringen für das Etatsjahr 1887/1888, vom 1. Februar 1888. Zschopau, am 14. Februar 1888. / Der Stadtrath. Kretzschmar. Bekanntmachung. Der Transport von Fleisch auf offener Straße ist nur gestattet, wenn selbiges inst einem weißen, reinen Tuch dergestalt bedeckt ist, daß eS nicht sichtbar ist. Zuwiderhandlungen werden in jedem einzelnen Falle mit Geldstrafe bis zu 60 M. oder Haft bis zu 14 Tagen bestraft. Gleichzeitig wird auf die Bestimmung in Z 10 der Straßenordnung hingewiesen, wonach das Aushängen geschlachteter Thiere oder Theile der selben bei Vermeidung der gleichen Strafe verboten ist. Zschopau, den 15. Februar 1888. Der Stadtrath. Kretzschmar. Die Abänderungen des Wehrgesetzes sind vom Reichstag angenommen, der Kaiser hat dieselben am l l.d. unterschrieben, in den nächsten Tagen wird die Veröffentlichung erfolgen und da mit das Gesetz in Kraft treten. Wir teilen hier daS Wesentlichste daraus mit. Die Dienstpflicht im stehenden Heere bleibt unverändert, 3 Jahre aktiv und 4 Jahre in der Reserve. Die Landwehr wird in zwei Aufgebote eingeteilt; im ersten Aufgebot beträgt die Dienstpflicht fünf Jahre, und zwar erfolgt der Eintritt in die Land wehr ersten Aufgebots nach abgeleisteter Dienst pflicht im stehenden Heere; dann tritt der gediente Soldat in die Landwehr zweiten Aufgebots. Hier dauert die Dienstpflicht bis zum 31. März des jenigen Kalenderjahres, in welchem das 39. Lebens jahr vollendet wird. Demnach ist die Landwehr pflicht (der Eintritt in das stehende Heer mit dem 20. Lebensjahr angenommen) um sieben Jahre verlängert. Die Landwehrleute zweiten Auf gebots stehen in Kontrolle desLandwehr- BezirskommandoS. Da dieselben aber seiner zeit bei ihrem Uebertritt zum Landsturm in den Listen gestrichen worden sind und jeder Nachweis über ihre Verhältnisse, Wohnung u. s. w. fehlt, so macht sich eine Neuaufstellung der Listen notwendig, und es haben sich die nunmehr der Land wehr zweiten Aufgebots Angehörigen, das sind die JahreSklaffen 1870 bis mit 1875, innerhalb sechs Wochen nach Inkrafttreten des Gesetzes (was noch abzuwarten ist!) schriftlich oder mündlich bei den betreffenden Landwehr-Bezirks-Kompanien zn mel den. Hie-bei sind die Militärpapiere vorzulegen, und wenn dieselben nicht mehr vorhanden sind, Duplikate zu beantragen. Der Landsturm be steht auS allen Wehrpflichtigen vom vollendeten 17. bis zum vollendeten 45. Lebensjahre, welche weder dem Heere noch der Marine angehören, und wird in zwei Aufgebote eingeteilt. Zum Landsturm ersten Aufgebots gehören die Landsturm- pflichtigen bis zum 3 l. März desjenigen Kalender jahres, in welchem sie ihr 39. Lebensjahr Voll enden, zum Landsturm zweiten Aufgebots sodann bis zum Ablauf der Landsturmpflicht. Demnach tritt ein Landwehrmann nach Beendigung seiner Dienstpflicht in der Landwehr zweiten Aufgebots sofort in den Landsturm zweiten Aufgebots über. Die Verlängerung der Landsturmpflicht bis z«m vollendeten 45. Lebensjahre hat keine rückwir kende Kraft; eS treten demnach Personen, welche vor dem Tage des Inkrafttretens des neuen Wehr- gesetzeS aus dem Landsturm ausgeschieden sind, in denselben nicht zurück. — Nach den Bestimmungen des neuen Wehrgesetzes gehören von den einzelnen Jahrgängen: l. zur aktiven Armee die Jahrgänge 1887, 86 und 85; 2. zur Reserve die Jahrgänge 1884, 83, 82 und 81 der Wehrpflichtigen, welche der aktiven Armee angehört haben; 3. zur Land wehr 1. Aufgebots die Jahrgänge 1880, 79, 78, 77 und 76 der Wehrpflichtigen, welche der aktiven Armee angehört haben; 4. zur Ersatzreserve alle Jahrgänge von 1887 bis 1876 der Ersatzreser visten 1. Kl., welche geübt haben, und 2. Kl., welche nicht geübt haben; 5. zur Landwehr 2. Auf gebots die Jahrgänge 1875, 74, 73, 72, 71, 70 aller Wehrpflichtigen, welche der aktiven Armee angehört haben, und der Ersatzreservisten 1. Kl., welche geübt haben, 6. zum Landsturm 1. Aufge botes die Jahrgänge 1887 bis 1870, welche über haupt nicht gedient haben, und die Jahrgänge 1875 bis 70 der Ersatzreservisten 2. Kl., welche nicht gedient haben; 7. zum Landsturm 2. Aufge bots alle Wehrpflichtigen der Jahrgänge 1669, 68, 67 und 66. Aus Sachsen. — Die kürzlich verschobene Reise Ihrer Maje stäten nach Leipzig ist nunmehr für nächsten Sonn tag in Aussicht genommen. — Sicherem Vernehmen nach wird Ihre k. k. Hoheit die Frau Erzherzogin Maria Josepha die Rückreise nach Brünn nächsten Donnerstag vor mittag antreten. — Mit Genehmigung des königl. Ministeriums des Innern werden im Jahre 1888 die Brand kassenbeiträge bei der Gebäudeversicherungs-Abteilung nur mit ein und einem halben Pfennig von jeder Einheit, und zwar mit einem halben Pfennig am 1. April und mit einem Pfennig am 1. Oktober d. I. erhoben werden. — Am Sonntag nachmittag ist auf den leider am längsten verwehten Eisenbahnstrecken Marien- berg-ReitzenhainundJohanngeorgenstadt-Schwarzen- berg, von denen erstere gerade 8 Tage lang ge sperrt war, der Betrieb wieder ausgenommen worden. — In Pockau bei Lengefeld sind von einer Berliner Gesellschaft um den Preis von 14 000 M. eine Anzahl zwischen dem Bahnhofe und der Straße gelegenen Grundstücke, insgesamt 14 Scheffel, angekauft worden, um hier eine Chamottefabrik zu errichten. Das zu diesem Betriebe nötige Material soll auf den betreffenden Grundstücken gegraben werden. — In Chemnitz hat der Typhus seit einigen Tagen eine sehr bedenkliche Verbreitung angenom men. Die Zahl der an dieser Krankheit darnie derliegenden Soldaten des dort garnisonierenden Infanterieregiments soll bedeutend sein, aber auch in der Bürgerschaft sind so viele Typhuserkran kungen konstatiert, daß an dem ernstlichen Charak ter der Krankheit kann, noch gezweifelt werden
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