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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 11.12.1884
- Erscheinungsdatum
- 1884-12-11
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188412117
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18841211
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18841211
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1884
- Monat1884-12
- Tag1884-12-11
- Monat1884-12
- Jahr1884
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 11.12.1884
- Autor
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Erscheint täglich früh 6'/,Uhr. Nkdarlion und Lkprdition JohanneSgasse 33. Lprkchlluttdeu drr Kr-artiou: Vormittags 10—12 Uhl. Nachmittags 5—6 Uhr. At>ki» Nl»tü»te euizelaudter M.nuicript» ««chl ftch ta Ütk»««r>»i> nicht verbindlich. Tagtblaü 4'/, Nnnahmc der für die «Schftfol,e«de Nummer besttuimlc« Inserate an Wschrntaire» hiS rk Uhr Nachmittags, au Sann- uu» Festtagen früh bis'/,» Uhr. 3u dr» Filialen für Ins.-Annahmk: Otto Klrmin, Uuimrsitäisstraßc 21, Louis lösche, Katharinenstraße 18, p. nur dis '/,L Uhr. Anzeiger. Organ für Politik, Localgeschichte, Handels- nnd GeschüstSverkehr. Auflage 18,7S« ^doiiuttnentsprriü Viertels. wcl. Bringertohn 5 Mt., durch die h. bezogen 6 Mt. Jede einzelne stummer ^ Belegexemplar 10 Ps. Kebubren für Eptradeilagen (,« Lagcvtalt-Format gesalzt) ohne Postbeivrdcrung 33 NU. «tt Postdesorderung 48 NU. Inserate bgespaltene Petitzeile 20 Pf. Gröhere Schriften laut uns. Preiaoerzeichniß Tabellarischer n. Ziffernsatz »ach höherm Tarif. Neclamen nnter dem Redactionsstrich dle4gesvalt Zeile 50 Pf., vorden Familie »nach richtei die tigcspaltene Zeile 40 Pf. Inserate sind stets an die tzrocSttlo» z senden. — Ravatt wird nicht gegeben. Zahlung praenumerauüo oöcr durch Post Nachnahme. Z» 34V. Donnerstag dm 11. December 1884. 78. Jahrgang. Amtlicher Theil. Bekanntmachung, LaS 4ln« «nd Abfahren der Wagen an» uenen Gewandhaus betreffend. Zur Regelung des Fährverkehrs bei Gelegenheit der im neuen Gewandhanse zu veranstaltenden Eoncerte und sonstig«» Festlichkeiten werden hiermit folgende Anordnungen getroste»: 1) Bei der Anfahrt «a«h dem Gewandhanse haben diejenigen Wagen, welche aus der Beethovenstraste, d. h. an der nördliche« Seite des Gebäudes, ansahren wollen, ihren Weg durch b,e Kleine Burggaffe oder die Harkort» straffe, entlang des LandgcrichtsgebäudeS, über die am west lichen Ende der Kleinen Burggasse befindliche Brücke nach der Beetoevenstraße und nach erfolgtein Absetzen der Fahrgäste entweder die Becthovensiraße weiter hinaus nach der Marsch,»er- und Bisinarckstraffe, oder aber west lich »« da» ganze Gebäude herum durch die Grafst-, Mozart- nnd Albertstraffe nach dem Floffplatz bez. der Zeitzer Straffe zurück zu nehmen. 2) Diejenigen Wagen dagegen, welche aus der Mozart- straffe, v b. der südlichen Seite deö Gebäudes, ansahren wollen, haben den Weg durch die Münzgaffe oder über dt" Floffplatz durch den unteren Theil der Albertstraffe über die am westlichen Ende derselben befindliche Brücke nach der Mozartstraße zu nehmen, nach» erfolgtem Absetzen der Kahrgäste aber sofort umznbiegen und denselben Mra durch die Mozart- nnd Albertstraffe zurück nach der Aeitzer Straffe zu fahren. 3) E» empfieblt sich, daß diejenige« Eoacertbcsucber. welche Plätze „re«htS" im Saale haben, auf der nördlichen Seite de« Gebäude- (s vorstehend Nr. 1), diejenigen da gegen. deren Plätze „ltnkS" im Saale sich befinden, aus der südlichen Seite des Gebäudes (s. vorstehend Nr. 2) ansahce». i. 4) Die auf der westlichen (Rück )Seite de» Ge bäudes an der Grasststraffe b-sinbliche Anfahrt ist ledig lich fiN-die bei den Eoncerten «ttwirkenden Personen l-ostunmt und haben die dahin sah "Uten «-agen entweder den oben sud 1 vorgeschriebenen Weg durch die Kleine Bnrggasse nnd Beethovenstraffe oder aber den Weg von der Bi-marckstraffe -er durch die Marschner- unv Beethovenstraffe zu nehmen. 5) D e nach Beendigung der Concerte zum Ab holen der Concertbesucher anfahrendcn Privateqni- pagen und bestellten Droschken haben auf einem der beiden »ab > und 2 vorgeschriebcnen Wege anzusahren und sich demgemäß einerseits auf der Becthovenstraße und Kleinen Burggaste, andererseits auf der Mozart- und Albertstraße in einer Reibe hintereinander auszustellen. Die Anfahrt und Aufstellung derjenigen Wagen, welche zur Abholung der beim Coacert mitwirkeuden Per sonen bestimmt sind, sowie der unbestellten Droschken erfolgt lediglich auf der äußere« Beethvvenstraffe in der Richtung von der Marschnerstraffe her. 7) Die Abfahrt der abholenden Wagen „ach Beendi gung der Eoncerte hat iu derselben Weise zu geschehen, wie die» oben sub 1 und 2 bezüglich der vor Beginn der Concerte anfahrendeu Wagen vorgeschriebe» ist. 8) Auch beim Abholen empfiehlt eS sich, daß diejenigen Coucertdesucher, welche ihre Plätze „rechts" im Saale haben, ihre Wagen an die nördliche Anfahrt, diejenigen dagegen, welche die Plätze „linkS" haben, die Wagen an die südliche Anfahrt bestellen. 9) An den Gingängen des Gewandhauses dürfen die Wagen nur so lange halten, alS zum Aus- und Ein steigen der Fahrgäste unumgänglich notlnvendig ist. lost Die Droschkenkutscher haben bei Fahrten nach dem Gewandhaus da» Fahrgelv beim Antritt der Fahrt zu erheben. 11) Sowohl beim Anfahren wie beim Absahren haben die Wagen genau Reihe zu halten. 12) Der Haupteingang an der Ostseite de< Gewand hauses ist nur für die zu Fuß Ankommenden bestimmt und bleibt daher ver zwischen der Beethoven- und der Mozart- straße gelegene Theil der Wilhelm-, Seyfferth- und der Eimsonstraffe zur Zeit des An- und AbfahrcnS der Wagen nach dem Gewandhaus für den Fährverkehr gänzliä' gesperrt. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen wer den mit Geldstrafe bi» zu 60 oder entsprechender Haft bestraft. Das Pnblicum wird im eigenen Interesse dringend ersucht, zur genauen Durchführung der gedachten Anordnungen thun- iichst mitzuwirken. welche um so nothwendiger erscheinen, ats mehrere der in der Nähe des Gewandhauses angelegten neuen Straßen zur Zeit noch nicht fahrbar sind und deshalb der Verkehr aus die genannten Straßen vorläufig beschränkt bleiben muß. Leipzig, den 4. December 1884. Der Rath and daS Polizetamt der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Bretfchneider. Bekanntmachung. Das 32. und 33. Stück des diesjährige» Reichsgesetzblattes sind bei uns eingeaangen und werden biS zum 2. Januar I88Z auf dem Rathhaussaale zur Einsichtnahme öffentlich «msbäuaen. Dieselben enthalten: Rr. 1572. Handels-, FrcundschastS» und SchifsfahrtSvcrtraz zwischen dem Reich und dem Königreich Korea. Dom 26. November 1883. Nr. 1572. Bekanntmachung, betreffend die Erweiterung der Befestigungsanlagen von Pillau. Vom 4. December >884. Leipzig» am 8. December 1884. Der Rath der Stadt Leipzig i. Krum Dr. Georgi. drumbiegel. Nachdem der Umbau deS großen HebekrahneS auf dem hiesigen Drelduer Bahnhöfe mit dem heutigen Tage vollendet worden ist, wird die dcrfieitige Bekanntmachung vom lv. Ortober e.. betreffend di« kostenfreie Uebersührung von «rahngülern nach bezw. von dem Bäuerischen oder Dresdner Buhiihoir hier, ansgehobe». ^äPpS. am S. December 1884. K-«igltche BetriedS-vder-Iuspection U. Versteigerung krrirr Banpliitzc nn der Plagwitzer Straße. DaS an der Plagwitzer Straße zwischen ver Hillcr- und Hauptmannstraße gelegene und mit der Rückseite an da» Grundstück der IV. Bürgerschule angrenzende, der ThomaS- schule gehörige Bauareal soll in 4! Bauplätze 9tr.. 1. an der Ecke der Plagwitzer und Hitler Straße cxcl. ver brochener Ecke von . . . 1289.9 gm Nr. 2. an ver Plagwitzer Straße Flächen den / 1293.9 - gehalt Nr. 3. an der Ecke der Plagwitzer u. Hauptmann-Straße excl. verbrochener Ecke von . . 1289.9 - cingelheilt Freitag, den 8. Januar 1883, Vormittags 11 Uhr, im Saale der Alten Waage, Katharinenstraße Nr. 29, 2. Etage, zum Verkaufe versteigert werden Der Versteigerungstcrinin wird pünktlich zur angegebenen Stunde eröffnet und die Versteigerung bezüglich eines Jeden der einzeln nach einander in obiger Reihen folge ansgebolenen Bauplätze geschlossen werden, wenn daraus nach dreimaligem AuSruse kein weiteres Gebot mehr erfolgt. Die VersteigerungSbedingungen nebst ParcefiirungSplan liegen aus dem RathhauSsaale 1. Gtage zur Einsicht nahme auS und eS werden davon Ezeniplare ebendaselbst in der Sportelcaffe I, Zimmer Rr. 2 für l 20 -F abgegeben. Leipzig, den 28. November 1884. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Cerutti. Holmuclion. dem m Freitag, den 12. December «». sollen auf 1 Schlage in Abth. 27 b des Vnrgauer Forstreviers, der sogenannten Gottge, dicht am Leutzsch-Leipziger Fahrweg 24i"» Rmtr. Eichen Rutzseheite I. El.. 16 » - Rutzscvekte H. El., 242 » Eichen-Brennfcheite, 17 - Buchen-Brennschette, 1 - Erle» Brennscheite, unter den öffentlich aushängenden Bedingungen und der üblichen Anzahlung nach dem Meistgebot verkauft Werden. Zusammenkunft aus obige», Schlage früh 9 Uhr. Leipzig, ain 27. November 1854. DeS RathS Forstdeputatio». Vermiethung in -er NcisWlle am Planensihen Platze. In obiger Fleischballe soll die »licthfrci werdende Ab theilung Nr. 2r vom 2». dieses Monats an gegen einmonatliebe Kündigung DienStag, den Itt. dieses Monats Vormittags Ist Uhr aus dem Rathhausc, 1. Etage. Zimmer Nr. 16, an den Meistbietenden anderweit vcrmiethet werden Ebendaselbst aus dem großen Saale liegen die Ver- micthungS- und Versteigerungsbcdingimgen schon vor dem Termine zur Einsichtnahme ans. Leipzig, den 6. December 1884. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Stöß. Das zum Nachlasse de« verstorbenen Getreidehändlers Johann August Streller in VolkmarSdorf gehörige, daselbst an der Tanchaer Straße gelegene Hausgruiidstiick Nr. 96 des BrandcatasterS, Fol. 125 des Grundbuchs iür BolkniarSdorf, soll aui Antrag der betheiligtcn Erben zu den im Termine bekannt zu machenden, sowie schon vorher durch Anschlag am Merickilsbrete ersichtlichen Bedingungen Dienstag, den 30. December 1884. 11 Uhr Vormittags, an Ort nnd Stelle im Nachlafflianse öffentlich versteigert werden. Kauflustige werden aufgefordcrt, zum bezeichnetcn Termine zu erscheinen und ihre Gebote zu thun. Leipzig, den 27. November 1884. Königliche» Amtsgericht V. Eichel. Kn. Vekaimlnmchilng. ES wird hierdurch bekannt gemacht, daß die durch das Unter zeichnete Gericht, welches filr die Bezirke der Königliche» Amts gerichte zu Tcttgan, Dommitzfch, Prettin »nd Beiger» mit der Führung des Handels-GenosienschatlS- und Mnster-RegisterS beaus tragt ist, anzuordnenden Berösfentlichungen drr in diese Register erfolgte» Eintragungen im Jahre 1885, joweit da» Handelsregister mit Ausschluß deS eine» Tlieil desselben bildende» Zeichen.Registers und das Genossenschafts-Register in Betracht kommen, durch ». de., Deutschen RrtchSanzetger und »öntgl. Preahtschen Staatsanzeiger, d. das Torganrr KreiSblatt, e. dar Leipziger Tageblatt, ck. die Magdebnrgischr Zeitung, soweit daS Zeichen« und Mufter-Register in Betracht kommen, lediglich durch da- zu » gedachte Blatt bewirkt werden sollen. Torgau, den 2. December 1884. Königliches Amts-Gericht. Seffentliche Ladung. Der Ersatzreservist I. Clafie — Bäcker — Heinrich Waldemar Seifert aus Bodenbach in Böhme» bei Pirna, zuletzt in Cam- bürg wohnhaft, wird beschuldigt, al» Ersatzreservist erster Classc ouSgemandert zu sein, ohne von der bevorstehenden Auswanderung der Mtlitairbehürd« Anzeige erstattet ,u haben, — Uebertretung gegen 8. 360 Nr. 3 d«< Strafgesetzbuchs. LeAelb« wird ans vstitttooch, den 18. Februar l88» Vormittags K llhr vor da» Herzogliche Schöffengericht zn Lamburg geladen. Bei »nenischuldigtem Ausbleiben wird derfe'be au- Grund der nach ff. 472 der Strafprvceßordnung von dem königlichen Landwkhr- bezirks-Lommando zu Meiningen ausgestellten Erklärung vcrurtheilt werden. Eamburg, den S. December 1884. Ter Herzogliche Amtsanwalt. Zeitz. Nichtamtlicher Theil. Ans dem Reichstage. Der Reichstag beschäftigte sich am DienStag mit der Frage der Milltairgerichtsbarkeit. insbesondere mit der MilitairstrasrechtSpfiege. Leider haben die Verhandlungen über diese Materie ergebe», daß wenig Aussicht aus Acubc- rnng der bestehenden Verhältnisse vorhanden ist. Der Ab geordnete v Berniilh hat den nationalliberalen Standpunkt dahin sestgestcllt, daß eine Reform deS MiiitairstrafversahrenS dringendes Bedürsniß ist. in welcher die Grundsätze der Oeffentlichkeit nnd Mündlichkeit und ein geregelter Instanzen» zug durchgeführt sind. Es handle sich dabei nickt um Ver trauen in die M'lilairvcrwattnng. sondern um Befriedigung des Rechtsbcwußtsciiis der Nation. Der preußische Kriegs- minister v Bronsart hat daraus erwidert: „Ich gebe zu, eS bestehen Mißstänve, aber die Forderung der Oeffentlichkeit ist für uuS unannehmbar. In allen anderen Puncten würden wir unS einigen können, auch in Bezug aus die Forderungen de- Herrn v Bernulh." ES ist klar, daß ohne den Grundsatz der Oeffentlichkeit alle übrigen Aendcrungen den größten Theil ibreS WertheS verliere», erst die Oeffentlichkeit girbt Ver Mündlichkeit des Verfahrens ihre volle Bedeutung, sie ist der Angelpunkt der ganzen Reform. Die Frag« ist nicht neu, sie steht schon seit zehn Ialircn aus der Tagesordnung des Reichstages, es wird sogar daS Vorhandensein von Miß- ständen an maßgebender Stelle anerkannt, trotzdem hält man mit größter Zähigkeit an den bestehenden Zuständen fest. Der KriegSminlster beruft sich daraus, daß daS Militairstras- gesetzbnch seit 40 Jahren bestehe, und behauptet, daß ihm die Disciptin der Armee zu verdanken sei. durch die allein di« Großthaten der letzten KriegSjahrc ermöglicht wurden. Hier hätten wir also den Kernpunkt der Frage. Nach der Auffassung der Militairverwaltung würde die Oeffentlichkeit deS Strafverfahrens in der Armee die Dispciplin gefährden, der Nimbus, welcher die Vorgesetzten umgiebt, würde darunter leiden. Wir glauben, daß diese Auffassung unrichtig ist; die DiSciplinargeivalt der Osffciere und Unlerosficiere reicht weit g'-iug. um die DiSciplin unter allen Umständen aufrecht zu e-^tstrei'^ dieDiSciplin würde aber im Gegentheil »och eine Stärkung erfuhren, wen« daS Vertrauen aus dw Gerechtigkeit der Strafrechtspflege in der Armee befestigt würde. Daß bei allen Militairgerichlöbcamteu und den als Richter sungirenden Officieren daS unbedingte Streben nach Unparteilichkeit und strengster Gerechtigkeit bei Ausübung ihres AmleS besteht, unterliegt keinem Zweifel; das genügt aber nickt, die Hauptsache ist, daß daS Verfahren mit allen den Bürgschaften umgeben ist, welche der gegenwärtige Stand der Rechtspflege im bürgerlichen L''en erheischt. Und als die eigentliche Grundlage der Rechtspflege der Gegen wart gilt überall der Grundsatz der OesscnIlichkeit und Münd lichkeit. In Bayern ist dieser Grundsatz seit langer Zeit in Ucbung, ohne daß sich daraus irgend welche Unzukömmlich keiten ergebe» hätten, die DiSciplin ist dadurch nickt gelockert worden, wobl aber das Gefühl der Rechtssicherheit in der Armee gestärkt. ES macht einen ganz ander» Eindruck auf die Gefammtbeit, wenn ihr die Möglichkeit geboten ist. Zeuge zu sein, wie sich ein Proceß gegen Angehörige der Armee ab- spiclt, als wenn Richter nnd Angeklagte unter sich sind. ES ist wiederholt auch in Bayern vorgekonnnen, daß gemeine Soldaten von Unteressicicrcn gemißhanvclt worden sind, und wenn dann im öffentlichen Verfahren sestgestcllt wurde, wie sich die Sache zugetragen und die Ver- urthcilung der Schuldigen erfolgte, so hat daS unzweifelhaft einen heilsamen Einfluß aus die Behandlung der genicinen Soldaten im Allgemeinen geübt, ohne daß dadurch die DiSciplin irgendwie gelitten hätte. Der bayerische Militair- bevollmächtigte hat am DienStag ausdrücklich erklärt, daß die bayerische Regierung bisher keine Veranlassung gehabt habe, der Reform deS Militairstrasversahrcns näher zu treten. Darin scheint eine Bestätigung zu liegen, daß sich die Oeffent- lichkcit deS Verfahrens in Militairslrassachen in Bayern als gut »nd zweckmäßig bewährt hat. Warum sollte da?, was in Bayern möglich ist, nicht auch im übrigen Deutschland durchführbar sein? Eö käme nur ans einen Versuch an. Man darf bei Lösung dieser Frage nicht aus den Augen lasten. daß die Bedeutung und der Werth deS deutschen Heeres nicht auf der Strenge der Strafgesetze und ihrer An wendung beruht, wie Herr v. Bronsart mit Unrecht vorauS- setzt, sondern aus der Musicrgiltigk-'it unserer militainschcn Organisation. Zur richterlichen Entscheidung kommt nur daö, waS in der Armee krank ist, der Kern deS militairischen Organismus bleibt davon unberührt. Glücklicher Weise ist bei uns die Militairverwaltung nnd daß ganze System durch Und durch gesund, und daß beide gesund sind, daö haben die Ereignisse der Jahre 1870 und >871 überzeugend dargethan. Mit einer Armee, die nur durch daS Strafgesetz zusammen- gchaltcn wird, lasten sich Erfolge wie die des deutsch- französischen Kriege« nicht erzielen. Der Geist, welcher die Armee durchtringt. das Bewußtsein von ver Tüchtig keit «nd Lebensfähigkeit dc leutschcu Volkes, die Liebe znm deutschen Vaterlande sind c-, welchen wir die Wasfenthatcn gegen Frankreich verdanken. Es war daS deutsche Volk iu Waffen, welches gegen die französische Armee im Felde stand, nnd darum war daS Material kein Haar bester, weil in der MilitairstrasrecbtSpflege ver Grund satz der Ocstcutlichkeit »och nickt zur Geltung gelangt war. ES wäre schlimm um unsere HecreSeinrichtungcn bestellt, wenn unser Kriegsruhm aus der Heimlichkeit deS Gerichtsverfahrens beruhte. Nein, die DiSciplin im tculsche» Heere ist so gut und fest begründet. Saß die Ocsfentlichkeit des Gerichts verfahrens daran nicht zu rütteln vermag. Es besteht daS Streben, die Armee vor den schädlichen Einflüssen, welche durch Berührung mit dein Parleitrciben und mit rrgieruiigSscindlickeiiElementen in dieselbe eindringen könnten ru bewahren. Dieses Streben ist durchaus gerechtfertigt, und kein Deutscher, der sein Vaterland liebt, wird dagegen etwa» einzuwenden haben, aber e» gilt, auch gegen diejenigen Miß- stände Vorzugrhen, deren Börhandensein der Kriegsminister v. Bronsart selbst anerkannt hat. Die deutsche Armee ist eine Volksarmee im besten Sinne, die allgemeine Wehrpflicht erstreckt sich von den Ucrmstcn bi« zu" den Reichsten »nd durch Geburt und Lebensstellung Bevorzugtesten, sie ist eine demokratische Einrichtung, weil sie aus der Glclichhcit der Pflichten beruht. Der Gleichheit der Pflichten mfiß aber di« Gleichheit der Rechte gegcnübcrstchen, fian jur den "" st»ßenv»n -4^. «c- - -»> welcher seinem bürgerlichen Berufe nachgeht. Diese Forderung ist alt. und sie wird nicht eher von der Tagesorv ...g des Reichstage« verschwinden, al- bis sie erfüllt ist. deutsche Armee hat eine ruhmreiche Vergangenheit und eine stolze Gegenwart, aber es haben darin noch gewisse Ueberlieserungen der Vergangenbeit ihre Kraft, welche mit dem Geist der Gegenwart in Widerspruch stehen. Schlechte und unbrauchbare Subjekte gicbt es ir. allen Lcbrnsverhältnissen, also giebt es auch schleckte Soldaten; aber die guten Soldaten sind in der deutschen Armee so sehr in der Mehrzahl, daß eine Gefahr nicht besteht. daS Zahlenoerhältniß könne nach dieser Richtung eine Aendcrung erleiden. ES fragt sich aber, ob die Mehrheit der guten Soldaten den Grad von Zufriedenheit fühlt, den sie fühlen würbe, wenn die Milikairstrafrechtspflege den Anforderungen der Gegenwart entspräche. Unbedingter Ge horsam gegen die Vorgesetzten ist die erste Voraussetzung jeglicher DiSciplin; aber oie Vorgesetzten sind auch Menschen, welche fehlen können, u».v wenn sie gefehlt haben, so ist nicht nur ibre Bestrafung nothwendig, sondern es muß auch die Meinung verbreitet sein, daß die Bestrafung eine gereckte war. Kenn Untergebene ihre Pflicht verletzt haben, so tritt derselbe Fall ihnen gegenüber ein, und der gemeine Soldat hat den gleichen Anspruch auf gerechte Behandlung wie der ttnterofficier und der Ofsicier. Hier sind bei der gegenwär tigen Gestaltung des Strafverfahren- Zweifel möglich, und diese kommen der DiSciplin nicht zu Gute, im Gegentbeit erzeugt jeder Zweifel an strenger Gerechtigkeit eine Unzu srietenheit, welche dem Ganzen nur schaden kann. Wir glauben deshalb, daß eS nickt nn'' nicht im Interesse der DiSciplin liegt, die Heimlichkeit des Strafverfahrens in der Armee aufrecht zu erhalten, sondern daß vielmehr im Gegentheil die Disciplin an Festigkeit und innerer Kraft nur gewinnen könnte, wenn der Grundsatz der Oeffentlichkeit im militairischen Strafverfahren zur Geltung gelangte. Die Urtheile unserer Militärgericht« und ihr ganzes Verfahren gegen die Angeklagten brauchen da» Licht der Oeffentlichkeit wayclich nicht zu scheuen, wir haben das Vertrauen zu Auditeure» nnd Officieren, daß sie ihres Amtes mit größter Unparteilichkeit uut Gerechtigkeit walten; aber da die- der Fall ist, so kann ihre.« Urtheilen die Oejfentlicbkeit nur nützen, denn dadurch wird nur allgemein er,. s.n, waS bisher gar nickt bezweifelt wurde. Wenn ein Ofsicier oder Uyterossicier, der seine militairischen Befugnisse überschreitet, dep verdienten Strafe überliefert wird^ ff» ivird an diesem Sachverhalt nichts geändert dadurch, daß Ieoermann, der dem ProceßS beiwohnen will, auch Zutritt zu dem GerichtSlocal hat. Ist da« nick t der Fall, dann kann sich Jeder feine eigene oft mit der Wahrheit nickt übereinstimmende Vorstellung von dem bilden, waS da innerhalb des MilitairstrasgerichtslocalS voraegangen ist. Andererseits wird die Disciplin auch nur gestärkt, wenn die Milsoldaten sich überzeugen, wie eS ihren Kameraden ergeht, wenn sie sich gegen die militairischen Strafgesetze ver gangen haben. Die Oeffentlichkeit schadet der DiScwlm nickt, sondern sie befestigt dieselbe, und deshalb wünschen und hoffen wir, daß sie bald an die Stelle deS bisherigen Verfahrens treten möge. * Leipzig, 11. December 1884. * Der ungemein starke Stimmenzuwachs, den die nationalliberale Partei bei den letzten Wahlen er fahren, gereicht den Gegnern zu großem Aergerniß und sie versuchen allerlei TeutungSkünstc, wie dieses Resultat zu er klären sein möchte, ohne der Nächstliegenden und selbstver ständlichen Folgerung, daß eben die nationalliberale Partei in ganz ungewöhnlichem Maße Boden im Volke zurückerobert habe. Recht zu geben. Keine andere Partei, höchsten- die socialdcmokratische ausgenommen, hat relativ und absolut seit dem Jahr 1881 so viel mehr Stimmen auf sich vereinigt wie die nationalliberale, die von 640,000 auf nahezu eine Million gewachsen ist, ein Ergebniß. welches den Aufschwung dieser Partei viel deutlicher zum Ausdruck bringt, als die Vermehrung der Mandate, die infolge der säst überall un günstigen Evnstellationen und des Zusammenwirkens aller gegnerischen Richtungen lange nicht so reichlich für die Nationalliberalen ansgesallen ist. als die gewaltige Vermeh rung der Stimmenzahl an sich h^ue erwarten lassen. Die That- sacke, daß ans nationallibrrale Eandikaten säst eine Million Stininien gesallen «st, vermögen die Gegner nun freilich nicht in Ab.cvc zu stellen. Aber, so behaupten sie, das sind znm großen Theil gar keine nationalliberalen, sondern conservakive Stimmen, die in Ermangelung eines Besseren aus national- liberale Eandidaten gefallen sind. Wir geben gern zu, daß eine stattliche Anzahl conservaliver Stimme» für bic national- liberale Partei abgegeben worden ist. wir bestreiten aber, daß irgend eine andere Partei mehr Stimmen ihrer eigenen An gehörigen rmd weniger Stimmen fremder Richtungen auf sich vereinigt hat. Es giebt natürlich kein Mittel, die abgegebe nen Stimmen anders zu classificiren als nach der Parlci- stellung desjenigen Eandidaten, auf den sie gesallen sind. Wen» so und so viel Tausend eigentlich conservaliver Stimmen in der »ationallibe-alen Liste erscheinen, so sind auch Tausende vcn nationalliberalen Stimmen für die Censer- vativen und Freiconservaliven, unte Umständen auch für die Deutschsreisiiinigen gebucht worden. So selbstlos ist keine Partei, daß sich Vieler Anstanscb nicht im großen Ganzen auöglcichcn sollte. Im ganzen östlichen allen Preußen sind bekanntlich nur ganz vereinzelt nationallibrrale Eandidaturcn ausgestellt gewesen Wir möchten dock die Frage erbeben, wie viel tausend Stimmen gcmäßigtlibcraler Männer dort auf conscrvative Eandidaten abgegeben sein mögen Am allerwenigsten haben dcutlchsreinnnige Blätter die Berechtigung, die nationalliberale Stimmenzahl aus ibre eigentliche Herkunft zu prüfen. Wenn Einer die deutschsreisinnige Stiininciizahl untersuchen und zerlegen könnte, so würde man erstaune», welch ungeheuer großer Brncklheil von nltraniontanen, socialdcinokratischeli, musischen u. s. w. Stimmen darunter sigurirt. Wir behaupten, daß keine Partei mehr aus ihre eigene Kraft angewiesen gewesen ist als eben die nationalliberale. und an dein hech erfreulichen Resultat der Stimnicnvcrniebrnng um ein volles Drittel können mißgünstige Dclitungsverjuche unmöglich etwas Wesentliches ändern. * Neber Gras Mvltkc in Stargard schreibt man der „Post" von dort vom 7. December: Dos Osficiercasino des Eolbergfche» Grenadie» RkgimentS, in den« Wallgraben der alten B.ch'stiqung von St».- gart, gelegen, wie- schon längere Zeit >" inSbesoiik-e- >n.» nöllüa tri
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