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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 06.08.1884
- Erscheinungsdatum
- 1884-08-06
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188408066
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18840806
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18840806
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images teilweise schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1884
- Monat1884-08
- Tag1884-08-06
- Monat1884-08
- Jahr1884
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 06.08.1884
- Autor
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Erscheint tSgltch früh S'/.UHr. Ket«ctt«n »»- Lrpttitioa Johau««g»fie SS. Aprrchk»»trn der Lr>«1i«u. Vormittag« 10—12 Uhr. Nachmittag« ö—6 Uhr. tzrr für tzt« »1chKs»l,r,tz« -efti««tr» -«ferate «» ,r» »t« » «hr Nachmittag«, »»« -eftta,«, fMtz »i«Utzr. 2» K» FlUalr« für Jas.-^nnahme: Ott« Nie««. Univerfi,ä««straße 21. L<»t« Lischt, Katharlnenstraße 18, p. »«r bi» '/,» Uhr. KiWStr.TMUM Anzeiger. Lrga« für Politik, Localgeschichte, Handels- «nd Geschüstsverkrhr. Auflage 18,600. Ildounrmentsprris oiertelj. 4'/, Mit- incl. Bringerlohn 5 Mk., durch dir Post bezogt» 6 Mb. Jede einzelne Nummer 20 Ps. Belegexemplar 10 Ps. Gebühren sür Extrabeilage» (in Tageblatt-Format gesalzt) ohne PostbesSrdcrung 39 Mt. mit PostbesSrderuug 18 Mk. Inserate 6gespaltene Petitzeile 20 Pf. Größere Schriften laut unserem Prei«- verzeichniß. Tabellarischer u. Ziffernsatz nach Höhen» Tarif. Lerlamen nntrr drm lledartionsstrich die Spaltzeil« bO Ps. Inserate find fteis an die Srpeditto zu senden. — Rabatt wird nicht gegeben. Zahlung xraenumernnäo oder durch Post nachnahme. ckris. Mittwoch ven v. August 1884. 78. Jahrgang. Amtlicher Theil. vermiethung. Da« auf dem gsletfchrrplatz an der Gra>kf«rter Brück« gelegene, zeither al« Polizeiwache benutzte kleine Bern« soll zur Benutzung für geeignet« -»»erbliche Zwecke von» 1. Octover diese» Jechre« an gegen eucheUbjEhrltche Kündigung Areitng, de« 8. August diese» Jahre» Bornrtttag» L> Uh« auf dem Rathhause, l. Etage, Zimmer Rr. 1«, an den Metskbtetendea »ernetetyet werben Ebendaselbst auf dem großen Saale liegen die vermiethung»- und Versteigerung-bedingungen schon vor dem Termine zur Enfichtnahme au«. Leipzig, am 2l». Juli 1884 Der Nath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Krbgl. Vekanntmachuug. Die Herstellung der macadamisirten Fahrbahnen der Bayerischen Stra-e und der Straßen L und Va de« südlichen Bebauungspläne« soll an einen Unternehmer in Accorb verdungen werden. Die Bedingungen für diese Arbeiten liegen in unserer Tiesbau-VeiwaUnng. Raihhau«. ll. Etage, Zimmer Rr. 14. an« und können daselbst eingesehen resp. entnommen werden. Bezügliche Offerten sind versiegelt und mit der Aufschrift: „Macadaoifiraag der Bayerischen StraHe" versehen ebendaselbst und zwar bi« zum LG lansraden Monat» »t ach «mittag» 8 Uhr einzureichen. Leipzig, am 4. August 1884. De» Slath» der Stadt Leipzig Stratzenban-Depntattou. Semr-ekammer zu Lrip)ig. Freitag dm 8. »«. Rachmttte,« » »Ihr »ssmtttch« Plenar- fitzuu, t» lammrrlomle. Ta-esord»»»«: 1) MtttheUoge» au» der Regifirande. 2) Wahl eine« Mitglied«« »ad eine« Stellvertreter« sür de» sitchs. Eisrobahnrath. S) Gulechieu de« BeekehrS-LXschusse« über zwei Ministerialvorlage«, ». betresfend di« beantragte Erhöhung de« Etaga»g«zolle« auf schwere«, ,u technischen Zwecken verwendbare« Leder, so- wie aus Lreibrieme» au« Leder; l». betreffend die Wirkungen der erfolgten Zoleehöhang ans zu Stränge» zusammengedrehte Koko-saseru. Leipzig, deu b. August 1864. T. A. Oehker, Bors.Herzog, S. Vekeimtmichiuii. von Ten 7. Angns« 1884, vormittag« S „nd oon Nachmittag« A Uhr a», und »ach Befinden di« folgenden Tage sollen »Wer, Dufourstraß« Nr. 2, die zur EoueurSmaffe der insol- »«nteu Firm, Rostock L Co. (Lhrmische Fabrik) gehörigen Maschinen und sonstigen Mobilien, al«: 1 Jnjector, 2 Pulsometer mit Haafschlauch, 1 Lompreffer, 1 große Dampfmaschine, 1 grobe und 1 kleine Mühle, 2 Lyltuder, 1 Eiebapparaih 1 schmiedeeiserner Kessel mit kupferner, zian- platttrtrr Psaane, 1 eisrrue verzinnte Retorte mit je 1 zinnernen Helm, I Dchüitelapvarat mit8 Besäßen, 1 Leitbetrieb, 1 Damps- psonn« mit Dampfschlange »nd Rohrleitung, 1 große« Bassin, 1 große Oelpuinpe mit Barlegewclle und Stirnrnd, 1 hydraulische Presse mit Pumpwerk, 1 eiserne» vasstu mit Einsatz, 1 kleine« Montaj«, 4 Tolonne» vou Blei mit eiserne» Lrtnoliae», 2 kleine Extractiontapparate mit Borgeleg« und Gar»tt»r, l Accnmulator mit Sicherheit-Ventil, 1 Eisenbahnwagen mit 2 Gefäßen, 1 com- pleler Auszug mit Seil, 1 große« Waller- and 1 dergl. Oel- oasstn, 1 kondeiisatioarapparat, 1 kleine« Dampfbad mit Bersuch«- trrte, S Töpfe» n»d 1 Kühlapparat. 12 Heizkörper, 1 kopser- plattirte Pfanne niit eisernem Mantel «nd kupfernen Decken, 1 kupferner verzinnter Kessel mit Rührwerk «nd Dampfschlange, 2 KrystallisationSapparate, 1 gußeiserne Retorte mit Doppel- wand. 2 Duplicator, von innen verbleit und verzinnt, 1 doppel- wirkend« Wallerpump«, 1 Blrikasten mit Heizschlange, 1 Walch apparat vou Kupfer verzinnt und mit Schlang^ 1 Damvs- sammler, ca. 800 Psd. alte« Eisen; die übrige Laborotium«- einrichtung, al«: Reagen-gesSb«, Trockenschränke, Abdampsschalen, B»nz«'sch« Brenner, Platinschalen, a>d»ch: Tomptoir-UtenstNen, Ladentafeln. Stühle, Spiegel, Tische, Pack- tische» Regale, 1 Geldschrank, 1 Brückenwaage n. a. m. meistbietend gegen sofortige vaarzahluug öffentlich versteigert werden. Leipzig, am 1. August 1884. Singer, Gerichtsvollzieher. Kuclion. Donnerstag, de« 7. d. Vit«, v Uhr vormittag», gelangen i« AucttonSlocale de« Äönusl che» Amtsgericht« hier eine Partie Nestauratiout-Uteiisilir», z. B. SS Stück Rohrstühle, 8 Stück Tische, 1 Ladentafel mit Marmorplattr. 2 Rahmenuhren, 1 Sopha, 1 Pianino, sowie rin« Anzahl Brauerei-Geräthe, als: S Stück Bierfässer, 2 Wannen, 1 Brückenwaage, 1 zweirädr. Handwagey, ferner Ü00 Stück Bier- Rasche» mit Patentverlchluß. 1 Rest Hopsen re. »nd a« s^dtae« Lag« Mittag« '/.IS t« Grundstück K-rnerstratz« Nr. SS. Hof Part., 1 Maischbottich, 2 Bräubottiche. 1 Kühlschiff, 1 Brau- pfaan« »nd 1 Regulator gegen sofortige vaarzahlnng zur Brr- "Mi am 4. «ngnst 1884. Der GertchtSdolzteher de« Küntgl. A.-G. Nichtamtlicher Theil. Vie Handwerker und die obligatorische Innung. * Bei Besprechung der Resultat« de« deutsche» Hank- »erlerlag« wiesen wir daraus hin. daß nicht alle Hand- taerkeedo Bestrebungen desHandwerkertag« huldigten und daß hefoader« dir Zunft, wie sie jene Herren wünschen, von den iq ihig» Aach« leistungsfähigen und aus einem höheren, einen wetteren Horizont gewährenden Standpunkte stehenden Meistern verleugnet wird. Diese letzteren sehen sehr moh. «ia. daß e« nicht möglich ist, ein« Zunft nach alten Begriffen wieder herzustellen. daß jedem derartiaen Bestreben die Entwickelung de« Maschinenwesen« den Boden entzieht und daß di« nnserer Zeit eigenthümliche und sür den Handel uaihweudig« Großproduktion der Fabrik nicht entbehren kann. E« lygt auch deutlich aus der Hand, daß der Fabrikbesitzer. so wie r« die ganze wirthschaftliche Gebahrung mit sich gebracht hat, zumeist in erster Linie Kaufmann fein muß und erst in zweiter Linie Fachmann, da e« ihm um den großen Umsatz. um eine erhöhte Production und vermehrten Absatz zu thun sein muß, weniger um die strenge Beobachtung der EigenthÜmlichkeit eine« Stücke« in Bezug aus seinen End zweck. Hierin liegt auch der groß« Unterschied zwischen Fabrik und Handwerk „nd zugleich bi« volle Existenzberechti- guna de« letzteren. Bleiben wir bei dem früher angezogenen Beispiel mit den Stieseln. Die Fabrik liefert ihr« Sorten nach allgemeinen Grundsätzen, nach bestimmten Maßen, ohne darauf Rücksicht nehmen zu können, ob der Mann, welcher da» Fabrikat schließlich kaust, in jeder Beziehung zufrieden gestellt sein wird. Der Schuhmacher-Handwerker aber indi- vidualisirt «nd der von ihm nach Maß gearbeitete Stiefel muß sitzen, gleichviel welche Fußform der Üäuser hat; ist e« nichl der Fall, so ist der Schuhmacher ein Pfuscher. Beide Producente«. Fabrikant und Handwerker, müssen aber selbst verständlich ipuner auf die Vervollkommnung ihrer Produkte bedacht sein, «nd daß hierzu in erster Linie die richtige ge- dieaen« Lehr« de« Ansänger« da« geeignete Mittel ist. dürste woyl Niemand bestreiten, ebensowenig, daß eitt Meister, der selbst nicht« versteht, nicht im Stande ist, etwa- Ordentliche« zu lehren. Da« sieht man auch im Handwerk ein und de«- yalb sucht wan die Lehrtätigkeit der Meister zu ergänzen durch Fachschulen, in welchen theoretische und praktisch« Eurse eingerichtet sind. Diese Fachschulen einzurichten ist Ausgabe de« Gewerbe« unter moralischer und tbeilweise finanzieller Beihilfe de« Staate«. Neben deu Fachschulen wirke« Fach» au-stellunge», Fachliteratur »c. anregend. Ueber diese Mittel sind sich die denkenden Handwerker nun längst Vor, indessen ein großer Theil de, nicht denkenden noch nicht. E« Hai sich au« diesem Grunde der Uebelstand nach und nach heraaSgeblidet, daß eia Theil der Gewerbsgenoffen sür da« Gewerbe dun- Unterstützung der angeführten Mittel Opfer bringt, «in anderer Theil aber nicht, obgleich er von den Institutionen zur Hebung de« Gewerbe« profitirt. Um non eine gerechtere Bertheilung der Laste« herbeizuführen, sind auch viele fortgeschrittene Handwerker, die sich durchau« nicht sür die „Zunft" begeistern können, sür obligatorische Innunaen. Bei dieser Auffassung vertiert allerding« die obligatorisch« Innung diel von ihrer rractionaire» Natur, sie stellt sich al« einfache Bernf-aenoffcuschast zur Hebung de« Gewerbe» dar. welche jede zur Erschwerung der A»«übung de« Gewerk«« un»; bürgt und speciell auch den Fabriken die schuldig« Rechnung trügt. Bei un« in Leipzig scheint diese Auffassung der Innung ziemlich verbreitet zu sein und wir können unfern heimischen Gewerbtreibenden nur Glück zu solcher von den Tendenzen de« Handwerkertag« recht sehr abweichenden Ansicht wünschen. Wir führen heute au« einem un« erst jetzt zu Gesicht ge- kommenen Artikel der „Leipziger Illustnrten Schubmachcr- Zeitung" (Herausgeber Schuhmachermeister Emil Seyserth) einen die-bezüglichen Pass»« an. welcher auch in seinen weiteren Ausführungen sehr verständig ist und ausklärend wirken wird. „Auch wir sind für obligatorische Innung, schreibt die genannte Zeitung, wir sind e« hauptsächlich verwegen, um ein Mittel zu haben, durch da« alle Angehörige eine« Brruf»- zweige«, je nach der Au-vehnung ihre« GeschLst-betriebe«, zu den rasten hcranzuziehen sind, welche die in Zukunft im Interesse einer zeitgemäßen Leistungsfähigkeit d«S betreffenden Handwerk» nöthigen Institutionen verursachen. Diese In stitutionen liegen im Gesammtiaieresse de« betreffenden Ge werbe« und jeder Angehörige wird direct oder indirekt davon prosttircn; Grund genug, daß auch Jeder, insbesondere jeder Selbstständige im Gewerbe, zu den Kosten beiträgt. Und da die« auf dem Wege der Freiwilligkeit nicht zu erreichen ist, darum die obligatorische Beitragsverpflichtung, rseto obli gatorische Innung. Jndeß, wir sind, wie gesagt, für die Erreichung derselben aus geradem Wege, und wir zweifeln nicht, daß, wenn e» der Reichstag namentlich in angeführtem Sinne daraelegt findet, er sich auj die Dauer nicht der Ein sicht verschließen wird, Beschlüsse in demselben zu fassen. Aber auch darum, weil durch den indirecten Zwang nicht da« erreicht werben kann, wa« sür denselben an^iühct wird, nämlich eine erhöhte Garantie, baß der Lehrling m^e lernt, wenn sein Lehrmeister Innung-Mitglied ist, sino w>r gegen denselben, den indirecten Zwang. ES könnte nur durch einen ganz geheimen Zauber geschehen, wenn Jemandem, der selbst nicht viel gelernt hat oder dem überhaupt da» Zeug abaeht, Lehrlinge auszubilden, lediglich durch Eintritt und Zahlung de« bezüglichen Eintrittsgeldes in die Innung die Befähigung würde, einen jungen Menschen zu einem brauchbaren Arbeiter auszubilden. E« trifft da- natürlich auch hinsichtlich de« obligatorischen Beitritt-Zwange« für selbstständige oder selbstständig werdende Handwerker zur (obligatorischen) Fnnunjz zu. wenn nicht besondere Vorkehrungen getroffen werden, die eine gewisse erhöhte Garantie sür gute VuSbiivung der Lehr linge geben. Und diese erhöhte Garantie kann nur in einer ge wissenhaften. fachkundigen Prüfung derjenigen Handwerker,welche Lehrlinge auSbildeu wollen, liegen. Bon dieser aber kann weder die selbstständige Ausübung de« Handwerk«, noch der Beitritt zur Innung abhängen. Denn wo sollte da« hin- sühren? Abgesehen davon, daß e« immerhin eine große Anzahl tüchtiger und talentvoller Handwerker giebt - und gerade solcher giebt e« viel — die gar nicht darauf refleetire», Lehrlinge au-zubildrn, und die deshalb auch gar nicht Ver anlassung haben, sich einer Prüfung dahin zu unterziehen, wa» soll mit^enen Handwerkern geschehen, die eine gewissen hafte Prüfung aus die Befähigung hin. Lehrlinge au»- »»bilden. nicht bestehen? Soll ihnen de-wegen die selbst ständige Ausübung ihre« Handwerke« verweigert iverden, sollen sie zeitlebens Geselle bleiben? Da« kann unter den heutigen Verhältnissen wohl Niemand mehr ernstlich verlangen, er müßte denn in seiner geistigen Sehsähigkeit sehr beschränkt sein. Wenn wir sagten: „gewissenbaste Prüsung", so glauben wir. die« besonder« recht betonen zu müssen unter der Vor aussetzung. daß in Bezug aus die Meister-, genauer Lehr- MeisterprÜfung In Zukunft in den einzelnen Handwerken nicht nur überhaupt gewisse Grundsätze festgestellt werden, sondern daß die Anforderungen an den PrüsungScandidaten auch der Neuzeit entsprechend hohe und daß Prüfungen und Prüfende jedem persönlichen und localen Einflüsse entrückt lind. Dir halten e« darum auch nicht sür ander- möglich. al« daß in Zukunft besondere Prüsung-au-schttsse, die von den Innungen eine« Gewerbe« in abgegrrnzkea, viel leicht der politischen, staatlichen Verwaltung angepaßten Be- Wo solch« ge« Haud- de« Gesetze« eine« Jahre« tft, dürsen . Di« zur werden mit der am Orte zirken gewählt sind, wie die« schon nach «er preußischen Gewerbenovelle von l849 ia Preußen «it den KreiS- Prüsung«commissionen der Fall war. Würden di« Meister prüfungen in Zukunft den Innungen selbst wieder Vor behalten, so ist di« Gefahr vorhanden, daß persönliche und locale Momente da« sachliche Urlherl Übel beeinflusse» und baß jene Mißstände wieder ««treten, welche da« alte Zunft wesen so sehr verunzierte» und die ganz richtig osl mit Vettern- und Basenwirthschast bezeichnet wurden. Eine strenge, gewissenhafte Prüfuna aus die Befähigung al« Lehrmeister ist aber im Interesse de« grsammken Ge» werbestaade« unbedingt nüthig. E« giebt heutzutage schon in jedem Handwerke eine ganz bedeutende Anzahl Solcher, die thalsächlich nicht« gelernt haben, die sich al« Geselle kaum ihr Brod verdienen konnten und von keinem Meister behalten wurden, die sich aber gleichwohl, nachdem sie in »hr heimath- liche« Nest zurückgekehrt sind und mit Hilf« von BaterS- groschen und die Wett verachtend, die ihre latent« nicht er kannte, „selbstständig zu krauteru" angesangen haben, aus da» AuSbilden (und oft mehr noch aus die Ausbeutung) von Lehrlingen legen und so da« ohnedie« schon stark« gewerbliche Proletariat noch vermehren Helsen. Wen» auch sür seine Person Niemandem verwehrt werden soll, seiu Vrod sich ehrlich zu verdienen, wie er will und wie er kann, »nd sei die« al» Arbeiter oder al« Selbstständiger, aber da« darf ihm. selbst wenn e« mit der sachlichen Leistungsfähigkeit nur halb so schlimm steht al« hier angeführt, «in Staat«- und GeseÜ- schast-interrsse wohl verwngert werden, daß er auch »och ander, zu sich herabzieht. Darum wünschen «dir die Lehr- «eister-Prüsung. Mit dem tz. 100 L um welch«» petitiokk wurde und welcher lautet: „An allen Orlen, wo Innungen. welche bi» GUwhiniguna ihrer Statuten von der kompetenten BehSrde erhallen habe« ^ist da« Halte» von Lehrlinge» nnr JununtzOrtftrr» Jnnnngen nicht bestehen, find dt« narhande»«» Werker verpflichtet, sich in türtzester Zelt »ach ' za Innungen zu coustttntre». -- Wenn die« «ach Inkrafttreten diese« Paragraphen nicht NtchtinanngSmitglieder Lehrling, nicht «ehr Zeit bei solchen Handwerker, vorhandenen Genehrnigaaa »er «ufstcht»w-1y»«» nnter befindliche» Innungen gestellt", können wir un« au« den entwickelten Gründe» nicht ein verstanden erklären. Der einfach« ImwmgSbeitritt erhöht die sachliche Oualiflcatio« de« Eintret mcit. «nd wird nur eia geringer Grad von sachlicher Befähigung, vielleicht gar nur formell, gefordert, so ist auch kür die Zukunst de« Handwerks nicht» gebessert; fordert man aber einen hohen Grad von sachlicher Befähigung und knüpft an den Nach weis desselben zugleich da« Recht de« selbstständigen Gewerbe betriebe« (womit die Lehr-Berechtigung so ipso einaeschlossen ist), so liegt die Gefahr vor, daß au« den vom selbststän digen Gewerbebetriebe Zurückgewiesenen eine ganz neue Art gewerblichen Arbeiterproletariat« geschaffen wird. Für da« engere Innung-intereffe mag eine Gesetze«» brstiminung, wie sie in dem vorqeschlagenen tz 100 k gewünscht wird, momentan günstig sein, sür da« Handwerks-Interesse ist sie auf die Dauer schädlich. Un« steht aber die Wohlfahrt de» Handwerke« doch noch höher, al- da- Interesse der Innungen: diese sind un» nur Mittel zum guten Zweck, aber nicht der Zweck selbst." Da« sind Worte, über die sich wenig di-cutiren läßt und die jedensall« die Heißsporne unter den Handwerkern, welche am liebsten unsere Industne auf einen Standpunct, wie sie ihn vor hundert Jahren ein,«ahm, zurückschrauben wollen, ab« kühlen werden. Auf den Standpunct. den hier die Leipziger Schuhmacherzeitung einnimmt, kann sich, kleine Modifikationen Vorbehalten, Jeder stellen, der für die Gewerbe freiheit eintritt, Uber der Freiheit aber da- Gewerbe selbst nicht vergißt. Leipzig, 6. August 1884. * Da» „Armee-BerordnungS-Blatt" veröffentlicht nachstehenden Erlaß Sr. Majestät de« Kaiser«: „Um denjenigen Theilnehmern au dem Kriege von 1870/71, «oelch« in Folg« erlittener innerer Dienstbeschädiaung invalide ge- «vrdea, wegen Ablauf« der gesetzlicheu Präklusivfrist aber »ur Geltend- machnng von BersorgungSonsprücheu nicht berechtigt sind, durch Gnadenbewilltgungen zu Hülse zu kommen, bestimme Ich, daß die UnterstützuugSgesuch« der bezeichnet«» Invaliden einer wohlwollenden Prüsung unterzogeu uud Mir zur Gnadenbewilligung an« Meinem Dispofition«io»d« bet der RetchShanptcass« uvterbrettrt werden, sofern Thatsachea «achgewiesen find, «selche die Ueberzeuguna von dem ursächlichen Zusammenhang der Krankheit mit der tm Krieg« erlittene» Dienflbe/chädigung zu begründen vermöge». Sie haben hiernach da« Wettere zu veranlassen. «ad »astet«, den 22. Juli 1884. Wilhelm. v. Bismarck. Au de» Reichskanzler." Indem da» Krteg-ministerillin diesen Allerhöchsten Erlaß zur öffentlichen Kenntniß bringt, bemerkt eö zugleich, daß Unter- sttltznngSgesuche der bezelchnete» Invaliden bei denjenigen Bezirk«, commanbo« be»w. Beztrk-seldwevrln anzubringen sino, in deren Be zirk die Betreffenden wohnen. Derartig« Gesuch« werdrn unter der Boraussetzung, daß ein Leben«wandel de« Bittsteller« vorliegt, welcher d ese» einer Aller- höchsten Bnadenbewilligung nicht unwürdig erscheinen läßt, »vr bei Lrsüllung folgender Bedingungen: ») einer durch Krankheit ausgehobenen oder verminderten Er- »verbSsähigkett, welche eine UnterstützungSbedükstigkeit be- gründet, d) dem Nachweis von Thatsachen, welche dt» Ueberzeugung von dem ursächlichen Zusammeuhang der Krankheit mi« einer im Kriege von 1870/71 erlittenen inneren Dienstbeschädignng zu begründen vermägen, Sr. Majrflät dem Kaller und Könige befürwortend vorgelegt werden. In diesem Jahr« werden die königlichen Eienerolcommando« durch brsondere Superrevisions-Lommissionen die «eiuchstellrr militatr ärztlich unttrjuchen lassen und vorher Zeit und Ort der Unter suchung bekannt machen. Bom nächste» Jahre ab dagegen sind etwaige derartige Gesuche so srühzeitig bei den BezirkScommando« bezw. Bezirk«seldivebeln anzumelden, daß die Prüsung derselben bet dem Ersatzgrschäst vorgenommen Iverden kann. Gesuche, denen es ersichtlich on jeder tdaisächlichen Begründung fehlt, werden schon ia der Instanz der Veztrk«c»mmondo« abqewiesen. * Die .Vvssiscbe Zeitung" ist in der Lage, da» kaiser. tiche Handschreiben miltheilen zu können, durch welche« Herrn von Bötticher die Domberrnstelle bei dem Domstifte in Naumburg verliehen worden ist. Dasselbe tanket: E« hat Mir zur beload-re» Genngthuung grrrich», baß der Geietzrntwuri über die llaiallverstchernng nach eingehenden verband- langen dt» Zustimmung de« Reichstage« in der soeben geschlossenen Session gesunde« hat. Ich habe aus da« Zustandekommc» diese« wichtigen Besetze« um so größeren Werth gelegt, al« damit zugleich ein wesentlicher Theil de« in Meiner Botschaft vom 17. November 1881 ausgestellicn wirthschaftlichen Programms zur Erfüllung gelangt. Zur Erreichung diese« Ziele« haben Siet» anstrengender unermüdlicher Arbeit durch die ernste sachgemäße Bcrtrctnng dcS EntwurseS in so hervorragendem Maße beigetragen, daß e« Mir rin Bedürfniß ist, Ihnen für die ersprießliche THStigkcit Meinen Dank und Meine Anerkennung auSzusprcche». In Bctdätigung Meiner Gesinnung habe Ich Ihnen die vacante Domberrnstelle bei dem Domstift in Naumburg verliehen, und dtescrhalb den Minister de- Innern mit entsprechender Anweisung versehen. Bad Ein«. 2. Juli 1884. gez. Wilhelm. * Die Nordsee wird im englischen Sprachgebrauch bekanntlich Osrmau Oeeau — Deutsches Meer — genanut. CS scheint die- jedoch eine bloße tu^on äo Mrlsr zu sein, denn immer wieder werden Fälle von Freibeuterei eng lischer Fischersahrzeuge gegen deutsche bekannt, welche nicht anders den» als Kundgebungen systematischer Böswilligkeit betrachtet werden können. AtS ncuesteS Opfer englischer Seeräubern ist der einer Geestemünder Firma ge hörige Handelskutter „Diedrich" zu bezeichnen, der am vorigen Dienstag unweit der Insel Borkum von vier englischen Fischerkuttern mit bewaffneter Macht angesalle» und auSgev Hindert wurde. Auf erstattete Anzeige der Beraubten ist die Verfolgung der Naubgesellen durch daS Kanonenboot „Cyclop" eingelötet worden: die Hoffnung aber, daß e« gelingen werde, die Plünderer dingfest zu machen, scheint sich nicht bestätigen zu sollen, da sonst gewiß inzwischen schon eine diesbezügliche Nachricht vcrlantbart märe. Es ließe sich indessen wohl die Frage aufwersen, ob nicht auch der englischenRegierung eine gewtsse Verantwortlichkeit betzumessen wäre, wenn sie sortführt, sich an dem Jahr auS Jahr ein auf der Nordsee gegen deutsche Fischer von ihren Nationalen getriebenen Unwesen so gänzlich zu deSinteressiren. daß letztere darau« allenfalls sogar schließen könnten, mau sehe e« höheren Ort» gar nicht so ungern, daß dem Erstarken der deutschen Hochseefischerei durch systematische Chikanen möglichst viel Schwierigkeiten in deu Weg gelegt werden. Auch muß e« auffallen, daß z. B. Niederländer und Däne» von den englischen Seeräubern unbehelligt bleiben nnd inst immer deutsche Objecte e« sind, gegen welche sich der britische Nebermuth und Eoneurrenzneid richten. Wäre e« zuviel ver langt, daß die englisch« Regierung auch ihrerseits au« eigener Initiative für kräftig«« Handhabung der maritimen Sichcr- heit-polize» Sorge trüg«, um dem völkerrechtswidrigen Ge bahrt» ihrer Nnterthanen gegen deutsche Nordseesahrer einen Dämpfer aufzuletzen? * Die »Berliner Politischen Nachrichten" schreiben officiös»- „Unter Ablehnung eine« Antrag« Löwe-Windthorst, welcher da« Verbot der bestehenden Lotterien von Reichswegen be zweckte, war in der letzten Session de« Abgeordnetenhauses der Antrag angenommen, eine Regelung de« Lotterie wesen« durch da« Reich berkeizuführen. Diesem Beschlüsse nachzukommen, wird die StaakSregiernng nicht in der Lage sein, weil die Regelung de« LottericwesenS nicht zu denjenigen Gegenständen gehört, welche durch die Reichrverfassnng der Gesetzgebung und Aussicht d«S Reichs unterstellt sind. Es würde mithin einer Erweiterung der Eompctenz dcS Reiche? im Wege einer Verfassungsänderung bedürfen, um dem Be-, schluffe de« Abgeordnetenhauses zu entspreche». Die Initiative zu einer solchen zu ergreifen, liegt aber für Preußen ein aus reichender Anlaß nicht vor. Wird daher nach dieser Richtung der Beschluß des Abgeordnetenhauses eine Folge nicht haben können, so wird auch im Uebrigen in Bezug auf die preußische Classenlotterie eine Aenderung nicht zu erwarten sein. Weder wird die Aushebung der Lotterie, noch auch die Vermehrung der Loos« beabsichtigt." * In den preußischen Nessortministerien werden bereit«, wie die „Vossische Zeitung" auSfiihrt, seit einigen Wochen die Spccialetat« sür da« EtatSjahr l885,86 vorbereitet. Der Beginn der Etatsentwürfe muß regelmäßig im Anfang Juli beim Finanzministerium angemeldet werden. AlSdann werden commissarifche Verhandlungen zwischen dem Finanzministerium einerseits und den übrigen Ministerien andererseits in Bezug auf die seitens der letzteren für das nächste EtatSjahr angemeldeten Mehr- wie Minder-Einnahmen und Ausgaben behufs Feststellung der Specialetats ein- geleitct. Ein Theil der Bedenken dcS FinanziiilnisteriumS gegen die Aufstellungen der Ressortministerien wird im Correspondenrwege erledigt, während ein anderer wichtigerer Theil mündlichen Verhandlungen zwischen Commissarien des FinanrministerS und der betreffenden Ressorts Vor behalten bleibt. Diese Verhandlungen gelangen in der Regel erst in den ersten Tagen dcS Monats September zum Abschluß. Darauf wird unter Berücksichligung der dann vorliegenden Verwaltungs-Resultate der ersten vier Monate de- laufenden ElatSiahreS eine Veranschlagung der Ein nahme» für da« nächste EtatSjahr, sowie die Ausstellung einer Bilanz der veranschlagten Einnahmen nnd Ausgaben vor- genommen. Erst gegen Mitte September läßt sich genau über sehen, ob die Ausgaben mit den Einnahmen sür daS nächste EtatSjahr ins Gleichgewicht gebracht werben können. Alle frühzeitiger hierüber geinachten Mittheilungen der Tagespreise sind siel« nur al« Vermuthungen anzusehen. Auch daS, waS jungst in Blättern über den Zeilpunct des nächsten Zu sammentritt» von Reichstag und Landtag gemelvct worden, ist mit aller Vorsicht aufzunehmen. Wie verlautet, ist bisher weder seiten« deS preußischen StaatSministeriumS noch seiten« der RcichSregierung über den Zeilpunct deS Wiederbeginns der parlamentarischen Campagne ein definitiver Beschluß gefaßt worden. Es besteht allerdings die Absicht, zuerst den Reichstag und später den preußischen Landtag zu bernsen, allein bei der Unterbrechung, welche die Arbei ten der Behörden während der Sommerzeit herkömmlich und naturgemäß erfahren, läßt sich der Zeitpunkt der Fertig stellung der EtatSvorlagc und der übrigen in Aussicht gcnommenen Vorlagen augenblicklich noch nicht bestimmen. Die« gilt insbesondere bezüglich k>eS Militair-Etat«, weil bei der Menge der Bedürfnisse, denen in diesem Etat entsprochen werden muß, in vielen Puncten zunächst nur ungefähre, einer Revision vorzubebaltende Forderungen aufgestellt werden können und e« zu dieser Revision wiederum eingehender Ver handlungen mit den betreffenden BmideSftaalen bedarf, wo durch der Abschluß der Arbeiten scbr verzögert werden wird. Ueber die Ausgaben der nächsten ReichStag-session heißt e«. daß die gesetzgeberische Arbeit neben der Budgelberatbung nur da« Allerdrinqlichste umfassen solle, so daß die ReichStagS- session für die Thäligkeit deS preußischen Landtage« nicht störend sein würde. Die Landtag-sesftoii dürste eine ziemlich
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