Wochenblatt für Zschopau und Umgegend : 30.11.1893
- Erscheinungsdatum
- 1893-11-30
- Sprache
- German
- Vorlage
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512512809-189311304
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- Saxonica
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- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWochenblatt für Zschopau und Umgegend
- Jahr1893
- Monat1893-11
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1893. 141. Wochenblatt für Zschopau und Wmgegend. Amtsblatt für die Königliche Amtshauptmannschaft zu Flöha, sowie für das Königliche Amtsgericht und den Stadtrath zu Zschopau. erscheint Dienstag, Donnerstag und Sonnabend und wird am Abend vorher auigegeben und versendet. LtertelsahrSprei« 1 Mark ausschließlich Bolen- und Postgebühren. «1. Jahrgang. Donnerstag, den 30. November. Inserate werden glit 10 Psg. sür die gespaltene KorpuSietle berechnet und bis mittags IS Uhr des dem Tage des «krscheinens vorher gehenden Tages angenommen. Bekanntmachung, den Handel an den Sonntagen vor Weihnachten bete. Für die letzten 4 Wochen vor Weihnachten, mithin für Sonntag, den 3., 10., 17. und 24. Dezember ds. Js. wird bezüglich des Handels an diesen Tagen sür den Bezirk der Königlichen Amtshauptmannschast Flöha hiermit Folgendes bestimmt: 1., Was den Handel mit Brod, weißer Backwaare (ausschließlich der Conditoreiwaaren) «nd Milch anlangt, so verbleibt es insoweit bei der Bestimmung unter I,i der Bekanntmachung vom 11. Juli 1892, wonach diese Maaren nur von früh 5 Uhr ab bis Stunde vor Beginn des Vormittagsgottesdicnstes und nach Beendigung dieses Gottesdienstes bis Nachmittags 4 Uhr unter Ausschluß des Nachmittagsgottesdienstes verkauft werden dürfen; 2., ebenso dürfen Fleisch und Fleischwaare» in Gemäßheit der Bekanntmachung vom 31. Dezember 1892 nur 1 Stunde lang bis V» Stunde vor Beginn des Vormittagsgottesdienstes, 2 Stunden lang unmittelbar nach Beendigung des Vormittagsgottesdienstes und 2 Stunden lang des Abends von 5 bis 7 Uhr feilgeboten werden; 3., dageben wird der Handel mit sonstigen Etz- und Materialwaaren (einschließl. von Tabak und Cigarren) ingleichen der Kleinhandel mit Heiznngs- und Beleuchtungsmaterial neben den in der Bekanntmachung vom i l. Juli 1892 unter 1,2 zugelassenen Stunden — (2 Stunden vor dem Vormittagsgoltesdienste und zwar bis V» Stunde vor Beginn desselben, 2 Stunden unmittelbar nach Schluß desselben und 1 Stunde unmittelbar nach Schluß des Nachmittagsgottesdicnstes) — 4., sowie aller übrige Handel neben der in der genannten Bekanntmachung unter I,J festgesetzten Frist — (5 Stunde» lang unmittelbar nach Schluß des Vormittagsgottesdienstes beziehentlich unter Ausschluß des Nachmittagsgottesdienstes —, auch noch in der Zeit Von 4 bis 8 Uhr Nachmittags gestattet. Königliche Amtshauptmannschast Flöha, den 23. November 1893. Frhr. von Tendern. v^ W. Bekanntmachung, die Sonn- und Fefttagsvuhe im Handelsgewerbe betr. Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß mit Rücksicht aus das bevorstehende Weihnachtsfest die Geschäftszeit im Handels- gcwcxbe für die in die Zeit vom S. bis mit 24. Dezember dieses Jahres fallenden Sonntage von Bormittags 11 bis Abends S Uhr erstreckt wird. Diese Bestimmung gilt auch für den Verkauf in Marktbuden und Ständen auf öffentlichen Plätzen. Zschopau, am 28. November 1893. Der Stadtrath. Carl Wendler. Die Finanzlage des Reichs ist, wie sich schon in der ersten Debatte über den Reichshaushalts-Etat für 1894/95 im Reichstage mit völliger Klarheit herausgestellt hat, keine günstige. Daß die Handelsverträge die Zolleinnahmen ein geschränkt haben, kann nur jemand leugnen, der irgend einer vorgefaßten Meinung zuliebe die That- sachen nicht erkennen will. Es hat also eine effektive Minderung der Einnahmen stattgefunden, die noch zunehmen wird, wenn erst die sogenannten kleinen Handelsverträge mit Spanien, Rumänien und Serbien in Kraft getreten sein werden, was übrigens voraussichtlich bereits mit dem Beginn des nächsten Jahres der Fall sein dürfte. Wie hoch sich diese Einnahme-Verringerung beläuft, läßt sich schwer genau fcststellen. Daß sie aber nicht gering ist, läßt sich daraus ersehen, daß bereits infolge der ersten Verträge 27 Millionen abgeschrieben worden sind. Gewiß werden die Zolleinnahmen nunmehr wieder von Jahr zu Jahr entsprechend der Be völkerungszunahme und dem steigenden Konsum wachsen, sie wären aber, wenn die Handelsverträge nicht zu stände gekommen wären, relativ und absolut höher gewesen. Wer für die Handelsverträge ge stimmt hat, muß demgemäß folgerichtig nunmehr auch sür die Beseitigung des dadurch hervor gerufenen Einnahmeaussalles sein. Dazu kommt, daß bestimmte Ausgaben im Wachsen begriffen sind. Es ist schon häufiger darauf hingewiesen, daß Deutsch land seit der Mitte der siebziger Jahre, wo es allerdings hauptsächlich wegen des Vorhandenseins der französischen Kriegskosten-Entschädigung keine Schulden besaß, allmählich auf eine Schulden summe von nahezu 2 Milliarden gekommen ist. Die Zinsenlast hat also von Jahr zu Jahr zuge nommen und wird dies so lange thun, als es nötig ist, zu Reichszwecken und namentlich zu denen des Neichsheercs und der Marine Anleihen aufzu nehmen. Die Notwendigkeit dieser Anleihen wird sich aber doch, wenn man bedenkt, welche Kasernen bauten sür die neugeschaffenen Truppenteile not wendig geworden sind, nicht verkennen lassen. Dazu kommt, daß infolge der Heeresverstärkung die Pensionslast sür Offiziere, Unteroffiziere und Mann schaften steigen werden. Die Jnvaliditäts- und Altersversicherung erfordert vorläufig noch einen von Jahr zu Jahr sich erhöhenden Reichszuschuß. So sehen wir, daß eine ganze Reihe von Aus gaben jährlich größer werden. Sie werden die regelmäßigeEinnahmcsteigerung für sich beanspruchen. Für die Deckung der bisher durch Matrikularbei- träge aufgebrachten Kosten der letzten Militärvor lage ist eine Deckung nicht gegeben. Wenn die Finanzen deS Reichs auf den früheren Stand ge bracht werden sollen, so ist die Eröffnung neuer Einnahmequellen durchaus notwendig. Die dies bezweckenden Steuervorlagen sind denn auch dem Reichstage bereits zugegangen. Eine ganze Reihe von Zeitungen ist nun gegen diese Vorlagen auf getreten. Diese Zeitungen haben aber keine Vor schläge gemacht, auf andere zureichende Weise die Deckung der neuen Ausgaben und des Einnahme ausfalles zu bewirken. Kommt aber im Reichstage in dieser Session eine Einigung nicht zu stände, so werden die Einzelstaaten die Last tragen müssen; denn ausgebracht müssen die nötigen Gelder nun einmal werden. Dann werden jedoch Zuschläge zu den einzelstaatlichen Einkommensteuern erfolgen, die niemandem, am wenigsten aber denjenigen Schichten angenehm sein werden, welche man durch Verwerfung namentlich der Tabaksteuer zu schützen vorgiebt. Man muß sich klar darüber sein, daß die gegenwärtige Finanzlage des Reichs keine günstige ist und die Bestrebungen unterstützen, welche auf eine Besserung derselben abzielen. Aus wachsen. Zschopau, den 29. November 1893. — Einen strengen schneereichen Winter kündigen übereinstimmend die wissenschaftliche Meteorologie und der Volksglaube an. Der Gothaer Meteorologe Habenicht sagt, daß die andauernde Trockenheit des Sommers, die auch durch die Niederschläge im September und Oktober nicht ersetzt werden könne, einen niedrigen Grundwasserstand Hervorrufen werde und die Folge davon werde wieder ein strenger Winter sein. In Belgien leitet der Volksglaube die Wahrscheinlichkeit eines harten Winters aus dem Umstande her, daß nach aus den Ardennen eingegangenen Berichten ganze Rudel Wölfe auf- treten. Auch der Antwerpener wetterkundige Major Waelput kündigt vom Januar 1894 ab einen sehr harten, schnec- und srostreichen Winter an. — Die Ziehungen der nächstjährigen 125. königl. sächs. Landeslotterie finden wie folgt statt: 1. Klasse am 8. und 9. Januar, 2. Klasse am 5. und 6. Februar, 3. Klasse am 5. und 6. März, 4. Klasse am 9. und 10. April und 5. Klasse vom 7. bis mit 20. Mai. — Von der sechsten öffentlichen Sitzung der Zweiten Kammer berichten die „Dresdner Nach richten" u. a.: Der nächste Redner. Abg. Schubert- Chemnitz, versetzte das Haus in eine muntere Stimmung. Abg. Schubert kam von der Er höhung der Jagdsteuer zunächst aus die Büchsen macher und Landwirte zu sprechen und ging von da mit scharfer Wendung auf die Besteuerung der großen Einkommen über. Hierzu erklärte er, der Abg. Opitz habe ihn zwar gewarnt, diesen Punkt nicht allzusehr zu betonen, denn das führe leicht auf die Bänke der Sozialdemokraten; indeß, meinte Abg. Schubert weiter, die Hebung der Notlage des Mittelstandes, die Größe des Vaterlandes,
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