01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 24.04.1895
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1895-04-24
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-18950424016
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1895042401
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1895042401
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1895
- Monat1895-04
- Tag1895-04-24
- Monat1895-04
- Jahr1895
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Annahmeschluß für Anzeigen: (nur Wochentags) Abend-Au-gabe: Bormittags 10 Uhr. Morgen» Ausgabe: Nachmittags 4 Uhr. Bei den Filialen und Annahmestellen je eine halbe Stunde früher. Anzeigen sind stets an die ErtzeVtriou zu richten. Otto klemm's Lortim. (Alfred Hahn)» Universitätsstraße 1, Lout» Lösche, katharinenstr. 14, Part, und König-Platz 7. Organ für Politik, Localgeschichte,Sandels-mid Gcschästsverkchr^^ Druck und Verlag vou C. Polz kn Leipzig. 202. Mittwoch den 24. April 1895. — 89. IchrganK Amtliche Bekanntmachungen. Bekanntmachung. Der in diesem Jahre zum ersten Male zur Anwendung ge» kommene neue Tarif über die Staatseinkommensteuerjätze, zu welchem in diesem Jahre ein Zuschlag von 10 Proc. erhoben wird, wird nebst dem Tarife über die städtischen Einkommcnsteuerjätze hierunter zum Abdruck gebracht: 1. Staatssteuertarif. Bekanntmachung, die An- und Abmeldung der Fremden beiressend. Mit Rücksicht auf die bevorsteheude Ostermesse bringt das Unterzeichnete Polizeiamt die nachstehenden Bestimmungen des Melde- regulanvs mit dem Bemerken in Erinnerung, daß jede Bernach- läjsigung dieser Vorschriften Geldstrafe blS zu 50 ./L oder ent sprechende Haftstrafc nach sich zieht. Classe 1» von über 1 2 3 4 5 6 7 8 0 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 2t 22 23 24 25 26 27 28 29 400 500 600 700 800 950 1100 1250 1400 1600 1900 2 200 2500 2 800 3100 3 400 3 700 4 000 4 300 4800 5 300 5 800 6 300 6 800 7 300 7 800 8 300 8 800 9400 10000 Einkommen bis 500 . 600 700 800 950 1100 1250 1400 1600 1900 2 200 2500 2 800 3100 3 400 3 700 4 000 4 300 4 800 5 300 5800 6 300 6 800 7300 7 800 8 300 8 800 9 400 10000 11000 Normalsteuersatz 1 ^4 2 3 4 6 8 10 13 16 21 29 37 45 54 63 72 82 96 112 128 144 161 178 195 212 229 246 264 282 300 Von 100 000 bei 10 Proc. Zuschlag 1 .6 10 />L 2 3 4 6 8 II 14 17 23 »1 40 49 59 69 79 90 105 123 140 158 177 195 2l4 233 251 270 290 310 330 ^4 steigen 20 30 40 60 80 30 60 10 90 70 50 40 30 20 20 60 20 80 40 10 80 50 20 90 60 40 20 ß. 166 -es Strafgesetzbuches. dem 23. März von ^enene-cr soaar, als nehmen mit dem A"sE^'^Die nächste Frucht war die auch die Bon da bis zu einem Einkommen Classen um je 1000 >6 und bei Einkommen von über 100000 um je 2000 Dir Normal-Steuersätze steigen bis zu 25 000 Einkommen, Einkommen, Classe 1 Lla Cla 43, um je 30 »l, von da bis zu 77 000 95, um je 40 >i, von da bis zu 100000 Einkommen, Classe 118, um je 50 Bei allen weiteren Steuer- classen beträgt der Normal-Steuersatz vier vom Hundert desjenigen Einkommens, mit welchem die vorausgehende Classe endet. 2. Städtischer Steuertaris. Einkommen über 300 bis zu Einfacher Steuersatz 400 >4 — ^4 10 2 400 500 — 20 3 B 500 - B 600 - — 30 4 » 600 700 - — 50 5 700 - » 800 - — 70 6 - 800 950 - — 90 7 - 950 1100 - 1 10 8 1100 1250 B 1 30 9 - 1250 1400 - 1 50 10 - 1400 1600 - 1 80 11 - 1600 - B 1900 - 2 20 12 - 1900 2 200 - 2 70 13 - 2200 2 500 - 3 30 14 2 500 2800 - 3 90 15» - 2 800 M M 3 000 - 4 50 15d - 3 000 - - 3300 - 6 10 16» B 3300 - M 3 500 - 5 70 16d - 3500 - - 3 800 - 6 30 17» B 3800 - - 4 000 - 7 — 17b 4 000 - - 4 300 - 7 70 18» - 4 300 4500 - 8 40 18b - 4 500 4 800 - 9 20 19» B 4 800 5100 - 10 — 19b 5100 5 400 - 11 — 20» B 5 400 - - 5 700 12 — 20d - 6 700 » - 6 000 - 13 — 20o - 6000 6300 14 — 21» - 6300 6 600 » 15 — 21k - 6600 6 900 - 16 — 21o - 6 900 7 200 17 — 22» 7 200 7600 - 18 — 22b » 7 600 8 000 - 19 50 22c B 8000 8 400 - 21 — 23» - 8400 8 800 - 22 60 23b 8 800 9 200 - 24 — 23« - 9 200 9 600 - 25 50 24» B 9600 10 000 - 27 — 24d B 10000 10400 - 28 50 24a B 10 4M 10800 - 30 — 25» - 10 800 11200 31 50 2Ld - 11 200 - - 11600 33 — 25e - 11600 » - 12000 B 34 50 26» » 18000 - - 12 500 B 36 — 26b - 12 500 - - 13 000 » 37 50 26<r S 13 000 » » 13500 - 39 — 264 R 13500 - - 14 000 - 40 50 27» 14 000 ch - 14 500 » 42 — 27d - 14 500 » - 15 000 43 50 27o - 15 000 - - 16 000 B 45 — 28» - 16 000 17000 48 — 28b - 17000 18000 - 51 — 29» - 18 000 19000 - 54 — 29b - 19 000 20000 57 — 30 - 20000 - - 22000 - 60 — Die An» und Abmeldung der Fremden kann sowohl aus dem Haupt- öffentliche Gotteslästerung, aua? , , des Daseins Meldeamt, Abth.II, Polizeigebüude, Wächterstrabe5. II. Etage, und Bekennen zum Atheismus, daS Deftre zwar an Wochentagen in der Zeit von 8 bis 12 Uhr Bormittags nnd ' ^--rven. rno von 2 bis 6 Uhr Nachmittags und an den Sonntagen in der Zeit von V-11 bis 12 Uhr Vormittags, wie auch auf sämmtlichen Be- zirkSmcldcstellcn (Polizeiwachen), und zwar an Wochentagen in der Zeit von 8 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Mittags und von 4 bis 7 Uhr Nachmittags und an Sonntagen in der Zeit von '/zll bis 12 Uhr Vormittags erfolgen. Leipzig, am 17. April 1895. Das Polizeiamt der Stadt Leipzig, v. k. 1705. Bretschneider. Saitenmacher. Auszug aus dem Melderegulativ der Stadt Leipzig vom 4. Tecember 1890. 8. 12. Jeder in einem Gasthose oder in einem mit HerbergS- bcrechtiguug versehenen ähnlichen Hause einkehrende und über Stacht bleibende Fremde ist vom Gastwirth oder Quartiergeber, und zwar, falls er vor 3 Uhr Nachmittags ankommt, noch am Tage der Ankunft, andernfalls aber am folgenden Morgen spätestens bis 10 Uhr beim Meldeamt des Polizeiamts Abth. II oder der Polizeiwache des betreffenden Bezirks schriftlich mittelst deS vorgeschriebenen und für jeden Fremden besonders auszufüllen» den Formulars anzumelden. Befinden sich in Begleitung des Fremden Familienmitglieder, Dienerschaft oder sonstige Personen, so sind dieselben auf dem nämlichen Zettel mit zu verzeichnen. Zu gleich mit diesen täglichen Anmeldungen ist auch die Abmeldung der inzwischen abgereisten derartigen Fremden zu bewirken. 8.14. Tie in Privathäuscrn absteigenden Fremden, sogenannte Besnchssremde, sind, sobald sie länger als 3 Tage hier verweilen, spätestens am 4. Tage, von erfolgter Ankunft an, vom Quarticrwirth beim Meldeamt Abth. II oder der betreffenden Polizeibezirkswache mündlich oder schriftlich mittelst des vorgeschriebenen Formulars anzumelden. Bei den etwa in Privathäusern Wohnung nehmenden Metzfrcinden jedoch hat diese Anmeldung in jedem Falle, auch wenn sie nur eine Nacht hier blieben, und zwar binnen 2L Stunden von der Ankunft an, beim Meldeamt Abth. II, als auch in jeder der Polizeibezirkswachen zu geschehen. In gleicher Weise ist die Abmeldung binnen 3 Tagen, bei Mctzsremden binnen 24 Stunden von erfolgter Abreise des Fremden oder etwa erfolgter Wohnungsänderung an zu bewirken. . 8- 16. Bet den nur einen Monat oder weniger sich hier anf- haltenden Fremden bedarf es in der Regel der Vorzeigung oder Niederlegung einer Legitimation nicht, doch bleibt der Fremde jeder zeit verpflichtet, sich auf amtliches Erfordern über seine Persönlich keit auszuweisen. Fremde, welche länger hier verweilen wollen, haben sich in der Regel in ähnlicher Wette zu leaitimiren, wie dies in 8- 1 bezüglich der Einwohner vorgeschricben ist. 8. 18. Für rechtzeitige An- und Abmeldung der Fremden hasten nicht nur diese selbst, sondern auch die betreffenden Ouartierwirthe, welche Fremde bei sich aufnehmen. Bekanntmachung. Zur Ausführung der von der trigonometrischen Abtheilnng der königlich preußischen Landesaufnahme vorzunehmenden Vermessungen, welche innerhalb des diesseitigen Staatsgebietes im Besonderen in Beobachtungen auf den Punkten I. Ordnung in Leipzig bestehen werden, wird von dem mit der Leitung dieser Arbeiten beauftragten königlick preußischen Oberstlieutenant L I» suits des großen General- stabeS der Armee Herrn Von Schmidt und von dem demselben unterstehenden Personale das Gebiet des Königreichs Sachsen be treten werden, wo mit den betreffenden Arbeiten etwa Mitte April begonnen werden soll. Gemäß anher ergangener Verordnung bringen wir dies zur öffentlichen Kenntniß mit dem Ersuchen, die Hilfeleistungen, welche seitens gedachter Personen beansprucht werden und wofür Vergütung erfolgt, bereitwillig zu gewähren und überhaupt die Ausführung beregter Arbeiten thunlichst fördern zn helfen. Tie betreffenden Personen werden durch offene Ordre legiti- mirt sein. Leipzig, am 18. April 1895. Der Rath der Stadt Leipzig. X/Ll. 8898. vr. Georgi. Lamprecht. Gesucht wird der am 27. März 1854 in Zerbst geborene Schmied und Schieferdecker Friedrich Gustav Gugel, welcher zur Fürsorge für seine Familie anzuhalten ist. Leipzig, den 19. April 1895. Der Rath der Stadt Leipzig, Armen - Amt, Abth. II. L. k. VII. Nr. 251K./1149. Hentschel. Mllr. Anderweit gesucht wird der am 26. Februar 1853 in Reudnitz geborene Handarbeiter Kranz Julius Hehder, welcher zur Fürsorge für seine Kinder anzuhalten ist. Leipzig, den 20. April 1895. Der Rath der Stadt Leipzig, Armeu-Amt, Abth. I> ». R. IV». Nr. 743b. Hentschel. Hr. Bei allen weiteren Classen beträgt der einfache Steuersatz 3 vom Tausend desirntaen Einkommenbetrags, mit welchem die Classe be ginnt. Die Llasiea steigen bis zu 30000 ^ um je 2000 von da ab bis zu 60000 um je 3000 weiterhin um je 5000 Leipzig, den 20. April 1895. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Georgt. Koch. Bekanntmachung. Während der Messe liegen im Büchersaale unserer Bibliothek eine große Anzahl verschiedener in- und ausländischer Städteadreß- bücher, sowie Branchen-, Fach-, Export» und ReichSadrrßbüchrr zur unentgeltliche» Einsicht ans. Die Bibliothek ist an Wochentagen von 10—12 Uhr und von 4—6 Uhr geöffnet, Neue Börse. Tr. l. Die Vtbltothekverwaltuug der Handelskammer. Zweite Städtische Fortbildungsschule für Knaben. Zum Bezirke der zweiten Städtischen Fortbildungsschule für Knaben gehören die an folgender Linie liegenden und die von ihr ringcschloffenen Straßen und Plätze Alt-LctpzigS, sowie Leipzig- Connewitz und Leipzig-Vöhntg: Schleußtger Weg, Karl-Tauchnitzstraße, Obstmarkt, Königs Platz, Roßplatz, Königsstraße, Johannisthal, Linnsstraße. Die Anmeldungen neu eintretender Schüler werden im Schulgebäude an der Tcharnhorstftratzc in der Zeit von Montag, den 22., bi» Donnerstag, den 2». April d. I.» von 10 bis 1 Uhr und von 4 bis 6 Uhr entgegengcnommen, und zwar am 22. und 23. April solcher aus Alt-Leipziger Schulen, am 24. der aus den Schulen zu Leipzig-Lonnewitz und Leipzig-Lößnig und am 25. April der von auswärts kommenden. Auch hat in derselben Zeit die Abmeldung derjenigen Schüler zu erfolgen, welche in andere Scholen ausgenommen werden oder Leipzig verlassen. Leipzig, den 5. April 1895.vr 81oerl. Sonnabend, de» 27. April er des Provi, .. er.» von Vormittags 10 Uhr ab soll im Geschäftszimmer des Proviantamtes zn Leipzig, Pleißenbnrg, Thormhan», 2. Stock, eine Partie Roggenkleie, Antzmchl rc. öffeotlich au de» Meistbietenden gegen sofortige Baarzahlung ver- steigert werden. Leipzig, am 24. April 18S5. königliches Pr»»1g«ta«t. Städtische Höhere Schule für Mädchen, Albrrtftratze 23. Da« neue Schuljahr beginnt für Classe IX—I Montag, 22. April, Vormittag 8 Uhr, für Classe X Mittwoch, 24. April, Vormittag - Uhr. Nachprüfung und zweite Aufnahmeprüfung Montag, 22. April, Vormittag 9 Uhr. Leipzig, 13. Avril 1895. vr. A^ekgram. Z-m» 7°°,-' n s>.°i. «ch-s. " 1 (°m No-dd-utt»-» WzWZWW aemciner Sittlichkeit) auch er selbst nicht enlralhen kann. L erschien dem Staate weiterhin als eme Aufgabe, die er gleichzeitig sich selbst ., schulde, baß er auch der geschichtlich gewordenen religiösen Gemeinschaften, >h Einrichtungen und Gebräuchen e.nen gewi sen ^chutz gegen Beschimpfung gewähre und daß er seinerseits für die no Y wendige Toleranz der religiösen Gemeinschaften untereinander vorsorglicke Bestimmungen treffe. Gut. Der ^ ^6 wu dann beschlossen und es dauerte zwanzig Jahre, bis ein Strafrichter in die Lage versetzt wurde, denselben anzuwenden. Das war der Fall im Sommer 1887, als Pfarrer ^Hummel in den Rheinland-» die Streitreden wider die Schaustellung des sogenannten heiligen RockcS zu Trier begann Den Conservativen, in deren Lager sa diese streitbaren Prediger (Stöcker, Jskraut, Weber, Thümmel:c.) deheimathet sind, ,st es dringenv zu empfehlen, daß sie die Wirkungen (euer Thümmel-Proceffe auf die Gesinnungsgenossen m Rheinland- Westfalen nochmals sich vor Augen bringen. Nicht etwa von kirchlich liberalen, sondern von hochkirchlichen und politisch weit nach rechts geneigten Kreisen wurde damals die Be wegung Ver „800" wachgerusen, nm den §. 166 überhaupt aus dem Strafgesetzbuch zu beseitigen. , Der BerlagSbnchhändler D. B. Wiemann m Barmen war es, bei dem Enve Juli 1888 die achthundert und mehr Unterschriften für das Gesuch an den Reichstag gesammelt wurden, und die Prüfung der Unterschriften ließ keinen Zweifel über die treibende Kraft der Bewegung: eS war die bochkirchlick-conservative Richtung. Aus Leiten der kirchlich- liberalen Partei hatte man keine Ursache, die Betheiligung abzulehnen; aber die Unternehmung selbst war von der anderen Seite ausgegangen. Die Juli.Petition von 1888 wies namentlich darauf hin, daß überhaupt kein Gesetzes- paragraph im Stande sei, zwischen den verschiedenen religiösen Gemeinschaften Toleranz herzustellen und zu pflegen; die auf richtige und wirkliche Toleranz muffe aus dem Innern dieser religiösen Gemeinschaften selbst hervorgeben. So sehr legte die Petition der 800 Werth darauf, diesen Theil des tz. 166 überhaupt beseitigt zu sehen, daß der mit hinfällig werdende erste Theil, der Schutz gegen Gotteslästerung, durch aus als «zukvtits nsgligenbls behandelt wurde. Einzig und allein darauf legte die Petition das Gewicht, daß im Urtheil über Einrichtungen und Gebräuche dem Evangelischen billig ei, was dem Katholiken Recht wäre. Denn die römische Polemik habe noch nirgends den Druck des §. 166 em pfunden, obwohl sie schon viel größeres Aergerniß hervor- zerufen hätte. In dieser Beziehung wurde in der Petition wörtlich ausgeführt: „So wurde z. B. der Breslauer Mischehenerlaß, welcher die evangelische Kirche dadurch beschimpfte, daß er ein durch die Organe derselben christlich verbundenes Ehepaar als im Concubinate lebend bezeichnte, ohne seinem Verfasser eine Bestrafung zuzuziehen, veröffentlicht: so wurden von katho lischen Verlegern und Druckern die Rundschreiben des Papstes Leo XIII. vom 2b. December 1878 und 29. Juni 1881 ver» breitet, welche die evangelische Kirche dadurch beschimpften, daß sie die anarchistischen und nihilistischen Lehren der Neu reit direct der Reformation schuld gaben; so wurde von dem selben Papst im Jahre 1884 der Reformator Martin Luther als „ruchloser Abtrünniger" bezeichnet und die evangelischen Missionare bezeichnet als „Männer voll Trugs, Verbreiter von Irrlehren unter dem heuchlerischen Vorzeben, Apostel Christi zu sein". Von katholischen Zeitungen wie der „Eichsfeldia" ist der Mann, welchem die christliche Kirche, nach unserer Ueberzeugung auch in ihrem römisch-katholischen Theile eine Reformation, und dem das heutige staatliche, gesellschaftliche und wissenschaftliche Leben in vieler Beziehung seinen Ursprung und seine Entwickelung verdankt, als „ein feiger Revoluftonair", „ein Schuft", „ein Mann der freien Liebe" geschmäht. So ist die unter den Auspicien und der lebhaften Betheiligung unseres Kaiserhauses veranstaltete Lutherfeicr ungestraft ein „Luther-Cancan" genannt worden, zu schweigen von andern ungezählten, daS innerste Empfinden der Evange lischen verletzenden Rohheiten der sogenannten Caplanspreffe" . Die angeführten Beispiele beweisen aus jeden Fall, daß die Petenten ein ausgesprochen feines Verständniß dafür hatten, wie schon der gegenwärtig bestehende §. 166 die Un- duldsamkeit auf der ultramontanen Seite schützte, als ob sie selbst eme Einrichtung der römisch-katholischen Kirche wäre dagegen auf der streitbaren Seite der protestantischen Theologen überall einschränkend wirken wollte. Die Petition vom Juli 1888 blieb erfolglos. Wir sind aber begierig, zu vernehmen, was nun die conservativen Verfasser der Petition zu der von der conservativ-klerikalen Reichstagsmebrheit bezweckten Ver- scharfung des 8-166 sagen werden. Denn selbstverständlich verschärft sich dadurch auch die widerspruchsvolle Wirkung des Paragraphen ,n dem eben angedeuteten Sinne. Was gerade die hochkirchlich-evanaelischrn Conservativen veranlaßt-, dazu die Hand zu bieten, ist noch der näheren Aufklärung bedürftig Deutsches Reich. net^n^s"' April Die Berliner Stadtverord» netenVersammlung hatte es gar nicht nöthig gehabt, run? ein"/? wie die Verweige» Sw". ,. 5. Glückwunsches für den Fürsten Bi-marck, ihre m sck!.? ? """ an Achtung ge wischten Heiterkeit zu machen; die städtischen Verhältnisse allein reichen vollkommen aus, um der volkreichsten Gemeinde - " ^ -- '' zeigt sich und in das jetzt oft gehörte Urtheil verständlich macht, Berlin würde ohne Bismarck und das deutsche Heer heute noch wie Anfangs sechziger Jabre durch kommunale Zurückgebliebenheit eine hervorragende Stelle unter den großen deutschen Städten einnehmen. Wie bekannt, soll im nächsten Jahre eine locale Ausstellung in Berlin stattfinden, nachdem der Plan einer dort zu ver anstaltenden Welt- oder allgemeinen deutschen Ausstellung an dem Widerspruch der Regierung und der großen Mehrheit der deutschen Bevölkerung gescheitert ist. Glücklicherweise, wie jetzt mit doppelter Berechtigung gesagt werden kann. Die Stadt zeigt sich nicht auf der Höhe, von der aus auch nur ein in den kleinen Rahmen gedrängtes Unternehmen dieser Art in die Wege geleitet werden muß. Schon in ihrem ersten Anfänge zeitigte die Sache komische oder ärger liche Erscheinungen, je nach dem Standpunct des Beschauers. Wie man sich vielleicht noch erinnert, war ein heftiger Kampf über die Platzfrage entbrannt, in dem der Umstand eine große Rolle spielte, daß eines der beiden zur Wahl stehenden Terrains in — Charlottenburg gelegen ist, also, wie man einwendete, sich nicht zur Veranstaltung einer Berliner Ausstellung eignete. Charlottenburg unterlag, die Berliner können mit Stolz sagen, daß ihre Ausstellung auf einem Platze slattfindet, der „nem Hiesige" gehört, aber dieses Terrain, der Treptower Park, liegt weit von dem Mittel punkte der Stadt entfernt, die Verbindungen mit diesem sind äußerst mangelhaft und nicht im Entferntesten im Stande, einen Maffenverkehr zu vermitteln. Man hoffte nun, die Aus stellung würde den Anstoß geben, das ohnehin durch weg arg vernachlässigte Verkehrswesen zu heben, und die privaten Unternehmer waren auch rechtzeitig mit ihren Plänen und Offerten (elektrische Bahnen, deren Berlin noch keine besitzt) zur Hand. Aber die fortschrittliche Stadtverwaltung findet das Marschtempo des österreichischen Landsturmes nachahmenswerther, als die „affen mäßige Geschwindigkeit der Preußen", die dem Miethsteuer- Ouerulantcn Bismarck zu seinem Renommee bei den rückgrat- losen Erfolaanbetern verholsen hat. Heute, kaum ein Jahr vor dem Zeitpunct, wo die Eröffnung der Ausstellung in Aussicht genommen ist, ist noch nicht das Geringste geschehen.. Der „Nationalzeitung", die sonst daS Wort „Provinz" mit -er ganzen beseligenden Wonne hauptstädtischen Ueberlegen- jeitsgefuhls lispelt, erpreßt der localpatriotische Schmerz filtere Klagen. „In Hamburg", seufzt sie, „in Breslau, Halle und anderen deutschen Städten sieht man mit- eidig lächelnd auf uns herab. Die Provinz marschirt an der tets, Berlin kriecht langsam hinterher. Indessen, wir sind etzt daran gewöhnt und haben gelernt, uns ins Geduld zu assen. Auch heute würde eine Klage refignirt unterdrückt werden, wenn der Sch lend rian, welcher bei uns eingerissen ist, nicht die Ausstellung des nächsten Jahres ge ll hrd et e. Es ist kein Geheimniß mehr, daß die elektrische iochbahn, wenn überhaupt so nur auf einer ganz kurzen strecke für die Ausstellung wird nutzbar gemacht werden Lnnen. Mit ihr darf nicht mehr für die Bewältigung des Massenverkehrs gerechnet werden. Bezüglich der elektrischen Niveaubahn im Zuge Ritter- und Reichenbergerstraße muß das- elbe befürchtet werden... Wohin man blickt, sicht manPläne und nirgends eine Verwirklichung derselben". So die „Nat.-Zta.". Als er noch einigermaßen unter dem Eindruck der großen Er eignisse stand, die Berlin an die Spitze Deutschlands stellten, und der Erkenntniß der auS dieser unverdienten Emporhebung erwachsenden Pflichten sich nicht ganz verschloß, sah der Frei sinn bei der Wahl der obersten Beamten der Stadt davon ab, die patriarchalische Vctterschaft zur unerläßlichen Vor bedingung der Wählbarkeit zu machen, und Berlin hielt mit der deutschen und preußischen Entwickelung Schritt. Seit Jahren ist auch dies vorbei. Wer nicht zum volksporteilichen Klüngl gehört, steht ^kors conconrs^ und — die Berliner Zeitungen klagen über Schlendrian und Tatenlosigkeit. Der Freisinn kann eben nichts als schwatzen und schmähen. 6. H. Berlin, 23. April. (Privattelegramm.) Zu Ehren des Königs Albert fand heute beim OsficiercorpS des 2. Garde-Ulanen-Regiments, dessen Chef der König ist, ein glänzendes Festdiner statt. Zahlreiche höhere Officiere, darunter Generaloberst Freiherr von Los, nahmen Theil, ferner der sächsische Gesandte Graf Hohenthal. Der Regi- ments-Commandeur brachte das Hoch auf den König aus. * Berlin, 23. April. Der Magistrat von Berlin hat der Stadtverordneten-Versammlung jetzt das von ihm beschlossene Gesuch an den Reichstag um Verwerfung der Umsturzvorlage überreicht und ihr anheim gegeben, dem Gesuch beizutretcn. Das Gesuch lautet: „Der Gesetzentwurf, betreffend Aenderungen und Ergänzungen deS Strafgesetz buches, des Militairstrafgesetzbuches und des Gesetzes über die Presse (sog. Umsturzvorlage), hat auch in einem großen Theile unserer Bürgerschaft lebhafte Besoraniß hervor gerufen. Man befürchtet, daß feine Bestimmungen geeignet sind, die Freiheit der wissenschaftlichen Forschung, deS künstlerischen Schaffen-, sowie der Geistesarbeit überhaupt zu beeinträchtigen. Dadurch würden nicht nur die zunächst betheiligten Kreise der Gelehrten, Künstler nnd Schriftsteller und die mit diesen Kreisen unmittel bar in Verbindung stehenden Gewerbe, insbesondere der graphischen Gewerbe, sondern die gesammte geistige Entwicke lung unsere« Volke-, welche sich in unserer Stadt in hohem Maße concentrirt, schwer geschädigt werden. Die Verhand lungen der zur Berathung des Gesetzentwurfes eingesetzten Commission und namentlich die aus oenselben hervorgegangene umgestaltete Gesetzesvorlage haben deutlich erkennen lassen, daß diese Besorgniß voll gerechtfertigt ist. Den hohen Reichs tag bitten wir deshalb ergebenst, dem Gesetzentwürfe die Zustimmung zu versagen." V. Berlin, 23. Avril. (Telegramm.) Der Kaiser läßt morgen, an dem Todestage des General-Feldmarschalls v. Moltke durch den Flügel-Adjutanten Oberstlieutenanl v. Moltke in der Capelle zu Kreisau einen Kranz nirderlegen. ?. Berlin, 23. April. (Telegramm.) Heute wurde dem königlich sächsischen Gesandten Grafen N. Hahent-al nab Bergen von der Capelle der Eisenbahnbrigade eine Morgen musik gebracht. — Der StabStrompeter Nr es« im 2. Garde«
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