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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 19.1912
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- German
- Signatur
- I.787
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454412Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454412Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454412Z
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Original unvollständig: S. 293 - 296 fehlen, S.313/314 unvollständig
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 14 (15. Juli 1912)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 19.1912 1
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1912) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1912) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1912) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1912) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1912) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1912) 85
- AusgabeNr. 7 (1. April 1912) 101
- AusgabeNr. 8 (15. April 1912) 117
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1912) 133
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1912) 149
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1912) 165
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1912) 181
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1912) 197
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1912) 217
- ArtikelDeutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig) 217
- ArtikelEtwas vom Zivil- und Strafprozeßverfahren 218
- ArtikelAaron L. Dennison, der Schöpfer der Schablonenuhr 222
- ArtikelReisebrief 224
- ArtikelZukunftsbilder der Großuhrenindustrie 226
- ArtikelGeschäftskauf- und Verkauf 227
- ArtikelPatentrundschau 228
- ArtikelAus der Werkstatt, für die Werkstatt 229
- ArtikelVereinsnachrichten 229
- ArtikelFachschulnachrichten 229
- ArtikelPersonalien 229
- ArtikelGeschäftliche Mitteilungen 230
- ArtikelGeschäftsnachrichten 230
- ArtikelRundschau 231
- ArtikelFragekasten 231
- ArtikelBüchertisch 232
- ArtikelPatente 232
- AusgabeNr. 15 (1. August 1912) 233
- AusgabeNr. 16 (15. August 1912) 249
- AusgabeNr. 17 (1. September 1912) 269
- AusgabeNr. 18 (15. September 1912) 285
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1912) 301
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1912) 317
- AusgabeNr. 21 (1. November 1912) 333
- AusgabeNr. 22 (15. November 1912) 349
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1912) 365
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1912) 381
- BandBand 19.1912 1
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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a>rgon der $eutfd)en U ^rmadjer^errinigung ßenfrolJkUe 3 u Z eij^ig), der 6arantfegemrinfd>afi t>eutfd)er Ubrmodjer, foroie oerfcbiedener Innungen Abonnemente- u. Jnrectiotte*aedtngungen flefre Ef tefblott* noefraruef fft nur nod> oorfreriger Perelnborunö unter genouer QueUenongobc ggflottet leUgcontnt-^Ore/rc: Ubrntacber-Seitung, Dfebener, Äelpjig + Jccnfprc(f»--^nf<J)[ug Hr. 2441 Hummer 14 Äeip3i0, 15. Juli 1412 14.3obrgong Deutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig). Anfang Juni hat in Berlin erneut eine Verhandlung der Regierung mit den Vertretern des Handwerks stattgefunden, in der die Besprechung über die bei der vorigen Verhand lung unerledigt gebliebene Abgrenzung von Fabrik und Handwerk fortgesetzt wurde. Diesmal war es möglich über die Ver pflichtung der Industrie, zu den Kosten der Handwerks lehrlinge-Ausbildung beizutragen, eine grundsä^liche Eini gung herbeizuführen, wenngleich die Form, in der das geschehen soll, noch nicht geprägt wurde. Eine Enttäuschung bereitete die Versammlung einem Teile des Handwerks dadurch, daß sie einer Erörterung der seit Jahren brennenden Frage der Aufhebung des § 100 q vollständig aus dem Wege ging. Nachdem verschiedene Handwerkskammertagungen sich für die Aufhebung des Paragraphen ausgesprochen haben und in zahlreichen Ge suchen an die Regierung das gleiche verlangt worden ist, nimmt die Art, wie die berufenste Stelle, die Handwerks konferenz, sich um die Frage herumdrückt, eigentlich wunder. Ist man inzwischen dort, wo am lautesten nach der Beseitigung der bekanntlich den Zwangsinnungen die Festsetzung von Mindestpreisen verbietenden Bestimmung, gerufen hat, zu der Überzeugung gekommen, daß damit dem Handwerk nur neue Fesseln angelegt würden? Fast scheint es so, und die Erfahrungen, welche freie Innungen mit der Aufstellung von Mindestpreisen gemacht haben, geben den bedenklich gewordenen Handwerks-Vertretern recht. In allen Fällen, wo Preisbindungen vereinbart, be kannt gemacht und deren Innehaltung durch Strafen er zwungen wurde, hat es sich gezeigt, daß der Mindestpreis zugleich der Höchstpreis bedeutete. Er durfte deshalb nicht zu gering angese^t werden, andernfalls hätten die Innungsmitglieder, welche Gehilfen beschäftigen und dem gemäß für soziale Zwecke Lasten aufbringen müssen, nicht mitgemacht. Sobald aber die Kundschaft merkte, daß sie beim kleinen, ohne Hilfspersonal arbeitenden Handwerker den gleichen Preis zahlen muß, als beim leistungsfähigeren, weil mit Gehilfen schneller arbeitenden Konkurrenten, so gab sie ihre Aufträge dem leßteren und die Kleinen hatten das Nachsehen. Solche Preis-Vereinbarungen sind also nicht zum Segen der kleineren Handwerker, denen man damit gerade helfen will, ausgeschlagen, und bei den Zwangsinnungen würde es nicht anders sein. Auch bei uns Uhrmachern! Allgemein gültige Mindestpreise sind z. B. in Großstädten nicht möglich! Der Kollege, welcher 7000 Mk. für Ladenmiete ausgibt, muß andere Reparaturen preise fordern, als der Vorstadtuhrmacher, der 700 Mk. zahlt. Es käme also nur die Festsetzung von Mindest- und Höchstpreisen in Frage, diese sollen aber nur unerfahrenen Uhrmachern bei der Berechnung der Reparaturenpreise als Richtschnur dienen. Eine zwangsweise Durchführung wäre wegen ihrer Unbestimmtheit schwer möglich und ist in dieser Form unseres Wissens auch noch nicht ver sucht worden. Erfahrene Innungsobermeister wissen überhaupt dem Umstande Rechnung zu tragen, daß Zwangsmaßregeln nur Spannungen verursachen und deshalb besser vermieden werden. Gegen das Wort Zwang hat alle Welt eine ge wisse Abneigung, es läßt sich niemand gern zwingen und wo er doch gezwungen ist etwas zu tun, da übersetzt er diese Leistung lieber mit dem Worte Pflicht. Damit be ruhigt er sich, denn Pflichten erfüllt man, Zwang fügt man sich, wenngleich beide Begriffe oft genug auf eins heraus kommen. Menschliche Empfindlichkeiten sind zarte In strumente, auf denen nur Meister ohne Dissonanzen spielen können. Manche Obermeister sind wohl sehr gute Menschen, aber schlechte Musikanten und in ihren Innungen herrscht darum alles andere, nur keine Harmonie. Nun, auch diese werden lernen, Wasser in ihren Wein zu gießen und, durch Schaden klug geworden, sich mit bescheidenerem Ziele be gnügen. Es ist doch immer noch besser, eine Zwangs innung versucht durch Toleranz alle, auch dio wider spenstigen Mitglieder,zusammenzuhalten,als durch scharfen Druck die Gefahr der Auflösung der Innung heraufzube schwören. Letzteres würden wir besonders dann beklagen, wenn dieser Fall häufiger einträte, da es geeignet wäre, dem ganzen Innungsgedanken Abbruch zu tun. Richtig geleitete Innungen können aber dem Fache von großem Segen sein, insbesondere auf dem Gebiete der Lehrlings ausbildung und der Förderung des kollegialischen Geistes. Von den Bemühungen, die Gewerbefreiheit aufzuheben, sollten sie absehen, diese Arbeit ist ja doch vergeblich, das hat auch der Ausgang der leßten Handwerkskonferenz erwiesen. Das Zugabenunwesen im Lichte der Rechtsprechung. Das Amtsgericht zu Bautzen hat vor kurzem eine Ent scheidung getroffen, die für alle Geschäftsleute unter Um ständen von größter Bedeutung sein kann. Der Besser eines Nahrungsmittelgeschäftes verkaufte auch Margarine
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