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Elbeblatt und Anzeiger : 26.08.1882
- Erscheinungsdatum
- 1882-08-26
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666406244-188208269
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666406244-18820826
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666406244-18820826
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungElbeblatt und Anzeiger
- Jahr1882
- Monat1882-08
- Tag1882-08-26
- Monat1882-08
- Jahr1882
- Titel
- Elbeblatt und Anzeiger : 26.08.1882
- Autor
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,z° 10» Sonnabend, den 28. August I88L Hi Nauman«, Gerichtsvollzieher in Stellv. -- Bcr einer aus dem Ritterguts Roda untergebrachten Schaafheerde des Händlers Eduard Gäb was den «chaafbessteni in dortiger^ Gegend zum Schutze ihrer Heerden zur Kenntniß gebracht wird. Die Königliche Amtshauptmannschaft von Weissenbach. Druck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Für die Redactton verantwortlich: T. Langer in Riesa. Dk^ii^tag^ den s». August, Vormittags LLUHr wird im hiesigen AmtSgerichtSgebäude eine Kiste mit 4 Stück Sb em. hohen und SS cm. breitm Glastafeln meistbietend gegen sofortige Baarzahlung versteigert werden. Strehla, am 24. August 1882. -er Löuigl. Amtshauptmamschaft Großenhain, der Löuigl. Amtsgerichte Weht m» Ärchla, sowie des Äadtraths r« Nirsa. orir »mr Bei Gelsgmiveit der diesjährigen Herbstmanöver des königl. sächs. Armeecorps ober^lb Riesa wird vom 11.—21. September sn Nullchxitz eine Schiffbrücke über die Elbe geschlagen werden, deren Passirung nur an bestimmten Stunden des Tages gestattet ist. V. ',7 '7. '',. Die Schiffahrttreibenden wetden hiervon unter dem Bemerken in Kenntniß gesetzt, daß bei Passirung der Brücke die nachstehenden Bestimmungen zu beobachten sind, und daß Zuwiderhandlungen gegen dieselben mit Geldstrafe bis 150 M. oder entsprechender Haftstrafe geahndet werden. ' "''s.'' Bestimmungen. 7 F r M 1. Alle zu Thal und zu Berg gehende Schiffahrt und Flößerei hat oberhalb und unterhalb der Schiffbrücke zunächst zu stellen, -res»-. vot-Anker zu gehen, und -die; ÄuPeisung zum Passiren der Brücke abzuwartcn. . , , s. . , Die THMchiffNhrt hat dies oberhalb der sogen. Wolfsbcrge, die Bergschiffahrt bei der Windmühle zu Gröde! zu Hstn.. „ , , 77 , Die Grenzen dieser Stellungspuncte, welche nach der Brücke zu nicht überschritten werden dürfen, werden durch grünweiße.Dienstflaggeri Htketmzeichnet. Den Anordnungen der an den Stellungsorten sich aufhaltenden Organe der Strompolizei, und den daselbst ausgestellten Mlihttrp-Oen ist-unweiger lich Folge zu leisten. . 2. Das Passiven der Schiffbrücke darf nur auf ausdrückliche Anweisung der aufgestellten Militairposten erfolgen, es hat demnach ohn^Wse ledes an kommende Fahrzeug zu stellen, selbst tvenn der Brückendurchlaß geöffnet sein sollte. . ? - 8. Die Öffnungszeiten der Brücke sind auf , »7 Vormittags S—Ist Uhr Mittags 12—I - Nachmittags S « , festgestellt; eine Verlängerung dieser Zeiten kann nur ausnahmsweise, und wenn Truppenübergänge nicht zu erwarten stehen, stattfindest. Bestimmungen Hier überchat allein-der Offizier ttu jonr zu treffen. 4. In der Reihenfolge des Passirens der Brücke hat die Thalschiffahrt den Vorrang in der Ordnung, daß erst die Dampfer, dann die Fracht ¬ fahrzeuge und zuletzt die Flöße kommen. Nach Passirung der Thalschiffahrt erfolgt die Passirung der Bergschiffahrt in der Ordnung, daß die Kettenzüge vorangehen. ? Die Anweisung über die innezuhaltende Reihenfolge bez. über die Abfahrt der einzelnen Frachtfahrzeuge ertheilen die Organ« der Strompolizei, resp. die auf den StellungSorten ausgestellten Militairposten. - 5. Für die Personen-DaMpfschiffahrt wird die Brücke zu den fahrplanmäßigen Zeiten geöffnet werden. Eilgutdampfer und Kettenzüge, welche außer halb der festgestellten Zeiten bei der Brücke anlangen, werden soweit dies möglich durchgelassen werden, nachdem deren Führer die Erlaubniß des Offizier du jour eingeholt, und sich zur Innehaltung der ihnen besonders zu ertheilenden Vorschriften verpflichtet haben. 6. Die Durchlavöffnung der Brücke ist mit größter Vorsicht zu durchfahren, die Schleppzüze sind in einfacher Reihe der Fahrzeuge durchzuführen; schwere Schleppzüge müssen vorher getheilt werden. , Mw'das Durchsegeln der Brücke ist in jedem Falle die Erlaubniß des Offizier du jour einzuholen. Stach ringebrochener Dunkelheit ist das Passiven der Brücke untersagt, selbst wenn der Brückeudurchlaß geöffnet sein sollte. Ausnahmsweise soll der Kettenschiffahrt das Päsfiren in der Nachtzeit gestattet werden, wenn die Führer der Kettenzüge die Erlaubniß des Offizier du jour zuvor eingeholt und sich allen von diesem gestellten Vorschriften unterworfen haben. 7. Wird bei Richtbefolgung der bekannt gegebenen Bestimmungen und der Anweisung der aufgestellten Posten der Schiffbrücke irgend welche Be schädigung zugefügt, so find' die Eigenthümer der betreffenden Fahrzeuge ersatzpflichtig. Meißen, den 25. August 1882. Königliche Amtshauptmannschaft als Elbstromamt v. Bosse. EUMall md Alyeigw. Amtsötatt SS, Sohr«. . . , . ---------SS----!-—----------- «titaiena in Mesa wocknitlick dreimal; Dienst««, Donnerst«« und Sonnabend. — AbonnemcntSpreis vierteljährlich 1 Mark 2S Pfg. — Bestellungen nehmen all« Kaiser!. Poftanftalten, die llrrcdiiienen in Riesa und StreUa (L Schön), sowie alle Boten entgegen. — Inserate, welche bei dem ausgebreiteten Leserkreise eine wirksam« Beröfsentlichun- find«, «Mm wir uns bis Tags vorher Bormittag« 10 Uhr. . > - — - 7'^' - Bekanntmachung. " Bei einer auf dem Rittergute Roda untergebrachten Schaafheerde des Händlers Eduard Gäbler in Glaubitz ist die bösartige Klauenseuche ausgebrochen. Großenhain, am 23. August 1882. Der Stadtrath. Sieger, Bürgermeister. Die an den auf der Kastanienstraße stehenden Bäumen befindlichen Kastanien sollen einem Anträge der Stadtvero^Metz Hach «srpächket werden. Wir bitten, Pachtpffertefl binnen 14 Tagen bei uns einzureicheu. ' ' Z -77'7.-.- Rte fä, am 28. August 1882. je ein kvrsroLvLvxIrKLÄxo. «US Anlaß d-s Loreuzkircheoer Jahr, «uv Viehmarltes wird HD JO. je lenextrazug Mit I.-IV. Wagenclasse von : , , - 1 "1 DSZrvlL nach »iSG» und zurlick »erkMen. Abfahrt »»« Döbel» » Uhr »st Mi»»t«» frsthst A«r»»ft i» Atefa « . SS . .. Abfahrt »»»Hi«fa 8 . »st . Abe»dö, . A»r»»ft i« Döbel» st . 27 » : - k't-,-i i Veis'dE ni ,'N , , , / >Di« Züge halten an allen Haltestellen. «etrie»S.O»er.J«spekti», «.
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