56. 1894. Amtsblatt für die Königliche Amtshai,ptmannschaft zu Flöha, sowie für das Königliche Amtsgericht und den Stadtrath zu Zschopau. Erscheint Dienstag, Donnerstag und Sonnabend und wird am Abend vorher auSgegeben und versendet. Äterteljahrrpreis 1 Mark ausschließlich Boten- und Postgebühren. SS. Aahr,an«. > Sonnabend, den 12. Mai. Initial« werden mit 10 Psg. sül die gespaltene Korpuszelle berechnet und bl» mittag» t2 Uhr des dem Tage de» Erscheinen» »orhergehenden Tages angenommen. Pfingsten. schön die Welt! Lin Meer von Düften, Lin Anospen, Blühen fern und nah. N)ie jauchzt es aus den blauen Lüften: Der Lenz, der Lenz ist wieder da!" Die leicht beschwingten Falter kosen Mit jedem holden Blumenkind, Und scherzend treibt mit jungen Rosen Sein neckisch Spiel der Morgenwind. Rings lauter Jubel, Lust und Freude; vergessen alle Not und Pein. 's ist Pfingsten ja, 's ist Pfingsten heute, Wer könnte da wohl traurig sein? Drum fort mit Sorgen, fort mit Grämen Und allem selbstgeschaff'nen Schmerz! Soll dich die Kreatur beschämen, Du leicht verzagtes Menschenherz? Schau um dich wie in weiter Runde In Strömen neues Leben quillt! Wie Mut und Hoffnung neu zur Stunde Jedweden Harm und Kummer stillt! O eile du auch, zu erfassen Den Geist, der heut die Welt beseelt! Der ist nicht arm und nicht verlassen, Dem nicht der wahre Tröster fehlt. Ausruf zum Mehrgebot. Auf das zum Nachlasse des Strumpfwirkers Heinrich Hermann Martin in Dittersdorf gehörige, ortsgerichtlich auf 3500 M. geschätzte Haus» und Gartengrundstück Nr. 96 des Brandkatasters nnd Folium 1,3 des Grund- und Hypothekenbuchs für Dittersdorf sind 3000 M. geboten worden. Wer mehr zu bieten gesonnen ist, wolle dies bis zum S8. Mai dieses Jahres hier anzeigen. Zschopau, am 9. Mai 1894. Königliches Amtsgericht. vi. Meier. Schz. Bekanntmachung, das Einbringen von Pfingstbänrnchen betreffend. Das Einbringen von Psingstbäumchen (Maien) ist nur denjenigen erlaubt, welche entweder Waldbesitzer selbst sind, oder welche über den recht mäßigen Erwerb solcher Bäumchen sich geuügend auszuweisen vermögen. Diejenigen, welche eine» solchen Ausweis nicht zu erbringen vermögen, haben außer Beschlagnahme der Bäumchen ihre Bestrafung zu erwarten. Zschopau, am 11. Mai 1894. Der Stadtrath. Kretzschmar. Bekanntmachung. Am zweiten Pfingftfeiertag Bormittags von 11—12 Uhr wird das Standesamt zur Entgegennahme der Anzeigen über Sterbefälle und das Polizei-Meldeamt behufs An- und Abmeldung benrlaubter Soldaten geöffnet sein Zschopau, am 11. Mai 1894. Der Stadtrath. Kretzschmar. Bekanntmachung, Das 5. Stück des diesjährigen Gesetz, und Verordnungsblattes, sowie Nr. 14, 15, 16, 17 und 18 des Reichsgesetzblattes sind eingegangen und liegen 14 Tage lang an hiesiger Rathsstelle — Zimmer Nr. 3 — zu Jedermanns Einsicht aus. Der Inhalt derselben ist im Rathhause aus dem Anschläge an der Tafel für amtliche Bekanntmachungen zu ersehen. Zschopau, am 11. Mai 1894. Der Stadtrath. Kretzschmar. Nach den hier eingereichten Anzeigen verkaufen von Sonnabend, de« LS. dieses Monats ab, sämmtliche hiesige Bäckermeister 1 Pfund Weißbrot zu 9'/. Psg. (6 Pfund 55 Psg.), außerdem der Bäcker Albin Weber 1 Pfund Weißbrot ll. Sorte zu 7'/« Psg. (6 Pfund 47 M.). sowie der Brothändlrr Heinrich Seltmann 1 Pfund Weißbrot I. Sorte zu 8°/. Pfg. (6 Pfund 53 Pfg.) nnd 1 Pfund Weiß brot H. Sorte zu 8 Pfg. (6 Pfund 48 Pfg.). Zschopau, am 11. Mai 1894 Der Stadtrath. Kretzschmar.