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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 06.10.1893
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1893-10-06
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-18931006014
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1893100601
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1893100601
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1893
- Monat1893-10
- Tag1893-10-06
- Monat1893-10
- Jahr1893
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Bezugspreis *H HW ^»PtWPlHtttl» »GW Hm im ^ Wtzkk «cd b«, Vorort» «eichtele» L»0- ^steffel» »b,,H«l» «e»eljü»rttch^I4^ GK poeimaliger täglich« gnftell»,, i»« H»n» SchL D«ch dir Post bezooe» fit» D»»tichi«»d mch Orftrrrrich: virrrrl,Shrlich »ch st.—. Direkt« tägliche Krrazbanditich>u>g In» Aovmld: nwuattich ?ckü. Dir Morgen->n»gab« erscheint täglich '/,7vhL HP g ^ st utzr. Morgen-Ausgabe. Di.« Ur>«tto» «tz Lrvedittl»:i AotznnnesOaff« 8. > »» ft«stÄ «ach» 7 V»L ««» Filiale«: >'» «ortt». (Rlfretz Hsttzst» llniverfitütSstraH« t, e-»»» rn«e. Ich gort, »st UstoiglHloH D> eimMr.TllgMM Anzeiger. Lrgan fiir Politik, Localgeschichte, Handels- nnd Geschäftsverkehr. AazeigeaPrett die 8 gespaltene Petitzeüe N> Pfg^ Neclame» unter dem Redacttou»ftrlch (toi« ipultr») bv-4, dor de» gcuaiUouWchtbcht» (Sgripaltro) 40-ch. OrSßere Schrift»» laut unserem Palst« verzeichalß. Tabellanfcher o»d Zssfichusutz »och höherem Doris. Oxtr« »Beilage« (gesalzt), »or alt de, Lkoraeu-Latgabe. ohne Postb«fSrd«»»G SO.—. mit Poftdesörderuug ^st TV.-^ Amiahaeschlaß für Anzeige»: «brud-Su-gabe: vormittag» 10 Uhr.' vkorg« »-Ausgabe: Nachmittag» »Uhr. So»»- und Festtag» früh Utzr. Bet de» Filiale» und Annahmestelle» je «da halb» St»»d« früh«. -- Anreiz» ft»d stet« a» dt» GzDebltla» »» richte». Dr»ck nutz v«Iag vo» «. P»tst G Letpzlst. ^°5IV. Freitag den 6. Oktober 1893. 87. Jahrgang. Amtliche Bekanntmachungen. Lekanntmachung. Nach dem Einkommensteuergesetz« vom 2. Juli 1878 und der dazu gehörigen Ausführungsverordnung vom 11. October desselben Jahre» werde» au» Anlab der Ausstellung des Einkommensteuer- Kataster» für da» Jahr 1894 dt« Hausbesitzer oder der«» Stellver treter hiermit aufgesordert: die ihnen detzändtgten Hauslistenformulare nach Mau staste der Darauf abgrbrnckte« Bestimmungen auszu- füsteu unst stiu»rn 8 Lagen» von ster Zustellung ab »»rechnet, bei Vermeidung einer Grlstftrafr »is »u ü» Mark eniweder stersSnltch oder durch Personen, welche zur Beseitigung etwaig« Mängel sichere Auskunft »» rrtsteileu vermögen, den auf den Hausltsteuformulcreo augegedeuea Sleuerstellen au ttr drmerke« hterdet» doh da» königliche Sinunz-Mintfterin« nach ster ««neralverardnung vom rä. Juni 1888 bestimmt Hat. statz zur ver meist««» stovpelter Aufführung von Vewohnern, sowie ster Weglassung von Personen, welche noch den bestehenden Vorschriften in die Hauslisten «ufiunehme» find, die AnstskUnn, »er Han»lifte« tu» ,»«»«« ,ach »e« Stande »m» Lv. v«te»t»«r >> geschehen hat. Es können »eShuld HanSltsten v»u> dem IN. vetader «ater tetue» Umstanden unge- «»«men werden. Ferner ist in obenerwihnter Generalver- »rdnung den Gemetnstestehörste« znr desonsteren Pflicht gemacht, auf Einreichung ster Hausltften innerhalb ster hierfür georstnete» Frist zu be stehe« «ab Fristüberschreitungen «ach ff. 71 »es Gintowmenfteuer-Gesetze» mit Geldstrafe ua- nuchstchtltch zu ahnde«. Im Uedriaen wird auf tz. 35 de» ungezogenen Gesetzes, wonach sowohl ster Besitzer eines Hansgrnnstftückes für die Steuer- stetrüge, welche in Folge von ihm vrrschnlsteler, unrichtiger »ster »«vollftäustiger Angabe« de« Staate entgehen, haftet, wie auch teste» Fawilteuhaupt für die richtige Angabe aller ui seine« Hausstand« gehörigen, et« eigeue» Einkommen «abeube» Persour«, einschließlich ster Afiermtrthrr und Schlafstrlleumtether» verantwortlich Ist, sowie darauf besonders htngewiese», dah die auf der letzte« Seite der Hausltslrnsormulare befindliche Bescheinigung vou dem Hausbesitzer beziv. dessen Stell vertret« «Nterfchrifttich zu vollziehen ist. Wenn Hausbesitzer oder deren Stellvertreter HauSlisteusormulare nicht oder nur io unzu reichend« Zahl «halten haben, können dergletchell aa Heu betr. Eteuerstrlleu tu Empfang geoommeu werben. Leipzig, am L. Octob« 1893. Der Rath »er Stadt Leipzig. vr. Tröudlta. Koch Bekanntmachung. Di« öffentlich ausgeschrieben«, KntzmegherstellungSarbeiten vor dem -rantkNhauSgrnudstücke am Däustchenweg« iu Leipzig- Steuduttz find »ergeben worden. Dt« unberücksichtigt gebliebenen Herren Bewerb« werden deshalb hierdurch au» ihren «ageboteu entlassen. Leipzig, am 2. Octob« 1893. ^ Der Rath der Stadt Leipzig ld. 4484. vr. Lrüudlt». Ederle, Res Bekanntmachung. Die öffentlich auSaeschriebrnen verkstetnarbeiten für den Nenbau der 3. Realschule am Schleußig« Wege hi« find der- gedea worden. Die nnberücksichtigt gebliebeuea Herrra Bewerb« werden de-halb au» ihren Angebote» entlassen. Leipzig, am 2. Octob« 1893. 4477 Der Rath der Stadt Leipzig. Id 1430. vr. Tröndlin. Eberle, Res. Sparkasse Liebertwolkwih. * Mit Rücksicht darauf, daß im Lauf« diese» Jahre» die Quartals zinsen vou ausgeliehenen Hypothekencapüalien zum nicht geringsten Thetl sehr verspätet bezahlt worden sind, haben wir beschlossen, allen Denjenigen, welch« ihr« Capitalziuse» nicht tnn«da>b l4 Tagen nach dem Fälligkeitstermin berichtigen, von jetzt ab oha« Ausnahme di« vertragsmägigeu «höhten Zinsen zu berechnen. Indem wir die» unseren Interessenten uur hindurch zur Rach- achtuug bekannt geben, «suchen wir alle Diejenigen, welch« ihre Lavitalzinseu pro IQ. Quartal 1893 noch nicht berichtigt haben, dies» zur vermeiduug vo» «achthetlea längftea« bi» zmn 1b. diese» Monat» zu bezahl». Ltebortwoltwttz, am L. Octob« 18S3. Spareaffe »aseldst. Dyck. ^.errtlieker LsrirlLGVvrein I^eipniK-Staät. V1on»t»r, llou Ist. Oktober 1892, 4d«ock» a vdr 1» 8»»I« <ler erst«» LUrgereebul«. ruueuvrlloung: I. Nluteenrk äsr vcscipUuur- null 8tLvcI«o-Orckuung. II. Laricdto cke» Stouaeeaamedume» uock äor ü» äer lotiten Vermmmluog geviliüteo Oommimioa. Vr. Lelur« Arbettslosenssatistik und Gemeinde verwaltung. * 9a Folge «ine» Anträge», den da» Gewerkschafkscarte! »n Frank^rt a. M. vor einiger Heit an de» dortigen Magistrat weaea finanzieller Unterstützung einer Arbei ts- losen statistik der Gewerkschaften richtete, holte der Magistrat eia Gutachten de» städtischen Statistischen Bureau» über Sen Gegenstand ei». Bei dem Interesse, welche» dir Veranstaltung von Ardeitslosenstatistike« auch im kommenden Winter wieder sür di« Gemeindeverwaltungen haben dürste, wird der Inhalt >rae» Gutachten» aus allgemeine Beachtung rechnen können Die „Blätter sürsociale Prazi«" (Verlag vou I. Baer L Co iu Fraakfurt a. M.) haben sich deshalb an den Magistrat der Stadt Frankfurt a. M. mit der Bitte gewandt, ibarn de» Wortlaut de» Gutachten» zugäagliw zu machen Der Magistrat brschied diese« Gesuch zustimmeud, und die genannte Wochenschrift ist somit in den Stand gesetzt, das Gutachten zn veröffentlichen. Dasselbe ist vom städtischen Statistischen Amt an Oberbürgermeister AdickeS gerichtet und lautet folgendermaßen: „Ew. Hochwohlgeboren beehre ich mich, in Erledigung des mir ertheiltrn Magistrats-Auftrages vom 5. Mai d. I. Nr. 257, über die Frage der Arbeitslosenstatistik im All gemeinen und über die von Seiten des diesigen Gewerkschasts- cartelS geplante derartige Statistik im Besonderen Folgende- ergebenst vorzulragen. Zunächst darf ich darauf Hinweisen, wie die Schwierigkeit der Materie es mit sich bringt, daß in der wissenschaft lichen Literatur eine einbeillicke Anschauung über Methode nnd Umsang einer Statistik der Arbeitslosigkeit sich noch nickt herausgcdildet bat. und ich werde mich in dieser Richtung also daraus beschränken müssen, da- Thema von verschiedenen Seilen aus kritisch zu beleuchten. Was odann die Einzelheiten der von Seiten de» hiesigen Gewerk- chastScartelS geplanten Erhebung anlangt, so Hestedt nach mündlich erlheilter Auskunft des Vertreters dieser Ver einigung, Herrn Wilhelm Trompeter, die Absicht, durch Ver trauensmänner eine Umfrage von HauS zu Hau- mittelst der beigeschlossenen, von genannkein Herrn überlassenen Zähl karte zu veranstalten. Tie Erhebung soll also in localer Decentralisalion durch die Gewerkschaften selbst durchgefübrt werden, wobei ganz speeiell noch eine Ausdehnung der Er hebung auf die benachbarten Ortschaften angestrebt wird. Die dem Magistrale vorliegende Eingabe dcS GewerkschaftS- cartelS vom 24. April d. I. bezweckt in ibrem ersten Tbeile — im zweiten Tbeile ist die unentgeltliche Uebcrlassung der Stadlballe zu Versammlungen verlangt — die Uc der nah me der aesammten Kosten der Erhebung aus die Stadtcasie. Der Vertreter des Gewerkschasl-eartels schätzt diese Kosten — Drucksachen, Entschädigung an die Vertrauensmänner für entgangenen ArbtilSveidienst rc. — inSgesammt aus rund ll)00 Auf Grund der folgenden Ausführungen wird er hellen, daß einerseits die von Seite der Gewerkschaften ent worfene Zählkarte noch mancher Ergänzung bedarf, und andererseits der Magistrat das größte äntercsse daran haben müßte, daß die spätere Verarbeitung der eventuellen mit seiner Unterstützung durchgesiibrlen Erhebung mit kritischer Umsicht und unter Verwendung technisch geschulten Persona«» erfolgt. Denn die jeweilige Sichtung und Prüfung de- statislischeu Urmaleria'.S bildet bekanntlich eine sehr wichtige Vorbedingung für die objeclive Glaubwürdigkeit jedweder auf zuuebmenden Statistik. Schon diese Uebcrlcgung deutet darauf hin, daß eine Mitwirkung der städtischen Behörden bei einer ArbeitSloscn- statistik lediglich in der Richtung, daß die Kosten einer von privater Seite ausgehenden Erhebung durch die Stadl gedeckt werden, nicht wohl angezcigt erscheinen möchte. Ui»> gekehrt hätte vielmehr die Erhebung, falls deren Noch Wendigkeit, bczw. Durchführbarkeit anerkannt wird, durch den Magistrat selbst zu geschehen. Sofern hierbei die Mitwirkung der am meisten interessirten Kreise in Anspruch zu iichmkn wäre, kämen allerdings in erster Linie die Vertreter der Gewerkschaften in Frage; eS müßten aber aus politischen Gründen auch andere Arbeiter und Arbeitgeber zu Rathe gezogen werden. In wiefern nun überhaupt die geplante Methode für Beschaffung einer Statistik der Arbeitslosen — Umfrage von HauS zu "auS — sich als empsehlevswerth erweist, bezw. welche .ortheile und Nachlheile dieselbe gegenüber einer ander- weiten Bebandlung der ganzen Frage besitzt, wird vielleicht durch die folgenden Betrachtungen einigermaßen klargestellt. I. E» unterliegt Wohl keinem Zweifel, daß ein öffentliches Interesse an der Untersuchung der Frage brstebt, in welchen. Umfange der Zusammenfluß der Arbeiterbevölkerung in den großen Städten dauernd oder zu bestimmten Jahreszeiten einen Ueberschuß de« Angebote- an Arbeitskräften gegenüber der Nachfrage nach solchen bedingt. Auch liegt eS nabe. Laß von bclheiligter Seite und von Seiten der socialpolitischen Presse eine zifferniäßige Feststellung eben dieses UeberschusseS verlangt wird. Die Schwierigkeit der Frage liegt aber darin, daß eS kaum gelingen will, ersten- den Begriff „Arbeitslosigkeit" richtig zu befiniren, und zweitens bei einer örtlich begrenzte., Erhebung festznsteUen, in wie weit die an einem bestimmten Orte zur Zeit der Zählung sich aufbaltenden beschäftigungs- losen Personen an diesen Ort wirthschafrlich gebunden er scheinen. Denn ersten- kann als arbeitslos in dem Sinne, daß der vorhandene Arbeil-markt die Möglichkeit der Be schäftigung auSschlirßt, nickt schlechthin auch derjenige gelten, welcher erst seit einigen Tagen der Großstadt zugewankert ist in der Hoffnung, dort eine lohnendere Arbeitsgelegenheit zu finden, — oder derjenige, welcher freiwillig sein letztes Dienst- verhältniß gekündigt hat, um sich ein andere- zu suchen, — oder derjenige, welcher Arbeit erbalten könnte, aber nicht die seiner speciellcn Qualifikation entsprechende, — oder derjenige, welcher seine regelmäßige Thätigkeit in Folge von Krankheit, während der er gesetzliche» Krankengeld be iebt, hat unter brechen müssen, — oder endlich der Saisonarbeiter, der gerade mit Rücksicht auf den zeitweise ausfallenden over herabgeminderteu Arbeitsverdienst an sich eine höhere Ent- lobnung erhält. Arbeitslos im Sinne der NotbstanvSfrage wäre eben nur derjenige arbeitsfähige Mann, welcher m Folge mangelnder ArbeitSgelegenbeit überhaupt nicht be schäftigt werden kann. Die Feststellung eine« thatsächlicken Nothstande« wird indeß, wir unten noch kurz angeführt werden soll, vielleicht besser von anderen GrsichtSpuncicn au« versucht werden müssen. Eine Erhebung über Arbeitslosigkeit im weiteren Sinne aber dürfte ganz untrennbar sein von einer die Berbältnisse de« gesammten Arbeitsmarktes um fassenden Engutzle, und die ganze Frage tritt in enge Be ziebung zu einer anderen, nicht minder wichtigen, nämlich derjenigen der Arbeitsvrrmittelung. Zwesten» nämlich kann der Arbeit-markt in seiner heutigen Gestaltung un möglich als ein local begrenzter ansgefaßt werden, und zwar um so weniger, als fchon der freiwillige Zudrang der arbeitenden Brvölkerungzu den Großstädten diestr Auffassung zuwiderlaufeu würde. Bei einer Erhebung, wie sie geplant ist, müßten also jedenfalls auch die Zuwanderungs- Verhältnisse aufgrNärl werdrn. Freilich ist damit einer jener schwer zu erörternden und schwer zu erfassenden Puucte berührt, welche die ganz« Frag« so sehr verwickelt machen. Der erwäbnte Pnnct ist aber einer der wichtigsten, denn eS herrscht i» de» interessirten Kreisen das Bestreben vor, gerade aus der Zahl der ermittelten Arbeitslosen aus die Größe veS wirlhschastlichcn NotbstandcS innerhalb der einzelnen Gemein wesen Rückschlüsse zu macken. Die in anderen Städten in dieser Richtung gemachten Erhebungen müssen denn auck als döchst mangelhaft bezeichnet werden. (SocialpolitischeS Centralblatt 1892 93 Nr. 32.) Die Zabl der Arbeitslosen in weiterem Sinne zu erfragen, mag allenfalls angängig sein, wenn eS ich uni Erhebungen bandelt, wclckc weitere Landerstreckcn oder das ganze Reich umfassen; bei einer eng begrenzten localen Erhebung erscheint felbst eine Ahgleichung zwischen Angebot und Nachfrage, vorausgesetzt, daß beide gleichzeitig estgestellt werden können, nicht mcbr zulässig, «sind doch mch die Muster aller Gewerkvereine, die alteren englischen TradeS Unionö, stets beinübt gewesen, die Regelung des Arbeitsangebotes derart zu bewirken, daß unbeschäftigte Mitglieder an Orte dirigirl werden, wo Arbeiter gesucht ind ; die sich weigernden verlieren das „Geschenk an Arbeits lose" (Schönbcrg, Handbuch, Ikl. Ausl., II. Band, S. 7V8). Durch diese Einrichtung ist die Bedeutung der intercommu- nalen ArbeitSvcrmittelung deutlich zum Ausdruck gebracht; man könnte dem noch binzusügcn, daß unter den neuzeit lichen Verhältnissen auch die strenge Scheidung nach Berufen nickt immer aufrecht erkalten zu werden braucht. Nicht geleugnet darf andererseits werden, daß sich immerhin auch bei einer kritisch verarbeiteten localen Statistik aus den Individualangaben der verschiedenen Kategorien von Arbeits losen einzelne Schlüsse von allgemeinerem bevölkerungs tatistischen Interesse werden ziehen lassen; wenigsten« dürfte die Möglichkeit einer fruchtbringenden Berwerlhung nach dieser Seite hin nicht a priori ausgeschlossen sein , kl. Eine weitere Schwierigkeit stellt sich der Durchführung einer Statistik, welche in erster Linie darauf abziclt, die Zabl der Arbeitslosen zn ermitteln, dadurch entgegen, daß lein Zwang znr Auskunft über die privaten ErwerbSverhält- nisse besteht. Ob eS den Gewerkschaften gelingt, andere als ihre Mitglieder zur Beantwortung der Fragen zu veranlassen, lebt dahin. Jedenfalls dürste auch von diesem GesichtSpunctr auS eine solche Erhebung — gegebenen Fall- unter Mitwirkung der Gewerkschaften oder anderer Arbcitcrvertretungen — zweck dienlicher durchpieaußerhalbder Parteien siebende Be hörde veranstaltet werden. Mit Rücksicht auf alle die erwähnten Schwierigkeiten aber stellt man sich unwillkürlich die Frage, welche- positive Ziel denn überhaupt mit einer Erdebung über die Arbeitslosigkeit erstrebt wird. E« kann wohl nur daS eine sein, für ein actucllcS Eingreifen der bierzu berufenen Kreise — Arbeiterorganisationen oder Gemeinde — die nölbigen Unterlagen zu schaffen. Man gelangt so in letzter Lime wieder zur Frage der ArbeitSvernntleluiig, auf die hier näher einzugchen znnächst kein Grund vorliegt. Besteht aber, so lange der Arbeitsnachweis nicht oraanisirt ist, in besonderen Fällen Veranlassung, herrschender Arbeitslosigkeit zu steuern, so dürste e- richtiger sein, die Brtheiligten aufzufordern, sich bei einer Eentralstelle oder bei BezirkScommissioncn zu melden, statt daß durch eine Umfrage von Hau« zu HauS uncontrolirbarc Nachrichten lediglich für statistische Zwecke gesammelt werden. In dieser Richtung allein könnten sich positive Vorschläge bewegen. Für eine ganz bestimmte Gruppe von Arbeitslosen, nämlich alle diejenigen, welche gezwungen waren, von der getroffenen Einrichtung Gebrauch zu machen, würden sich auf diese Weise auch ausführliche statistische Aus zeichnungen ohne Mühe nebenher gewinnen lassen. Letzteres trifft auck da zu, wo eine Versicherung gegen Arbeitslosigkeit durch Beruf-vereine rc. besteht, oder könnte vielleicht auch durch Einrichtung einer Centralmeldestellc für die gesamntte staat liche VrrsichcrungSgcseygcbung mit ausgedehntem Mcldezwanz erzielt werdrn -freilich ist die Praxis von derartigen Ein richtungen noch weit entfernt." gez. vr. Bleicher, Vorsteher des Statistischen Amtes. Soweit daS Gutachten des Frankfurter Statistischen Amtes. Der Magistrat lehnte auf Grund desselben die vom GewerkschattScarlel für seine ArbeitSlosenstalistik nachgesuchtc finanzielle Beihilfe ab, erklärte sich jedoch bereit, weitere An träge einer Prüfung zu unterziehen, welche den Zusammen hang der Arbeitslosenstatistik mit der Frage einer Regelung dcS Arbeitsnachweises durch die Stadt nicht unbeachtet ließen. Da» Frankfurter GcwcrkschaftScartcl faßte hierauf folgenden Beschluß: „Die heutige Versammlung des Gewcrk- schaftSeartelS beschließt, indem sie die bereit« gewählte Commission beauftragt, iu den Vorbereitungen für eine Arbeitslosenstatistik feiten- de- CartelS energisch fort- zusahren, dennoch bei dem Magistrat der hiesigen Stadt al» Antwort auf den Bescheid vom 8. August d. I. den Antrag zu stellen, Dclegirlc der städtischen Behörde zu er nennen, die mit Telcairtcn de« CartelS über folgende Puncte verhandeln: 1) ein städtische» Arbeitsamt nach dem Muster de» Stuttgarter, 2) als Vorbereitung dafür eine Zählung der hiesigen Arbeitslosen spätesten« im Januar 1894, aber unter Huziehung der Carteldeleairtea nicht bloS bei der Erhebung, sondern auch bei der Verarbeitung der ErbebungS- rrgednisir." Infolge diese» Beschlüsse« hat der Magistrat nunmehr seinerseits eine Commission zu Verhandlungen mit den Delegirtrn de» GewerkschastScartrl« eingesetzt. Deutsches Reich. F Berlin, 5. October Tie Nothwendigkeit, zur Ver meidung unhaltbarer Finanzzustände de« Reiche« und der Einzclstaaten, welche schließlich auf die innere und äußere Stärke de- Reiche« verderblich wirken müßten, nicht nur den vollen Bedarf zur Deckung der Kosten der Militairvorlage im Wege invirecter Besteuerung, sondern auch darüber hinaus auf dieselbe Weise so viel aufzubringen, daß da« finanzielle Derhältniß de» Reiche« zu den Bundesstaaten wieder den vorau»setzungen einigermaßen entspricht, von welchen bei der Neuordnung de» Rcicks- stenersystemS au-gegangen ist, wird von einem großen Tbeile der deutschen Presse voll anerkannt und damit den finanz politischen Zielen, welche die verbündeten Regierungen verfolgen grundsätzlich zugrstimmt. Hierdurch unterscheidet sich jener Tbeil der deutschen Presse vortheilhast nicht nur von dem Troß der Freisinnsorgane, Welche, ohne irgend einen positiven Vorschlag zu machen, der ReichSsteuerrcform priucipiell widersprechen, sondern auch von solchen Blättern, welche, ob- wodl sie s. Z. der Militairvorlage eifrig da« Wort redeten, jetzt von wahltaktischcn Rücksichten sich abhalten lassen, den Wäblern über die Nothwendigkeit steuerlicher Beschaffung der finanziellen DeckungSmittel reinen Wein einzuschenken. Leider wirkt das Beispiel dieser letzteren Kategorie wieder verwirrend zurück auf daS Verhalten gar mancher loyalen Blätter, sofern sie zwar den Zielen der deutschen Finanzpolitik beipflichten, betreffs der aä boo zu wählenden Mittel fick aber in die merkwürdigsten Widersprüche ver wickeln. Trotz der grundsätzlichen Uebcreinstimmung mit dem Gesammtfinanzplan nämlich geben sie der ablehnenden Kritik, welcke an« den Kreisen der Interessenten wie seiten» der grundsätzlich oppositionellen Presse erhoben wird, sobald nur der Vorschlag einer bestimmten Art der Besteuerung hervor tritt, den bre,teste» Raum oder eignen sich dieselbe, namentlich sofern dadurch nahestehendeLocalinteresscn berührt werdrn, Wohl gar selbst an. Man vergißt dabei anscheinend nur zu häufig, daß, wer die Ziele will, auch die Mittel zur Erreichung dieser Ziele wollen muß und sich nicht in negative Kritik verlieren darf. Der Kreis der Steuerprojecte, welche zur Wahl stehen, ist, nacktem bei Berathung der Militairvorlage ans die früheren Vorschläge mit Ausnahme der Börsensteucr endgiltig verzichtet worden, sebr beschränkt, zumal wo eS sich um die Erzielung böherer Beträge handelt. Die Erhöhung der Börsen- steuer und die Verdoppelung de« Lottertestempel* deckt nur einen Bruchthcil de» Bedarfs. Der Hauptbetrag wird auf anderem Wege ausgebracht werdrn müssen. Jede Ver brauchssteuer hat naturgemäß gewisse Nacktheile und Be lästigungen auch sür die an der Erzeugung oder dem Vertriebe de« SteuerobjectS detheiligten Kreise de« heimi schen Erwerbsleben« im Gefolge. Die bloße Constatirung, daß die« der Fall ist, reicht daher für die Bcurtheilung eine» SlcurrplaucS nicht auS. Vielmehr bedarf eS dazu der Prüfung, ob die Wirkung der Steuer sich thunlichst der Leistungssäbigkeit anpaßt und nicht vorzugsweise die ärmeren Schichten der Bevölkerung und ibren notbwentigen verbrauch belastet, und ob sie dem heimischen Erwerbsleben nicht mit dem gedeihlichen Fortbestehen wichtiger Zweige desselben unverein bare Fesseln und Lasten ausericgt. Und zwar ist hierbei immer auch noch zu prüfen, welcher der überhaupt innerhalb der Grenzen de« Erreichbaren liegenden BestcuerungSpläur den hiernach zu stellenden Anforderungen vergleichsweise am meisten genügt. Wird aus dieser allein mit der grundsätz lichen Zustimmung zu dem Gesamnttplane vereinbaren Unter lage an die Prüfung der vorliegenden Steuerpläne heran- gelreten, so dürfte da- Ergrbniß der Untersuchung kein nega tives mehr sein. Berlin, b. October. AuS Anlaß eines SpecialsallrS ist die Frage entstanden, ob dieFabrikaufsicktSbeamtrn berechtigt sind, dcS Nachts auch dann die Fabriken zu revi- diren, wenn dieselben nicht im Betriebe sind. Der Wort laut de« tz. l39b Abs. 5 der Gewerbeordnung geht dahin, daß die Arbeitgeber diese amtlichen Revisionen „zu jeder Zeit, namentlich auch in der Nacht, während de» Betriebes" ge statten müsse». Dieser Wortlaut ist durch die Novelle vom l. Juni l89l geschaffen. Er war früher etwas ander» gefaßt und enthielt anstatt der Worte „während de- Betriebe«" die Worte „wahrend die Fabriken im Betriebe sind". Darin kann jedoch nur eine formelle Aenderung erblickt werden, umsomehr als die Begründung zu der genannten Novelle über diese Modifikation nicht- besagt. In der commentirten „Gewerbeordnung für da- Deutsche Reich" von Or. Paul Kayser, jetzigem Dirigenten der Colonialabtheilung de« Aus wärtigen Amte«, findet sich zn dem Abs. 5 de« tz. I3Sb olgeode Anmerkung: „Die Fassung ist nicht deutlich, in wieweit die Revision auch zur Nachtzeit stattfinden kann. Aus den Verhandlungen gebt jedoch unrweifelbast hervor, daß die Revision zur Nachtzeit nur stattfinden darf, wenn auck des NacbtS ein Betrieb vorhanden ist. Slen. Bcr. S. I l83 ff. u s. w." Danach hat c« also in der Absicht der Gesetzgeber- gelegen, die Fabriken nur während der Betriebszeit durch die FabrikaufsichtSbcamlen revidircn zu lassen. Wenn evoch bei dem gleichen Anlaß auch behauptet wird, daß die Fabrikaussichtsbeamtcn von jeder Revision den Arbeitgeber vorher zu benachrichtigen hätten, so dürfte sich hierfür kaum eine ebenso klare Absicht der Gesetzgeber herau-finden lassen. LH Berlin, 4. October. Die von un« bereit- erwähnte Unfallstatistik de- ReichS-DersicherungSamtcS auf da« Jahr l89l giebt auch einen Ueberblick über die Größe der Br- theiligung der einzelnen Bundesstaaten an der landwirtbschaftlichen Unfallversicherung In« gesamntt waren in dem genannten Iabre >2,5 Millionen in der Land- und Forstwirthschafl beschäftigte Personen ver sichert. Davon entfielen 7,2 Millionen over 57,7 Proc. aus Preußen, 2 Millionen oder 16,3 Proc. auf Bayern, 4,9 Proe. auf Sachsen, 4,6 Proe. auf Württemberg, 3,7 Proe. auf Baden, 3,6 Proc. a»s Elsaß-Lothringen, 3,l Proc. aus Hessen, 1 Proe. aus Mecklenburg-Schwerin und der Rest auf die übrigen Bundesstaaten, von den im Jahre 1891 in» gesamntt entschädigten 19 918 Verletzten kamen 10 639 oder 53.4 Proc. auf Preußen, 32 l 8 oder 16,2 Proc. auf Bayern, 4.4 Proe. auf Sachsen» 8,1 Proc. auf Württemberg, 4,3 Proc. auf Baden, 3F Proc. auf Elsaß-Lothringen, 1,9 Proc. auf Hessen und 1,4 Proc. aus Mecklenburg Schwerin. Stellt man einen Vergleich an zwischen der Zahl der verletzten, sür welche im Jahre >89l von Seiten der BerufSgenosienscbafttii und AuSsührungSbehörden Entschädi gungen sestgestellt worden sind, und der Zabl der versicherten Personen, so ergiebt sich, daß auf 100» versicherte Personen im Deutschen Reiche durchschnittlich 1,59 entschädigt« verletzte entfallen. Erheblich über dem Durchschnitt sieben: Groß- berzogtbum Sachsen mit 3,58, Mecklenburg-Schwerin mit 3,56, Mecklenburg-Streliy mit 2,84, Württemberg mit 2,8l und Oldenburg mit 2,7 Procent. Unter dem Durchschnitte siebe» insbesondere Lippe mit 0,49, Hessen mit 0,6l. Neuß ältere Linie mit 0,7l und Bremen mit 0.95. Preußen sigurirt mit 1,47, während Bayern mit l,58 fast genau dem Durchschnitt entspricht. Auf 1000 versickerte Personen kamen im Deutschen Reiche durchschnittlich 0,31 ratschädigua-sberech»
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