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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 10.11.1893
- Erscheinungsdatum
- 1893-11-10
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189311109
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18931110
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18931110
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1893
- Monat1893-11
- Tag1893-11-10
- Monat1893-11
- Jahr1893
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 10.11.1893
- Autor
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agmatt und Anzeiger (Weblatt und Lnjklgch. Tclegramm-Adresie .TageblattRIela. Amtsblatt ver Köni.ql. NmLshauptmannschaft Grotzenhain, des König!. Amtsgerichts Fernsprechstellt Nr. 20 und des Stadtraths zu Riesa. 262. Freitag, 16. November 18V3, Abends. 46. Jahrg Ta-) 9,ic:ec> T^igebl»:: cvscheii.t jede» Tag Abends mir Ausnahme der Soun- und Festtage. PieneljniirUcher Be.Mgcprcis bei e'tbhe'tuug in den Expeditionen in Riesa und Strehla, den Ausgabestellen, sowie am Schalter der kaiserl. Posianstaiten 1 ??>ark 25 Pf., durch die Träger frei inS HauS 1 Mart 50 Pf., durch den Briefträger frei inS Haus I Mark 65 Pf. Aiizeigcn-Amiahme für die Nummer des Ausgabetages bis Vormittag 9 Uhr ohne Etewähr. Truck und Verlag von Langer K Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Kastanienstrns.c 59. — Für die Redaction verantwortlich: Herrn. Schmidt in Rieia. Aufgehoben ist die auf morgen Vormittag 10 Uhr im Gasthaus „zum Kronprinz" eingesetzte Weinauctwu. Niesa, am 10. November 1893. Der Gerichtsvollzieher des Königlichen Amtsgerichts Riesa. Sekr. Eidam. Bekanntmachung, den Verkauf von Brot und anderen Backwaaren in der Stadt Niesa betreffend. In Nachgehung der Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 22. Oktober 1892 wird die auf Grund von tztz 73 und 74 der Reichs-Gewerbe-Ordiuing erlassene Bekanntmachung des unterzeichneten Stadtraths vom 5. Oktober 1891, den Verkauf von Brot und anderen Backwaaren in der Stadt Niesa betreffend (ck. Elbeblait und Anzeiger No. 158 vom 8. Oktober 1891) abgeänderl wie folgt: 1. Brot darf nur nach dem Gewicht verkauft werden und es ist als Gewichtseinheit das Kilogramm anzunehinen. Tie zum Verkauf gelangenden Brote müssen ein Gewicht von '/, Kilo gramm, 1 Kilogramm u. s. w. haben, sodaß das Gewicht des Stückes je durch >/z Kilogramm iheilbar ist. 2. Tas Gewicht eines jeden Brotes ist in halben Kilogrammen ausgedrückt, durch ein gedrückte Punkte auf demselben anzugcben, sodaß z. B. ein s/z Kilo-Brot das Zeichen . ; ein 1 Kilo-Brot das Zeichen . . ; ein M/-r Kilo-Brot das Zeichen :. ; u. s. w. tragen muß. 3. Einen Gcwichlrirckgang in Folge Eintrocknens braucht sich der Käufer des Brotes nicht gefallen zu lassen, er kann vielmehr verlangen, daß das Brot das durch die Punkte angezeigte Gewicht hat, auch wenn es schon mehrere Tage alt ist, und daß der Bäcker bezw. Verkäufer denn Anfertigen bezw. Anfertigenlasscu des Brotes hierauf Rücksicht nimmt. 4. Minderwichtig hergeslellte oder gewordene Brote werden vom Verkaufe nicht völlig ausgeschlossen, wenn sie in einer äußerlich leicht erkennbaren Weise als solche gekennzeichnet sind und ihr Verkauf zu einem dem wirklichen Gewicht entsprechenden Preise erfolgt. 5. Ter Verkaufspreis für «.der ein ganzes Kilogramm Brot und ebenso Preis und Gewicht der Weißwaaren ist durch Anschlag an einem für jeden Käufer leichtwahrnehmbaren Ort und in deutlicher sichtbarer Schrift zur Kenntnis; der Käufer zu bringen. 6. Im Verkaufsraum ist eine vorschriftsmäßige Waage mit den erforderlichen Gewichten aufzusiellen und die Benutzung derselben zum 'Nachwiegen der verkauften Backwaare zu gestatten. 7. Tie vorstehenden Vorschriften gelten auch für den Handel mit Brot und Backwaaren im Uinherziehcn. Es Halen daher insbesondere die Brotverkäufcr im Umhe-rziehen den Preis für r/» oder ein ganzes Kilogramm Brot auf einer am Wagen oder sonstigem Transportmittel anznbrlngenden Tafel kenntlich zu machen, sowie auch eine vorschriftsmäßige Waage (nicht Feder waage) und die erforderlichen geaichten Gewichie mit sich zu fuhren. 8. Die bisher in Kraft gewesene Bestimmung über Einreichung der Preise der Back waaren bei der unterzeichneten Behörde bleibt auch fernerhin in Geltung. 9. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen werden mit Geldstrafe bis zu 60 Mark, beziehungsweise entsprechender Haftstrafe bestraft. 10. Diese Bekanntmachung tritt mit dem 15. Dezember 1893 in Kraft. Niesa, den 7. November 1893. Der Stadtrath. Klötzer. S. Tagesgeschichte. Die „Nordd. Allgenr. Ztg." beginnt eine Artikclreihe, überschrieben: „Handelspolitische Rückblicke". Sie sollen sich richten gegen Behauptungen von der Schädlichkeit unserer Handelsverträge. Es wird zunächst ein ziffermäßiger lieber« blick über die Einfuhr und Ausfuhr von und nach den Ver tragsstaaten gegeben und daraus der Schluß gezogen: Das ziffermäßige Geiammtergebniß des internationalen Waaren- austausches Deutschlands darf für 1892, und insbesondere für das erste Halbjahr 1893, gegenüber dem Verkehr der übrigen Vertragsstaaten als ein relativ günstiges bezeichnet werden und bietet keinen Anhalt für die Annahme, daß die Verträge auf den Güteraustausch der übrigen Vertragsländer einen günstigeren Einfluß als auf denjenigen Deutschlands ausgeübt hätten. „Der Werth der Gcsammtausfuhr ist im Jahre 1892 gegen 1891, ebenso wie in fast allen Staaten Europas, in Deutschland und in den Vertragsstaaten zurück gegangen. Die deutsche Ausfuhr nach den Vertragsstaaten ist aber erheblich weniger gesunken, als nach dem übrigen' Ausland, ^-ährend nämlich die Gesammtausfuhr im Jahre 1892 um 220 Millionen Mark sich vermindert hat, ist die Ausfuhr nach den genannten Vertragsstaaten nur um 32 Millionen (von 752 auf 720 Millionen) zurückgegangen, d. h. sie ist nach den Prozenten der Gesammtausfuhr von 23,8 auf 24,4 v. H. gestiegen. In den drei ersten Quartalen des Jahres 1893 ist dagegen nicht nur die Ausfuhr nach den genanuten Vertragsstaaten, sondern auch die Gesammtausfuhr Deutschlands gegen dieselbe Periode von 1892 und zwar um 185 Millionen Mark, wovon etwa 80 v. H. auf Fabrikate entfallen, gestiegen. Auch in dieser Periode war die Steigerung der Ausfuhr nach den Vertragsstaaten relativ größer, als nach dem Gesammtausland (etwa 700000 To. gegen 900000 To.), während in der ersten Hälfte d. I. die Gesammtaus fuhr Belgiens und Italiens zurückgegangen, diejenige der Schweiz um 10000000 Fr. und die Ausfuhr Oesterreich. Ungarns um 40000000 Gulden gewachsen ist." — Schade nur für diese Darlegungen, daß gleichzeitig die Denkschrift, welche dem soeben veröffentlichten Gesetzentwurf über die anderweite Ordnung des Finanzwesens des Reichs beigegeben ist, sagt: „Die Einnahmen des Reichs sind in den letzten Jahren infolge der abgeschlossenen Handelsver träge um erhebliche Beträge verringert worden." Da außerdem die Ausgaben für das Heer sich um 56 Mill, vermehrt haben, so sei es nothwendig, neue Einnahmen zu beschaffen, um die Mehrausgaben und die Mindereinnahmen zu decken und die Mittel für die Mehrüberweisungen an die Einzelstaaten wiederzugewinnen. Diele Ueberweisungen sollen nicht unter einen Betrag von mindestens 40 Millionen herab gehen. Dann fährt die Denkschrift wörtlich fort: „Die zu diesem letzteren Zwecke zu erhebenden Reichseinnahmen bilden im Wesentlichen nur den Ersatz für die Herabsetzung I der Zölle auf Getreide, Vieh und andere Verbrauchs artikel." Deutsches Reich. Durch die Blätter gehen gegen wärtig widersprechende Mittyeilungen über das Befinden des Fürsten Bismarck. Während die einen versichern, daß der Altreichskanzler seine Kissinger Krankheit vollständig überwunden habe und sich wieder ganz seiner früheren außergewöhnlichen Rüstigkeit erfreue, behaupten andere mit derselben Bestimmtheit, daß der Fürst ein hinfälliger, vom Tode gezeichneter Greis sei, der nur noch vegenre. Nach Allem, was von unterrichteter und glaubwürdiger Seite ver lautet, liegt die Wahrheit auch in diesem Falle, wie so häufig, ziemlich genau in der Rütte. Die Erkrankung des verflossenen Sommers ist zwar an sich überstanden, aber sie hat ihre sehr deutlichen Spuren hinterlassen, weshalb Fürst Bismarck der größten Schonung bedarf. Seine Umgebung behütet ihn daher mit besonderer Sorgfalt und läßt keinen der zahlreichen Fremden, die Friedrichsruh in der Absicht besuchen, den ehe maligen Reichskanzler zu sehen und zu sprechen, bis zu ihm vordringen. Das hat kürzlich wieder der Vertreter eines großen Pariser Blattes erfahren, der eigens die weile Reise nach Friedrichsruh gemacht halte, um den Fürsten über seine Meinung bezüglich der russisch, französischen Verbrüderung auszufragcn, und der trotz einer yankeehasten Unverfrorenheit unverrichteter Sache abziehen mußte. Aber erspart man dem Fürsten Bismarck jede überflüssige Anstrengung und Aufregung, so ist er dennoch im Allgemeinen wieder ganz in dem ge wohnten Gleise, fährt fleißig in den Wäldern von Friedrichs ruh spazieren, hat hinreichende Eßlust, ist meist in guter Stimmung, kurzum, ist weit entfernt von dem Bilde eines „Greises, der sich nicht mehr zu helfen weiß", wozu man ihn von gewisser Seite seit dem Günscr Depeschenwechsel so geflissentlich zu stempeln sucht. Die in letzter Zeit verbreitete Nachricht über die an geblich bevorstehende Lerlobung des Herzogs Ernst Günther zu Schleswig-Holstein entbehrt, wie der „Schles. Ztg." von bestunterrichteter Seite mitgetheilt wird, jeder thalsächlichen Grundlage. Eine Abordnung der deutschen Photographen und der mit diesen in Verbindung getretenen Vereine an die Minister v. Boetticher und v. Berlepsch hat in der Angelegenheit der Sonntagsruhe einen Erfolg erzielt. Es ist eine vorläufige Einigung dahin zu Stande gekommen, daß die Arbeitszeit im Winter für die Gehilfen von 10 bis 3 Uhr im Zusammen hänge und ohne Unterbrechung durch die Kirchenzcit, allerdings nur für photographische Ausnahmen, und im Sommer von 12 bis 5 oder 11 bis 4 Uhr, je nach den Verhältnissen, festgesetzt werde. Der Wunsch nach Ausdehnung der Arbetts- zett auch auf das Copircn an den letzten vier Sonntagen vor Weihnachten wurde zu berücksichtigen in Aussicht gestellt, wenn dafür die ersten Feiertage der hohen Feste ganz frei und die zweiten Feiertage den übrigen Sonntagen gleich- ' gestellt würden. Oesterreich-Ungaru. Die ungarische Krise hat ihre Lösung gefunden. Kaiser Franz Josef hat seinen Widerstand gegen die Einführung der obligatorischen Zivilehe im Reich der St. Slefanskrone aufgegeben. Unter stürmischem Beifall theilte ani Donnerstag Dr. Wekerle im Abgeordnetenhause mit, er werde auf Grund königlicher Ermächtigung den Gesetzentwurf innerhalb der nächsten zwei Wochen, gleichzeitig mit den Gesetzentwürfen über die Abänderung einiger Bestimmungen des auf Mischehen bezüglichen Theiles des Gesetzes vom Jahre 1868 vorlegen. Selbst ein großer Theil der Opposition stimmte in den Beifall des Hauses ein. Italien. Aus Cassino in der römischen Ebene wird gemeldet, daß infolge starker Regengüsse die Flüsse ausgetreten sind und das Land völlig überschwemmt haben. Es ist großer Schaden verursacht, und auch einige Todesfälle sind vorgekommen. Die Truppen haben das Rettungswerk mit großer Selbstverleugnung ausgesührt. Die Eiseubahnbrücke zwischen Cassino und Rocca Eoandro brach in dem Augen blicke zusammen, als ein Güterzug herüberfuhr. Der Zug stürzte in die Schlucht hinab; man glaubt, daß die beiden Maschinisten und zwei Personen getödtet sind. Von Neapel ging ein Hilfszug nach der Unglücksstätte ab. ^Spanien. Ein Bericht aus Barcelona meldet: Die verhafteten Anarchisten leugnen die Theilnahme an dem Ver brechen im Teatro Liceo. Der Verdacht lenkt sich neuerdings auf einen Italiener Namens Maurizio Soldani, an dessen Taschentuche man Abdrücke von Zündlöchern einer Bombe bemerkte, als wäre sie darin eingewickelt gewesen. Nach den ersten Ergebnissen der Untersuchung scheint es festzustehen, daß der Anschlag eine Rachethat für die Hinrichtung des Anarchisten Pallas ist. Pallas hatte vor seiner Hinrichtung im Gefängnisse erklärt, sein Tod werde blutig gerächt werden. Die öffentliche Meinung in Spanien fordert die Verhängung des Belagerungszustandes über Katalonien und Andalusien, wo der Anarchismus immer mehr anwächst, die Festnahme sämmtlicher als Anarchisten bekannten Personen und ihre Stellung vor ein Kriegsgericht. Der Ministerrath beräth auch bereits sofortige Maßregeln gegen die anarchistische Be wegung. — Die Zahl der in Barcelona Verwundeten wird jetzt auf über 50 angegeben. Amerika. Dem „N. A. Herald" wird berichtet, daß das brasilische Rebellenschiff „Aquidaban" und das Fort Ville- gaignon am Dienstag eine heftige Beschießung von Rio de Janeiro begannen. Die Beschießung, welche noch fortdauert, richtete in verschiedenen Stadttheilen beträchtlichen Schaden an. Die Forts Santa Cruz und Lage erwidern die Be schießung. Man glaubt, daß Mello versucht, einen ent scheidenden Schlag vor der Ankunft der für Peixoto be stimmten Schiffe aus Neu-Iork zu führen. Die Föderalisten von Rio Grande do Sul drangen in Santa Catharina ein. Der brasilische Minister des Auswärtigen telegraphirte an den „Li. A. Herald", daß bei einer Pulverexplosion auf der „Jlha do Gooernador", durch welche drei englische Offiziere
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