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Das Fachschulwesen im Buchdruckgewerbe
- Bandzählung
- 1926
- Erscheinungsdatum
- 1926
- Sprache
- German
- Signatur
- Z. 4. 6055-23.1926
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512046921-192600006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512046921-19260000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512046921-19260000
- Sammlungen
- Gebrauchsgraphik
- LDP: SLUB
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- 5, Mai
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- Titel
- Das Fachschulwesen im Buchdruckgewerbe
- Autor
- Links
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DAS FACHSCHULWESEN IM BUCHDRUCKGEWERBE NUMMER 5 TYPOGRAPHISCHE MITTEILUNGEN MAI 1926 ZUR AUSBILDUNG DER GEWERBELEHRER IN PREUSSEN Am »Staatlichen Gewerbelehrer-Seminar Berlin« haben am 1. April 1926 Lehrgänge zur Ausbildung von Gewerbe lehrern für folgende Berufsgruppen begonnen: I. Metall gewerbe, 2 Baugewerbe, 3. Kunftgewerbe, 4. Nahrungs gewerbe, 5. Bekleidungsgewerbe. Die Dauer der Ausbil dung beträgt vier Semeller. Aus dem Buchdruckgewerbe haben fich zur Prüfung zwei Graphiker und ein Buch drucker geheilt, die diefe auch behänden haben. Insge- famt nahmen in der Gruppe Kunhgewerbe 23 Prüflinge teil,von denen 16 die Prüfung behänden. DieKurfe werden, nach Mitteilung der Leitung des Gewerbelehrerfeminars, Berlin SW 68, Kochhraße 65, voraushchtlich wiederholt. Am Schluß der Ausbildung findet eine Prüfung hatt, durch deren Behehen die Anhellungsfähigkeit als Gewerbelehrer erworben wird. Die planmäßige Anfiellung als Gewerbe oberlehrer ih frühehens nach erfolgreicher Ableihung eines Probedienhjahres möglich. Das Studiengeld beträgt 125M. für das Semeher. Außerdem wird beim Eintritt in das Seminar eine Aufnahmegebühr von 30 M. und halbjährlich eine V erficherungsgebühr gegen Unfallfchäden von 3 M. er hoben. Für die zu den praktifchen Übungen erforderlichen Werkfioffe haben die Teilnehmer felbh aufzukommen. Das Studiengeld ih innerhalb der erhen 6Wochen des Semehers zu entrichten. Wirtfchaftlich fchwachen, würdigen Teil nehmern kann es auf Antrag ganz oder teilweife erlaffen werden. Hierbei genießen unter fonh gleichen Voraus fetzungen Kriegsbefchädigte, die fich als Rentenempfänger ausweifen, den Vorzug. Die Aufnahme in das Seminar ih von dem Nachweis des vollendeten 22. Lebensjahres und dem Beftehen einer Aufnahmeprüfung abhängig, die in der erften Hälfte des Februars 1926 ftattfand. Für die Teil nahme an der Prüfung ift eine Gebühr von 25 Mark zu entrichten. Zur Prüfung werden zugelaffen: 1. Inhaber von Reifezeugniffen llaatlicher oder llaatlich anerkannter neunftufiger deutfcher höherer Lehranfialten, die eine zweijährige gewerbliche Tätigkeit nachweifen; 2. Inhaber von Reifezeugniffen llaatlicher oder llaatlich anerkannter Fachfchulen mit fünffemeltrigem Lehrgänge, die neben der notwendigen Allgemeinbildung eine min- deftens zweijährige gewerbliche Tätigkeit nach weifen; 3. Inhaber von Reifezeugniffen anderer Fachfchulen mit mindeftens vierfemellrigem Lehrgänge, die neben der not wendigen Allgemeinbildung eine mindeftens vierjährige gewerbliche Tätigkeit nach weifen; 4. Lehrer, die die Anftellungsfähigkeit für den öffentlichen Schuldienft erlangt haben und danach mindeftens ein Jahr gewerblich tätig gewefen find, fowie Lehrer, die die erfte Lehrerprüfung beftanden haben und danach entweder mindeftens zwei Jahre gewerblich tätig gewefen oder min deftens ein Jahr gewerblich gearbeitet haben und minde ftens ein Jahr eine ftaatliche oder llaatlich anerkannte Fach- fchule als Tagesfchüler mit Erfolg befucht haben; 5. andere Perfonen mit hervorragender fachlicher Vor bildung, die die erforderliche Allgemeinbildung befitzen und in der Regel die Meifterprüfung mit der Note »Gut« beftanden haben. Die von den unter 1 und 4 aufgeführten Bewerbern ge forderte gewerbliche Tätigkeit ift vor dem Eintritt in das Seminar lehrlingsmäßig in einem größeren Handwerks oder Fabrikbetriebe abzuleiften und zweckmäßig mit der Ablegung der Gefellenprüfung abzufchließen. Über die Ausbildungszeit find in regelmäßigen Zwifchenräumen Arbeitsberichte anzufertigen, aus denen zu erfehen fein muß, welche Arbeiten ausgeführt worden find und welche Stoffe, Arbeitsmethoden, Werkzeuge und Mafchinen dabei angewandt worden find. Bei Perfonen mit voller aka- demifcher Bildung wird über die Aufnahmebedingung und die Anrechnung von Semeftern auf das Studium von Fall zu Fall entfchieden. Es kann jedoch in keinem Falle von dem Nachweis einer ausreichenden gewerblichen Tätigkeit Abftand genommen werden. Das Alter der Auf zunehmenden foll das 35. Lebensjahr nicht überfchreiten. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung des Minifters für Handel und Gewerbe. Dem Aufnahmegefuche find folgende Papiere beizufügen: 1. Geburtsurkunde; 2. ein von dem Bewerber felbft gefchriebener und unter- fchriebener Lebenslauf, aus dem fein Bildungsgang er- fichtlich ift; 3. lückenlofe Führungszeugniffe; 4. ein amtsärztliches Gefundheitszeugnis; 5. felbllgefertigte, mitNamensunterfchrift verfehene Zeich nungen aus einer der eingangs erwähnten fünf Fach gruppen, fofern darin nach Zeichnungen gearbeitet wird. Solche Bewerber, die das Zeugnis über die beftandene Diplomprüfung an einer Technifchen Hochfchule oder das Reifezeugnis einer öffentlichen Fachfchule mit mindeftens zweijährigem Lehrgänge und ftaatlich anerkannter Ab- fchlußprüfung befitzen, find von der Einreichung von Zeich nungen befreit; 6. Prüfungs- und Studienzeugniffe; 7. Zeugniffe, Arbeitsberichte und Arbeitsverzeichniffe über die Tätigkeit im gewerblichen Leben. Letztere müffen die amtlich beglaubigte Unterfchrift des ausbildenden Meifters tragen. Bewerber, die eine regelmäßige dreijährige Lehr zeit durchgemacht haben oder das Zeugnis der beftandenen Gefellenprüfung beibringen, find von der Beibringung von Arbeitsberichten und Arbeitsverzeichniffen befreit; 8. eine vom Bewerber felbft ausgellellte Erklärung, aus der hervorgeht, daß er imftande ift, die Koften für die Ausbildung zu tragen. Die Bewerber haben amtlich beglaubigte Abfchriften, keine Originalzeugniffe, einzureichen. Die Aufnahmeprüfung erftreckt fich auf folgende Fächer: 1. Deutfeh, 2. Erdkunde, 3. Gefchichte, 4. Mathematik, 5. Phyfik, 6. Chemie, 7. Fachkunde (einfchließlich der in der gewählten Abteilung angewandten Mathematik, Physik und Chemie) und 8. Fachzeichnen. Außerdem kann eine Prüfung in den praktifchen Fertigkeiten und in den Fähig keiten, die für den Beruf als Gewerbelehrer befonders wichtig find, vorgenommen werden. Die Prüfung in den erften fechs Fächern wird in dem Umfange vorgenommen, T53
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