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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 25.02.1899
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1899-02-25
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-18990225015
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1899022501
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1899022501
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1899
- Monat1899-02
- Tag1899-02-25
- Monat1899-02
- Jahr1899
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1SA2 und überhaupt dafür zu sorgen, daß sie nicht geschädigt werden. Veränderungen der Erdoberfläche durch Grabung, Erhöhung u. s. w. gegen nachbarliche Gebäude uns Einfriedigungen sind nur dann zulässig, wenn deren Benutzung uns Zlvect dadurch nicht beeinträchtigt »vivo und geeignete Maßregeln zu ihrem Schutze getroffen werden. Ein Schornstein an der Nachbargrenze, ivelcher in Folge einer Erhöhung der Nachbarwand sechst erhöht werden muß, darf an diese verklammert werden. Dem Bau - Herrn ist die Benutzung eines Nachbargrund- stücks oder eines öffentlichen Verkehrsraumes zur Aufstellung von Baugerüsten, sowie zur Lage rung öser zur Herbei- oder Fortschaffung von Baustoffen, soweit dies erforderlich und ohne Gefährdung des Verkehrs möglich, gegen Ersatz des entstehenden Schadens ;u gestatten. Die Art und Höhe des Schadenersatzes wird im Streitfälle von der Baupolizerbehürde bestimmt, welche auch dar über zu befinden «hat, ob und welche Sicherheit der Bauherr auf Verlangen für den Ersatz des voraussichtlichen Schadens zu stellen hat. Hinsichtlich der Herstellung der Gebäude wird zu nächst gesagt, daß bauliche Herstellungen, welche dem Orte zur offenbaren llnzierde gereichen würden, untersagt werden können. Die Höhe der Gebäude, vom Straßenniveau bis zum Hauptsimse, und bei MansaiHendächer» bis zur Decke des Dachgeschosses gemessen, darf die Straßenbrnte nicht über steigen. Soweit nicht ortsgesetzlich eine größere Anzahl von Geschossen gestattet wird, haben Wohnhäuser lediglich aus Erd geschoß und einem Obergeschoß zu bestehen. Durch Orts gesetz kann die Zahl brr Geschosse, in lvelchr das Erdgeschoß und ein zu Wohnzwecken ausgebautes Dachgeschoß «inzurechen sind, bei freistehender Bauweise auf drei, beige sch las se ner Bauweise auf vier und anPlätz « n und Straßen, wo -bereits .höhere Gebäude errichtet sind, ausnahmsweise auf fünf erhöht werden. Durch Ortsgesetz können für einzelne Straßen oder Ortstheile Landhäuser, welche höheren archi- lektonischen Ansprüchen genügen, vorgeschrieben und statt der frei stehenden Gebäude Gruppenhäufer zugelassen werden. Unmittel bar hinter jedem Vordcrgebäude ist in dessen ganzer Länge ein s«ier Hof raum oder Garten zu belassen, dessen Tiefe der Höhe des Vorderhauses mindestens gleichkommt. Bei Eckhäusern, sowie beim Bau oder Umbau von Häusern in bereits bebauten Ortstheilen kann die Baupolizeibehörde wie durch die Verhältnisse gebotenen Ausnahmen gestatten. Die lieber dachung e i n e s H o fe s ist nur mit Genehmigung der Baupolizeibehörde '.ulässig und darf von dieser nur dann gestattet werden, wenn die nach dem Hofe zu gelegenen Räume des Erdgeschosses nicht als Wohnräume benützt werden und für genügende Licht- und Luft zuführung gesorgt ist. Auch in diesem Falle darf nur die Hälfte des Hofes und keinesfalls ein solcher Hoftheil, in tvelcham sich Unrathsanhäufungen befinden, überdacht iverden. Lichthöfe müssen eine Grundfläche von mindestens 12 gm bei 3 ua geringster Seitenlänge erhalten, mit einem Glasdach überdeckt und mit ergiebigen Lüftungseinrichtungen versehen wer den. Sie dürfen nur zur Belichtung von Vorzimmern, Seiten gängen, Badezimmern, Speise- und Vorrathskammern und der gleichen Nebenräumen dienen. Nebengebäude (Seiten-, Hintergebäude) dürfen in «der Regel nur zu wirthschaft - lichen Zwecken errichtet iverden. Ausnahmsweise kann die Einlegung von Wohuui^cn in Nebengebäude bei vereinzelt sichenden Baulichkeiten (Anstalten, Schlösser, Gutsgebäude, Fabriken, Landhäuser u. dergl.) genehmigt werden, wenn die Anlage den gesundheitlichen Anforderungen entspricht. Durch Ortsgeseh können nähere Bestimmungen über die Errichtung von Nebengebäuden getroffen und kann die Einlegung von Woh nungen in dieselben auch nach in anderen Fällen, in der Regel jedoch NPi bei freistehender Bauweise, nachgelassen werden. Die Grundmauern wer Wohngebäude sind von den auf ihnen ruhenden Mauern zur Verhütung deä Aufsteigens der Bodenfeuchtigkeit durch undurchlässige Isolirschichten zu trennen. Die Wohn- und Arbeitsräume im Erdgeschoß müssen unterkellert oder durch eine Jsolirschicht vom Erdboden abgeschlossen sein. Der Fußboden des Erdgeschosses soll in der Regel mindestens 0,60 m höher als die Straßenoberfläche liegen. Zum Ausfällen,der Zwischen böden (Fehlböden) darf nur eine vollständig trockne, mit faulen den oder fäulnißfähigcn, wie überhaupt organischen Stoffen nicht vermischte Masse verwendet iverden. Unzulässig ist insbesondere die Verwendung von Bauschutt, Asche, Erde, Kehricht u. dergl. als Füllmasse. In jedem Geschoß sollen in der Regel nicht mehr als zwei F a m i li e n w o hn u n g c n ihren Ausgang auf rin gemein schaftliches Treppenhaus haben. Wohn- und Arbcitsräume, wie überhaupt alle Räume, welche zum längeren Aufenthalt von Menschen bienen, sollen eine lichte Höhe von mindestens 2,85 m, in ländlichen Verhältnissen von mindestens 2,30 m haben. Alle ;um dauernden Aufenthalt für Menschen bestimmten Räume müssen ebenso wie auch Küchen, Waschküchen, Badezimmer, Ab tritte uns Treppenhäuser mit ausreichenden, unmittelbar ins Freie führenden, zum Oeffncn eingerichteten Fenstern versehen sein. Durch Ortsgeseh können Vorschriften über die Größe der Fenster getroffen iverden. In Küchen und Waschküchen sind Dunstabzüge einzurichten. Die Einrichtung vonKeller - und D ach w oh n u n g c n ist nur insoweit zulässig, als sie «durch Ortsgesetz unter besonderen Voraussetzungen und gesundheitlichen Vorkehrungen ausdrücklich gestattet werden. Waschküchen sind, soweit nicht ortsgesetzlich etwas Anderes bestimmt ist, wo möglich in nicht bewohnten Nebengebäuden anzu legen und dürfen in der Regel keine unmittelbare Verbindung mit anderen Jnnenräumen haben. Die Treppen müssen leicht zu ersteigen sein und in der Weife und Anzahl angelegt werden, daß die Bewohner bei Feuersgefahr und dergl. das Gebäude rasch und ungefährdet verlassen können. Für jede Familien wohnung soll in der Regel ein -besonderer Abtritt vorgesehen wer den. Abtritts-, Dünger- und Jauchengruben sind wasserdicht herzuftellen und müssen von der Nachbargrenze mindestens 0,45 Meter und von den vorhandenen Brunnen mindestens 10 in entfernt gehalten -werden. Der folgende Abschnitt behandelt die zu treffenden Schutz - maßregeln bei der Bauausführung. Zum Theil decken sich die Vorschriften mit den schon jetzt bestehenden. Ar beiterinnen sollen (wie es jetzt zum Theil noch auf dem Lande geschieht) überhaupt nicht auf dem Gerüste beschäftigt wer den. Die Baupolizerbehörde ist befugt, unter Androhung von Äeldstrafenbiszu 1000 M a r k oder von H a f t st r a f e bjszufrchs Wochen die Ausführung derjenigen Maßregeln anzuordnen, welche zur Durchführung der borgeschriebenen Schutz- ipatzrsgeln erforderlich und nach der Beschaffenheit des Falles gu-füchrdar erscheinen. Verantwortlich für die Beachtung dieser Bestimmungen find di« Bauausführenden. Die selben können jedoch die ihnen hiernach obliegende Fürsorge ejnergeeignetenPerso nübertragen, welche wäh rend der Arbeitszeit beständig auf dem Baue anivesend ist. Diese Person, welche auch aus der Zahl ver dort beschäftigten Arbeiter genommen werden kann, ist der Baupolizeib.Hörde anzuzeigen und von dieser, falls ihr gegen die Wahl kein Besenten 'beigeht, durch Handschlag zu verpflichten. Bei größeren Bauten, oder wenn der Bauausführende sich säumig oder un fähig zeigt, die ihm obliegenden Verpflichtungen zu erfüllen, kann die Baupolizeibehörse die Bestellung eines solchen Bauaufsehers anordnen, und wenn dieser Anordnung nicht entsprochen wird, ihn auf Kosten sei Bauherrn selbst bestellen. Auf Verlangen der Baupolizeidechörde ist der Bauaufseher zu entlassen, wenn er sich bei der Erfüllung seiner Pflichten unfähig oder un zuverlässig erweist. Ist ein solcher verpflichteter Bauaufseher bestellt, so bleiben Bauherr und Bauausführender neben diesem noch insoweit verantwortlich, als sie di« von ihnen selbst wahr genommenen oder ihnen vom Bauaufseher gemeldeten Uebelstgnd, sticht beseitigen oder es unterlassen, di« hierzu erforderlichen Mittel MSDU stellen. Deutscher Nelchslag, W Berlin, 24. Februar. Vor Eintritt in die heutige TageS- ocsnüng nahm der Bicepräsident Schmidt-Elberfeld daS Wort. Er habe, was ihm bei der Unruhe des Hauses entgangen, sich aus dem stenographischen Bericht überzeugt, daß, während er den Vorsitz führte, Geh. Rath Rüger gestern dem Abg. Heine vorgeworfen, dieser habe Lügen des „Vorwärts" in die Luft flattern lassen. Diese Bemerkung stehe im Widerspruch mit der Ordnung des Hauses und sei parlamentarisch unzulässig. Der Vorwärts" hatte in seiner heutigen Nummer bereits angedeutet, saß die gestrige Sitzung noch ein „Nachspiel" haben sollte. Und in der That ist es der Forderung der Socialdemokraten zu zuschreiben, daß Herr Schmidt einem Mitgliede des BundeSrathes nachträglich noch diese Art des Ordnungsrufes zu Theil werden ließ. Denn Herr Schmidt ist eben nur Präsident durch, die Gnade ver Genossen und so lange sie es wollen. — Graf Balleftr « m übernahm darauf wieder den Vorsitz und mahnte die Mitglieder des HauseS dringend, sich in den ferneren Verhandlungen mög lichster Kürze zu befleißigen, da sonst der Etat nicht rechtzeitig, d, h. vor den Osterferien fertig gestellt werden könne. ES ist anzuerkennen, daß zunächst wenigstens die Mahnung Erfolg hatte. DieEtats der Justizverwaltung und des Reichstags päfsirten obn« wesentliche Debatte. Lei dem Etat des Gisendahn- amtes befürwortete Münch-Ferber eine Beschleunigung des Güterverkehrs nach England im Interesse der sächsischen Textil industrie. Präsident vr. Schulz erkannte die Wichtigkeit dieser Forderung an. In Folge früherer Anregungen sei nach Verhandlungen mit den in Frage kommenden Landes verwaltungen bereits eine Herabsetzung nicht nur der Transport dauer, sondern auch der Tarife eingetreten, die Sache werde aber vom Rcichseisenbahnamr auch weiter im Auge behaltest. Im Fortgang der Berathung wurden, wie alljährlich, die verschiedenen Wünsche bezüglich einer Reform der Personen- und Gütertarife wieder porgcbracht, vom Präsidenten im Reichseisenbahnamt vr. Schulz, wie üblich, möglichste Berücksichtigung der gegebenen Anregungen versprochen und ans die Eonferenzen der Vertreter der Landeseisenbahnverwaltungen verwiesen. Auch die be schränkte Zuständigkeit des Neichseisenbahnamtes wurde lvicder beklagt. Der Etat selbst wurde unverändert genehmigt. Morgen wird die Etatberathung fortgesetzt. 41. Sitzung vom 24. Februar. Am Tische des Bizndesrathes: Nieberding, Gras P o s a d o w s k y. Vicepräsident Schmidt eröffnet die Sitzung und giebt vor Eintritt in die Tagesordnung folgende Erklärung ab: Der stenographische Bericht der gestrigen Sitzung weist aus, daß der Herr Bundesrathsbevollmächtigte Geheimrath vr. Rüger unter Anderem aussührte: In dem „Vorwärts" seien Be hauptungen ausgestellt, welche er als Lüge bezeichnen müsse, und dec Herr Abg. Heine hätte aus seiner besseren Kenntniß heraus diese Lügen berichtigen müssen. Das habe er nicht gethan, „er habe die Lüge in die Luft flattern lassen". Diese seine Worte konnten bei der großen Unruhe des Hauses beim Präsidium nicht verstanden werden. Ich nehme an, daß der Herr Bundes rathsbevollmächtigte damit nicht sagen wollen, daß der Herr Abg. Heine wissentlich und absichtlich die Verbreitung einer Lüge geduldet habe. Andernfalls müßte diese Bemerkung als parla mentarisch unzulässig und der Ordnung des Hauses nicht ent sprechend bezeichnet werden. (Vereinzeltes Bravo.) Präsident G r a f B a l l e st r e m übernimmt den Vorsitz. Auf der Tagesordnung steht die Fortsetzung der zweiten Be- ralhung des R e i ch s h a u s h a l t s e t a t s für 1869, und zwar zunächst pes Iustizetats. Präsident Graf Balle st rem. Bevor ich die Sitzung eröffne, gestatte ich mir, Folgendes mitzutheilen. Beim Capitel „Gehalt des Staatssekretärs" ist eine sehr ausgiebige General- discussion abgehalten worden. Ich bitte die Herren College», sich bei der Berathung des übrigen Justizetats reln auf diese Titel zu beschränken, und nicht auf die Generaldiscussion zurück zugehen. Ich bitte Sie ferner, bei keinem der Titel eine Be sprechung und Kritik richterlicher Erkenntnisse vorzunehmen, wie dies bei der Generaldiscussion in ausgiebigster Weise ge schehen ist. Ich würde, wenn dieser meiner Bitte, nicht Folge gegeben würde, annehmen müssen, daß die betr. Redner von der Sache abschweifen. Ich richte diese Bitte besonders im Interesse unserer Geschäftslage an die Herren Collegen. Wir stehen mit unserer Geschäftslage sehr zurück und wir haben die Ver pflichtung, den Etat vor dem 1. April zu erledigen. Ostern bedeutet aber für uns in diesem Jahre den 22. März. Ich bitte daher dringend, meiner Aufforderung Folge zu leisten. Beim Capitel „Reichsgericht" ist die Errichtung eines siebenten Civilscnats beantragt. Abg. Stadthagen (soc.) weist aus die große Belastung auch der Strafsenate hin und hält auch ihre Vermehrung für »othwendig. Es würde sich in dieser Richtung empfehlen, die Staatsanwälte anzuweisen, zurückhaltender in der Einlegung der Revision zu sein. Staatssekretär vr. Nieberding. Die Civilsenate sollen keineswegs vor den Strafsenaten berücksichtigt werven. Die Strafsenate sind nicht stärker belastet als die Civilsenate. In einem Berichte des Präsidenten wird ausgesprochen, daß nur 2 Civilsenate überlastet seien. Daraus ist zu schließen, daß eine Ueberlastung der Strafsenate nicht vorliegt. Di« Zahl der rückständigen Sachen bei den Strafsenaten ist nur etwas mehr als halb so groß als die der Civilsenate. Mit der Einführung des neuen Bürgerlichen Gesetzbuches tritt wohl eine Vermehrung der Civilsachen, nicht aber der Strafsachen ein. Infolgedessen lag nur Anlaß vor, zu einer Vermehrung der Civilsenate Schritte zu thun. Der Justizetat wird ohne weitere Erörterung genehmigt. Beim Etat des Reichstages führt Abg. B eck h-Coburg (freis. Bolktzp.) Beschwerde darüber, daß die freie Fahrt der Reichstagsabgeordneten nicht in an ständiger Weise gelvährt werde, und führt eigene Erlebnisse zum Beweise an. Beim Etat des Reichseisenbahnamts bringt Abg. Münch-Ferber (natlib.) eine alte Forderung der sächsischen Textilindustrie nach einem bequemeren und schnelleren Güterverkehr von Sachsen nach London vor. Den sächsischen Industriellen sei eine Güterbeförderung von 98 Stunden Dauer in Aussicht gestellt worden; ihatsächlich hätten die Güter 312, 336, ja sogar 408 Stunden gebraucht, ehe sie an den Be stimmungsort gekommen seien. Die neue Einrichtung sei in folgedessen vollständig unbrauchbar. Präsident des Reichseisenbahnamtes Schulz. Die große wirthschaftliche Bedeutung dieser Forderung erkenne ich an. Dem Verlangen der sächsischen Industriellen nach einem ermäßigten Tarif konnte im vorigen Jähre nicht entsprochen werden wegen des Wettbewerbs der deutschen Seehäfen und weil die Er mäßigung des Staffeltarifes für Stückgüter bevorstand. Pie Ermäßigung ist inzwischen eingetreten und die Fracht betrögt danach 7,42 c/il pro 100 Kilo, stellt sich also nur wenig über 7 cU, welcher Frachtsatz von den Industriellen gewünscht wurde. Ueber Verzögerung der Frachtbeförderung sind keine Anzeigen an das Reichseisenbahnamt gelangt. Die neuerdings laut ge wordenen Beschwerden sind aber begründet und werden abgestellt werden. DaS Reichdeisenbahnamt wird die Sache im Auge be halten. Abg. Pachnicke (fress. Ver.) erörtert die Frage der Leistungsfähigkeit und Betriebssicherheit der Eisenbahnen im An schluß an die vom vorigen Reichstag gefaßten Resolutionen. Im December haben die Betriebsunfälle noch di« Zahl 269, di« Tödtnng«n und Verl«tzung«n di« Zahl 218 «rreicht. Es wäre erwünscht, zu hören, wie weit den Wünschen de» Reichseisenbahn- Präsidenten in Richtung der Sicherheit deS Betriebes entgegen gekommen wprden ist. Besonderen Anlaß zu Beschwerden giebt die Beförderung des Fahrrades. Es ist ein Mangel und Miß stand, wie das Fahrrah M Aeff insbesondere twn der preußischen Verwaltung behandelt werd«- Per große Bruder, Vie Eisenbahn, hqt hem klein«» Prudex, h«M Fahrrad, gegenüber »ine ungstjck- stche -and gegeigt. In dem beständig«» Erlassen und Zurück. nehmen von Verordnungen offenbart sich geradezu eine Ab neigung gegen das Fährrad. Angesichts deS Aufschwungs in der Benutzung des Fahrrades müßte rücksichtlich der Beförderung mehr Entgegenkommen gezeigt werden. Die Personentarifreform stockt so gut wie ganz, während in allen Staaten ringsherum Verbesserungen ins Leben getreten sind und segensreich wirken Die Bedenken, die bisher entgegenstanden, waren in erster Linie formeller Art; bei dem günstigen Ergebnisse der Eisenbahnen und der guten Finanzlage können sie aber eine Rolle nicht spielen. Ein weiteres Bedenken war, daß Preußen die vierte Classe nicht aufgehen wollte. In England und Süddeutschland besteht sie nicht und auch in Preußen müßte die dritte Classe so umgestaltet werden können, daß wir die vierte entbehren können. Ein drittes Bedenken war die Befürchtung, daß di« Unflätigkeit der Be völkerung, der Zuzug nach den Städten mehr zunehmen könnte. Für die Arbeiter kommt aber die Reform gar nicht so sehr in Betracht. Für dasselbe Geld fährt er jetzt und künftig, nur würde er künftig in einer anderen Classe fahren. (Abg. Gams>: Na also!) Also lassen Sie dieses Bedenken fallen. In der Hauptsache käme die Reform dem Mittelstände zugute. Wir wollen hoffen, daß der Satz: „Je höher die Sultur, desto niedriger die Beförderungskosten", bald auch für Preußen und das Reich i» Geltung treten wird. (Beifall.) Präsident im Reichseisenbahnkmt Schulz legt dar, welche Einrichtungen zur Sicherung des Verkehrs getroffen seien. Re formen lassen sich nicht von heute auf morgen durchführen. Bei ver großen Zahl dir Unfälle ist auf die kolossale Ausdehnung des Eisenbahnnetzes Rücksicht zu nehmen. Die Anzahl der Zug unfälle ist aber im Verhältniß zur BerkehrSfteigerung in keinem Jahre so gering gewesen, als im Jahre 1897. Im Jahre 1880 kamen auf 10 Millionen Zugkilometer 47 Unfälle, im Jahre 1898/90 voraussichtlich nur ein Drittel. Das ist ein Beweis für den Pflichteifer der Beamten und das unablässige Streben der Behörden, für die Sicherheit der Passagiere zu sorgen. Die Bestimmung der preußischen Eisenbahnoerwaltung bezüglich der Beförderung des Fahrrades hat der Rcichseisenbahnverwaltung vorgelegen und ist von ihr nicht beanstandet worden. Die Ver fügung bezweckte, den Mißständen und Gefahren Abhilfe zu schaffen, die ein zu starker Andrang der Radfahrer, der garnicht so selten war, mit sich brachte, entgegenzutreten. Die Interessen der Eisenbahnen einerseits und die der Radler andererseits sollten in schonender Weise dabei wahrgenommen werden. Ueber die Reform des Personentarifs haben wiederholt Verhandlungen ...cc den deutschen Eisenbahnverwaltungen stattgefunden; noch neuerdings war eine Conferenz im Reichseisenbahnamt. Ueber das Ergcbniß Mittheilungen zu machen, muß ich mir zur Zeit versagen; denn die Regierungen haben ausdrücklich verabredet, daß die Angelegenheit einstweilen streng vertraulich behandelt werden soll. Ich kann versichern, daß auf allen Seiten das Bestreben besteht, zu einer Einigung zu gelangen, und ich hoffe, daß es schließlich gelingen wird, die großen obwaltenden Schwierigkeiten zu überwinden. Abg. Bräsicke (freis. Volksp.). Ich möchte die Frage der Staffeltarife zur Erörterung bringen und gleichzeitig bitten, mit allen Mitteln unablässig zu wirken, daß das Staffeltarifsystem zur Grundlage des ganzen Tarifsystems gemacht werde. Die Forderung bezweckt nicht etwa eine Vergü.-pigung einzelner Thcile auf Kosten anderer, sondern nur eine Ausgleichung der Unterschiede, die sich aus der verschiedenen Entfernung der er zeugenden Landestheile von den verbrauchenden ergeben. Die Staffeltarife bedeuten eine große Verkehrserleichterung. Einen Einnahmeausfall würde die Eisenbahnoerwaltung nicht zu be fürchten haben, im Gegenkheil! Das Staffeltarifsystem sollte auch dem Personentarifsystem zu Grunde gelegt werde». Eine Verbilligung des Personentarifs ist besonders im Interesse der Arbeiter sehr loünschenswerth. (Zustimmung links.) Präsident des Reichseisenbahnamts Schulz. Die Befugnisse des Reiches i» Bezug auf das Tarifwesen sind durch Art. 45 der Verfassung festgelegt. Inwieweit dadurch die Möglichkeit gegeben ist, einen wirksamen Einfluß auf die Eisenbahnverwal tungen auszuüben in dem Sinne, wie der Vorredner wünscht, lasse ich dahin gestellt. Abgesehen davon ist aber dfe Nützlich keit der Staffeltarife sehr bestritten. Es würde nicht im Inter esse des Hauses liegen, jetzt in eine Erörterung dieser Frage ein- zukreten. Jedenfalls darf bei Benrtheilung des Staffeltqrif- systems gervde bei uns in Deutschland die Art der Aertheilung deS Eisen'bahnbcsihes nicht außer Acht gelassen werden. Mg. Stolle (soc.). Wir sind in der Einheitlichkeit der Tarife seit 28 Jahren nicht einen Schritt weiter gekommen. Nordveutschland und Süddeutschland haben ganz verschiedene Systeme. Die Eiseilbahnverwaltung nimmt keine Rücksicht auf die Interessen des Verkehrs. Eine Tarifermäßigung dringt fast stets «ine Einnahmevermehrung, das haben die Erfahrungen in Belgien, Oesterreich-Ungarn u. s. w. gezeigt. Jetzt soll der arme Reisende durch hohe Tarife zu den Culturaufgaven des Staates beitragen, wie der Finanzminister Miquel ausgesühnc hat. In Sachsen ist man viel weiter. Man hat dort schon Rückfahrkarten mit zehntägiger Giltigkeit. Durch Verbilligung der Tarife hat sich dort der Verkehr um 100 Proc. gesteigert. Unsere Eisenvahnwagen befinden sich in einem traurigen Zustand. Ueberall treibt man die falsche Sparsamkeit. Die Verkehrs anstalten müssen die deutsche Industrie durch bissige Tarife unter stützen, damit diese die Concurrenz mit dem Auslande aufnehmen kann. Ebenso sind die Viehtarife zu hoch. Die unteren An gestellten bei der Eisenbahn werden durch übermäßige Dienstzeit überanstrengt. (Beifall b. d. Soc.) Geheimrath Misani. Die Dienstzeit der Eisenbahn beamten füllt durchaus nicht mit der Arbeitszeit zusammen. Im verflossenen Jahre haben eingehende Verhandlungen der be- theiligten Bundesstaaten stattgefunden. Diese haben zu einer Aufstellung gemeinschaftlicher Grundsätze für die Bemessung der Dienst- und Ruhezeit der Eisenbähnbeamten geführt. Nach Durchführung dieser Bestimmungen kann von einer übermäßigen Dienstzeit der Essenbahnbeamten keine Rede mehr sein. Abg. Gamp (Reichsp.). Das Reichseisenbahnamt ist keine Aufsichtsinstanz über die Sisenbahnverwaltungen und hat kein Recht, Einrichtungen, die im Interesse der Betriebssicherheit noth- wendig erscheinen, wie z. B. bezüglich der Fahrräder, zu be- anstaichen. Die Bemängelung der Biehtvrife durch Abg. Stolle ist nicht unzutreffend» aber gerade die preußische Staatsbahn verwaltung hat bereits in diesem Punkte ckilisvutiuua prästirt. Der Wunsch nach Verlängerung der Retourbillets ist nicht zu er füllen; bei einer Ausdehnung der Giltigkeit auf 20, 30 Tage ja sogar auf ein Jahr, wie vom Abg. Pachnick« gefordert wurde, ist keine Controle m«hr möglich; das mag angängig sein bei Eisenbahnoerwaltungen mit kurze» Strecken, aber in Preußen geht es nicht. Gegenüber dem Verlangen nach Verbilligung der Fahrpreise für di« unteren Elasten weise ich darauf hin, daß die Preise in der ersten und zweiten Classe verhältnißpiäßig tkeurer sind; aber ich wünscht durchaus keine Ermäßigung der Preise für di« «pst« und zipeite Classe, umsoweniger, als diese Classen sehr stark dem internationalen Verkehr dien«». Mgn behauptet immer, die Herabsetzung des Tarifs hebe unbedingt den Verkehr. Das ist in dieser Allgemeinheit nicht richtig. Glauben Sie, daß Herr v. Miquel sich diesem Gesichtspunkte verschlossen hätte, wenn er geglaubt hätte, dadurch die Staatseinnahmen steigern zu können? Darin hat Abg. Bräsicke allerdings recht, daß der Staffeltarif für Getreide keine Ausfälle, sondern Steigerung der Staats einnahmen zur Folge gehabt hat. Das lag darin, daß sonst das Getreid« auf den Wasserweg gedrängt worden wäre. Di« Reichsregierung hat sich übrigens verpflichtet, dje Staffeltarife vor Ahlguf der Handelsverträge nicht wieder einzuführen. Wir habe» durch die vierte Classe so billige PerfonkNstMf«, wir kein anderes Land. Höhere Cuktur. billigere Preise, sagt man. Aber an diesen billigen Preisen Hust dir Landwirthschast Gefahr, zu Grunde zu gehen. Wir könne» In Preußen nicht qpf hohe Eizen- bahnrinnahmen verzichten, wir wollen den Ausfall nicht durch unteqnrme Steuern decken. Darum kann der Reichstag Preußen keine Vorschriften mache». Ich btn gegen ein« weiter« Aus dehnung deS Freigepäck»», e» würde dv» zu einer Belästigung der Reisenden und zu einer erhöhten BetriebSunfichrrheit führen, -in Senerakabonnement auf der Eisenbahn, wie in der Schweiz, könnte nicht ohne groß, WiMürlichSetten ui» chßrte» tn Deutsch« land eingeführt werden. Im Allgemeinen glaube ich, daß hier nicht der geeignete Ort ist, um Beschwerden gegen bundeSstaat liche Einrichtungen vorzubringen. Das wird viel wirksamer in den betr. Landesvertretungen geschehen. fBeifall rechts.) Abg. Möller (natlib.). Ein schnellerer Stückgüteroerkehc ist bringend nöthig, nicht blos für Sachsen, sondern auch für die Textilindustrie anderer LanoeStheile. In diesem Punctc sind wir hinter anderen Ländern zurück. Der Zwischenhandel wird immer mehr ausgeschaliet. Producent und Consumem treten möglichst direkt in Verbindung. Aus diesem Grunde müssen wir mit unseren Maaren auch schneller nach England kommen können. Das ist in Frankreich und anderen Ländern bereits möglich. Die Aufhebung der Staffeltarife und die des Identitätsnachweises sind bei Abschluß des russischen Handels Vertrages gegeneinander ausgetauscht worden. Bei der Ver schiebung, die dadurch entstanden ist, ist Ostpreußen nicht schlecht gefahren; denn der Schutzzoll für Getreide ist durch die Auf Hebung des Identitätsnachweises für Ostpreußen eigentlich erst in Wirksamkeit getreten. Der Preis hat sich dadurch um 1,50 c/Z gehoben. Schlesien, Posen und andere l-aben die Fortdauer der Aufhebung des Identitätsnachweises nur beschränkt gehabt, andererseits haben sie aber auch keinen Gewinn von der Auf Hebung der Staffeltarife gehabt. Der Maybach'sche Plan der Fincmzreform der Personentarife ist daran gescheitert, daß dir Interessen der Industriellen viel mehr auf Seite» des Güter tarifü lagen. Richtiger ist, zunächst die Verschiedenheiten der jetzigen Tarifformen aufzuheben und nur die Vororts- und Schülertarifkarten neben einem einheitlichen Tarif üeizubehalten. Dieser Vorschlag hat auch in den maßgebenoen Kreisen viel An klang gefunden. Die Retourbillets könnten, solange wie sie bc stehen, in ganz Deutschland eine einheitliche Giltigtcitsdauer er halten. Wir haben in den letzten Jahren große Fortschritte in der Betriebssicherheit gemacht. Einzelne Unfälle sind nicht zu vermeiden. Eine zeitweilige längere Arbeitszeit der Zugführer und Schaffner ist bei dem periodischen Anschwellen und Zurück gehen des Verkehrs nicht zu umgehen. (Beifall b. d. Natlib.) Abg. vr. Graf zu Stolberg-Wernigerode (cons.). Eine Tarifreform kann man nur beim Gütertarif be ginnen. Die Personentarife sind so billig, daß sie kaum die Selbstkostenpreise der Eisenbahn decken. Von den Retourkarten, den Saisonkarten und den Rundreisekarten haben nur die großen Städte Vortheil. Ich bin daher für ihre Beseitigung. Die Einführung allgemeiner Staffeltarife halten wir im Interesse der nationalen Wirtschaft für notwendig. (Beifall rechts.) Abg. Schrader (freis. Ver.). Das Reich hat einen großen Theil seines Einflusses und seiner Macht über die Berwaltung der Eisenbahnen verloren. Die Eisenbahnen werden nicht sowohl im Interesse des deutschen Reiches als im Interesse dec Einzelstaaten verwaltet, und dieses ist nicht immer mit dem allgemeinen Ver kehrsintereste identisch. Das Reichseisenbahnamt kann direct nur gegenüber den Privateisenbahnen eingreifen. Die Staatsbahnen unterstehen ihm nicht. Deshalb ist auch die Action des Reichs- cisenbahnamts so langsam, und es erfüllt nicht die Aufgabe einer großen Verkehrsbehörde. In Bezug auf die Betriebssicherheit ist zu hoffen, daß die einzelnen Regierungen, bez. Eisenbahn Verwaltungen, ihre Einrichtungen vervollkommnen werden. Die Betriebssicherheit beruht zum großen Theil darauf, daß oer Verkehr nicht auf zu enge Gebiete zusammengedrängt wird. Be! der Verstaatlichung sind aber keine neuen Durchgangslinien gebaut worden, infolgedessen sind die alten großen Durchgangs linien in einem Maße überlastet, daß sie eine fortwährende Quelle der Gefahren und Verkehrsstörungen werden müssen. Das Reich hat durch die Verfassung die Verpflichtung übernommen, qui möglichste Herabsetzung der Tarife hinzuwirken. Diese Ver Pflichtung liegt auch den vervünveten Regierungen ob. Der Reichstag und das Reichseisenbahnamt sind verpflichtet und be rechtigt, auf die verbündeten Regierungen in dieser Richtung ein zuwirken. Wir müssen zur möglichsten Vereinfachung und Billig leit der Tarife gelangen; uns sind die Maybach'schen nicht zu niedrig gewesen, sondern nicht nieorig genug. Wie eine Er Mäßigung der Personentarife, so ist auch eine Ermäßigung der Gütertarife geboten, namentlich auf weite Entfernungen. Di: süddeutschen Staaten fürchten mit Unrecht durch die Einführung der Staffeltarife eine Schädigung ihrer Interessen. Der Ver kehr von Süddeutschland nach Norddeutschland ist größer, als umgekehrt, aber der Verkehr wird sich bald so kolossal steigern, daß man Mehreinnahmen erzielen wird. Wir sind mit'den Reformprojccten nun schon seit langen Jahren nicht weiter gc kommen. Es ist die Aufgabe des Reiches, für die Ordnung des Eisenbahnwesens zu sorgen und mit aller Energie und Beschleu nigung eine Reform der Personen- und Staffeltarife vor zunehmen. (Beifall links.) Abg. Frhr. v. Stumm (Reichsp.). Die Consequenz der Stellung des Herrn Vorredners wäre die Uebernahme aller Eisen bahnen durchs Reich. Fürst Bismarck war durch den Wider ) stand der süddeutschen Staaten gezwungen, diesen Plan aus zugeben. Das System der Staffeltarife hat mit der Tarif ermäßigung, auf die es dem Herrn Vorredner hauptsächlich an kommt, nichts zu thun. Die Staffeltarife können als Export und als Jmporttarife wirken, aber ihr Hauptschaden ist, daß sic durch Vertheuerung auf kurze und Verbilligung apf weiic Strecken und durch Benachtheiligung alles dessen, was dazwischen liegt, zum Vortheil der großen Städte wirten. Das zeigt sich besonders bei Kohlen und Erzen und den Erzeugnissen der Mühlenindustrie. Ich bestreite, daß die Rücksicht auf die Selbst kosten der Eisenbahn für die Staffeltarife spricht. Bei sehr großen Entfernungen vermehren sich die Selbstkosten. Preußen würde noch am ehesten in der Lage sein, den Staffeltarif einzu führen. Es hat die bedeutendsten Entfernungen und die größten wirthschaftlichen Interessen. Wenn die Herren von der Linken einen Antrag auf Einführung der Staffeltarife stellen wollen, so würden sie mit größter Majorität niedergestimmt werden. Die ganze Erörterung hat mir einen akademischen Charakter. Consequenter Weise müßte dann auch der Antrag gestellt werden, daß Wir zum Neichseisenbahnsystem übergehen. (Beifall rechts.) Abg. Graf Kanitz (cons.). Der Staffeltarif ist der finanziell und wirthschaftlich richtigste Tarif. Es ist doch un bestreitbar, daß die Kosten des Eisenbahntva»Sportes im um gekehrten Verhältniß zur Entfernung stehen. Jeder neu« Tarif, der jetzt eingeführt wird, reißt ein Loch in unser System, und wenn das noch eine kurze Zeit fortgeht, so kommen wir z» nn- erträglichen Zuständen, in denen jeder Ueberblick fehlt. Insofern meine ich, daß ein allmählicher Uebergang zum Staffeltarif eine ganz zweckmäßige Reform wäre. Wir dürfen aber nicht unter gewisse Minimalsätze heruntergehe». Augenblicklich ist in dec Frage des Staffeltarifes für Getreide infolge der Vereinbarung beim russischen Handelsvertrag nichts zu thun. Ich will qber heute an diese nach meiner Ansicht etwas dunkle Episode nicht weiter erinnern. (Sehr gut! rechts.) Bei Ablauf der Handels- Verträge wird es Zeit sein, auf diese Franc zurückzukommen. Alles, was in Bezug auf Ermäßigung der Personentqrif» ge fordert wird, bleibt weit hinter dem zurück, was für die großen Städte und ihre Umgebung längst bewilligt ist. (Sehr richtig!) Eine Reform des Gütertarifes ist wichtiger, als eine Reform de» Personentarifs, (Beifall rechts.) Abg. Stolle (soc.) beklagt sich von Neuem über die über mäßige Dienstzeit der Weichensteller und Wagenwärter. Redner verbreitet sich dann über sächsische Zustände und bemerktr Wie di« Polizei und die Richter gegen uns Vorgehen, ist eine Schande für das Königreich Sachsen. Präsident GrasBallestrem. Dieser Aüsdruck ist nicht zulässig. Ich rufe den Herrn Redner dafür zur Ordnung! Ich bitt« ihn überhaupt, zum Gegenstand der Berathung zurück zukehren; er spricht Uber alle möglichen Sachen, aber nicht über Eisenbahnangelegenheiten. Abg. Stolle schließt mit dem Wünsche, daß den von ihm getadelten Uebelständen abgeholsen werden möge. Abg. Beckh (freis. Volksp.). In Süddeutschland weichen nicht bloß dje gewerblichen, sondern auch di« landwirthschaftlichen Kreise in der GUtertariffrage von den Ansichten deS Herrn Grafen K«nijk qb. Pie Herabsetzung des PersonentqrifS ist eben so nothwendig, wie die des Gütertarife». In GüddeMchland kann »nn nft nlH Grund dafür, daß die Sache nicht vom Platze rückt, hören: derunß, ssndi setzung der project des ' allerdings Fi noch in Hüdl Gründe und wqltung au iverden würd Abg. 01, land entschie süddeutsche, weilen die ' stimmung ir Abg. S Fürsten Bi großen Pri Jache, als Eisenbahner sekretär die übernehmen Kanitz nach wo Jnteres keinem verr Nach ei nach einer wird der ( Nächste heutigen Be Schluß 8?i Ber Reichstagsc, Vic Vcrathu Reingewinn Dwwcude ertrag 20 tz LeS Grund, lheilseignrr, iamnndividi Von dem u die Rsichsc, theilscigner Das tzlusg- Reservesond Or. 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