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Wochenblatt für Zschopau und Umgegend : 03.02.1894
- Erscheinungsdatum
- 1894-02-03
- Sprache
- German
- Vorlage
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512512809-189402037
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512512809-18940203
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512512809-18940203
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWochenblatt für Zschopau und Umgegend
- Jahr1894
- Monat1894-02
- Tag1894-02-03
- Monat1894-02
- Jahr1894
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^5 16. 1894. Wochenblatt für Zschopau und Amgegend. Amtsblatt für die Königliche Amtshauptmannschaft zu Flöha, sowie für das Königliche Amtsgericht und den Stadtrath zu Zschopau. ErlchUnt Dienst»!, Donnerstag und Sonnabend und wird am Abend vorher ausgegeben und »»lendet. Btertellahriprei« 1 Mark ausschließlich Bolen- und Postgebühren, 62. Jahrgang. - Sonnabend, den 3. Februar. Inserate werden mit 10 Psg, für die gespaltene skorpusietle berechnet und bis mtltagi Ist Uhr heS dem Tage de» Erscheinen» vorher gehenden Tages angenommen. Bekanntmachung. Aufstellung von Gas-, Benzin- und Petroleum-Motoren betreffend. Es ist wahrzunehmen gewesen, daß häufig Gas-, Benzin- und Petroleum-Motore ohne Kenntniß der Königlichen Amtshauptmannschast in den Arbeitsräumen zur Aufstellung gelangt sind und alsdann zu den lebhaftesten Klagen über Luftverderbniß Anlaß gegeben haben. Um nun auf Grund des Z !20u der Reichsgcwerbeordnung rechtzeitig im einzelnen Falle diejenigen Vorschriften erlassen zu können, welche zum Schuhe der Arbeiter gegen Gefahren für Leben und Gesundheit angezeigt erscheinen, wird hierdurch angeordnet, daß vor Aufstellung von dergleichen Motoren vorschriftsmäßige Pläne zur Vermeidung einer Ordnungsstrafe bis zu 50 Mark zur Prüfung anher einzureichen sind. Königliche Amtshauptmannschast Flöha, den 27. Januar 1894, Frhr. v. Teubern. v. W. Bekanntmachung. Die in Gemäßheit von Art. II. Z 6 der Allerhöchsten Verordnung von, 21. Juni 1887 — Reichsgesetzblatt S. 245 flgd. — nach dem Durch schnitte der höchsten Tagespreise des Hauptmarktortes Chemnitz im Monat Dezember vorigen Jahres festgesetzte und um fünf vom Hundert erhöhte Ver gütung für die von den Gemeinden resp. Quartierwirthen innerhalb der Amtshauptmannschast im Monat Januar d, I. an Militärpferde zur Verab reichung gelangende Marschfourage beträgt für 50 Kilo Hafer 9 M. 23 Pf., für 50 Kilo Heu 7 M. 35 Pf. und für 50 Kilo Stroh 4 M. 20 Pf. Königliche Amtshauptmannschast Flöha, am 30. Januar 1894. Frhr. von Teubern. P^ Bekanntmachung. Nach den hier eingereichten Anzeigen verkaufen von Sonnabend, den 3. dieses Monats ab, der Brothändler Heinrich SeltmaNN 1 Pfund Weißbrot I. Sorte zu 8°/« Pfg, (6 Pfund 53 Pfg.) und 1 Pfund Weißbrot II. Sorte zu 8 Psg, (6 Pfund 48 Psg.), die übrigen Bäcker meister dagegen 1 Pfund Weißbrot zu 9'/- Pfg. (6 Pfund 55 Pfg.). Zschopau, den 2. Februar 1394. Der Stadtrath. Carl Wendler. - An Bezahlung des Wasserzinses anf das IV Vierteljahr 18S3 wird hiermit erinnert. Das Zwangsvollstreckungsverfahren beginnt den 13. dieses Monats. Zschopau, den 1. Februar 1894. Der Stadtrath, i. v. Carl Wendler. Aus Sachsen. Zschopau, de» 2. Februar 1894, — Herr Kreis Haupt man n Schmied el in Zwickau ist an Stelle des verstorbenen Kreis- hauptmanns Freiherrn von Hausen zum Kreis hauptmann in Dresden ernannt worden, während die Kreishauptmannsstelle in Zwickau Herrn Geheimen Regierungsrat von Welck in Dresden übertragen worden ist. Der Wechsel er folgt am 1. April. — In der Hauptversammlung des Vereins zu Rat und That berichtete der Vorsitzende Herr Pastor Wolf zunächst über das verflossene Vereinsjahr 1893, das im wesentlichen ein ähn liches Bild wie das Jahr 1892 bot; wohlfeile Lebensmittelpreise, günstiges Wetter zu Arbeiten im Freien, guter Gesundheitszustand, aber mißliche Geschäftslage, gedrückte Preise der Fabrikate und der landwirtschaftlichen Produkte, Vertrauenslösig- keit in geschäftlicher Hinsickt u. a. bildeten das Gepräge des Jahres und beeinflußte die Thätig- keit des Vereins bald hemmend, bald fördernd. Der Verein hielt im Jahre 1893 neun ordent liche und zwei außerordentliche Sitzungen; letztere wurden durch die mit dankbarer Freude ange nommene Schenkung von zwei Doppellowrys Kohlen für Arme durch Herrn Fabrikbesitzer Bodcmer hier veranlaßt; es wurden je gegen 200 Empfänger, deren jeder meist einen halben Scheffel Kohlen erhielt (Familien in besonders be drängten Verhältnissen auch mehr), ausgesucht, während die Verteilung selbst an zwei Plätzen der Stadt teils Ende Januar, teils Ende März unter Aufsicht der Herren Bezirksvorsteher vor sich ging. In den übrigen Sitzungen wurden je nach den vorliegenden Notständen zum Teil in ansehnlichen Beträgen Unterstützungen durch Geld, Kleidungs stücke, Kohlen, Brot u. a. bewilligt. Die Jahres- rcchnung trug Herr Kassierer G. Hentschel vor, zu deren Revisoren die Herren Richard Graupner und Oberlehrer Heydel ernannt wurden. Die Wahlen, welche darauf vorgenommen wurden, er gaben im allgemeinen Wiederwahl der ausscheidenden Herren; an Stelle des treuverdienten ersten Schriftführers, des Herrn Lehrer Schröter, der um Entbindung von dem Amte bat, wurde Herr Lehrer Kliche gewählt; ferner ist anstatt eines durch den Tod ausgeschiedenen Ausschußmitgliedes Herr Fabrikbesitzer Bodemer gewählt worden. Als neue Bezirksvorsteher sind im Laufe des Jahres schon cingetreten die Herren Fürchtegott Minkos im 5. Bezirk und Karl Barth im 9. Bezirk; die ausscheidenden Herren Oberlehrer Heydel, H, Köhler, E. Schröter, M. Wors wurden wiedergewählt. — Je segensreicher die Thätigkeit des Vereins von den hiesigen Armen empfunden wird, um so un geteilter möge ihm auch weiterhin das Wohlwollen edler Geber zugewendet bleiben. — Einen interessanten Vortrag besonderer Art haben wir am nächsten Dienstag abends im Meister- Hause z» erwarten. Ein Waldenserprediger aus Oberitalien, Giovanni vr. Grill! aus Mailand, wird daselbst über die Kämpfe der evangelischen Sache in dem Mutterlande des Katholizismus Italien, und insbesondere über die in den Wald- thälern Piemonts zerstreuten Waldensergemeinde» sprechen. Der Vorsitzende des Leipziger Haupt- Vereins der Gustav-Adolf-Stiftung, 8up. v. Pank in Leipzig, hat den Vortragenden als einen be redten Zeugen aus der Waldensergemeinde warm empfohlen, und so erhofft man eine zahlreiche Hörerschaft für den schon in vielen umliegenden Städten ausgetretenen Redner, um so mehr, da der Zutritt unentgeltlich ist. — Heuer sind es, wie die „Gartenlaube" be richtet, 600 Jahre, daß Johann I., Herzog von Brabant, das Urbild Königs Gambrinus, gestorben ist. Die Volkssage schreibt die Erfindung des Bieres einem flandrischen König Gambrinus zu. Die Entstehung dieser Sage verlegen die Geschichts forscher in das 13. Jahrhundert n. Ehr. Damals regierte Johann I. als Herzog von Brabant, in der Volkssprache hieß er Jan und lateinisch nannte man ihn 4un primus. Er war ein Schutz herr der Gewerbe und ließ sich auch bewegen, den Ehrenvorsitz der Brüsseler Brauergilde zu über nehmen. Die dankbaren Brauer haben infolge dessen in ihrem Jnnungssaale sein Bildnis aus gehängt, auf welchem der Herzog mit einem schäumenden Vierpokale in der Hand dargestellt wurde, flau primus wurde nun als der Schutz herr des Bieres gefeiert. Aus flau primus wurde das Wort Gambrinus, aus dem Herzog ei» König, dem man nicht nur die Beschirmung, sondern auch die Erfindung des Bieres zuschrieb, flau primus, das Urbild des Gambrinus, starb gerade vor 600 Jahren, im Jahre 1294. Der Todestag ist nicht bekannt. — Wir möchten Freunde des Bieres auf dieses Jubiläum aufmerksam machen; es bietet ja Gelegenheit, dem verdienten Fürsten ein stilles Glas zu weihen. — Die Schonzeit sür Rchböcke, Hase» und Fasanen beginnt mit dem l. Februar und dauert bis zum 30. Juni. Mit 1. Februar beginnt zugleich die Schonzeit aller in H 3 des Gesetzes vom 22. Juli 1876 nicht besonders erwähnten Säugetiere, sowie aller wilden Vögel, auf welche sich das Jagdrecht »och erstreckt. Dieselbe dauert bis zum 31. August. Ausgenommen sind hiervon Raben, Krähen, Elstern, Dohlen, Häher (Nußhäher), wilde Tauben und Sperlinge, für welche nach der Verordnung vom 5. April 1892 eine Schon- und Hegezeit nicht be stehen soll. Männliches wie weibliches Dam- oder
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