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Wochenblatt für Zschopau und Umgegend : 12.10.1901
- Erscheinungsdatum
- 1901-10-12
- Sprache
- German
- Vorlage
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512512809-190110128
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512512809-19011012
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512512809-19011012
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWochenblatt für Zschopau und Umgegend
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830 2., Personen, gegen welche daS Hauptversahren wegen eines Verbrechens oder Vergehen- eröffnet ist, daS die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte oder der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter zur Folge haben kann, 3., Personen, welche infolge gerichtlicher Anordnung in der Versügung über ihr Vermögen beschränkt sind. Z 33. Zu dem Amte eine- Schöffen sollen nicht berufen werden: 1., Personen, welche zur Zeit der Ausstellung der Urlisten daS 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, 2., Personen, welche zur Zeit der Ausstellung der Urliste den Wohnsitz in der Gemeinde noch nicht volle zwei Jahre haben, 3., Personen, welche sür sich oder ihre Familie Armenunterstützung aus öffentlichen Mitteln empfangen oder in den drei letzten Jahren, von Ausstellung der Urliste zurückgerechnet, empfangen haben, 4., Personen, welche wegen geistiger oder körperlicher Gebrechen zu dem Amte nicht geeignet sind. 5., Dienstboten. 8 34. Zu dem Amte eines Schöffen sollen ferner nicht berufen werden: 1., Minister. 2, Mitglieder der Senate der freien Hansastädte, 3., Reichsbeamte, welche jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können, 4., Staatsbeamte, welche aus Grund der Landesgesetze jederzeit einstweilig in den Ruhestand Versetzt werden können, 5., richterliche Beamte und Beamte der Staatsanwaltschaft, 6., gerichtliche und polizeiliche Vollstrcckungsbeamte, 7., Religionsdiener, 8, Volksschullehrer, 9., dem aktiven Heere oder der aktiven Marine angehörende Militärpersonen. Die Londcsgesctze können außer den vorbezeichneten Beamten höhere Verwaltungsbeamte bezeichnen, welche zu dem Amte eines Schöffen nicht berufen werden sollen. 8 84. Das Amt eines Geschworenen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschen versehen werden. 8 85. Die Urliste sür die Auswahl der Schöffen dient zugleich als Urliste sür die Auswahl der Geschworenen. Die Vorschriften der 88 32 bis 35 über die Berufung zum Schöffenamte finden auch aus das Geschworenenamt Anwendung. Gesetz, die Bestimmung zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 2V. Januar 1877 u. s. w. enthaltend, vom 1. März 1879. 8 24. Zu dem Amte eines Schöffen und eines Geschworenen sollen nicht berufen werden: 1., die Abtheilungsvorstände und Vortragenden Räthe in den Ministerien, 2, der Präsident des Landeskonsistoriums, 3., der Generaldirektor der Staatsbahnen, 4., die Kreis- und Amtshauptleute, 5., die Vorstände der Sicherheitspolizeibehörde der Städte, welche von der Zuständigkeit der Amtshauptmannschast ausgenommen sind. Itll»-!»!«!*« Nach den hier eingereichten Anzeigen verkaufen von Sonnabend, den 12. Oktober d. I., ab sämmtliche hiesige Bäckermeister und Brot händler i/, Irx Weißbrot zu 11'/, Psg. (3 kx «8 Psg.) Zschopau, den 11. Oktober 1901. Der Stadtrath. V «I*s Li --«IIIIIH Mittwoch, den 18. Oktober 1SV1, Nachmittag 1 Uhr sollen in der Behausung des Holzdrechslers Emil Krämer in Dittmannsdorf S Centner Heu, buchenes Abfallholz, Ouirle, Wiegeteller, Portidrenhalter, Tischfüße, verschiedene Holzgriffe, 1 Kreissägengestelle, 12 Stück buchene Pfosten, birkenes und buchenes Rollenholz u s w versteigert werden. Versammlungsort: Müllers Gasthof daselbst. Zschopau, den 30. September 1901. Reinhardt, Gerichtsvollzieher. Ickii«1i«iiH«»i*1iii«I**i1^iiiiL; Dienstag, den IS. Oktober, nachmittags S Nhr. Aus Sachsen. Zschopau, den 11. Oktober 1901. — Wir weisen nochmals aus den nächsten Sonntag abends 8 Uhr im Saale des Goldnen Stern statt findenden Vortrog des Gewerbevereins hin. Herr vr. Walter-Lund wird über „Das Land der Mitternachtssonne" sprechen und seinen interessanten Vortrag durch 200 Lichtbilder, meist eigene Aus nahmen, illustrieren. — Donnerstag abend fand in der „Jagdschänke" in Wilischthal ein Festessen statt aus Anlaß der Eröffnung der neuerbauten Brücke. Die Einladung war ausgegangen von den in Wilischthal gelegenen Fabriken, da weder von seiten der Re gierung noch von der Stadt Zschopau eine Feierlich keit in Aussicht genommen war. Die Beteiligung war eine sehr zahlreiche, allerdings war die Stadt Zschopau nicht so zahlreich vertreten, als man gehofft hatte; es wurde dies allgemein bedauert, da die Festlichkeit sonst in jeder Beziehung wohl gelungen war. Herr Amtshauptmann a. D. von Loeben brachte den Toast ^>uf Se. Maj. den König. Herr Bauinspekror Franze gab in längerer Rede einige sehr interessante Daten über den Bau und die Größe der Brücke und schloß mit dem Wunsche, dies neue Verkehrsmittel möge zum Wachsen, Blühen und Gedeihen von Zschopau und Umgegend fördernd Mitwirken. Herr Londtagsnbgeordncter Heymann gab der Hoffnung Ausdruck, daß die Zschopauthalstraße bald von Scharsenstein nach Hopi- garten ausgebaut werden möge und in dieser Er wartung leerte er sein Glas aus das Wohl des Herrn v. Einsiedel. Herr v. Einsiedel erkannte das Bedürfnis an und hoffte, daß die Staatsregierung helfend Mitwirken werde. Gegen 10 Uhr abends zog die Festversammlung unter Vorantritt der Musik nach der Brücke, welche durch Buntscuer erleuchtet war. Im Verlause des Abends wurde noch mancher Trinkspruch gebracht, die Stimmung war eine sehr animierte, und die Teilnehmer gingen zu später Stunde vollbefriedigt auseinander. Obwohl dies die erste größere Festlichkeit war, welche in der Jagdschänke abgehalten wurde, so Ware» doch die Leistungen von Küche und Keller vorzügliche und fanden allgemeinen Beifall. -r. — Für diejenigen jungen Leute, welche zum nächsten Rekruteneinstellungstermine den Eintritt zum 2 jährigen Freiwilligendienst im Heere beabsichtigen, werden die bei den verschiedenen Waffengattungen geforderten Größenmaße von Interesse sein. Das Minimalmaß beträgt bei Infanterie und Jägern 1,54 Meter, bei den Jägern das Maximalmaß 1,75 Meter, bei Kürassieren und Ulanen minim. 1,67 Meter, maxim. 1,75 Meter, bei Dragonern und Husaren minim. 1,57 Meter, maxim. 1,72 Meter, bei reitender Artillerie minim. 1,62 Meter, maxim. 1,75 Meter, bei der fahrenden Artillerie minim. 1,62 Meter, maxim. nicht vorgeschrieben, bei der Fußartillerie 1,67 Meter, (dcsgl.), bei den Pionieren und Eisenbahntruppen minim. 1,62 Meter, (desgl.), bei den Pionieren ausnahmsweise, bei Schiffern, Flößern, Bergleuten rc. 1,57 Meter, bei Luftschiffern 1,62 Meter, beim Train minim. 1,57 Meter, maxim. 1,75 Meter, ausnahmsweise 1,54 Meter. Beim Gardekorps 1.70 Meter minim., ausnahmsweise 1,67 (kein Maximum), bei der leichten Gdrdekavallerie 1,67 Meter. — Wre der „General-Anzeiger" aus angeblich zuverlässiger Quelle meldet, werde» sür die Gläubiger der Leipziger Bank ollerhöchstens 65 Proz. ihrer Gesamtguthaben zur Rückzahlung gelangen. — Das Präsidium von Sachsens Militärvereins bund hat ein Normalstatut sür seine Bundesvereine ausgestellt und diesen zur Annahme zugesandt. — Für Sachsen, dessen Industrie in den letzten Ja rzehntcn einen gewaltigen Aufschwung genommen hat, ist der Nachweis des Einkommens aus den einzelnen Einkommensquellen von besonderem Werte. Es betrug ohne Abzug der Schuldzinsen im Jahre das Einkommen aus 1879 1900 Grundbesitz 218238971 M. 329235518 M. Renten 111713392 - 288780774 - Gehalt u. Löhnen 364651115 - 1103234810 - Handel».Gewerbe 350379804 - 681969676 - Hiernach betrug in dem Zeiträume 1879 bis 1900 die Zunahme des Einkommens aus Grundbesitz 110996547 M. (50,9 Proz.) Renten 177067382 - (158,5 - ) Gehalt u. Löhnen 738583695 - (202,5 - ) Handel u. Gewerbe 331589872 - (94,6 - ) Am geringsten ist die Zunahme des Einkommens aus Grundbesitz Sicherlich ist diese auch weniger auf gesteigerten Ertrag ländlichen Grundbesitzes als auf Vermehrung städtischer Wohngebäude zurück- zusühren. Die große Zunahme der Einkommen aus Gehalt und Löhnen, Renten, Handel und Gewerbe ist der beste Beweis für die bedeutende Entwicklung der gewerblichen Industrie in Sachsen. — Der Verband Deutscher Handlungsgehülfen' mit dem Hauptsitz in Leipzig und Geschäftsstellen an allen größeren Plätzen des Deutschen Reiches, verdient die wärmste Empfehlung und Unterstützung oller kaufmännischen Kreise. Durch ihn sind trotz der bereits längere Zeit andauernden Abwärts bewegung in Handel und Industrie dieses Jahr 2700 offene Posten besetzt worden, ein Beweis für die Leistungsfähigkeit seiner Stellenvermittelung, die seit Gründung des Verbandes bis jetzt 38600 Engagements zu Stande brachte. Seinen Mit gliedern gewährt der Verband außer der Stellen vermittelung Unterstützung bei Stellenlosigkeit und Rechtsschutz, er besitzt auch gut begründete Renten kaffen für Witwen und Waisen, sür alte und arbeits unfähige Berussgenossen, endlich ein Genesungsheim
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