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General-Anzeiger für Chemnitz und Umgegend : 05.09.1899
- Erscheinungsdatum
- 1899-09-05
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512384843-189909050
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512384843-18990905
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512384843-18990905
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungGeneral-Anzeiger für Chemnitz und Umgegend
- Jahr1899
- Monat1899-09
- Tag1899-09-05
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--- — Nr. 2««. -1«»!». — Diese verbreitetste »»parteiische Zeit»»» erscheint Wochentags Abends (mit Dalnindesnächsten kageS) und tostet mit den sitns wöchentlichen Beiblättern: «leine Botschaft, Sächsischer Erzähler, Gerichts'Zeitung, Sächsisches Allerlei, Jllustrirtes Unter- haltnngsblatt, tei den Postanstaltcn »nd bei derr Ausgabestellen monatlich äO Pscnnige. P-Mste: l. Nachtrag Ar, L877. Metc-rm« » Sdrrfic: Lnieralanzelger Ser»>pr«ch!<elle S<r. ILL General- Dienstag, den 5. September. für Chemnitz nnd Umgegend. (Sächsischer Landes »Anzeiger). — Gegründet 1LVS als „Anzeiger" ie» Verlag nnd Notationsmaschinen-DrnS von Alexander Wiede in Chemnitz, Theaterstraße Nr» 8, Ziisrrnte» - Preis: Die Sge« spalte,>e Torpnszeile od.-r dere» Ranm 20 Pfg. (PrciSvcrzeich» Nisse ä, Zeile 2'» P'g.) — Be« voczngto Stelle (Reklame-Zeile) 60 Pfg. Bei voranSbesteüte» Wiederholungen größerer In» serate entsprechender Rabatt. — Anzeigen fiir die Nachmittags erscheinende Nummer lönneu nur bis Bormittag bO Uhr a«- genommen werden. Geschäftliche Anzeiger-Inserat« finden fiir billigsten Preis zugleich Verbreitung durch di» iäglich erscheinende Chemnitz«» Eisettlialiit-Zeitllttg. Die gesteigerte Energie dev sranzösi chen Regiermig. HI Chemnitz, den 4. September 1699. Die französische Regierung scheint sich doch den Spott, mit dem sie wegen ihrer bisherigen schlaffen Haltung überhänst worden ist, ein wenig zu Herzen genommen zu haben, auch scheint es, daß die Möglichkeit einer erneuten Vcrurtheiinng von Dreyfus und damit eines erneuten erbitterten Kampfes sie aus ihrer Schläfrigkeit auf- gerüttelt hat. Nur so ist es zu erklären, daß der Oberst Cordier, der bislang wnrgstens als der wichtigste Entlastungszeuge für de» Angeklagten anzusehen ist, die Erlaubniß erhalten hat, ohne Rücksicht selbst auf fvgeuannte militärische Geheimnisse Alles auszusage», was er weiß. Dadurch ist sofort die Position der dem Angeklagtrn feindlichen Generäle erschüttert worden, wie sich aus dem guten Leumunds- zeugniß, das General Mercier dem Bruder de» Angeklagten anS- zuslellen Plötzlich für gut befunden hat, ergiebt; diese plötzliche Front- veränderung erinnert ein wenig an das Wort von den Ratten, die das Schiss verlassen. Dadurch ist ferner dem Negierungskommissar Carriöre, der sich bisher als Staatsanibalt im übelsten Sinne des Wortes aufgespielt hatte, ein deutlicher Fingerzeig gegeben worden, sich zu menagiren. Die Negierung scheint indessen nicht nur entschloss«», den von ihr für unschuldig gehaltenen Dreyfus vor einer neuen Verurlheilung zu bewahre», sondern auch Diejenigen, die sich in der Angelegenheit Vergehungen haben zu Schulden komiiie» lasse», zu bestrafen. Ans diese Absicht deutet die Verhaftung des früheren Redakteurs des »Petit Journals" Lissazoux hin, der dem »Eclair" das berühmte Geheimaktenstück »Diese Canaille D." auSgeliefcrt hatte. Ebenso wie die Jnlriguanten der Drehfusafsaire sollen auch Diejenigen, die gegen Len bestehende» Staat konspirirt haben, von der Strenge des Gesetzes getroffen werden. Der Senat soll sich als Staaisgcrichtshvf konstituiren, um über die vor einigen Wochen wegen des Verdachts der Verschwörung verhafteten Persönlichkeiten ab« zuurtheile». Bei der Zusammensetzung des Senats kan» man sich daraus verlasse», daß cs den Angeklagten schlecht gehen wird — vorausgesetzt, daß ihre Absicht, sich gegen tje Republik zu verschwören, dem Gerichtshöfe von der Anklageb. Hörde glaubhaft gemacht wird. Die Negierung will es also vermeiden, daß die Angeklagten von einem gefälligen Geschworenengerichte freigesprochen werden, wie cs seinerzeit mit Döroulede der Fall war, und daß dadurch einerseits die Autorität der Negierung geschwächt wird, andererseits Unruhe stifter ermuthigt werden, neue ^erschlvörungei, cinznzctteln. Die französische Negierung dürste aber auch in der nächste» Zeit ihre Energie sehr brauchen. Wird Drcysus verurtheilt, so ergiebt sich nothwendigcrwcise ein Konflikt zwischen der bürgerlichen und der militärischen Gerichtsbarkeit. Wenn d>" '>':en, aus denen sich erweise» läßt, daß Dreyfus die iei- s Der genannten Schriftstücke ausgelicfert habe, nicht beigebrn^"», Weinstch sind, so würde eine Verurlheilung auf der Annahme des Gerichts- Hofes beruhe», daß Trcysus das Begleitschreiben abgefaßt hat, womit sich also das Kriegsgericht in einen eklatanten Gegensatz zu der Aus« fassung des höchsten bnrg.rlichen Gerichts stelle» würde. Dieses Letztere wäre gcnöthigt, schon um seine Autorität zu wahren, den erneuten Kriegsgerichtsspruch abermals zn lässt«,,. Wenn aber diese Kassation wirksam gemacht werden soll, jo wächst der Konflikt zwischen der bürgerlichen und der militärischen Justiz s! zu einem Konflikr zwischen der bürgerlichen und der militärischen Gewalt überhäuft aus. Dieser Konflikt wäre natürlich i» dem Falle anssichtsvoll jür die bürgliltche Gewalt, wen» hinter dieser auch das Bürgerthum stände. Lei» ist aber nicht so. Selbst die drehfusfreundliche» Blätter müsse» zngeben, daß es ihren gewaltigen Bemühungen noch immer nicht geglückt ist, die össtntliche Meinung zu sich herüber- z»zic..c», sondern Laß die große Mehrheit der französischen Bevölkerung auf der Seite der drehsusfciiidlichen Generale siegt. Nur so ist auch die Schwächlichkeit der Negi.rnug gegen den Anlisemitensührer Gnerin zn erklären; sie hat eben gefürchtet, daß die Anwendung offener Gewalt das Signal zn einem erbitterten Straßenkampse i» Paris geben würde. Ta das Volk in stirer großen Mehrheit nicht hinter der bürgerlichen Negierung steht, so sind die bürgerlichen Gewalten in Frankreich einem Heere, das nur aus Offizieren besteht und dem sie Mannschastcn fehlen, zn vergleichen. Die Entscheidung darüber, wie sich die Geschicke Frankreichs j„ der nächsten Zeit gestalten werden, steht also trotz der von der Regierung, freilich etwas spät, aufgewendeten Energie nicht bei der Regierung, sondern bei dem Kriegsgerichte zu Reimes. Verurtheilen diese Männer den Angeklagten, so ist der Konflikt fertig; sprechen sie ihn aber frei, so wird der Militärpartei die beste Waffe entwunden, weil ja die Richter selbst aus dem Heere hervorgegange» sind. Ma» würde dann also nicht mehr behaupten können, daß die Sache der Armee zugleich Sache der Feinde von Dreyfus sei. Politische Rimdschait. Chemnitz, 4. September 1899. Deutsches Reich. — Bo» weittragender Bedeutung könnte unter de» Neuerungen, weiche durch das Jnvalidcnversicherungsgesetz vom 13. Juli 1899 mit dem Beginn des nächsten Jahres geschaffen werden sollen, die Einführung der freiwilligen Versicherung für Gelberbe treibende und sonstige BetriebSuntcrnehmer werde», welche nicht regelmäßig mehr als zwei vcrsichcrungspflichii'ge Lohnarbeiter be schäftigen. Für die Unfallversicherung besteht schon seit Jahren eine ähnliche Einrichtung, i»d sie» ist von ihr verhältnißmäßig wenig Gebrauch gemacht worden. Man wird den Grund hierfür nicht in dem Umstande suchen dürfen, daß die freiwillige Unfall Versicherung für Betriebsunternehmer erst durch Statut der BerufS- genosscnschast festgesetzt werde» muß. Gar manche Berussgcnossen- schast hat von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht, und trotzdem ist die Zahl der gegen Unfall bei ihnen versicherten Betriedsuuter- nehmcr sehr gering. Vielmehr dürfte der Mißerfolg dies r Ein richtung daraus zurnckzusühre» sein, daß gerade i» de» kleineren Betrieben die Unfallgcfahr den Unternehmer» nicht groß genug er scheint, »in deswegen die Beitragssätze zn entrichte». Ganz anders steht cs in dieser Beziehung mit der Invalidenversicherung. Daß der kleinere Gewerbetreibende vielfach mit einem gewisse» Alter erwerbs unfähig wird, ist in den in Betracht kommenden Kreisen bekannt genug. Man kan» deshalb hoffen, daß die Anwendung, welche der 8 14 Abs. 1 Ziffer 2 des neuen Gesetzes in der Praxis finden wird, eine weit hedentendere als die der entsprechenden Bestimmung bei der Unfallversicherung sei» wird. Es wäre auch nur zu wünschen, daß von der durch das Jnvalidcnversicherungsgesetz geschaffenen Neuerung der ausgedehnteste Gebrauch gemacht würde. — Die Professoren Kessel und Frosch begeben sich im Aus trage des Reiches bezw. Preußens nach Lissabon und Oporto, um über die Pest in Portugal und über die Maßnahmen, die zur Bekämpfung getroffen sind, genauere Erkundigungen einzuziehen. — Zur Kölner Erzbischofswahl verlautet nach der „Rh.-Westf. Ztg." von Seite» des Metropolitan-Domkapitels, daß sich seit dem Tode des Weihbischofs vr. Schmitz die Aussichten des Kölner Weihbischofs vr. Fischer erheblich gebessert haben; neben diesem dürste voraussichtlich »ur Bischof Sinior von Paderborn in die engere Wahl kommen. — Zum Präsidenten des Deutschen Vereins vom heiligen Lande ist an Stelle des verstorbenen Kardinal Erzbischofs i)r. Philippus Krementz Landrath a. D. Jcnisse» in Aachen gewählt worben. — Die „Köln. Ztg." schreibt zu der Absicht derkonservativ agrarischen Partei, eine radikaliändliche Volkspartei zn bilden, das Land gehe sehr schweren Kämpfe» entgegen. Ui» eine „reinliche Scheidung der wirklich konservativen Elemente von den agrardemagogischen" zu > «wirken, bedürfe es neuer Männer, insbesondere sei der Minister von der Recke nicht stark genug, einen solchen Kampf zn führen. In maßgebende» Kreisen bestehe übrigens durchaus nicht die Absicht, ihm diese Aufgabe zu übertragen, viel mehr glaubt das Blatt, daß man sich bereits »ach einem Nachfolger umsieht. — Den im Mai 1886 zwischen dem Deutsche» Reiche, Frank reich, Italien, Oesterreich-Ungarn und der Schweiz getroffenen Ver einbarungen über die technische Einheit im Eisenbahn- wese», die de» unbehinderte» Uebergang der Fahrzeuge aus fremde Bahnen bezwecke», waren nach und »ach alle übrigen Staaten des europäischen Festlandes, die normalspurige Eisenbahnen besitzen, mit Ausnahme Rußlands und der Türkei beigetreten. Nach einer B'-^'utinacbung des Reichskanzlers vom 13. Augnst d. I. hat sich und zwar hinsichtlich der Warschau-Wiener C7,eu..>.^.. tzo„» ^-C^gweigbahn „ach Lodz, angeschlosse». Für Deutschland kommt vabci der Grenzübergang Thvrn-Alexaudrowo in Betracht. Bezüglich der übrigen russischen Eisenbahnen ist der Beitritt nicht möglich, weil deren Spurbreite bekanntlich größer ist als die i» den Bestimmungen über die technische Einheit im Eisen bahnwesen festgesetzte, mithin auch kein gegenseitiger Uebergang von Eisenbahnsahrzeugen staltfinden kann. * q. * — Die Zeiten, da die Elsaß-Lothringer in Frankreich als verlorene Brüder ausgenommen wurde», sind ziemlich vorbei. Vor dem Kriege 1870/71 galten sie bei den Franzosen schon nicht für voll, dann kam die sentimentale Periode, wo man ihnen in Frankreich bei jeder Gelegenheit ostentative Zärt lichkeiten erwies, gegenwärtig aber, wo die Furcht vor Spionen jen seits der Vogesen in nuheiwlicher Meise grassirt, werden sic meist als Ausländer betra t tel, welche den Landerkinder» die fetten Stelle» wegschnappe», »nd de»,entsprechend recht rücksichtslos behandelt. Tie „Straßb. Post" theilt folgenden charakteristischen Fall mit: „Ein Elsässer — nennen w r ihn G. — widmet sich derJ»ge»ie»r- lansbahn, wachte seine Studien von Jugend aus in Frankreich und absolvirte die Loolo esnbrnls in Paris mit vorzüglicher Note. Soda»» meldete er sich, da er die elsaß-lothrinische Staatsangehörige kcit besaß, zum Eiiijührig-Freiwilligen-Examen im Elsaß, bestand dasselbe und genügte seiner Militärpflicht in Mülhausen. Vor zwei Jahren trat er als Maschineningenieur in das Malier äo oon- struvkivn des Herrn Maguard zu Fvurchambauld (NiLvre) ein, welches beständig größere Aufträge von der französischen Marine verwaltung erhält. Herr G. war cttva 14 Tage in dem Geschäfte thätig, als Herr Maguard ihm erösfuete, er habe in Erfahrung ge bracht, daß G. Deutscher sei und in Deutschland gedient habe, er könne ihn deshalb in seinem Geschäfte ni ht weiter verwenden. Herr G. bat, doch vorher Erkundigungen über ihn einzuznh.i,. Dies ge schah auch und die Erhebungen fielen sv zufriedenstellend aus, daß Herr Magnard den G. anstandslos weiter beschäftigte. Vor einigen Monaten wurde Herr G. plötzlich aus dem Geschäft entlassen, ohne daß man ihm die Gründe der Entlassung mitthcilte, obwohl er dringend darum bat. Es blieb ihm Nichts übrig, als sein Bündel zu schnüre»; er verlangte aber» da die vertragsmäßige Kündigungs frist nicht ciiigehalte» worden war, den ihm gesetzlich zustehenden Schadenersatz, bestehend in dreimonatlichem Gehalte. Hierauf ging Herr Magnard nicht ei», so daß Herr G. gezwungen war, den Weg der gerichtlichen Klage zu beschreiten. Er that dies bei dem zu ständigen Gerichte in Fvurchambauld. Inzwischen bewarb er sich um verschiedene Stelle» in Frankreich, unter Berufung ans seine bis herige Thätigkeit im Hanse Magnard, doch nirgends wurde er an genommen. Am Tage der gerichtlichen Verhandlung seiner Klage — vor 6—8 Wochen, sollte ihm klar werde», welcher Art die Auskunft gewesen sein mußte, die da» Hans Maguard über ihn «theilt hatte. Der Rechtsanwalt des Herrn Magnard beantragte Abweisung der Klage »nd begründete seinen Antrag mit folgenden auf G. bezüg lichen Worten: „O'est uu krussisn, un ospion, rin traltre, un Iromws äanZersux", und folgerte, daß unter diesen Umständen da» Haus Magnard nicht verpflichtet gewesen sei, die gesetzliche Kündigungsfrist einzuhalten. Das Gericht schloß sich dieser Ansicht an, ohne irgendwelchen Beweis für die frivole nnd unwahre An schuldigung des Anwaltes zu verlangen, wies Herrn G. mit seiner Klage ab und kegle ihm sämmtliche Kosten des Verfahrens auf. Fast fühlt man sich versucht, zu fragen: Sollte vielleicht auch hier dem Richter hinter dem Nücke» dcs Beklagte» ein Vorderen» vor gelegt worden sein?" — Wenn die Politik erst in die Zivilprozesse übergreist, kann man sich denken, wie es mit dem gesetzlichen Schutze rechtmäßiger deutscher Forderungen vor französischen Gerichten bestellt sei» muß. " . '. . Ausland. Oesterreich-Ungar«. Die Unruhen in Böhmen dehnten sich in den letzten Tagen auch aus die säst «indeutsche Stadt Neichen berg aus. In den letzten Tagen fanden wiederholt Straßenkund- gebungen statt, wobei es zu leichteren Zusammenstöße» zwischen jungen Bursche» deutscher und tschechischer Nationalität kam. In einer tschechischen Schule und einem Privathause wurden einige Fenster scheiben eingeschlagen. Die Sicherheitswache ist verstärkt. Vier Ver, hastungen wurden vorgenommen. Trankreich. Dem „Figaro" wird aus Rennes berichtet, De- mangc sei der Ansicht, daß der Prozeß, wenn nicht unvorhergesehene Zwischenfälle ei'iitrete», am Mit.wvch oder Donnerstag beendet sei» werde. Cavaiguac soll, wie dem „Figaro" weiter berichtet wird, mit einem umfangreichen Dossier in Neunes eingctrossen sein. Ma» glaubt, daß er nochmals in de» Prozeß eiugrcifen werde. Grotzbrltattie». Die in letzter Zeit mit auffälligem Eifer ins Werk gesetzten Anstrengungen englischer Interessenten, den Ban der Enphratbahu seitens d.r türkischen Negierung konzessivnirt zu erhalten, charakterisiren sich als ei» Einzelglied in der Kette noch viel weitergehender Bahnbaupläne, nämlich des Unternehmens eine englischen Schienenweges von Alexandria bis China, durch Mesopo tamien, längs des Persische» Meerbusens durch Indien und Birma, mit Fortsetzung auf chinesischen, Gebiete bis Shanghai. Die G-- sammtlänge dieser Linie würde etwa 6670 (englische) Meile» be trage», wovon ca. 2000 bereits gebaut sind. Gedacht ist da- Unter nehmen als Gegengewicht gegen den rasch seiner Vollendung sich nähernden Vau der großen sibirischen Eisenbahn, iiisi'fern seine Durchführung England zum Herr» der Situation in ganz Südasien machen würde. Während bezüglich der Euphratthalbah» auch »och andere Faktoren miiziircden haben würden, hat England ,'» Birma und Mnnaii freie Hand und ist i» der That das private Kapital zum Bau der technisch sehr schwierigen und finanziell sehr kostspieligen Bahn durch Südchina bereit, falls ihm seitens der indischen bezw. der heimische» Regierung die nöthigcn Zinsgarmiiiecii gewährt werden. Dieserhalb schwebe» zur Zeit Unterhandlungen, nnd man »im,nt an, daß sie insofern Erfolg haben kirrsten, als die englische, sowie die indische Regierung zur Uebcrnahme einer gemeinsamen Garantie für einer bestimmte Reihe von Jahren geneigt sein sollen. LrattöNaal. Ans Pretoria wird gemeldet, daß die Lage in Transvaal düster erscheint und das Zustandekommen einer Kon ferenz als unwahrscheinlich betrachtet wird. Mau glaube, die Buren- rcgiernng werde die von ihr angebvleiieu Zugeständnisse zurückziehen» falls die britische Regierung diese nicht würdige. Diese Verlesung der neuesten englische» Depesche verursachte eine feindselige Kund gebung gegen England im Bolksrad. Präsident Krüger sagte zu einem hervorragenden Vertreter der Fortsä,rittspart.i, der Krieg sei thatscichlich gewiß. Der Ton aller Reden und Aeußerungen in Pre toria ist gegenwärtig entschicdcn kriegerisch. Militärische Nachrichten. I).— Die Ernennungen von Prinzen deutscher Fürstenhäuser zu Leutnants rr In suite, die mit Vorbehalt der Pa'e»tirung »„gestellt werde», wie es bei den beide» im letzten „Militär-Wechenblatt" auf- gesührten Prinzen z» Sayn-Wittgenstein »nd zn Isenburg und Büdingen der Fall ist, könne» nach den Militär-Konventionen zwischen Preuße» »nd den einzelnen Vundessiaateii von den Kontingents-Herren beliebig vorgeiiomme» werde». Diese Offiziere werde» nicht ans Reichsmiltel» besoldet, unterstehe,, dagegen den preußischen Bestimmungen über Disziplinär-, Militär- und ehren gerichtliches Verfahren. Wen» sie allen bestehende» gesetzlichen Vor schriften, z. B. Fahnenjunker- und Offizier Examen, genügt haben, werden sie durch den Kaiser mit Patent versehen und zn Leutnants ernannt, die »n» zur Ncichscmnee gehören und a» deren Bciiefizie» theilnehmen. Ueber die weiteren Nescrvatrechte der deutschen Fürsten auf diesem Gebiete wird in der „Berl. Börs.-Ztg." ausgesü rt: Die selbstständige Ernennung »nd Uneformirinig von Offizieren dnrch die deutschen Kontingents-Herren bezieht sich auf die General- und Flügel-Adjiitante», Ordonnanz-Offiziere bezw. Adjutanten der Prinzen. Die deutschen Fürste» haben das Recht, in Lurch die Konvention begrenzter Charge und Zahl diese Adjutanten sich zu wähle»; dies« Offiziere werden ans Reichsmitleln besoldet. Die Ernennung der General- und Flügel-Adjutanten in de» beiden mecklenburgischen Großherzogthnmeri, uiiterliegt jedoch der Genehmigung des Kaiser-. Bei einem Ueberblick über die Militärkonveiitioiien steht Bayer» am selbstständigsten da: Sachsen und Württemberg ernennen sämmtliche Offiziere; »»r in Bezug auf die Generale hat Sachse» die Ge nehmigung des Kaisers einzuholen. Ebenso werden die Stellen der Höchstkommandirenden, sowie der Festungskommandanten von^/,dcn Staate» nur unter Zustimmung des Kaisers besetzt. Hessen und Mecklenburg stehen unter eigene» Kontingents-Kommandos» sind aber in Bezug auf Befehlsführung und Verwaltung ganz in den Verband der preußischen Armee ausgenommen. Die Offiziere werden sämmt- lich vom Kaiser ernannt und leisten demselben den Fahneneids 47-
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