Erscheint Börsenblatt Beiträge Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigenthum des BörsendereinS der Deutschen Buchhändler. ^ 99. Leipzig, Donnerstag den 1. Mai. Amtlicher Theil. 1879. Bekanntmachung. Nachstehend bringen wir die Geschäftsordnung für die Buchhändlermesse zur Kenntniß, wie solche nach dem Beschlüsse der Cantate-Versammlung vom Jahre 1866 dir aus Weiteres maßgebend sein soll. 1) Der Börsenvorstand beginnt seine regelmäßigen Ostermeß-Sitzungen, sofern der Vorsteher nicht frühere Zusammen künfte anberaumt, spätestens am Freitag vor Cantate. 2) Die Hauptversammlung findet wie seither am Cantate-Sonntag Vormittags 11 Uhr statt; wer bis 11 Uhr nicht erschienen ist, verliert für diesmal seine Berechtigung zum Wählen; unentschuldigt Ausbleibende verfallen in eine Geld buße von 3 Mark. Noch während der Dauer der Hauptversammlung hat das Auszählen der Stimmzettel stattzufinden, derart daß womöglich noch vor dem Schluß der Versammlung sämmtliche Namen der Neugewählten, jedenfalls aber die Wahlen in den Vorstand proclamirt werden können. 3) Der große Börsensaal wird zum Zweck der Abrechnung vor Cantate nicht geöffnet; erst Montag nach Cantate, den 12. Mai beginnt das Abrechnunqsqeschäst und soll dasselbe an diesem und den folgenden Tagen von früh 8 Uhr bis Nachmittags 1 Uhr dauern. Um 1 Uhr wird der Saal geschlossen. Die sämmtlichen Leipziger Herren Commissionäre wollen sich an diesen Tagesstunden auf der Börse zur Abrech nung einfinden. 4) Jeder, welcher für Fremde abrechnen und Gelder in Empfang nehmen will, hat vorher eine Vollmacht, in doppelten Exemplaren vollzogen und die Echtheit der Unterschrift des Ausstellers von dessen Leipziger Herrn Commissionär bescheinigt, beim Archivariat (während der Messe im Börsengebäude anwesend) einzureichen; davon wird das eine Exemplar abgestempelt zurückgegeben, das andere aber zu den Acten genommen. 5) Nur Börsenmitglieder sind berechtigt, Geschäfte auf der Börse zu besorgen. 6) Bei Meßzahlungen sind nur zulässig: Reichs-Goldmünzen, Reichs-Cassenscheine, sowie alle reichsumlauf fähigen Noten. Berlin, Weimar und Leipzig, den 25. März 1879. Der Vorstand des Sörsenvereins -er Deutschen Äuchhändler. Adolph Enslin. Hermann Böhlau. Hermann Haessel. Bekanntmachung. u. ?. Im Aufträge des Vorstandes des Börsenvereins beehren wir uns, Ihnen nachstehend das Programm für die geselligen Vereinigungen der Buchhändler während der bevorstehenden Ostermesse zur Kenntniß zu bringen. Wir erlauben uns dabei die höfliche Bitte auszusprechen, über Ihre Theilnahme an dem Cantate-Festmahle, Sonntag den 11. Mai, womöglich noch vor Sonnabend den 3. Mai, als dem Schlußtermine, sich erklären zu wollen, da später eingehende Anmeldungen ein den Wünschen der Theilnehiner entsprechendes Arrangement sehr erschweren. S«bS>md»ierjigst»r Jahrgang. 23L