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Wochenblatt für Zschopau und Umgegend : 20.05.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909-05-20
- Sprache
- German
- Vorlage
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512512809-190905206
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512512809-19090520
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512512809-19090520
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWochenblatt für Zschopau und Umgegend
- Jahr1909
- Monat1909-05
- Tag1909-05-20
- Monat1909-05
- Jahr1909
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Erscheint Dtenitag, »o«ner»Iag md Sonnabend und wird am Abend vorher »»«gegeben und versendet. «lertelj,hr»prei» t Mart 20 Psenntge au»schlteßlich Boten» und Postgebühren. Bestellungen «erde« ln unserer Expedition, von den Boten, sowie allen Postanstalt«« »«genommen. «ihklßlltt Inserate jwerde» «tt io Psenntge« für dt« «»gespaltene ikorpuizeile berechnt und dl» mittag» 12 Uhr de» dem La,, de» Erscheinen» vorhergehende» Lag,» angenommen. Für Nachwet» und Offerten-Annahme io Psennige Extragebühr. Fernsprech»Anschluß Nr. 12. für Zschopa« IM nnv Umgegend. Amtsblatt für die Königliche Amtshauptmannschaft Flöha, sowie für das Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zu Zschopau. SS. Donnerstag, den 20. Mai 1909. 77. Jahrgang. Die nach § 19 des Wahlgesetzes siir die zweite Kammer der Ständeversammlung vom 5. Mai 1909 aufzustellendcn Wählerlisten für die im Herbste dieses Jahres vorzu- nehmcndc Neuwahl der Abgeordneten zur zweiten Kammer der Ständeversammlung sind vom S. bis einschließlich v. September IVOS auszulcgen und am >». Oktober IVVV abzuschlicßcn. Dresden, am 15. Mai 1909. Ministerium deS Innern. Zur Fein des Gtdmlsti-e« Fr. M»jM Ns Königs finoct DienStag, den 25. Mai 1909, nachmittags '/«6 Uhr im Saale des hiesige» Bahnhofes ein Festessen statt, zu welchem hiermit ergebenst eingeladcn wird. Diejenigen Herren, welche sich daran zu beteiligen gedenken, werden gebeten, ihre Namen bis zum 21 dieses Monats in die in der hiesigen Bahnhofsrestauration und in der Königlichen Amtshauptmannschaft Flöha auslicgcnden Listen einzutragcn. Auch schriftliche Anmeldungen werden dort entgegengenommen. Der Preis des Couverts ist einschließlich Musikbcitrag auf 3 M. 50 Pfg. festgesetzt worden. Flöha, am 1. Mai 1909. Dost, Amtshauptmann. Die Reinhaltung der Straßen betreffend. Nach Z 1 der hiesigen Straßcnordnung müssen sämtliche Straßen der Stadt regelmäßig am Mittwoch und Sonnabend jeder Woche, die DrottoirS und sonstigen Fußwege, sowie die Ttraßengossen, Tchnittgerinne dagegen täglich bis Morgen- 8 Uhr gereinigt werden Diese Vorschrift wird selten gehörig befolgt. Es ist deshalb die Schutzmannschaft angewiesen worden, jede Zuwiderhandlung, welche nach 8 39 der betreffenden Straßcnordnung mit Geldstrafe bis zu 60 Mk. oder bis zu 14 Tagen Haft bestraft wird, unnachsichtlich zur Anzeige zu bringen. Zschopau, den 19. Mai 1909. Der Stadtrat. I. B.: Moritz Drechsler. W. Aus Antrag des Oekonomcn Jokob Bletzinger in Langenau wird das Aufgebot zum Zwecke der Todeserklärung des am 10. Juli 1858 in Ballendorf (Ober amt Ulm) geborene» Johann Martin Bletzinger erlassen. Er hat seine» letzten, bekannt gewordenen Wohnsitz in Weißbach gehabt, wo er im Rittergute als Schweizer in Stellung gewesen ist, hat sich dann noch einige Wochen in Naundorf bei Oschatz ausgehalten, seitvem aber ist er verschollen. Der Aufgebotstermin wird auf den IS. November IVOS, vormittags S Uhr, bestimmt. Bletzinger wird aufgefordert, sich spätestens im Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. Alle, die Auskunft über Leben ober Tod des Verschollenen zu erteile» vermöge», werden aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine dem Gerichte Anzeige zu machen. Königliches Amtsgericht Zschopau, den 1. Mai 1909. Jauchefahren betreffend. Verschiedene in jüngster Zeit vorgekommene Zuwiderhandlungen veranlassen uns in Erinnerung zu bringen, daß daS Fahren von Jauche und Dünger aus Jauchen gruben sowie aus Seifensiedereien und Küpenfärbcreien nur an den Wochentagen biS IS Uhr mittags gestattet ist und Zuwiderhandlungen mit Geldstrafe bis zu 60 Mk. oder oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft werden. Zuwiderhandlung unnach- Unsere Schutzmannschaft hat Anweisung erhalten, jede sichtlich zur Anzeige zu bringen Zschopau, am 19. Mai 1909. Der Stadtrat. I V: Moritz Drechsler. W. An Bezahlung der Staatseinkommensteuer und der Ergiinzungssteuer auf den 1. Termin d. I. Wird hiermit erinnert. Zschopau, den 19. Mai 1909. Der Stadtrat. Lin 12. ülai o. ging unser stocstgesostät^tsr Leelsorger, Ho,',' I'slli'ivi' Karl Iriküritli InKmt Kemel, 2vr ewigen Rusts sin. Duste^u 25 düstre Kat er in vorbildliester 'treue und reinstem Legen seines llirtennmtes in äsr kiesigen Lirest- unä Lestui- gsmeinds gevultot unä den Lumen des göttlicsten 'Wortes s,uks beste »usgestreut. 8o dursten vir Liierest ru istm als dem edlen lllunns mit seiner reiosten lürtudrung, seinem testen, vustrstuktigen Osturasttsr, seinem lauteren, v,armen Osmüts emporsestauen. Unvergessen sei istm auest seine selbstlose Lukopkeruvg tiir gemeinnützige öestrebungsn, sowie seine sterriioke Lnteilnsstms an dem Woki und Weste seiner dsmeindeglieder. — Unser Dunst dafür bleibt dem so trüb vastiu- gssestisdeneu auok über das 6rab stinaus gssiestert. Der Heimgegangene aber rüste in Frieden und ernte droben in den liebten Dösten die darben seiner Lussaat. llittei'Sllol'f, den 17. ßllli ISOS. vis dankbare Vswsinds vlttersdort. Zum Himmelfahrtstage. In den Mai, de» Jahre» wonnige 8rühling»zeit. fällt der Himmelfahrt»«-, der «ohl gerade um diese» günstigen geit- ounkt» willen von jung und alt besander» freudig begrüßt wird Die Blüten prangen und duften, dl« Vögel fingen und jubilieren, lachende» Himmelsblau lockl wie mit Allgewalt au» der Halt der Stuben und der Eng« der Städte in den freien, weiten Garten der Natur. Und da heißt'» plötzlich inmitten de» Einerlei» der Woche: Heut» ist Feiertag! Heran» denn und hinein in die sonnigen Lenzgefildel — Wer wollte, wie alle» andern, so sich selbst diesen köstlichen Senuß nicht gönnen? Nur sollten wir über der hohen Erdensahrt nicht ganz ver gesse«, daß wir sie dem Feste der Himmelfahrt »u danken habe«, und sollten darum auch Wald und Flur im Frühling»- schmuck wieder einmal in un» zum Tempel Gotte» «erden lasten! Wohl sagt man gerade dem heutigen Feiertage «ach, daß seine Botschaft unsere Fastunglgabe vor ein allzuschwere»
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