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Allgemeine Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 19.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906
- Sprache
- German
- Signatur
- I 788
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454410Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454410Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454410Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- 15. August 1906
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Das kaufmännische und handelswissenschaftliche Wissen des Uhrmachers (Schluss)
- Untertitel
- Praktischer Lehrgang der Wechsellehre
- Autor
- Volger, Bruno
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Einfluss der Hemmung auf die Schwingungsdauer der Unruhe (Fortsetzung)
- Autor
- Grossmann, J.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeine Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 19.1906 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Ausgabe1. Januar 1906 1
- Ausgabe15. Januar 1906 13
- Ausgabe1. Februar 1906 24
- Ausgabe15. Februar 1906 35
- Ausgabe1. März 1906 53
- Ausgabe15. März 1906 65
- Ausgabe1. April 1906 77
- Ausgabe15. April 1906 93
- Ausgabe1. Mai 1906 107
- Ausgabe15. Mai 1906 119
- Ausgabe1. Juni 1906 133
- Ausgabe15. Juni 1906 147
- Ausgabe1. Juli 1906 161
- Ausgabe15. Juli 1906 175
- Ausgabe1. August 1906 189
- Ausgabe15. August 1906 201
- ArtikelZentral-Vorstands-Bekanntmachungen 201
- ArtikelEinführung in die fachlichen Elementarkenntnisse des Uhrmachers ... 202
- ArtikelDas kaufmännische und handelswissenschaftliche Wissen des ... 203
- ArtikelEinfluss der Hemmung auf die Schwingungsdauer der Unruhe ... 204
- ArtikelPatent-Liste 205
- ArtikelSchulnachrichten 206
- ArtikelGeschäftliches 206
- ArtikelVereinsnachrichten 207
- ArtikelNeue Mitglieder 209
- ArtikelDomizilwechsel 210
- ArtikelZurückgekommene Zeitungen 210
- ArtikelBriefkasten 210
- ArtikelFragekasten 210
- ArtikelBerichtigung 211
- ArtikelFamilien-Nachrichten 211
- ArtikelSprechsaal 211
- ArtikelAllgemeine Rundschau 212
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhren-Industrie -
- Ausgabe1. September 1906 213
- Ausgabe15. September 1906 225
- Ausgabe1. Oktober 1906 237
- Ausgabe15. Oktober 1906 249
- Ausgabe1. November 1906 263
- Ausgabe15. November 1906 277
- Ausgabe1. Dezember 1906 289
- Ausgabe15. Dezember 1906 301
- BandBand 19.1906 -
- Titel
- Allgemeine Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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204 ALLGEMEINE UHRMACHER ■ ZEITUNO dieser kann nur von dem Honoranten und deslsen Vormännem geltend gemacht werden. b) Die Ehrenzahlung: Die Ehrenzahlung kann geschehen durch die Notadresse und durch eine Person, die nicht auf dem Wechsel benannt ist.*) Die Zahlung der Not adresse muss spätestens am 2. Tage nach dem erhobenen „Pro test! mit Zahlung“ gefordert werden. Dem Ehrenzahler ist gegen Zahlung der Wechsel und die Protesturkunde zu übergeben. Der Inhaber des Welchsels wird seine Quittung zu streichen| und eine neue Quittung, die die Ehrenzahlung besonders aner kennt, dafür zu setzen haben. XVIII. Wechselverjährung : Jeder wechselmässige Anspruch verjährt in drei Jahren, vom Verfalltage des Wechsels an gerechnet, gegen : den Akzeptanten und Aussteller eines eigenen Wechsels (der auch Akzeptant sein kann); der Verfall tag zählt selbst nicht mit. Die Verjährung wird unterbrochen durch Erhebung der Klage oder durch Streitverkündung, das heisst so lange die Klage oder die Streitverkündung zeitlich andauert, setzt die Frist der Verjährung aus und beginnt erst nach Beendigung der Klage usw. wieder zu laufen.**) Was in Unwissenheit der Verjährung gemietet ist, kann nicht zurück- verlangt werden. Ist eine wechselmässige Schuld durch Ver jährung erloschen, so bleiben die Verpflichteten dem Inhaber des Wechsels insoweit, verpflichtet, als sie sich mit dessen Schaden bereichern würden. Gegen Indossanten aber, deren Verbindlichkeit erloschen ist, gilt dies nicht, mithin nur gegen den Aussteller und den Akzeptanten. XIX. Wechselstempelpflicht: Jeder Wechsel muss je nach seinem Werte, der Höhe seiner Wechse)!summe, mit Wechselst,empelmarke versehen sein. Es sind für diese zr zahlen bei einer Wechselsumme von M. 200,— und weniger zehn Pfennig; bei 250 bis 400 Mk. 20 Pf. „ 400 „ 600 „ 30 „ , 600 „ 800 „ 40 „ „ 800 „ 1000 „ 50 „ „ 1000 „ 2000 . 100 „ und so fort, für jedes angefangene Tausend 50 Pf. mehr. Wird ein Wechsel in mehreren Ausfertigungen hergesielät (Prnna, Sekunda, Tertia usw.), so ist das für den Umlauf be stimmte Exemplar mit Marke zu versehen. Die Marke selbst muss rückseitig des Zeilenendes der Vorderseite angebracht werden und muss mit dem Rande des Wechsels (des Papiers) genau abschliessen, es darf also über der Marke kein Platz frei bleiben! Stempelhinterziehung wird mit dem fünfzigfachen Betrage der steuerpflichtigen Summe geahndet. Jede verwen dete Stempelmarke ist zu entwerten, was durch Einsetzung des Datums geschieht. Rechts und links der Marke darf nichts Schriftliches angebracht werden, höchstens die Vermerke „ohne Kosten“ (O. K.) oder „ohne Protest“. XX. W e c h s e 1 k 1 a g e : D e Wechselklage wird durch die Vorschriften der Zivilprozessordnung geregelt. Die Klage schrift muss ausdrücklich betonen, dass ein W echsel- (Urkunden-) Prozess geklagt werde. Der Wechsel (Urkunde) muss der Klage beigegebeu werden. Wechselklagen können sowohl bei dem Gerichte des Z a h I u n g s O)r t'e s als bei dem Gerichte gestellt werden, bei dem der Beklagte seinen allgemeinen Gerichtsstand (Wohn ort) hat. Werden mehrere Wechselverpflichtete verk'agt, so ist jedes Gericht zuständig, bei dem einer der Verpflichteten seinen W ohnort hat. W echselsachen werden auch während der Gerichtsferien erledigt, da sie unter die sogenannten „lerien- sachen“ zählen. W *1 Diese kann aber abgelehnt werden, wodurch allerdings der Inhaber den Regress gegen die Nachmänner verliert! i Aber nur dem gegenüber, gegen den Klage usw. gerichtet ist, nicht gegen weitere Wechselverpflichtete. Einfluss der Hemmung auf die Schwingungsdauer der Unruhe. Von J. Grossmann, Direktor der Uhrmacherschule in Locle. (Fortsetzung.) Man kann sich nun fragen, auf welche, Weise muss eine Kraft auf eine Unruhe wirken, damit ihre Wirkung die Dauer der Schwingungen nicht verändert. In allgemeinen Sätzen lautet die Antwort folgen dennassen : 1. Es findet keine Aenderung in der Dauer statt wenn der Winkel a in der Gleichung AT = (F—) a 0 dadürch Nüll wird, dass die Kraft in dem Augenblick wirkt, wo die Unruhe durch den Ruhepunkt geht. 2. Es findet ebenfalls keine Aenderung in der Dauer der Schwingungen statt, wenn ein und dieselbe Kraft, welche in dem Sinne der Bewegung oder im entgegengesetzten Sinne wirkt, auf beiden Seiten und in derseiben Entfernung vom Ruhepunkt angreift. Der Winkel a muss daher auf beiden Seiten der Mittel punktlinie gleich sein. Es würde dagegen eine Aen derung in der Dauer ein treten, wenn die Kraft z. B. auf der einen Seite in dem einen Sinne und auf der ändern im entgegengesetzten wirken würde. Diese beiden wesentlichen Bedingungen drücken daher kurz das Ziel aus, nach welchem jede Kon struktion einer Hemmung gerichtet sein muss. Allgemeine Untersuchung des Einflusses der Hem mung auf die Dauer der Schwingungen der Unruhe. Es folgt aus der Definition, welche wir von dem Mechanismus der Hemmung gegeben haben, dass ihre Funktion immer in drei allgemeine Peribden zerlegt werden kann: Periode der Ruhe, der Auslösung und des Antriebes. Wenn wir für den Augenblick von jeder besonde ren Art absehen, so können wir doch die spezielle Wirkung jeder dieser Perioden auf die Dauer der Schwingungen der Unruhe untersuchen und daraus Betrachtungen ableiten, welche zur Konstruktion dieser Mechanismen dienen werden. Uebersetzen wir zunächst in die gewöhnliche Sprache die beiden Regeln, welche wir oben ausge sprochen haben: 1. Der Einfluss einer Hemmung auf die Dauer der Schwihgungen würde vernichtet wferden, wenn die Berührung derselben mit der Unruhe auf einen momentanen Stoss zurückgeführt werden köhnte, der genau in dem Augenblicke des Durchganges des Ruhe punktes durch die Mittelpunktlinie stattfände. 2. Der Antrieb muss mit einer gleichen Kraft und unter zw r ei gleichen Winkeln vor und nach der Ruhe- lage geschehen. Wir bemerken, dass bis jetzt kein System die eine oder die andere dieser beiden Bedingungen erfüllt. Indem wir von jeder besonderen Konstruktion ab sehen, wollen wir nun von einem allgemeinen Stand punkte aus die Wirkung der Hemmung auf die Dauer der Schwingungen untersuchen. Wir nehmen eine Unruhe an, deren Schwingungs weite 240° (zwei Drittel Umdrehung) sein möge; der Winkel a° wird daher 120° sein. Ausserdem nehmen wir an, dass die Unruhe einen Bogen von ö 0 wäh rend der Operation der Auslösung und 3V 1 wfehrend des Antriebes durchläuft. Die Summe dieser beulen letzten Winkel, nämlich 40”, bildet das, was wir pa>-
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