Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 30.09.1885
- Erscheinungsdatum
- 1885-09-30
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188509303
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18850930
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18850930
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1885
- Monat1885-09
- Tag1885-09-30
- Monat1885-09
- Jahr1885
-
-
-
5372
-
5373
-
5372
-
5373
-
5374
-
5375
-
5376
-
5377
-
5378
-
5379
-
5380
-
5381
-
5382
-
5383
-
5384
-
5385
-
5386
-
5387
-
5388
-
5389
-
5390
-
5391
-
5392
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 30.09.1885
- Autor
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
»rschettt ttglich früh S'/. Uhr. »>» Lrpetitio» J,tz»»e«gafl« 8. »»rrchßuntr, der Rediti,«: ^rmittag» 10—12 Uhr. Nmhmittag» 5—6 Uhr. »—«»«»SLk - - M«»«e Vrr skr »te U«m»er trft1»«ten Inserare >» »i« » Uhr Nachmili»,«. «,»««.»»» ffr»1«e« sr»tz dt»Udr. 3, den /Uiulrll str Ias.-^lluatzUe: Vit« Kle««. UeiversititSstraße 1. L««t» Lisch«, Kat Hann«, str. 23, p. ,»r dt» '/,» Udr. Tagclilatt Anzeiger. Organ fiir Politik, Localgeschichte, Handels- und Geschäftsverkehr. Meß»AufIage .>lionnr»eat»»rris viertel,. 4'/, MN. iucl. Bnngrnoha 5 Mt., durch dir Post bezogen 6 Mt. Jrdr einzelne Nummer 20 Ps. Belegexemplar 10 Pt. Gebüdren für Extrabeilag«» si» Tageblatt-Format qefalzt) «dar PoKbeiörderung 39 Mt. «It Poftbesörderung 18 Ptt. Inserate 6gkipaltenc"Petitzeile 20 Ps. Größere Schrille» laut uni. Lreisverzrichaiß. Tadellarischer u. Zifferniatz nach döherm Tarif. Urclamen «üer dem Redaction-strich dielgetvalt. Zeile SO Ps., vordenFamiliennachrichteo die 6geipaltene Zeile 40 Pi. J»Ierate sind nei- au die vrveottian zn sende». — Rabatt wird nickr grgeoen. Zahlung prnvuumerumio oder durch P^fl. Nachnahme. ^SL73. Mittwoch den 3V. September 1885. 78. Jahrgang. Jur gMigkll Veachtms. Um bei Ausgabe der Legitimationskarten zum Abholen des Tageblattes beim Quartalwechsel den Andrang möglichst zu beschränken, haben wir die Einrichtung getroffen, daß Karte «n- Rechnung bereits von heute an in Empfang genommen werden können. LxpixUtlon Ä«8 I,e1prlKvr ?»K6dI»tte8. Amtlicher Theil. Veklmntmsihnns. Nachdem laut uuserer Bekanutmacbung vom 2V. August lfd. der Termin, an welchem daS Regulativ über di« Beleuchtung der Treppen und Höfe in bewohnten Gebäuden in Kraft treten soll, auf den I. Oktober festgesetzt worden ist, so bringen wir Vastelbe mit dieser Aenderung hiermit noch mal- zur öffentlichen Kcnntniß. Leipzig, den 29. September 1885 Der Rath der St«dt Leipzig. Itr. Georgi. Heutschel. Regulativ» die Beleucht»«» »er Treppe» uu» HSfe t« »et»ahnten Ge»ä«»e« drtreffe«». 8- l. In alle» sm hiesigen Stadtbezirke gelegene« Gebäuden, in denen sich Wohnungen, Arbelk-stätten, oder andere zum Ausevthalt von Menschen dienende Lokalitäten befinden, sind die zu diesen führenden Räume, also namentlich Hausflure», Höfe, Treppen and »ach dem Treppeahause durch Thüren nicht abgeschlossen« Larrtdorr. so »»eit uicht etwa di« betreffenden Gebäude bei Abwesenheit »er P««oh,«r gegen di« Straß« dauernd verschlossen gehalten werde», von Beginn der Dunkelheit an bi« zur Schließung de« Hause», i» jedem Falle aber bi» 10 Uhr Abend« mit hinreichender «od feuersicherer ve- lenchtung zu versehen. 8 2- Der Zeitpunkt de» Beginn- der Dunkelheit richtet sich sowohl nach der Iahre-zeit, al» je nach der Beschaffenheit der betreffenden Oertlichkeii; in jedem Falle hat spätesten» mit dem Beginne der Beleuchtung der betreffenden Straße auch die Beleuchtung der in j. 1 gedachten Räumlichfcilen zu beginnen. 8- 3. Räumlichkeiten der in 8- 1 gedachten Art» welche zufolge Anlage direkte- Tageslicht überhaupt nicht oder uicht in genügender Weise erhalten, sind auch während der Tageszeit zu erleuchten. 8 <- siück-verwalter und iSeige Laste auderen Pcrjoneu, namentlich den Miethrra, übertrage» worden ist _ 8 b. bi» zu 14 Tagen bestraft. 8- «- Gegenwärtige» Regulativ tritt am 1. Oktober 1885 i» Kraft. Leipzig, den 29. September 188S. r«r Rai» »er Stadl Leipzig vr. Georgi. Hentsch 30 Mark Vel-lsinmg. In der Nackt vom 24. zum 25. diese» Monat» sind dem von der Lcibnizbrücke durch da» Rosenlhal nach dem Epereirplatze führenden Fußwege 15 Bäume mittels einet stumpfen Instruments anaeoackl worden. Wir bitten, etwaige Wahrnehmungen, die zur Entdeckung de» Thäter» führen können, ungesäumt zu unserer Kenntnif zu briiigen, und sichern dem Anzeigeerstatter hierdurch im Er solg-salle eine Belohnung von 3V Mark zu Leipzig, am 28. Seplember 1885. Da- Polizeiamt der Stadt Leipzig- Bretschneider,I)r. Wagier. Vekanntmachllng. Anzeiae der i» ««faU»erfichera»a-pfltchti-e» «etrieden vorko>n«e«dea Unfälle detr. nach »ein durch Bekanntmachung de» Reichsversickerung« amte» vom 11. laus. MtS. festgrstellte» uuter k beigefüglea Formulare. Dieselbe muß binnen zwei Tagen nach dem Tage er folge», an welchem der Belriebsunteenehmer von dem Unfall Kenntniß erlangt hat. Für den Betrieb-Unternehmer kann derjenige, welcher zur Zeit de» Unfalls den Betrieb oder den Betrieb»theil. i» welchem sich ver Unfall ereignete, zu leiten hatte, di« Anzeige erstatten; im Falle der Abwesenheit oder Behinderung de» Betrieb-Unternehmer- ist er dazu verpflichtet. Bei Bersäumniß Vieser Anzeige kann nach H. 104 Abs. 2 de« Gesetze» eine Geldstrafe bi- zu 300 gegen Denjenigen verhängt werken, welcher zu der Anzeige verpflichtet war. Diese Strasvorscbristen finden auch gegen die gesetzlichen Vertreter handlungeunsähiger Belricb-unternehmer. kesgleichc» gegen die Mitglieder de» Vorstandes einer Acliengesellscbasl. Innung oder eingetragenen Geiivstenjchast, sowie gegen die Liquidatoren einer HandeKgeseilsckast, Innung oder eingetra genen Äenostensckasl Anwendung. Nackvem nun mittelst Kaiserlicher Verordnung vom 25. lauf. MtS. der Zeitpunkt de- Inkrafttreten- de- Unsall- vcrsicherung-gesetzeS aus den I. kii»ftia<» M»a»t» festgesetzt, im Uebrigen durch die nachstehende Verordnung de- königliche» Ministerium» de» Innern tz. 1 der Verordnung vom >. August 1878, dieFabrikinspection betr., vom 1. künf tigen Monat» ab aufgehoben worden ist. so werden die-uu- allversicheruog-pflichtiaen Betrieb-Unternehmer angewiesen, die nach tz. 5l zu erstattenden Anzeigen bei uns als der durch Bekanntmachung vom 23. Oktober vor. I-. zur Er ledigung aller derjenigen Arbeiten, welche »ach kein Uuiall- versicheruugsgesetze der Grmeintebehörve al- unterer Ver- rvaltung-behörde beziehentlich Polizeibehörde übertragen w«e»«n iad, eingerichteten Behörde einzureichen. Leipzig, am 29. September 1885. Krankenverficher«ngSa«t der Stadt Leipzig. Winter. Verordn»«-, die vufalapzeige« «ach L der Derord»««g vo« I. Augast 1878 betreffend, vom 2S. September 1885. Nachdem durch die kaiserliche Verordnung vom 25. diese» Monats (Rrich-gesetzblatt Seite 27 l) der Zcjipunct de» Inkrasttrrten» de« UnjaUversicherung-gesetze- vom 6. Juli 1884 Reich-gesetzblatt Seite 69) aus den l. Octobcr diese« Jahre« esigesetzt worden ist und da hiernach von diesem Zeitpunkte an die Anzeige der Unfälle in den versickerten Betrieben nach Maßgabe de» tz 5l des gedachten Gesetze« zu erstatten ist. so wird vom 1. Oktober dieses Jahres ab tz. 1 der Ver ordnung vom 1. August 1878, die Fabriken-Inspection betreffend (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 194), aus gehoben. Dresden, am 26. September 1885. Mtnifferia« de- J««er». v. Rostitz-Watlwitz. r. vernfsgeuofsenschaft: - ; Sectio»: . . vertrauen»««»»: > (Name, Wohnort, Wohnung) Bttrieb-ilnternehmer: . (Name (Firma). Wohn- ort, Wohnung) ;Nr. u»f>»i»A»r«tg, a» »r« vrt»polizeib«HSrd« zu Kreis (Amt) de» Genosiensch- (Bergt. MKg »taster». «et») Für jede verletzte oder geiSdtete Person ist eia besondrre« Anzeige Formular au-zufüllen. Angabe von Bor- kehrungen zur Verhütung ähnlicher Unfälle, u. a. m.) Ort»»dDat»m: Name and Stand der die Anzeige erstattenden Person Zur Beachtung, t. Nach ß. 51 de» Unfall - Bersicherung-geletze» vom S. Juli 1884 ist von jedem in einem versicherten Betriebe vorkommenden Unfall, durch welchen eine in demselben beschäftig!« Person ge iädlei wird oder ein« Körperverletzung erleidet, welche eine Arbeit«lii>sähigkeit von mehr als drei Tagen oder denTod zur Folg« hat, von dem Betrieb-Unternehmer bei der Ort- Polizeibehörde schriftliche Anzeige zu erstatten. Dieselbe muß binnen zwei Tage» nach dem Tage erfolgen an welchem der Belrieb-uoternehmer von dem Unfall Kenntnis erlangt hat. Für den Betrieb-unternehmer kann derjenige, welcher zur Zeit de- Unfall- den Betrieb oder den LeiriebSiheil, in welchem sich der Unfall ereignete, z« leiten hatte, die Anzeige erstatten; im Falle der Abwesenheit oder Behinderung dr- Betrieb-unter nehmerl ist er dazu verpflichtet. 2. Wegen der Mittbeilung von Abschriften dieser Anzeige an die Organe der Berus-qcn»ssc»ichaften Bertrauen-manu, Srrtions- vorftand. Genofsenichasi-vorftand) sind die Bestimmungen GenossenschastrstallitS maßgebend Vekanntmachung. Da» 9. Stück de- diesjährige» Geie^ und BerordnungS- »lattes für da- Königreich Sachse» ist bei un« eingegangen und wird bis zum IB. Octobcr dicseö IadrcS aus dem RatbhauSsaale zur Einsichtnahme öffentlich auShängen. Dasielbe enthält: Nr. 37. Bekanntmachung, eine Anleihe der Aktiengesellschaft „Freiberger Papierfabrik zu Wcißenborn" betreffend; vom 4. September 1885 » 88. Bekanntmachung, die Concesstonirung der .Mobiliar- BrandversichcrungS - Gesellschaft zu Limbach" be treffend; vom 8. September 1885. -> 39. Verordnung, die Publicalion der Ausführung»- vorschrislen zu dein Gesetze über die Erhebung von ReichSstempelabgaben belressend; vom 19. September 1385. » 40. Bekanntmachung, die Bezirksangehörigkeit der bis herigen Fitiai-Parochie Slützengrün belressend; vom 15. September 1885. - 41. Bekanntmachung, die Versammlung der Stände de» Königreich- Sachsen zum nächste» ordentlichen Land tage betreffend; vom 25. September 1885. Leipzig, den 28. September 1885. Der Skath der Stadt Leipzig. 11r. Georgi. Slöß. 1. Betrieb, in welchem sich der Unfall ereignet hat. (Genaue Bezeichnung u. Ortsangabe, Straße und Hau-nummer; bei großen Betrieben auch BetricbS- obtdeilung.) 2. vor- und Zunahme der verletzte» oder getödtetea Person. Im Betriebe beschäftigt als? (Art der Beschäfti gung, Srbeit-posten) Wohnort, Wohnung. Leden«altcr(ungesähreAn. gäbe in I ihren genügend). 3. Worin besteht die Ber- letzung? Wird dieselbe voraussicht lich de» Tod oder eine Er- »erdsunsäingkeit v. mehr als dreizehn Wochen zur Folg, haben? 4. Wo ist die verletzte Per- so» untergebrachl? (Krankenhaus, Wohnung.) 5. -traiikencasse. «elchcr die verletzte Person augehürt. 6. Wochentag,Datum,Tage«. zeit und Stunde de» Unsalls. 7. Beranlasinng und Her gang des Unfall». Hier ist eine möglichst eingehende Schilderung de«Unfalls zu geben. Jnö- besondere ist die Werk- ftätte, in welcher, sowie die Arbeit und die Ma- schme, bei welcher sich der Unfall ereigne» Hai. genau z» bezeichn«,, «eigneten Fall» unter Beisügung eine» erläuternden Ha»d- Ml- 8. Augenzenge» de» Unfall-. (Name, Woduort, Wohn.) In dem für DaoAersta». »en 1. Octader 188.'», Nach mittag« 3 Uhr in der Gerhardt'schr» Rrftauratiau zu Conmwip anbecaumien Bl^steigerung-tern»ue gelangt nur 1 Tisch, 1 Spiegel, 1 Küchenschrank, 1 Taschenuhr und 1 Anzug zur Auktion. Leipzig, den 29. September 1885. Ter Gerichtsvollzieher brim Königlichrn AmiSgrricht daselbst Vekllniirniachung, die ffaatltchc Vinkommensteaer betr. In Gemäßheit des Finanzgesetzes vom 26. März vorigen IahreS in Verbindung mit tz. 5 der zum Einkommensteuer gesetze vom 2. Juli 1878 gehörigen AuSsührungSverordnung vom 1t. October desselben Jahre- ist der zweite Termin der diesjährigen staatlichen Emlommcnstcuer am 3». September d. I. mit der Halste de- StormaistcucrsatzeS fällig. Die hierorts Steuerpflichtigen werden deshalb ausgesordert, ihre Steuerbelräge ungesäumt und spätesten- bt««cn drei Wöochcn, von dem Termine abqerecbnet, an unsere Stadt- Steuer-Einnahme, Stadthaus, Obstmarkt Nr. 3. parterre link», bei Vermeidung der nach Ablauf dieser Frist grgen die Säumigen eintrrtendcn gesetzlichen Maßnahmen abzu- führen. Leipzig, den 28. September 1885. Der Rath der Stadt Lripzt«. vr. Georgi. Koch. Vetiaiinlniachullg. die Beiträge zur Handels- und Gcwerbekammcr betreffend. Mil dem am UV. September d. I. fälligen zweiten Termine der staallichen Einkommensteuer ist zufolge ergangener Verordnung de- Königlichen Finanzmini sterium- vom >0. April d. I behufs Deckung de- Aufwandes der diesige» Handel-- und Gewcrbckammer von den betheiligten Handels- und Gewerbetreibende» ein Beitrag für die Handelskammer nach Höhe von Vier Pfennigen und für die Gewerbekammer nach Höhe von Zwei Pfennigen aus jede Mark desjenigen Steuersätze-, welcher nach der im Einkommensteuergesetze enthaltenen Scala auf da- in Spalte ci de- Einkommensteuer-Katasters eingestellte Einkommen der Beitragspflichtigen entfällt, zu erheben. Diese Bekanntmachung gilt al- legale Benachrichtigung der Beitragspflichtigen. De» detbeiligten Steuerpflichtigen wirb bei Abführung der Einkommensteuer an der Einnabme-Stcllc Eröffnung über den enlsallcnden Betrag gemacht werde». Der Betrag ist binnen drei Wochen, von dem Termine ab gerechnet, an unsere Slatl-Steuercinnahme bei Vermeidung der sonst eintretendcn gesetzlichen Maßnahmen abzuführen. Leipzig, den 28. September 1885. Der Rath der Stadt Leipzig. Vr. Georgi. Koch. Städtische Gewerbeschule. Die Studien de- Winterhalbjahre- 1885/86 beginnen Donurr«ta», de» I. Oktober ». o.» der Tage-kursus früh 8 Uhr und der Abcndcursus um 7 Uhr. Anmeldungen zur Ausnahme in die Geiverdcschule nach Maß gäbe von h. 4 der Schulordnung werden bis zum 30. dieses Monat- schriftlich erbeten. Zur mündlichen Au-kunsi-eriheilung ist der Unterzeichnete Sonn tag den 27. dss. Monat- Bvrmitlags von 11—12 Uhr im Schul gebäube bereit. Leipzig, den 19. September 1885. Ter Tirrrtor: vr. Ludw. Nieper Vekanntmachnng. Ti« nicht übuvgspflichtigr» brrsatz-Nefrrviftrn I. blasse de» AahrGaNDO 188- werdc» hierdurch ausgesordert, vom I. Oetaber ». a. ab behüt» Ueberlüvrunq in die 2 Llasse der Ersatz-Reserve dir Ersatz - Reservescheine an de» Bezirksseldwebcl Böhme in Leipzig, «ronprinzstrake 1188, lll. recht-, abzugebeu Königliche» Landwehr -Bezirks-iiommando Leipzig. Vrkannlmachung. Toxnerstag, den l. Oktober vr., Bormittag« 10 Uhr, werden vor der Haupnvuche zu Wrminia sünt Stück auSrangirte Tienst- pserde des nachgenannte» Regiments, unter de» vor dem Termin bekannt zu gebende» Bedingungen, gegen sofortige baare Bezahlung meislbieiciiL öffentlich versteigert. Grimma, de» 28. Srvleniber 1885. öommanvo des 2. Hiisarcn-Rrgiment- Nr. IS. Milimtmlichnng. Nachdem der hiesige «ladigciiiciuücrali» beschlossen hat, vom 1. Januar 1886 ab de» Zin-iuß iür Einlagen in hiesige städtische Tparcafse von 4 aus 3'i, "/. (Drei und zwei Drittel Procein) berabzusetzen, wird die- i» Gemäßheit de- III. Nachtrag« zu unserer Sparcassrn - Ordnung und unter Bezugnahme auf diesen Nachtrag zur Nachachtung sür die Bethciligten bekannt gemach». Taucha, am 28. September 1885 Ter eia»tg««ein»eratb SchönseId, Bürgermeister. Nichtamtlicher Theil. vie österreichische Thronrede. * Schon seit Wochen ist von den slawischen und klerikalen Blättern Oesterreich- daraus ausmcrksam gemacht worden, daß man unter den gegenwärtigen politische» Verbäiliitffcn der Thronrede de- Kaffer- Kranz Joseph gelegentlich der Eröffnung der Reich-rath-session in Wien uiil besonderer Spannung eiilgegeiffehen dürfe. Liesen Hinwci« benutzten die genannten Organe auL zu der Versicherung, daß die kaiserliche Ansprache kaum etwas enthalten werde, wa» einer „gewissen Partei, welche die innere friedliche Entwickelung de- Reiches zu stören beab- icblige", zur Ermulhigung dienen könnte. Der Sinn dieser Bemerkung ist unschwer verständlich und entspringt überdies a»S der Ueberzeugung der gegenwärtigen Regierung«- Majorität, daß ihr Einfluß und ihre Macht im Reiche aus völlig sicheren Grundlagen ruben. Waö nun den Inhalt der Thronrede betrisst, sv beschäftigt ick derselbe, wie bekannt, zumeist mit den ökonomischen und wirlhscbastlichen Berbältniffen de- Reiche-, welche der be- ondercu Aufmerksamkeit des Parlament- rmpsohle» werden. Hinsichllick der Beziehungen Österreichs zu beu auswärtigen Mächten wird in Kürze versichert, daß diese durchaus be friedigende seien und volle Einmüthigkeit in dem Bestreben zur Erhaltung deö Frieden- bestehe, deffen Bekürsniß von Aken empfunden werke. Damit ist daS heikle Eapttel der auswärtigen Politik erledigt. Nun kommt eine Stelle der Thronrede, die sich allerdings aus die innere Politik de- Reiche- und DaS brziehcw läßl, wa- aus diesem Gebiete in Zukunft zu erwarten jenz wird. „ES wir» die unwandelbare Aufgabe Meiner Regierung bleiben lautet diese Stelle der Thronrede wönltch, ^uuter Wahrung der Einheil und Machtstellung de- Reiche-, allen um so sicherer erhoffen, al- durch die Theiluahme der Ver treter aller Meiner Völker an den versassuiig-mäßigon Arbeiten eine einseitige Behandlung der Ihrer Erwägung anvertrauten Fragen ausgeschlossen erscheint. Mögen Sic dabei von jenem Geiste der Mäßigung geleitet sein, der die sicherste Bürgschaft einer ersprießlichen Thäligkcit bietet, von jene»! Geiste einer genauen und strengen, aber sachlichen Prüfung, welcher allein geeignet ist, duzck eine ruhige und stetige Fortbildung der Gesetzgebung Erfolge zu erzielen un ken verfassungsmäßigen Einrichtungen blcivenden Werth zu sichern". Diese Worte der kaiserlichen Botschaft wurden von den slawischen und klerikalen Abgeordneten wiederholt mit großem Beifall ausgenommen, während sich die Dculschen ernst und schweigsam verhielten. Diese scheinen auch wirklich keinen Anlaß zu haben, a»S der angeführten Stelle der Thronrede aus eine baldige Beendigung de- erbitterten nationalen Kampfes schließen zu dürfen, der besonders in Böhmen und in den halbslawischen Ländern SüdöstcrreichS nicht zur Ruhe kommen will. Desto mehr äußern aber die slawische» und klerikalen Organe ihre Befriedigung über die kaiserliche Ansprache, welche jene als ein „untrügliches Zeichen" aus- fasicn, daß die Zeit der „deutschen Vergewaltigung" in Oesterreich sür immer vorüber sei. In diesem Sinne sprechen sich alle galizisch-pvlnischen, czechischen und slowenischen Blätter aus und ermangeln dabei nickt, den Thron des Dankes und der unwandelbaren Treue der .slawischen Völler Oesterreichs" zu versickern. Die czechische Presse läßt cS auch nicht an bissigen Bemerkungen gegen die Deutschen fehle», die anS der erwähnten Stelle' der Thronrede doch de» Schluß ziehe» könnten, daß Oesterreich thatsächlich ausgchört babe, ein von der ..bc»ffchcil Anmaßung" regierter Staat zu sein. Nickt minder bedenklich sür die deutsche und freiheitliche Entwickelung Oesterreich- lauten auch die Aeußerimgen der klerikalen Organe Uber die Bedeutung der Thronrede. Sämmtliche rfftramontanc Blätter können letzterer nicht genug Lob spenden und halte» auch nickt mit der Hoffnung zurück, daß die Zeit vielleicht nicht mehr allzuserne sei, i» der in Oesterreich die Kirche wieder zu neuem Einfluß und neuer Muckt gelangen könne. DaS Hauptorgan der bochkirchlich-aristokralischen Partei Oesterreich-, das Wiener „Vaterland", bringt über die Thron rede an erster Stelle einen langen Artikel, der uns für di: nächste Zukunst Oesterreichs wirklich ein ganz bedenkliches Zeichen scheint. Man höre nur, wie das genaniilc klcr kal- seuoalc Organ, dessen Berbindnngen nickt zu unterschätze» sink, sich über den Inhalt der kaiserlichen Ansprache äußert. „Die Thronrede, mit welcher Se. Majestät der Kaiser die neue Session des RcichSralbeS eröffnet hat," beißt es da. „ist durchaus geeignet, unS mit Freude und mit palriolffchem Stolze zu erfüllen. Wir sehen an- dem Arbcilsprogramme, welckeS dem Parlamente vorgezeicknet wird. daß die kaiser liche Regierung ohne Schwanken aus dem Wege sorlschrcitcn will, de» sie z»in Heile der Völker Oesterreichs und zur Kräftigung de- Reiches seit sechs Jahren verfolgt. Es ist die» der Weg der Versöhnung der Natlonalitäte», die gleich, berechtigt seil Alters diese Monarchie bewohne» und deren Vertreter sich ausnahmslos an der parlameutarischen Arbeit belloiligcu, wodurch jene einseitige doctrinairc »nd ideo logische Behandlung der öfsenllichc» Angelegenheiten aus geschlossen wird, die in der liberalen Äera dem Volks« woble und de» StaatSfincinzen so schmerzliche Wunden geschlagen bat. Aber nicht nur da« Vorherrschen jeder nationalen Einseitigkeit wird durch die weisen und edle» Worte kr- Monarchen niit Bestimmtheit au« dem StaatS- gedcmken Oesterreichs verwiesen: mit nickt minder ernster Entschiedenheit weist Se. Majestät auf die Pflicht der Gerechtig keit gegen die von dem Liberalismus auSgebeuteten Elasirn hin, indem der socicffcn Reform ein hervorragender, über alle Partcikämpse weit bervorragmdcr Platz in dem Arbeit--
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- No fulltext in gridpage mode.
- Show single page
- Rotate Left Rotate Right Reset Rotation
- Zoom In Zoom Out Fullscreen Mode